Bernd Krückel
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Theo Peschkes, ich hoffe, ich gehöre zu den Kollegen, die von Dir eine gewisse Wertschätzung erfahren. Ich darf das für meine Person Dir gegenüber auf jeden Fall zum Ausdruck bringen. Wir haben überwiegend sachlich miteinander diskutiert.
Heute diskutieren wir allerdings über einen Antrag der SPD zu einer steuerrechtlichen Themenstellung, zum dem ich feststellen muss: Der Antrag lässt wieder einmal den notwendigen Sachverstand und die Seriosität im Umgang mit einer solch brisanten Materie vermissen. Das macht schon die Überschrift deutlich. Das Zitat ist zudem falsch gewählt. Der Reim lautet richtig: Wenn die Münze im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.
Ich will aber der SPD auch gerne weiter auf die Sprünge helfen und sachlich bleiben. Die Voraussetzung für Straffreiheit bei einer Selbstanzeige liegt darin, dass ein Steuerhinterzieher den Sachverhalt umfassend erläutern muss, die Einkünfte komplett erklären muss und die hinterzogenen Steuern nachentrichten muss, und zwar mit einer entsprechenden Verzinsung. Den Finanzbehörden werden umfangreiche Ermittlungsarbeiten erspart. Zudem gelangt der Fiskus nicht selten zu Steuereinnahmen, die ohne dieses Instrument möglicherweise nie vereinnahmt worden wären.
Im Laufe der Jahrzehnte hat es immer wieder einmal Wellen von verstärkten Zahlen von Selbstanzeigen gegeben – so auch heute.
Wenn wir den Wahlkampf ausblenden, der die SPD umtreibt, können wir feststellen, dass Sachverhalte wie ein solcher CD-Ankauf die absolute Ausnahme in der mehr als 90-jährigen Geschichte des Instruments der Selbstanzeige darstellen.
Schon 1919 wurde die Selbstanzeige in die damalige neu gestaltete Reichsabgabenordnung aufgenommen. Bis hin zur letzten größeren Überarbeitung der heute gültigen Abgabenordnung im Jahr 2002 wurde die Selbstanzeige nicht wesentlich verändert. Warum wohl? Weil sie sich bewährt hat, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD.
Im Übrigen war es Ihr Bundesfinanzminister Hans Eichel, der Eiserne Hans, der über zeitlich befristete Sonderinstrumente wie Straffreiheit bei nur pauschaler Entrichtung von Steuern die Selbstanzeige sogar ausgedehnt hat. Das war seinerzeit richtig – und was damals richtig war, kann heute nicht falsch sein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, das Streben Ihres Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel nach Anerkennung und medialer Aufmerksamkeit veranlasst ihn, zu jedem Thema auf den Putz zu hauen. Man kann Herrn Gabriel vieles unterstellen – aber sicherlich nicht, besondere Kenntnisse des Steuerrechts zu besitzen.
Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl von der SPD zeichnet sich da schon eher durch Fachkenntnis aus. Ausweislich einer dpaMeldung hat er erklärt – ich zitiere –:
Die Möglichkeit der Selbstanzeige ist eine Chance für den Staat, fiskalische Erträge zu erzielen. Sie gibt Steuersündern auch einen Anreiz, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren.
So der SPD-Finanzminister des Landes RheinlandPfalz!
Natürlich ist es schwierig, ein solches Thema in der Öffentlichkeit zu diskutieren, weil viel zu sehr mit Emotionen und nicht mit sachlichen Argumenten gearbeitet wird.
Für die Fraktion der CDU steht fest: Wir haben keinen Zweifel daran, dass unser Finanzminister Dr. Helmut Linssen hier und im Bundesrat wieder einmal den richtigen Weg in einer schwierigen Situation beschreiten wird. Besonnenes und umsichtiges Handeln sind nun einmal sein Markenzeichen.
Davon lenkt auch kein Vorwahlkampfpalaver der SPD ab. Als solches bewerten wir diesen Antrag. Wir werden ihn auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute einen Eilantrag der SPD diskutieren, muss ich festhalten, dass der Antrag eilig gestellt, ja mit heißer Nadel gestrickt wurde, aber wieder einmal den notwendigen Sachverstand und die notwendige Seriosität vermissen lässt, die der Umgang mit einer solchen brisanten Materie erfordert.
Herr Kollege Peschkes, damit, dass Ihre Fraktion mit einer zurzeit im Saal befindlichen Stärke von etwa zehn Leuten
diesem Antrag Bedeutung schenkt, dokumentieren Sie, dass hier Wahlkampfpalaver betrieben und nicht der notwendige Ernst dieser Materie entgegengebracht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Hintergrund des Antrags vom vergangenen Montag ist klar: Der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel versuchte am Sonntag, endlich einmal in der bundesweiten Presse stattzufinden, und forderte – wen auch immer – auf, eine CD-ROM mit mutmaßlich brisanten steuerlichen Daten anzukaufen. Die SPDLandtagsfraktion versuchte dann am Montag, auf diesen abgefahrenen Zug aufzuspringen, und lässt wieder einmal mit ihrem Eilantrag jegliche Seriosität vermissen, die der Umgang mit einer solchen Materie erfordert.
Auch meine Fraktion sähe es gerne, dass die mutmaßlichen Daten ausgewertet und die Steuerhinterzieher zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Anders als die SPD und auch die Grünen betreibt die CDU aber noch keinen Wahlkampf.
Stattdessen beschäftigt sie sich mit der Materie in der sachgerechten Art und Weise, die ein solch schwieriger Fall erfordert. Und so haben die Bundes- sowie die Landesregierung und insbesondere unser Finanzminister Dr. Linssen genau das getan, was man in einer rechtlich unklaren Situation tun muss, nämlich prüfen zu lassen, ob und wie diese Daten rechtlich zweifelsfrei der Auswertung zugeführt werden können.
Es wäre ein verheerendes Zeichen, wenn Daten, deren Herkunft mehr als zweifelhaft ist und deren Art der Beschaffung auch mir Bauchschmerzen bereitet, mit Steuermitteln angekauft würden und der Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht im Nachgang ein Verwertungsverbot der Informationen feststellen würde.
Darüber hinaus muss vor einem Ankauf natürlich auch geklärt sein, ob die Daten das halten, was das Angebot des Informanten verspricht. Herr Kollege Peschkes, Sie verfügen da vielleicht über mehr Informationen als wir, aber trotzdem glaube ich, dass man das erst einmal in Ruhe auswerten sollte.
Anders, als es der Eilantrag vermuten lässt, ist keine Eile geboten. Ganz im Gegenteil: Die Daten auf
der CD gehen nicht verloren. Es droht keine Verjährung, und jeder Steuersünder,
der die unklare Situation derzeit nutzt und Selbstanzeige erstattet, spart der Steuerfahndung viel Zeit in der Aufbereitung und Auswertung der Daten.
Schenkt man der Berichterstattung der „Rheinischen Post“ vom gestrigen Tage Glauben, so sind die ersten Steuersünder mit Selbstanzeigen schon auf dem Weg.
Ich bin auf die Ausführungen des Finanzministers gespannt, der uns sicher neue Informationen zur Verfügung stellen wird. Schon jetzt halte ich für die Fraktion der CDU fest, dass wir keinen Zweifel daran haben, dass Helmut Linssen wieder einmal den richtigen Weg in einer schwierigen Situation beschreiten wird. Besonnenes und umsichtiges Handeln sind nun einmal seine Markenzeichen.
Davon lenkt auch kein Vorwahlkampfpalaver der SPD ab. Als solches bewerten wir den Eilantrag, und daher werden wir ihn in dieser Art ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es erstaunlich, womit wir auf Antrag von Grünen und SPD heute Morgen die Zeit vertrödeln müssen, statt uns den drängenden Problemen unseres Landes – ich nenne nur das Stichwort „Opel“ – widmen zu können.
Das, was Herr Sagel zu Opel gesagt hat, kann man getrost in die sozialistische Klamottenkiste werfen. Ich möchte aber kurz auf Herrn Becker eingehen, der Herrn Norbert Walter, Chefvolkswirt der Deutschen Bank, sinnentstellend zitiert hat. Ich will das richtigstellen. Herr Walter schreibt:
Mein Urteil lautet: Wir müssen die Steuer- und Abgabenlast der Mittelschicht reduzieren. Daraus wird freilich nur eine seriöse Debatte, wenn wir gleichzeitig Staatsaufgaben und -ausgaben reduzieren …
Ich glaube, da wird ein ganz anderer Tenor deutlich als der, den Herr Becker hier aufzuzeigen versucht hat.
Die Grünen und die SPD spekulieren über eine mögliche Steuerreform, deren Ob und Wie von Bedingungen abhängt, die wir heute noch nicht exakt kennen. Mich erstaunt heute am meisten der Auftritt von Frau Kraft. Nach dem Wahldebakel und noch mehr nach dem Führungsdebakel der SPDBundespartei gehört Frau Kraft nun zum letzten personellen Aufgebot in Berlin und lässt nichts unversucht, sich hier zu profilieren.
Frau Kraft wirft Zahlen und Mutmaßungen in die politische Diskussion, die wohl nur durch das Befragen einer Kristallkugel oder durch Stochern im Nebel gewonnen werden können; die Zahlen entbehren jedenfalls jeglicher Seriosität.
Frau Kraft, Ihre Rede war einer der zweifelhaften und untauglichen Versuche, den fehlenden Bekanntheitsgrad aufzupolieren und im Hinblick auf die Landtagswahl Zweifel an der Landesregierung zu schüren. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was unter der früheren SPD-Landesregierung mit ihren Finanzjongleuren geschehen wäre, wenn eine Finanzkrise dieser Größenordnung hätte bewältigt werden müssen. Sie haben in Zeiten leisen Windes mehr Schulden gemacht als Finanzminister Helmut Linssen bei stärkstem Gegenwind, den wir im Moment leider verspüren.
Ich habe keine Zweifel: Helmut Linssen und die Landesregierung werden beweisen, dass sie in der größten Krise der Nachkriegszeit das Ruder fest in der Hand haben und dem finanzpolitischen Sturm trotzen. Auch bei einer Steuerreform im Bund wer
den sie den Einfluss NRWs geltend machen und die Interessen unseres Bundeslandes in bekannter Weise gut vertreten. Ich rufe die Grünen und die SPD auf, das Palavern nach der verlorenen Bundestagswahl einzustellen und zu dem zu kommen, wofür uns die Menschen in NRW gewählt haben, nämlich Politik für unser Land zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Beer, was Sie hier zum Besten gegeben haben, war wieder ein netter Mix aus Effekthascherei und gefährlichem Halbwissen.
Ich frage mich vorab, was Sie denn dafür getan haben, dass an unseren Schulen begünstigte oder preiswerte Mittagessen zur Verfügung gestellt worden sind.
Wir hören heute wieder viel heiße Luft. Ihre Aussagen stehen im krassen Gegensatz zu dem, was Sie während Ihrer Regierungszeit geleistet haben.
Wo haben Sie den Ganztag gefördert? – 95 % der Gesamtschulen waren zwar als Ganztag eingerichtet, aber weniger als 10 % der Hauptschulen. Dort wäre es dringend erforderlich gewesen. Die neue Landesregierung ist auf einem sehr guten Weg. Wir brauchen uns von Ihnen keine Belehrungen in dieser Hinsicht gefallen zu lassen.
Bitte schön.
Wenn ich an die Schulen in meinem Wahlkreis denke, ist der Ganztag dort schon lange Realität, weil die räumlichen Gegebenheiten einfach so waren.
Zu Ihrer Regierungszeit ist überhaupt nicht darüber nachgedacht worden, wie man auch andere Schulen in den Ganztag führen kann. Das tun wir jetzt; da brauchen wir keine Nachhilfe.
Anders, als im Antrag der Grünen dargestellt, gibt es keine Verfügung des Bundesfinanzministers, welche die Verteuerung von Mensa- oder Kantinenessen zur Folge hätte. Mit einem Schreiben vom 16. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzminister nach Erörterung mit den oberen Finanzbehörden der Länder oft gestellte Fragen zur Umsatzbesteuerung von Lebensmitteln und zubereiteten Speisen anhand von 13 Beispielen klargestellt. Hierbei wurde die ständige Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu dieser Thematik berücksichtigt.
Es hat in der Praxis den Handlungsbedarf zum Erlass einer entsprechenden Klarstellung gegeben, und sowohl Finanzämter als auch Steuerberater sind dankbar für dieses BMF-Schreiben.
Ich halte ausdrücklich noch einmal fest: Es hat keine Rechtsänderung gegeben, und durch das BMFSchreiben wird auch keine Mahlzeit teurer. Der Antrag der Grünen ist daher sachlich falsch.
Das EU-Gemeinschaftsrecht sieht den ermäßigten Steuersatz nur für die Lieferung von Speisen vor. Bei der Ausgabe verzehrfertiger Speisen ist zu differenzieren. Die Details, Frau Beer, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, stehe Ihnen aber gerne im persönlichen Gespräch für weitere Informationen zur Verfügung.
Das Gemeinschaftsrecht lässt eine generelle Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eine generelle Befreiung für Schulessen nicht zu. In der Praxis wurde in vielen Fällen geltendes Recht oder geltende Rechtsprechung nicht oder falsch angewendet. Das BMF-Schreiben schafft nun Rechtssicherheit. Es zeichnet ausdrücklich die Möglichkeiten auf, vor Ort in den Schulen und Mensen die Sachverhalte so zu gestalten, dass der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden kann.
Bitte schön, Frau Beer.
Ich kann nicht beurteilen, aus welchem Zusammenhang Sie das Zitat herausgenommen haben. Ich weiß auf jeden Fall aus eigener Erfahrung – da kenne ich mich als Steuerberater ein wenig aus –, wie die rechtlichen Möglichkeiten sind, die Dinge zu gestalten. Wir sind für das
BMF-Schreiben, das anhand von 13 Beispielen Klarheit schafft, sehr dankbar.
Frau Beer, auch wenn Sie es sicher nicht hören wollen, will ich Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die das Steuerrecht bietet, um auf der Basis des bestehenden Rechtes zu einem ermäßigten Steuersatz zu kommen: Immer dann, wenn gemeinnützige Vereine im Rahmen ihres Vereinszwecks handeln, liegt ein Zweckbetrieb vor. Bei der Besteuerung von Zweckbetrieben gilt grundsätzlich und ausdrücklich schon seit vielen Jahren ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Das Umsatzsteuerrecht gibt diese Möglichkeit ausdrücklich her. Auch hier möchte ich Ihnen wegen der kurzen Redezeit Details ersparen, liefere sie aber auf Verlangen nach. Ohne großen Aufwand und rechtlich abgesichert kann also die Abgabe von Mahlzeiten an Schulen zum ermäßigten Steuersatz ermöglicht werden.
Die Steuerfreiheit bei der Ausgabe von Essen durch die Studentenwerke beruht auf einer besonderen Befreiungsvorschrift im Umsatzsteuerrecht nur für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Sondervorschrift sollte meines Erachtens nicht ausgeweitet werden, weil die Hürden zu hoch sind. Die Vorschrift kann daher nicht einfach auf Schulen übertragen werden.
Da der Antrag der Grünen unpräzise, ja zum Teil fehlerhaft ist, werden meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion und ich den Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss sicherlich ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich knüpfe gerne an Herrn Trampe-Brinkmann bezüglich der Frage von Herrn Schartau zu den Versorgungsleistungen an. Herr Schartau ist einer der Kollegen, die ich sehr schätze, und einer der letzten Minister, die fahnenflüchtig geworden sind. Herr Schartau hat die Frage bezüglich der Finanzierung der Versorgungsleistungen immer wieder gestellt und vom Finanzminister auch die entsprechende Antwort darauf bekommen. Insofern ist es unredlich, hier im Plenum den Anschein zu erwecken, als ob diese Antwort nicht längst gegeben worden wäre.
Der Einzelplan 12 als Haushaltsplan des Finanzministeriums ist ein Verwaltungshaushaltsplan. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich mich mit meinen Ausführungen dazu sehr kurz fassen. Zunächst will ich für die CDU-Fraktion meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es in der vergangenen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss gelungen ist, in einem fraktionsübergreifenden gemeinsamen Antrag die Wertschätzung für und die Bedeutung der Finanzverwaltung herauszustellen. Hier knüpfe ich da gerne an den Kollegen Trampe-Brinkmann an.
Das, was CDU und FDP in ihrem Antrag gefordert haben – stabile Finanzen und eine gut aufgestellte Finanzverwaltung, zwei Seiten ein und derselben Medaille –, wird bekanntlich schon zum Teil in die Tat umgesetzt. Dafür möchte ich dem Finanzminister herzlich danken.
Nachdem unter Rot-Grün der mittlere Dienst in der Finanzverwaltung durch einen Einstellungsstopp ausgeblutet war, setzt die Entscheidung von Helmut Linssen, im mittleren Dienst wieder auszubilden und einzustellen, ein deutliches und richtiges Zeichen.
Wurden im Jahr 2008 220 Finanzanwärter eingestellt, sieht der Haushaltsentwurf 2009 Einstellungen von nunmehr 400 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärtern vor.
Vielleicht schauen Sie sich einmal die Zahlen Ihrer Regierungszeit an; die sprechen deutliche Worte.
Zur Stärkung des mittleren Dienstes wurden im Jahr 2008 100 Steueranwärterinnen und Steueranwärter eingestellt. Die Einstellungen werden im Jahr 2009 auf 200 verdoppelt. Im Stellenplan stehen 600 Einstellungen 2009 im Vergleich zu 320 im Jahr 2008 – ein eindrucksvolles Zeichen für den Willen
der Landesregierung und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Finanzverwaltung zu stärken.
Die Einstellungszahlen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst werden von 1.700 im Jahr 2008 auf 1.900 im Jahr 2009 erhöht. Anders als in der Vergangenheit soll durch die Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamtenbesoldung einem weiteren Auseinanderlaufen der Vergütungen entgegengewirkt werden. – Sehr geehrter Herr Kollege Trampe-Brinkmann, auch das war bei Ihnen nicht immer selbstverständlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Beratung und der Anhörung zu den Anträgen über die Finanzverwaltung war es uns allen ein Anliegen, dass Steuergesetze verabschiedet werden, die administrierbar sind. – So weit die Theorie, die Praxis sieht leider immer wieder anders aus.
Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Präsidenten der Oberfinanzdirektion Rheinland und dem Präsidenten der Steuerberaterkammer Köln mit folgendem Inhalt: Der Bundesfinanzminister hat in diesem Monat der Bundessteuerberaterkammer das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz zur Stellungnahme vorgelegt. Frist zur Abgabe der Stellungnahme: acht Tage, das Wochenende eingerechnet. In dieser Zeit kann niemand ernsthafte und belastbare Stellungnahmen abgeben. Da drängt sich die Frage auf, ob eine Stellungnahme der Steuerberater überhaupt gewollt ist oder nur Alibifunktion hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Landtag Nordrhein-Westfalen kaum nennenswerte Steuergesetzgebungskompetenz. Wenn aber in Berlin Steuergesetze weiterhin so dilettantisch auf den Weg gebracht werden, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn unsere Finanzämter an der Gesetzesflut und deren Handhabbarkeit scheitern.
Ich lade die Kollegen der SPD herzlich ein, ihren Einfluss auf den Bundesfinanzminister zu nutzen, um derartige Vorgehensweisen für die Zukunft zu vermeiden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen einen schönen Restabend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Börschel, ich muss schon sagen: Sie haben einen sehr schwachen Tag erwischt.
Dafür, dass Sie die Aktuelle Stunde beantragt haben, war heute eigentlich mehr zu erwarten. Vielleicht wirkt der 11. 11. bei einem Kölner etwas heftiger nach als bei anderen Mitgliedern des Parlaments.
Insofern möchte ich zur Sache zurückkommen und die Linke zitieren. Sahra Wagenknecht und Genossen von den Linken haben schon einmal Zahlen genannt, die sie von der Reform der Erbschaftsteuer erwarten: Sie wollen bei Millionären zusätzlich 100 Milliarden € abschöpfen. – Um ein Gefühl für die Zahl zu bekommen: Der Bund nimmt jährlich gut 250 Milliarden € an Steuern und Abgaben ein. Hier gilt also: Wenn schon, dann aber richtig.
Ich bin gespannt, was Frau Wagenknecht dann mit den Leistungsträgern macht, die sich dieser Schröpfkur vorsorglich entziehen.
Ich weiß gar nicht, warum Sie heute so aufgeregt sind. Ich scheine den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben.
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Prof. Böhmer, hat angesichts der erwähnten Geldbeschaffungsvorschläge von Lafontaine in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 23. September 2008 richtigerweise an die Einkommensteuer in der DDR erinnert:
„Solche Umverteilungsstrategien setzen voraus, dass man die Menschen einmauert.“ – Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich will dazu beitragen, die Debatte zu versachlichen, und mit Genehmigung der Präsidentin zitieren:
Lassen Sie mich zunächst zum Ist-Zustand des deutschen Steuerrechts etwas sagen. Wir haben es mit einer Gesetzesflut und unglaublichen Kompliziertheit von Gesetzen zu tun.
Danke schön.
Wir haben darüber hinaus eine Rechtsprechungs- und Anweisungsflut. Das macht das Steuerrecht in Deutschland schlichtweg unbeherrschbar. Das wiederum stellt Staat und Verwaltung unglaubwürdig dar, macht Staat und Verwaltung angreifbar. Das ist ein nicht sehr guter Zustand.
Welche Therapie ist denkbar? – Drastische Vereinfachungen des materiellen Steuerrechts halte ich für unrealistisch, und zwar schon aus Haushaltsgründen. Aber meines Erachtens ist eine schrittweise Therapie möglich, und zwar dadurch, dass wir uns auf die Umsetzbarkeit des Steuerrechts konzentrieren und sie optimieren. Dazu gehören nach meiner Auffassung:
Erstens: weniger Steuergesetze!
Zweitens: genügende Vorbereitungszeit für den Fall, dass es zu neuen Steuergesetzen kommt! Kein Jahresendgesetz mehr! …
Weiter muss eine Prüfung der Administrierbarkeit stattfinden, wie es CDU und FDP in ihrem Antrag beschreiben.
So äußerte sich der Präsident der Oberfinanzdirektion Rheinland, Herr Müting, am 19. August 2008 bei der Anhörung im Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses hier im Hause.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das, was Herr Oberfinanzpräsident Müting zum Ausdruck gebracht hat, ist genau das, was meine Fraktion mit Sorge verfolgt und umtreibt. Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer war und ist in Teilbereichen immer noch ein bürokratisches Monster, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung sowie meine Berufskollegen vor große Probleme stellen würde. Die Ausgestaltung der Reform wird einmütig von der Deutschen Steuergewerkschaft, von den Steuerberaterkammern und von den Oberfinanzpräsidenten als nicht administrierbar abgelehnt.
Meine Fraktion ist dem Finanzminister Dr. Linssen dafür dankbar, dass er sich engagiert und konstruktiv in die Diskussion in Berlin eingebracht und in erheblichem Maße dazu beigetragen hat, Bürokratiehürden abzubauen
und sicherzustellen, dass dem Landeshaushalt die Einnahmen erhalten bleiben.
Sehr geehrte Frau Kollegin Walsken, wir brauchen an dieser Stelle keine neue Neiddebatte, sondern die Diskussion über ein Steuergesetz, welches handhabbar sein muss.
Ich kann mir gut vorstellen, wie zerrissen die nordrhein-westfälische SPD sein muss. Gestern noch gab es Sympathiebekundungen für den hessischypsilantischen Schlingerkurs zur Anbiederung an
die Linke, heute gibt es den Versuch, eine Neiddebatte loszutreten, und morgen wird es vermutlich das Einlenken des SPD-Bundesfinanzministers sein, um ein administrierbares Gesetz auf den Weg zu bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Hoffnung, dass wir wieder zu einer sachlichen Diskussion kommen können. Lassen Sie uns diese konstruktiv und nicht ideologisch führen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Walsken, sind Sie allen Ernstes der Meinung, dass die LBBW bzw. das Land Baden-Württemberg das Land Nordrhein-Westfalen und die WestLB im Falle einer Fusion aus der Haftung entlassen hätten, während die Haftung bei der SachsenLB beim Staat Sachsen verblieben ist? Glauben Sie allen Ernstes, es hätte unterschiedliche Vorgehensweisen bei den Fusionen gegeben?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Groth, lassen Sie mich mit einer Erwiderung auf eine Ihrer Bemerkungen beginnen. Sie haben zu Recht festgestellt, dass Einkommensmillionäre in Nordrhein-Westfalen, wenn ich das so salopp formulieren darf, alle fünf Jahre durch eine Betriebs- bzw. Außenprüfung heimgesucht werden. Wenn Sie ein wenig Ahnung von der Materie hätten, wüssten Sie, dass im Rahmen von Außenprü
fungen immer drei Jahre, nicht selten vier oder fünf Jahre geprüft werden. Das heißt: Wir haben da eine hohe Prüfungsdichte. Insofern kann ich Ihre Ausführungen dazu in keiner Weise verstehen.
Der Antrag der Grünen hat mit den Ermittlungen in Sachen Stiftungsmodelle in Liechtenstein und mit der medienwirksamen Aufarbeitung der Untersuchungen zweifellos einen guten Aufmacher. Ich könnte mich möglicherweise auch den Aussagen des ersten Absatzes Ihres Antrages anschließen. Aber dann rutschen Sie gleich im zweiten Absatz in das bekannte Schaumschlägertum ab, das wir früher durch Ihren Sprecher, Herrn Sagel, im Haushalts- und Finanzausschuss gehört haben und an das Sie, Herr Groth, mit zunehmender Rasanz anknüpfen.
Was ist denn an Ihrer Aussage dran, die Finanzverwaltung dürfe nicht länger ausbluten? Fakt ist doch, dass in Ihrer Regierungszeit im Jahre 2001 der Beschluss gefasst wurde, im mittleren Dienst nicht mehr einzustellen und ihn damit ausbluten zu lassen. Den Aderlass haben Sie zu verantworten – nicht die amtierende Landesregierung.
Rot-Grün war der irrigen Auffassung, die IT würde alles richten und könne den mittleren Dienst ersetzen. Doch durch das Fiasko um FISCUS hätten Sie erkennen müssen, dass Sie auf dem Holzweg waren. Dazu hat Ihnen der politische Mut gefehlt. Dass unser Finanzminister Dr. Linssen den mittleren Dienst stärkt und dass dort in diesem Jahr wieder 100 und im kommenden Jahr voraussichtlich 200 junge Menschen eine Ausbildung finden, ist eine Maßnahme unserer Landesregierung, um Ihrem Aderlass entgegenzuwirken.
Die Entscheidung des Finanzministers hat gleich mehrere positive Wirkungen. Durch die Stärkung des mittleren Dienstes wird der gehobene Dienst entlastet und kann damit seinen eigentlichen Aufgaben und insbesondere der Veranlagung und Prüfung wieder stärker nachkommen. Eine qualifiziert durchgeführte Veranlagung ist die Basis für eine gleichmäßige Steuerfestsetzung und dient der Vermeidung von Steuerausfällen.
Gesellschaftspolitisch halte ich die Entscheidung von Rot-Grün, Auszubildenden mit einem mittleren Schulabschluss, zum Beispiel Realschülern, durch den Einstellungsstopp im mittleren Dienst den Zugang zur Finanzverwaltung zu verweigern, für mehr als bedenklich. Sie geben sich einen sozialen Anstrich, handeln aber elitär.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass nicht nur Fachhochschulabsolventen, sondern auch junge Menschen mit einem mittleren Abschluss einen Platz im Ausbildungsgefüge des Landes, im öffentlichen Dienst finden müssen. Da sind wir, da ist Minister Linssen auf einem guten Weg. Wir werden in den kommenden Jahren den mittleren Dienst wieder stärken und durch Einstellungen den altersbedingten Abgang ersetzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, weiterhin können wir dem Antrag der Grünen entnehmen, sie würden seit Jahren den sukzessiven Ausbau der Steuerprüfung und Steuerfahndung fordern.
Mir ist das zweifelhafte Vergnügen zum Glück erspart geblieben, dem Landtag schon unter Rot-Grün angehört zu haben. Insofern kann ich nicht beurteilen, was Sie hier plenar zum Besten gegeben haben. Die Realität, die aus Ihrem Handeln heraus in der Finanzverwaltung angekommen ist, bezeugt genau das Gegenteil von dem, was wir Ihrem Antrag entnehmen können. Sie haben es nicht geschafft, die einvernehmlich anvisierten 3.555 Betriebsprüferstellen einzurichten. Das hat Finanzminister Linssen erreicht.
Wenn nun die Realisierung der kw-Vermerke die Zahl der Prüfer hat absinken lassen, dann liegt das wieder einmal an Ihrem politischen Erbe. Sie haben die kw-Vermerke ausgebracht und verhalten sich heute nach dem Motto: Was schert mich mein Geschwätz von gestern!
Wenn Sie heute die Einrichtung von 4.500 Betriebsprüferstellen fordern, dann kann ich dazu nur sagen: Wer selbst nichts auf die Reihe bekommen hat, sollte nicht anderen etwas abverlangen, was über die eigenen Fähigkeiten hinausgeht.
Vorgestern hat Peer Steinbrück sich in Berlin zur Steuerverwaltung geäußert und festgehalten, dass man sich zunächst über die Effizienzsteigerung in der Finanzverwaltung unterhalten solle, bevor wieder Forderungen nach mehr Personal zur Diskussion gestellt würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Steinbrück Recht hat, hat er Recht.
Ich biete Ihnen für meine Fraktion an, in einen konstruktiven Austausch über die Zukunft der Finanzverwaltung einzutreten. Sie können aber nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir einem so populistischen Antrag unsere weitere Aufmerk
samkeit und Zustimmung schenken. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es war schon sehr blumenreich, was man hier gehört hat. Der eine spricht von Dieben, der andere von Raubzügen. Herr Börschel, wir sind hier nicht im Stadtrat von Köln.
Sie hätten vielleicht ein bisschen mehr Fleisch an die Knochen bringen sollen. Mich interessiert insbesondere der Widerspruch, wenn Sie auf der einen Seite beklagen, dass wir im Personalbereich mehr ausgeben, und auf der anderen Seite behaupten, wir würden den Beamten ins Portemonnaie greifen. Ich frage mich, wie wir denn die 2,9 % zum 1. Juli finanzieren sollen, wenn nicht durch höhere Ausgaben? Vielleicht können wir das draußen einmal klären, und Sie machen mir einmal die Rechnung auf, wie man auf der einen Seite den Beamten die längst verdiente Lohnerhöhung zukommen lassen kann, ohne dafür auch ins Portemonnaie zu greifen. Das machen wir vielleicht an anderer Stelle.
Der Kollege Groth ist leider nicht mehr zu sehen. Ich wundere mich schon, wie er von Schuldenhaushalten, von einer explodierenden Neuverschuldung spricht. Wenn ich den Landeshaushalt 2008 mitrechne, haben wir 6 Milliarden € mehr
Verschuldung auf unsere Kappe zu nehmen. Das kommt nicht an die Beträge heran, mit denen Sie in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung von 2003 bis 2005 das Land jährlich neu verschuldet haben. Insofern sollte man sich da einmal die Realität vor Augen führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, es ist an der Zeit, auch einmal ein Wort des Dankes an den Finanzminister zu richten,
weil er einiges von dem zurechtgerückt hat, was in der Vergangenheit schief gelaufen ist. Ich will hier insbesondere die Aufnahme der Wiedereinstellungen in den mittleren Dienst nennen. Mit einer ersten Einstellungsermächtigung für 100 Auszubildende wird eine unsägliche Hängepartie beendet, die unter Rot-Grün im Jahre 2003 den Anfang genommen hat. Der Weg zu einer nur zweigeteilten Laufbahn in der Finanzverwaltung ist grundsätzlich falsch und wäre ein verheerendes Signal für die übrige Landesverwaltung und auch für die Kommunalverwaltungen gewesen.
Ich kann und will es nicht einsehen, dass nur noch Menschen mit mindestens einem Fachhochschulabschluss eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst finden, und könnte im Übrigen den jungen Menschen nicht das Signal erklären, weshalb nur noch eine Fachhochschulreife zur Ausbildung im öffentlichen Dienst berechtigen sollte und die Fachoberschulreife oder ein Handelsschulabschluss keine ausreichenden Qualifikation sind, um im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung zu finden. Das Umsteuern des Finanzministers – weg vom falschen rot-grünen Kurs – ist genau das richtige Signal.
Im Haushalts- und Finanzausschuss konnten wir am vergangenen Donnerstag von der SPD hören, dass man für den Landeshaushalt 2008 Schwerpunkte gesetzt und nur wenige Änderungsanträge ausgearbeitet hat. Man könnte daraus schließen, dass weniger mehr sein kann. Ich habe aber eher den Eindruck, dass es bei der SPD für mehr nicht gereicht hat.
Dieser Eindruck verstärkt sich umso mehr, wenn man sich den Finanzierungsvorschlag der SPD zu Gemüte führt. Der Finanzminister hat im Kapitel 12 700, Titel 182 20 seriös Einnahmen von 36,1 Millionen € veranschlagt. Die SPD erwartet vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb, durch Abverkäufe von Immobilien zu
sätzlich 163,9 Millionen € an Einnahmen zu generieren.
Hier darf man mit Fug und Recht die Frage stellen, ob die SPD nach dem Verlust der Regierungsverantwortung keinen Deut dazugelernt hat. Die Luftbuchungen der Vergangenheit finden sich in Ihren Änderungsanträgen für den Landeshaushalt 2008 wieder. Wurden früher die Einnahmepositionen unrealistisch und unerträglich aufgebläht, wurden Steuerschätzungen bis an den oberen Rand der Zulässigkeit bemüht, um die Deckungslücken zu schließen, so schämen Sie sich heute in der Opposition nicht, diese Politik fortzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, kommen Sie in der Wirklichkeit an! Mit Ihren Luftbuchungen und Fantasieeinnahmen werden Sie einem Landeshaushalt nicht gerecht, der auf dem besten Wege ist, durch die CDU/FDPLandesregierung nachhaltig konsolidiert zu werden. Da sage ich deutlich in Richtung von Herrn Groth: Wir haben die niedrigste Neuverschuldung seit 30 Jahren.
Frau Kollegin Walsken, der Finanzminister hat die Zahlen doch auseinandergerechnet. Sie erwarten doch nicht allen Ernstes von mir, dass ich das noch einmal wiederhole.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch mit den Einzelplänen 12 und 20 sind wir auf einem guten und soliden Weg. Ich kann dem Finanzminister für meine Fraktion die uneingeschränkte Unterstützung zusagen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Minuten Redezeit lassen es kaum zu, sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion näher zu beschäftigen.
Es ist mir aber vorab ein Anliegen, für die CDUFraktion ein herzliches Wort des Dankes an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu richten. Wir wissen deren hervorragende Arbeit sehr wohl zu schätzen. Die zahlreichen Änderungen im Steuerrecht stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor immer neue Herausforderungen. Die bereits im Bundestag verabschiedeten Änderungen zur Unternehmensteuerreform lassen keine Langeweile für die Zukunft erwarten.
Ich will nur einige kurze Anmerkungen zum Antrag machen: Grundsätzlich versucht die SPD-Fraktion wieder einmal, den Anschein zu erwecken, die Probleme seien zu Zeiten der neuen Landesregierung entstanden. Tatsächlich handelt es sich aber überwiegend um Probleme, die wir von Rot-Grün geerbt haben.
Wenn die SPD-Fraktion heute ein klares Bekenntnis zum mittleren Dienst in der Landesfinanzverwaltung fordert, steht sie damit in krassem Widerspruch zu den Beschlüssen des Landtages und des Verhaltens von Rot-Grün in der 13. Wahlperiode. Auch im Antrag selbst können wir lesen, dass die Finanzverwaltung auf die Veränderungen im Steuerrecht zutreffend durch die Einstellungen nur noch im gehobenen Dienst reagiert habe. Wie passt das zu der genannten Forderung? Die Widersprüche sind doch offensichtlich.
Im Antrag ist zu lesen, dass die Betriebsprüfungsstellen durch PEM nicht ausgeblutet werden dürfen. Meine Damen und Herren, wer hat denn die kw-Vermerke in der Landesfinanzverwaltung ausgebracht? Die derzeit noch rund 2.000 kw-Vermerke stammen nahezu ausschließlich aus rot-grünen Zeiten!
Des Weiteren befasst sich der Antrag mit Fusionen von Finanzämtern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als der Finanzminister im vergangenen Jahr den Auftrag erteilt hatte, die Sinnhaftigkeit von Fusionen zu prüfen, bekam ich aus Finanzämtern, zu denen ich als Steuerberater en
gen Kontakt habe, Hinweise, dass man solchen Prüfungsaufträgen misstraue, da in der Vergangenheit das Ergebnis immer schon vorab festgestanden habe und die Prüfaufträge nur Nebelkerzen gewesen seien.
Die Rückmeldungen aus den Finanzämtern während der letzten Wochen klangen aber anders. Man hat den Eindruck, dass heute – anders als unter Rot-Grün – ergebnisoffen geprüft wird. Man hat wieder Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums, was wohl vor allen Dingen ein Verdienst des Finanzministers Dr. Linssen ist.
Ein letzter Punkt: Unter der Überschrift „ITUnterstützung“ ist zu lesen, dass das Ausfüllen der Anlage EÜR zu kompliziert sei. Wer diese Behauptung aufstellt, hat vermutlich noch keine Körperschaftsteuererklärung gesehen. Der Hinweis, Kleingewerbetreibende seien davon betroffen, ist schlicht und ergreifend falsch; denn Kleinunternehmer sind bis zu bestimmten Größenordnungen ausdrücklich ausgenommen.
Frau Kollegin Walsken und Herr Kollege Peschkes, ich hoffe für Sie, dass Sie den Antrag nicht einmal gelesen, geschweige denn geschrieben haben. Die Feststellung im Antrag, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand und Abschreibungen seien für die eigentliche Steuerfestsetzung nicht von Bedeutung, da lediglich die Einkünfte wie Mieten und Pachten zu versteuern seien, kann nur aus der Feder eines steuerlichen Analphabeten stammen. Mieten und Pachten sind Einnahmen und keine Einkünfte. Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen und Abschreibungen sind Werbungskosten und damit sehr wohl für die Besteuerung von Bedeutung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden den Antrag der SPD-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss weiter beraten. Ich freue mich auf die Erläuterung dieser Ungereimtheiten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Peschkes, wenn Sie an unseren Verstand appellieren, möchte ich an Ihr Erinnerungsvermögen appellieren: Die Förderung des Ehrenamtes war und ist eine herausragende Aufgabe für die CDU. So hatte die CDU im Landtag NRW am 16. März
2001 mit der Drucksache 13/896 einen Antrag zum Thema „Ehrenamt stärken – aktive Bürgergesellschaft aufbauen“ eingebracht. Damals konnte die rot-grüne Landesregierung uns noch nicht folgen; heute scheinen Sie einen Schritt weiter zu sein. Das freut mich ausdrücklich.
Ich glaube, einen Antrag, den wir noch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, muss man nicht mit solch vollmundigen Worten, wie Herr Kollege Peschkes es getan hat, einleiten. Da unsere Positionen eng beieinanderliegen, ist etwas mehr Sachlichkeit angebracht.
Vorweg möchte ich bemerken, dass der dem Parlament vorliegende Antrag der SPD – wenngleich in einer anderen Formulierung – die zehn Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zum Gegenstand hat. Seitens des Antragstellers wurde kreativ abgeschrieben.
Ich vermute aber, dass der Punkt, der im Vergleich zum Papier des Bundesfinanzministeriums fehlt, nämlich der unbegrenzte Vor- und Rücktrag von Großspenden, nicht zufällig weggelassen wurde. Über den Grund hierfür können wir uns vielleicht im Haushalts- und Finanzausschuss austauschen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht zuletzt der Orkan Kyrill hat uns die besondere Bedeutung des Ehrenamtes für unser Land vor Augen geführt. Eine zügige Beseitigung der schlimmsten Schäden wäre ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer undenkbar gewesen.
Die finanzielle Würdigung des Ehrenamtes fand und findet überwiegend auf der Ebene der Einkommensbesteuerung statt: sei es, dass Spenden für gemeinnützige, mildtätige und karitative Organisationen als Sonderausgaben abzugsfähig sind, oder dass über den sogenannten Übungsleiterpauschbetrag die Seite der Einnahmen bei den Ehrenamtlern begünstigt wird.
Ich will an dieser Stelle nicht auf alle Vorschläge des Zehn-Punkte-Planes des Bundesfinanzministers eingehen. Ich möchte aber dennoch einige Punkte aufgreifen:
Dass die Maßnahmen durch Steuermindereinnahmen den Bund rund 400 Millionen € kosten werden und unseren Landeshaushalt mit 40 Millionen € belasten, zeigt, dass man auch in Zeiten knapper Kassen dem Ehrenamt mehr Bedeutung zumessen will. – Die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich.
Die Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug, die im Moment diskutiert wird, von bisher 5 beziehungsweise 10 % auf zukünftig 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte ist grundsätzlich zu begrüßen; sie kommt letztlich aber nur den Beziehern entsprechend hoher Einkommen zugute.
Auch die Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von derzeitig 307.000 € auf geplante 750.000 € kann den Beziehern kleinerer Einkommen nicht weiterhelfen.
Dennoch halte ich die Maßnahmen für richtig. Denn nur wer überschüssige Mittel hat, kann auch Geld für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. In Zeiten sinkender Steuersätze sinkt der steuerliche Ertrag, wenn ich das einmal so nennen darf, für den Spender natürlich. Die öffentlichen Haushalte werden hingegen nicht mehr in dem Maße belastet, wie dies bei höheren Steuersätzen der Fall ist.
Die geplante Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale ist besonders zu begrüßen, da hier die entsprechenden Einnahmen der Ehrenamtler in Höhe von derzeit 1.848 € und geplant 2.100 € steuerfrei gestellt werden.
In dem Zehn-Punkte-Programm des Bundesfinanzministers ist ein Abzug von 300 € von der Steuerschuld vorgesehen, wenn bestimmte ehrenamtliche Arbeiten – allerdings nur im gemeinnützigen Bereich – ausgeübt werden.
Persönlich würde ich mir wünschen, dass das Ehrenamt in weitaus größerem Maße gefördert werden könnte. Der leichtfertige Umgang mit den Finanzen in der Vergangenheit lässt aber vieles nicht zu, was wünschenswert wäre.
Bedenklich ist für mich die Absicht des Bundesfinanzministeriums, dass ein Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturvereine eingerichtet werden soll, auch wenn es Gegenleistungen zum Beispiel in Form von Freikarten geben wird. Hier stellt sich die Frage, wie man die Höhe zulässiger und unzulässiger Gegenleistungen abgrenzen will.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden den Antrag der SPD-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss weiter beraten. Ich hoffe, das werden wir in sachlicherer Form tun, als Sie das vorhin gemacht haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Welchen interessanten Titel hat sich die antragstellende Fraktion einfallen lassen! Man will die Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht weiter einschränken und die nachhaltige Stabilisierung der kommunalen Finanzen sicherstellen.
Dass wir alle die Stabilisierung der kommunalen Finanzen sicherstellen wollen, steht wohl völlig außer Zweifel. Dazu hätte es dieses Antrags nicht bedurft. Dass die Grünen aber unterstellen, dass die politisch Handelnden, sei es in NRW oder im Bund, die Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränken wollen, ist einfach dreist.
Hinzu kommt, dass dieser Antrag so ziemlich das Niveauloseste ist, was ich im Zusammenhang mit Überlegungen zur Unternehmensteuerreform je gelesen habe. Mit einer Aneinanderreihung von Floskeln, Unterstellungen und Mutmaßungen bleiben Sie sämtliche Maßnahmen schuldig, mit denen Sie das Ziel der Stabilisierung der kommunalen Finanzen erreichen wollen.
Sie haben doch während Ihrer Regierungszeit in NRW erfahren müssen, dass die Gewerbesteuer und die Art deren Abrechnung und Verteilung in keiner Weise geeignet ist, den Kommunen verlässliche Steuereinnahmen zur Verfügung zu stellen.
Tatsache ist, dass die Gewerbesteuer antiquiert und aufgrund der Systematik nicht geeignet ist, eine verlässliche kommunale Einnahmebasis zu schaffen. Das hat doch die Vergangenheit gezeigt. Wer einen Antrag mit einem so vollmundigen Titel stellt, der muss schon etwas mehr liefern als diese schmale Kost.
Dass die Grünen immer wieder auf den ertragsunabhängigen Komponenten herumreiten, ist insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen ein gefährliches Spiel. Was heißt denn ertragsunabhängig, und was verbirgt sich dahinter? Die von ihrer Höhe her wichtigsten Hinzurechnungen sind die Schuldzinsen und bestimmte Miet- und Pachtaufwendungen. Diese Betriebsausgaben werden doch von den Betrieben tatsächlich geleistet. Es ist doch keineswegs so, dass dieses Geld nicht abfließt und für Steuerzahlungen zur Verfügung stehen würde. Ertragsunabhängig heißt doch im Klartext, Gewinne, die nicht entstanden sind, zu besteuern.
Wer wie die Grünen noch mehr ertragsunabhängige Komponenten oder deren Ausdehnung fordert, provoziert den Weggang von Unternehmen am Standort Deutschland und verhindert, dass kleine und mittelständische Unternehmen sich hier niederlassen.
Ich bin zuversichtlich, dass die Überlegungen in der großen Koalition in Berlin zu Instrumenten führen, die eine verlässliche Stabilisierung der kommunalen Finanzen sicherstellen. Unser Finanzminister Dr. Helmut Linssen hat mit seinen Überlegungen einen wesentlichen und begrüßenswerten Beitrag dazu geleistet. Dafür möchte ich ihm an dieser Stelle danken.
Sie haben dies heute in der überregionalen Presse lesen können, und Herr Becker hat darauf hingewiesen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin bei Weitem nicht am Ende meiner Redezeit, aber ich meine, dass ein so schwacher Antrag es nicht rechtfertigt, Ihnen mehr von Ihrer kostbaren Zeit zu stehlen.
Deshalb schließe ich hier meine Ausführungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter der Überschrift „Mieterinnen und Mieter als Spekulationsobjekt – Deutscher Real Estate Investment Trust (G-REIT) unterwirft den Wohnungsmarkt globalen Kapitalinteressen“ einen Antrag vorgelegt, der schon wegen der Themenstellung an der Sache vorbeigeht. Dies setzt sich im Inhalt des Antrags fort.
Lassen Sie uns ein wenig zur Versachlichung der Diskussion beitragen! Ich bin sicher, dass ein deutscher REIT zur Bereicherung des Finanzplatzes Deutschland beiträgt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit kann man die Thematik nur anreißen, und so will ich zunächst die für mich zentralen Punkte für die Besteuerung nennen.
Bei einer Einführung von deutschen REITs ist eine Lösung für eine Besteuerung zu finden, die nicht mit der Lage der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden kollidiert. Ferner ist eine verlässliche Besteuerung beim Anleger sicherzustellen und drittens eine positive Wirkung auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten.
Genau diese Bedingungen stellen auch die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag im Koalitionsvertrag an die Einführung von REITs. Ich darf den entsprechenden Passus aus dem Koalitionsvertrag kurz zitieren, um deutlich zu machen, dass die Sorgen der Grünen weit überzogen sind:
„Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Hierzu gehören: Die Einführung von Real Estate Investment Trusts … unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind …“
Der Antragsteller sollte wissen, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Frühjahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, welche die Frage klären sollte, ob die Bedingungen, die an die Einführung von REITs geknüpft sind, auch tatsächlich erfüllt werden, ob sie überhaupt erfüllbar sind.
So sind insbesondere die folgenden Fragen in einer Arbeitsgruppe im Bundestag und in Expertengesprächen gestellt worden: Erstens. Welche Auswirkungen haben REITs auf den Standort? Zweitens. Welche Auswirkungen haben REITs auf den Immobilienmarkt? Und drittens. Wie kann die verlässliche Besteuerung beim Anteilseigner erfolgen?
Neben den Experten hat auch der Bundesfinanzminister in der Zwischenzeit positive Antworten auf diese Fragen gegeben.
Zu Frage 1: Dass REITs positive Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland haben, stellt völlig außer Zweifel. Wir können uns nicht auf Dauer internationalen Entwicklungen entziehen und sind aufgefordert, Finanzinstrumente aktiv mitzugestalten.
Zu Frage 2: Welche Auswirkungen haben REITs auf den Immobilienmarkt? – Da REITs einen langfristigen Anlagehorizont haben und nicht auf Renditemaximierung, sondern auf eine Stetigkeit der Erträge ausgerichtet sind, kann der Sorge im Antrag entgegengetreten werden, dass REITs überwiegend spekulieren und für den Wohnungsmarkt ungeeignet sind.
Die Expertenanhörung im Arbeitskreis des Bundestages hat ergeben, dass die Befürchtungen, die REITs-Kritiker gerade mit Blick auf die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt vortragen, ideologiegetrieben und keinesfalls sachlich begründet sind. Die Experten haben plausibel dargelegt, dass REITs negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben könnten, aber insbesondere positive Auswirkungen haben werden. REITs mobilisieren den Immobilienmarkt gerade im gewerblichen Bereich. Sie bieten den Unternehmern die attraktive Möglichkeit, sich von Immobilienbeständen zu trennen und sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. REITs könnten die Institutionen für das Sale-and-lease-back-Geschäft sein.
Nun zur dritten Frage: Wie kann die verlässliche Besteuerung beim Anteilseigner erfolgen? – Meine Damen und Herren, diese Frage war für die Union immer zentral. Wir haben uns mit der Besteuerung von REITs kritisch auseinandergesetzt. Wer sich die Konstruktion von REITs intensiver anschaut, weiß, dass die Besonderheiten bei die
sem Produkt darin bestehen, dass die Gewinne eines REITs auf Unternehmensebene steuerbefreit sind und erst bei der Ausschüttung an den Anleger besteuert werden. Problematisch kann dabei die Besteuerung ausländischer Anteilseigner sein. Es gibt aber verschiedene Steuermodelle, die diese Steuerlücke schließen.
Das Bundesfinanzministerium präferiert das Dividendenmodell mit Steuerbesitzklausel. Der Bundesfinanzminister hat mittlerweile grünes Licht gegeben und hat keine Zweifel, dass die verlässliche Besteuerung beim Anteilseigner vorgenommen werden kann.
Bei sachlicher Beschäftigung mit dem Thema REITs können nahezu alle Bedenken des Antrags ausgeräumt, zumindest aber relativiert werden. Insofern ist also Gelassenheit geboten, und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist entbehrlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon am 13. Juli 2005 hatten wir in diesem Hause intensiv über das Thema Umsatzsteuererhöhung debattiert. Ich denke, der eine oder andere wird sich noch erinnern. Aber für die Vergesslichen von uns: Schon damals war es die Position der CDU, dass eine isolierte Debatte über eine Umsatzsteuererhöhung der Notwendigkeit eines Gesamtkonzeptes zur Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft nicht gerecht wird. Eine solche Debatte trägt nur zur Verunsicherung der Bürger bei. Zu
nächst bleibt abzuwarten, wie sich die Koalitionspartner in Berlin entscheiden werden.
Statt hier über ungelegte Eier zu reden, sollten wir alle miteinander darüber nachdenken, was wirklich dringend angezeigt ist, nämlich: Wie kann unser Land erneuert werden? Denn diese Erneuerung ist nach sieben Jahren rot-grüner Regierung im Bund dringend notwendig.
Gerade vor meinem beruflichen Hintergrund als Steuerberater kann ich mich der Feststellung von Roland Koch vom 26. Oktober dieses Jahres nur anschließen – ich zitiere –:
Würden die Regeln des privatwirtschaftlichen Insolvenzrechtes gelten, dann würde jede Minute, die man zögert, beim Insolvenzgericht die Insolvenz des Unternehmens Deutschland anzumelden, eine Straftat darstellen.
So weit ist es mit Deutschland gekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich frage mich: Wer hat diese Situation zu verantworten?
Nein, jetzt nicht.
Wer hatte ab 1998 und darüber hinaus ab 2002 die Regierungsverantwortung zu tragen? – Es waren auch die Grünen, die am Kabinettstisch der Regierung Schröder gesessen haben und für diese Situation mit verantwortlich sind.
Die Damen und Herren Fischer, Künast und Trittin haben mit ihren teuren Prestigeprojekten maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland über seine Verhältnisse gelebt hat.
Wie katastrophal die Lage ist, zeigen die Fakten. Nach Berechnungen von Union und SPD fehlen dem Bund im nächsten Jahr 35 Milliarden €.
Skeptiker erwarten sogar eine Unterdeckung von 70 Milliarden €. Die Staatsverschuldung der Bun
desrepublik Deutschland beträgt nach OECDAngaben 71,6 % vom Bruttoinlandsprodukt. Damit ist Deutschland sehr weit von dem einen der beiden Referenzwerte des Maastricht-Vertrages, von 60 % des Bruttoinlandsproduktes, entfernt.
Während im Zeitraum von 1998 bis 2005 in den meisten EU-Ländern die Staatsverschuldung zurückgegangen ist, stieg sie in diesem Zeitraum in Deutschland deutlich an – so schnell wie in keinem anderen europäischen Land.
Zur Wiederholung, Frau Löhrmann: Von 1998 an waren neben der SPD auch die Grünen in der Regierungsverantwortung.
In den vergangenen vier Jahren verstieß die Bundesrepublik Deutschland jeweils gegen das weitere Kriterium des Maastricht-Vertrages, das DreiProzent-Defizit-Kriterium: im Jahre 2002 mit 3,7 %, 2003 mit 4 %, im Jahre 2004 mit 3,7 % und im laufenden Jahr, 2005, mit 3,5 %. Das können Sie nachlesen. Es steht im Herbst-Gutachten der sechs führenden Wirtschaftsforschungsinstitute vom 20. Oktober diesen Jahres.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben auch die Grünen mit zu verantworten.
Letztlich ist die Lage doch so: Wenn jetzt nichts passiert, dann wird Deutschland spätestens 2007 hohe Strafen bezahlen müssen. Von diesen Strafzahlungen wäre Nordrhein-Westfalen massiv betroffen. Was das angesichts der finanziellen Lage des Landes nach 39 Jahren SPD-Regierung bzw. zehn Jahren rot-grüner Regierung bedeutet, das muss ich hier, glaube ich, niemandem erklären.
Auch in diesem Land haben die Grünen maßgeblich dazu beitragen, die Staatsverschuldung in die Höhe zu treiben.
Weitere Ausführungen möchte ich mir an dieser Stelle im Hinblick auf die einzuhaltende Zeitvorgabe und die bereits im Juli geführte Debatte sparen. Doch lassen Sie mich nur eines zum Abschluss anmerken: Anstelle eines solch überflüssigen Antrags, wie wir ihn hier vonseiten der Grünen vorfinden, sollten wir lieber alle konstruktiv daran mitarbeiten, dieses Land wieder nach vorne zu bringen.
Nichts ist jetzt dringender erforderlich als konstruktives und zukunftsorientiertes Handeln. Ich lade Sie herzlich ein, zusammen mit uns daran mitzuwirken. – Danke schön.