Bettina Brück
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Morsblech, Sie hätten vielleicht einen anderen Antrag stellen oder eine Aktuelle Stunde einreichen sollen, aber das, was Sie uns soeben dargebracht haben, hat reichlich wenig mit dem Gesetzentwurf zu tun, den Sie heute einbringen wollen.
Ich möchte aber doch noch einmal auf den Gesetzentwurf aus unserer Sicht eingehen, den wir heute eigentlich beraten sollten.
Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig, dass uns allen, die wir hier sitzen, die Verfassung, auf der unser Handeln beruht, sehr viel wert ist. Deshalb erschreckt uns der Umgang mit der Verfassung, wie er jetzt auf diese Art und Weise mit der Einbringung des Gesetzentwurfs der FDP dargebracht wird.
Ich glaube, die Verfassungsänderung bei der Schuldenbremse war ein gutes Beispiel, wie wir in diesem Haus in einem breiten Diskussionsprozess mit allen Fraktionen eine Änderung herbeigeführt haben. So sollte man auch mit der Verfassung umgehen.
Jetzt, zwei Monate vor der Landtagswahl, bringen Sie Ihren Gesetzentwurf ein, zwei Plenarsitzungen vor Ende der Legislaturperiode. – Ist es ein Schelm, der sich Böses dabei denkt? – Sie haben soeben gesagt, es sei noch genug Zeit zu diskutieren. Aber wo ist eine vernünftige Diskussion in der Sache überhaupt möglich? – Eine Verfassungsänderung im Schnellverfahren ist mit uns nicht zu machen.
Herr Licht, hören Sie bitte zu!
Ohne die breite Einbindung aller an den Schulen und von Schule Betroffenen ist eine Verfassungsänderung zum Thema „Schule“ aus Sicht der SPD-Fraktion vollkommen unmöglich.
Frau Morsblech, noch einmal zur Erinnerung: Sie haben uns soeben breit erklärt, was in anderen Bundesländern gelaufen ist. Wir haben in Rheinland-Pfalz eine Schulstrukturreform ganz in Ruhe, ohne Proteste auf den Weg gebracht, mit der Beteiligung aller Schulen, aller Eltern, der Schülerinnen und Schüler, der Schulträger, der Verbände, der Gewerkschaften und aller anderen Beteiligten.
Ich kann aber bei Ihnen gar keine Schulstrukturdebatte erkennen, so, wie Sie sie uns darbringen wollen. Im Schulgesetz stehen alle Schularten, sehr differenziert, sehr vielfältig und vor allen Dingen sehr deutlich, auch das Gymnasium. In § 9 Abs. 3 Nr. 3 steht es ganz genau.
Ein einziges Bundesland, nämlich das Saarland, hat eine der von Ihnen beabsichtigten Regelungen in der Verfassung. Nun müssen Sie aber den Unterschied klarmachen zu dem, was Sie sonst immer sagen, und konkret in Ihrer Sprachführung bleiben. Sonst verlangen Sie immer von uns, wir sollten in Rheinland-Pfalz im Bildungsbereich so handeln, wie es in anderen Bundesländern auch geschieht. Aber dass dies nicht immer gut ist, zeigt sich in vielfältiger Hinsicht, zum Beispiel am G8-Gymnasium.
Jetzt – und das ist schon bemerkenswert – sollen wir einer Minderheit nachhängen und einen Sonderweg einschlagen. Das wollen wir nicht.
Aus unserer Sicht ist die Verfassung im Abschnitt „Schule, Bildung und Kulturpflege“ ausreichend geregelt. Die Auflistung der Schularten ist inhaltlich überhaupt nicht geboten. Schule ist ein System, das sich stetig selbst weiterentwickelt, verändert und verbessert. Schule ist ein lernendes System. Ihr Gesetzentwurf zeugt davon, dass Sie anscheinend nicht vor Augen haben, was Schule ausmacht; denn dass Sie das nicht wissen, möchte ich Ihnen gar nicht unterstellen.
Schule braucht Offenheit, braucht Freiheit, um Neues entwickeln zu können. Schule braucht Möglichkeiten, Modellversuche zu machen. Das alles wäre nicht mehr möglich, wenn wir dem von Ihnen gemachten Vorschlag mit der Verankerung in der Verfassung folgen würden.
Vielleicht ist es aber auch so, dass Sie Angst haben vor Veränderungen, vor der permanenten Analyse, was man noch verbessern kann und wie man auf dem Weg weiter vorangehen kann. Vielleicht ist das so. – Die SPD
Fraktion hat auf jeden Fall das Wahlkampfgetöse der FDP erkannt. Durchschaut ist Ihr permanent und unsinnigerweise an die Wand gemaltes Menetekel einer gleichgeschalteten Schule. Ohne Not malen Sie das Schreckgespenst der Abschaffung des Gymnasiums an die Wand und schüren es.
Dass das nicht der Realität entspricht, zeigen nicht zuletzt zahlreiche Gymnasialneugründungen in den letzten Jahren, unter anderem in Mainz, in Kirchberg im Hunsrück oder in Schweich an der Mosel. Es gibt zahlreiche Beispiele.
Die SPD-Fraktion hat große Achtung vor unserer Verfassung. Wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab, aus Achtung vor der Verfassung und aus inhaltlichen Gründen.
Liebe FDP, Ihr pures Wahlkampfspektakel haben wir durchschaut, und wir machen es nicht mit. Keiner plant, das Gymnasium abzuschaffen. Wir haben gezeigt, dass unsere Politik gerade im Bildungsbereich verlässlich ist. Das wissen die Schulen, und das wissen die Eltern.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wie immer, wenn etwas Neues eingeführt wird. Statt sich über die positiven Seiten zu freuen und diese herauszustellen, wird über das vermeintlich Negative lamentiert.
Heute ist es die angeblich zu hohe Bürokratie der neuen Schulbuchausleihe. Darüber, dass es eine Schulbuchausleihe geben soll, waren sich SPD und CDU im Haus einig. Die Systeme von Niedersachsen und dem Saarland wurden seitens der Opposition offen propagiert. Jetzt wurde das Leihsystem in Rheinland-Pfalz eingeführt, und zwar mit einem modernen Onlineverfahren. Unbürokratischer geht es nun wirklich nicht. Viele hätten sich vielleicht gewünscht oder erwartet, dass es ein Chaos bei der Anmeldung geben wird. Das war nicht der Fall, im Gegenteil.
Bei den Eltern hat das Onlineleihverfahren gut funktioniert. Es ist einfach und unkompliziert. Es wurde überwiegend in Zeiten von Onlinebestellshops als normaler Vorgang angesehen. Die Ausweisungen der Höhe der Einsparungen kommen besonders gut bei den Eltern an.
Ich bin mir sicher, dass die Inanspruchnahme in den kommenden Jahren weiter stark steigen wird. Insgesamt
haben wir eine ganz andere Wahrnehmung als Sie, Frau Kollegin Morsblech. Die neue Lernmittelausleihe wird von allen Beteiligten positiv gesehen.
Es ist eine starke Entlastung der Eltern von hohen Schulbuchkosten. Die Kommunen als Schulträger haben sich trotz des engen Zeitfensters im ersten Jahr der Einführung sehr darum bemüht, das Ausleihsystem umzusetzen. Dabei wurden ganz unterschiedliche Wege gefunden. Neben den Schulsekretariaten wurden teils interessierte Eltern und Oberstufenschüler eingebunden oder Teilleistungen an spezialisierte Drittfirmen vergeben.
Besonders positiv ist, dass es gelungen ist, den örtlichen Buchhandel bei der Bestellung mit einzubinden. Dass es bei einer Verfahrensumstellung immer auch Anlaufschwierigkeiten gibt, ist ganz normal. Nach der ersten Runde müssen nun die Erfahrungen analysiert und ausgewertet werden. Dabei muss dann auch die Frage erläutert werden, warum die Umsetzung bei dem einen Schulträger besser, bei dem anderen Schulträger weniger gut funktioniert hat. Das kann dann sicher auch mit der Frage zu tun haben, ob eine problemlose Einführung Ziel war oder nicht oder ob und warum die Verwaltungskostenpauschale ausreichend oder nicht ausreichend ist.
Ich möchte in diesem Zusammenhang einmal auf eine Mitteilung des Landkreises Germersheim, der sicherlich nicht in den Verruf kommt, der regierungstragenden Fraktion allzu sehr zugeneigt zu sein, hinweisen,
bei der der Landrat ausdrücklich lobt, dass die Umsetzung gut funktioniert hat. Ich zitiere mit Verlaub des Präsidenten den letzten Satz: Es lief alles bestens, und ich möchte mich bei allen bedanken, die mitgeholfen haben. – So kann es also auch gehen.
Ich bin davon überzeugt, dass sich die Arbeitsabläufe bei den Schulträgern einspielen werden. Wie anders sollen Bücher ausgeliehen werden, wenn man sie nicht vorher erfasst, inventarisiert und zu Buchpaketen zusammenfasst? Ich sehe das Verfahren als alternativlos an.
Auch die Frage nach der Rückgabe der Bücher nach Ablauf der Leihfrist kann nur mehr oder weniger eine theoretische sein. Die Landesverordnung weist die Zuständigkeit ausdrücklich den Schulträgern zu. Ich bin davon überzeugt, dass erwachsene Menschen mit gesundem Menschenverstand und aus Erfahrung entscheiden können, ob ein Buch noch brauchbar ist oder nicht.
In anderen Bundesländern wird dies auch schon seit Jahrzehnten praktiziert.
Dann komme ich zu den Kosten. Selbstverständlich gilt das Konnexitätsprinzip auch für die Schulbuchausleihe;
denn in Rheinland-Pfalz löffelt eben keine Kommune irgendeine Suppe aus, die angeblich das Land eingebrockt hat; ganz im Gegensatz zur Bundesregierung.
Das Land hat deshalb mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zum Ausgleich der Mehrbelastungen, die durch das neue System entstehen, unterzeichnet. Ich habe das hier dabei.
Das ist von allen drei unterschrieben. Die Vereinbarung wurde von allen drei kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen. Die vereinbarten Pauschalen wurden genannt: 9,00 Euro im ersten Jahr der Teilnahme und je 7,50 Euro für das zweite und dritte Jahr der Teilnahme pro Schüler, der an der Ausleihe teilnimmt. –
Diese Zahlen orientieren sich an den Erfahrungswerten aus dem Saarland. Explizit wurde festgelegt, dass diese Pauschalen einer Revision unterzogen werden. Wenn es also wirklich Gründe geben sollte, dass die Pauschalen nicht ausreichend sind, dann bedeutet das doch im Klartext nichts anderes, als dass die Kommunen dies klar und deutlich nachvollziehbar darstellen und nachweisen, für was genau die 9 Euro pro Schüler ausgegeben wurden
und weshalb es nicht ausreicht.
Bisher haben wir nur Vermutungen. Da muss noch mehr Fleisch dran. Die Revision wird sicher kommen. Das Nächste in der zweiten Runde.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, wir sollen die Kirche im Dorf lassen und zunächst einmal das Analyse- und Auswertungsverfahren abwarten.
Dann wird sich herausstellen, ob der Mehrbelastungsausgleich angepasst werden muss oder nicht. Ich meine, es ist auch klar, dass man nicht ungeprüft und nur auf Zuruf mehr Geld im Landeshaushalt verankern kann. Wenn wir den stets von allen geäußerten Willen ernst nehmen, verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen, muss man so vorgehen, wie das in der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt ist.
Wir werden nicht nur das Thema des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern ernst nehmen, sondern auch das Thema der Schulbuchausleihe an sich ernst nehmen. Warten wir also die Überprüfung ab.
Frau Kollegin Morsblech, es ist schön, wenn Sie eine unentgeltliche Ausleihe fordern. Wenn das finanzierbar wäre, würde sich wahrscheinlich jeder im Raum wünschen, das umsetzen zu können. Auch dann müssen Sie aber die Bücher inventarisieren, erfassen, ausgeben, ausleihen und zurücknehmen. All diese Dinge müssen auch dann erledigt werden.
Ich möchte aber noch einmal auf das zurückkommen, was wir eigentlich mit diesem Schulbuchausleihsystem erreichen wollten, nämlich zu den Zielen. Es ist überaus erfreulich, dass die Schulbuchausleihe so erfolgreich gestartet ist und alle Kommunen, mit denen ich gesprochen habe, den Wunsch hatten, das für die Eltern so gut wie möglich zu machen, sodass jeder daran teilnehmen kann. Das angestrebte Ziel war es nämlich, dass noch mehr Eltern von hohen Schulbuchkosten befreit werden sollten, als das bisher über das Gutscheinsystem der Fall war. Das ist eine ganz wichtige soziale Komponente. Es ist auch verwirklicht worden, dass diejenigen, die bisher vom Gutscheinsystem profitiert haben, durch das neue System nicht schlechter gestellt werden. Es ist auch so gut wie möglich umgesetzt worden, dass die Schulen nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand
belastet worden sind. Daran sollten wir uns halten und weiterarbeiten.
Das ist ein gutes System für Rheinland-Pfalz. Das ist ein weiterer Baustein für ein familienfreundliches RheinlandPfalz. Selbstverständlich wird die Konnexität eingehalten. Darüber werden wir uns in der Zukunft noch einmal unterhalten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dickes, ich bitte Sie sehr um Verständnis dafür, dass ich auf Ihre Rede weiter gar nicht eingehen will, weil das eine komplett andere Wahrnehmung dessen ist, was wir im Ausschuss diskutiert hatten. Ich habe das Gefühl gehabt, dass wir im Ausschuss inhaltlich wesentlich enger beieinander waren als das, was Sie jetzt hier gesagt haben. Ich bedauere das sehr, weil ich glaube, weil wir alle glauben, dass dieses Thema nicht zum politischen Streit taugt.
Die Anhörung zum Thema „Inklusion in rheinlandpfälzischen Bildungseinrichtungen“ hat uns ganz klar gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, und hat unsere Argumentation bestärkt, dass der Weg des Ausbaus der Schwerpunktschulen ein richtiges und wirkungsvolles Instrument ist, Integration und Inklusion in der Bildung voranzutreiben.
Grundlage für unseren Antrag – ich glaube, das muss noch einmal gesagt werden – ist der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Vision – genau das ist es, was wir in unserem Antrag noch einmal dargelegt haben –, die in diesem Akti
onsplan bei der Umsetzung formuliert wird, ist ganz klar: Lebenslanges gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung. Das geht nur, wenn die Gesellschaft die Barrieren beseitigt, Barrieren in tatsächlicher, materieller und greifbarer Art und Weise, aber noch viel mehr die Barrieren in den Köpfen.
Wir sind mit dem kontinuierlichen Ausbau der Schwerpunktschulen – ich habe das gesagt – auf einem guten Weg. Dort findet mit fachlicher Bündelung von sonderpädagogischer Kompetenz zum einen die gezielte und individuelle Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung statt. Zum anderen sind auch die sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte eine Bereicherung für das Kollegium insgesamt und ermöglichen praktischen Wissenstransfer. Das nützt dann nämlich allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihren Begabungen und Fähigkeiten.
Die Überwindung der strukturellen Ausgrenzung behinderter Menschen, wie sie die UN-Konvention definiert, wird nur dann gelingen, wenn wir in der Gesellschaft auf allen Ebenen zu einem selbstverständlichen Miteinander kommen. Dazu dürfen wir nicht das Anderssein herausstellen, sondern die Vielfalt muss unzweifelhaft gesamtgesellschaftlich anerkannt sein.
Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung als erstes Bundesland ein Jahr nach der Ratifizierung der UN-Konvention einen Aktionsplan zur Umsetzung der Ziele vorgelegt hat, die breit diskutiert und im breiten Partizipationsprozess mit möglichst vielen Menschen erstellt und diskutiert wurden und werden. Dieser Plan findet bundesweit Anerkennung mit dem Bildungsschwerpunkt als einem der zentralen Ziele.
Individuelle Förderung ist nicht nur seither eine wichtige Säule der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik. Das zeigt sich in der Entwicklung der Geschichte der Schwerpunktschulen insgesamt. Rheinland-Pfalz ist im bundesweiten Vergleich bereits heute schon an der Spitze der Länder zu sehen, denen es am ehesten gelingt, Kinder mit Förderbedarf in der Regelschule zu integrieren. Darauf müssen wir aufbauen, um uns der Vision des lebenslangen gemeinsamen Lernens schrittweise zu nähern.
Deshalb wird die inklusive Bildung bei uns weiter ausgebaut. Uns ist entscheidend, was die Eltern möchten und was gut für das Kind ist. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen,
um auch den Respekt vor dem Elternwillen herstellen zu können.
Uns ist wichtig zu betonen, dass Bildung nicht erst in der Schule anfängt, sondern auch im frühkindlichen Bereich, also von Anfang an verankert sein muss mit allen bei der Erziehung und Bildung beteiligten Personen. Dazu gehören neben dem weiteren Ausbau von integrativen Kindertagesstätten, Krippen oder Frühförderung auch die Verankerung inklusiver Bildung in den Bildungs- und
Erziehungsrichtlinien sowie die Verankerung sonderpädagogischer Inhalte in der Ausbildung und Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und auch der Lehrerinnen und Lehrer.
Ein zentrales Anliegen in unserem Antrag ist – da widerspreche ich Ihnen ganz deutlich; es ist ein zentrales Anliegen und auch klar zu sehen –, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht zu ermöglichen, an welcher Schule sie ihr Kind beschulen lassen wollen.
Dazu muss einerseits das System der Schwerpunktschulen wohnortnah ausgebaut werden, andererseits ist damit aber klar, dass qualifizierte Förderschulangebote erhalten bleiben müssen, wenn Eltern von betroffenen Kindern dieses Angebot wünschen und brauchen.
Unbestreitbar ist allerdings auch angesichts der Schulentwicklung und der demografischen Entwicklung insgesamt, dass Schulangebote von Veränderungen betroffen sein werden. Im Moment findet der Elternwille nämlich da seine Grenzen, wo es nicht genügend wohnortnahe Plätze an Schwerpunktschulen gibt.
Unser Ziel ist es – ich sage es noch einmal –, dass Eltern künftig wählen können, ob ihr beeinträchtigtes Kind an einer Regelschule oder an einer Förderschule unterrichtet wird.
Um es ganz klar zu sagen, an dieser Aussage und Formulierung sieht, hört und merkt man deutlich, dass wir beides wollen, qualifizierte gute Förderschulen und ebensolche Schwerpunktschulen. Dazu muss das Schwerpunktschulkonzept fortentwickelt werden. Wir brauchen Schwerpunktschulen in allen Schularten und eine stärkere Vernetzung zwischen Schwerpunktschulen und Regelschulen, zwischen Förderschulen und Regelschulen. Der Weg kann hingehen zu Förderschulkompetenzzentren, die ihre besondere sonderpädagogische Kompetenz als Transfer zur Verfügung stellen.
In der Anhörung ist deutlich geworden, dass in den Schwerpunktschulen die Rahmenbedingungen stimmen müssen, personell, räumlich, sachlich und organisatorisch. Die Stundenzuweisungen wurden schon überarbeitet und werden noch weiter überarbeitet. Es wird neu konzipiert. In der Aus- und Fortbildung wird das Konzept der inklusiven Bildung ständig fortentwickelt und muss eine noch viel stärkere Stellung bekommen.
Wir sind froh, dass die CDU-Fraktion im Laufe der Diskussion über die inklusive Bildung die Forderung nach einem neuen Schulabschluss fallen gelassen hat. Insgesamt war die Intention des Antrages der CDU eine andere als in unserem Antrag.
Frau Dickes, Sie halten immer noch an den besonderen Lernorten fest. Sie wollen lediglich Bildungspartnerschaften etablieren. Ich glaube, in der Realität sind wir heute schon viel weiter.
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit der neuen Anmeldepraxis aller Kinder grundsätzlich an den Grundschulen Normalität vollzogen wird. Das Elternwahlrecht wollen wir durch eine gezielte Beratung und Betreuung der Eltern unterstützen. Das ist mehr als nur eine bloße Bildungspartnerschaft.
Das sind die zwei zentralen Gründe, warum wir trotz zugegeben teils gleichen Zielrichtungen den CDUAntrag nicht teilen konnten. Sollte aber die CDU nicht an ihren Formulierungen kleben und unsere Einschätzung teilen, wie das im Ausschuss der Fall war, würden wir uns freuen, wenn Sie unseren Antrag mittragen.
In den Gesprächen im Ausschuss und zwischen den Fraktionen hatte die FDP-Fraktion gleiche Intentionen zum Thema. Im vorliegenden Änderungsantrag sind die Formulierungen aus dieser Diskussion nochmals konkretisiert. Wir freuen uns, dass die FDP diesen Antrag mittragen will. Das stellt das Thema auf eine breitere Basis. Gerade bei diesem Thema ist uns das im Sinne der Betroffenen sehr wichtig.
Es gibt also noch viel zu tun. Daran sollten wir weiter arbeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 13. Mai 2009 ist der Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in mehreren Sitzungen beraten und in seiner 35. Sitzung am 10. September 2009 ein Anhörverfahren dazu durchgeführt.
Die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, wie schätzen Sie die Relation der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik „Bildung von Anfang an“ auf die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung ein?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden nun schon das dritte oder vierte Mal über das Ausleihsystem, und das ist gut so; denn es gibt uns die Gelegenheit, noch einmal zu betonen, dass das neu geschaffene Schulbuchausleihsystem ein weiterer Baustein für Chancengleichheit in der Bildung in RheinlandPfalz ist.
Wir entlasten damit die Eltern von hohen Schulbuchkosten, und dies war zumindest zu Beginn der Diskussion auch einmal das gemeinsame Ziel aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Was die Ausleihe anbelangt, war es auch das gemeinsame Ziel von SPD und CDU, wir waren uns nur über den Weg nicht ganz einig.
Es ist durchaus erfreulich, dass die Schulbuchausleihe erfolgreich gestartet ist. Ich sage dies mit viel Bedacht; denn was ist das Ziel der Lernmittelausleihe? – Es sollen mehr Eltern von hohen Schulbuchkosten befreit werden, als dies bisher mit dem Gutscheinsystem der Fall ist. Diejenigen, die bisher vom Gutscheinsystem profitiert haben, sollen durch das neue System nicht schlechtergestellt werden als vorher. Die Schulen sollen durch das neue System nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet werden, und der Landeshaushalt darf nicht übermäßig mit Kosten belastet werden. Diese Ziele wurden erreicht.
Frau Morsblech, wenn Sie sagen, niemand sei zufrieden, dann haben wir eine vollkommen andere Wahrnehmung der Situation im Land. Auch die Gespräche mit den Betroffenen, vor allen mit den Eltern, zeigen, dass es vollkommen anders ist. Insgesamt haben sich – Sie haben es bereits erwähnt – 55 % der Eltern für die freiwillige Teilnahme an der Lernmittelausleihe entschieden. Darunter sind ca. 23 %, die auch bisher Schulbuchgutscheine erhalten haben und die nun sogar Schulbücher kostenlos ausleihen können, weil sie nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Weitere knapp 32 % der teilnehmenden Eltern werden über die entgeltliche Ausleihe zusätzlich entlastet. Dies sind – in Zahlen einer Mündlichen Anfrage ausgedrückt – 76.737 Eltern mehr, die über das neue System Geld bei den Schulbüchern sparen.
Dies ist ein Erfolg und zum Start des neuen Angebots sehr erfreulich.
Ich glaube, wer das anders sieht, der führt eine Diskussion nach dem Motto: Ist das Glas halb voll oder halb leer?
Wir bekommen viele Rückmeldungen in Gesprächen, Briefen und E-Mails von Eltern, die das System gut finden und uns von der Höhe der eingesparten Schulbuchkosten berichten, die sehr unterschiedlich ist, je nachdem, in welcher Klassenstufe und Schulart sich ihr Kind befindet. Die Eltern können das eingesparte Geld sehr gut gebrauchen, um weitere Schulutensilien wie Hefte, Stifte oder neue Turnschuhe für den Schulsport zu kaufen. Gerade in dieser Jahreszeit müssen sich die Eltern bei heranwachsenden Kindern um neue Kleidung oder Schuhe für Herbst und Winter kümmern, und dafür können sie das eingesparte Geld sehr gut verwenden.
Wir haben allerdings keine Rückmeldungen erhalten, dass das Online-Anmeldeverfahren zu schwierig oder kompliziert gewesen sei.
Ich selbst habe drei Minuten gebraucht, um meinen Sohn für die Ausleihe anzumelden. Die Eltern, mit denen wir gesprochen haben, bestätigen, dass dies in Zeiten von Online-Bestellshops bei Buchhandlungen oder Versandhäusern eine ganz normale und moderne Methode ist. Besonders positiv wird die Auflistung der Einsparungen angesehen. Für Familien ohne Internet-Zugang haben die Schulträger ganz flexible und einfache Lösungen bereitgestellt und bestätigen, dass sie auch angenommen wurden, wenn auch nur in einem sehr geringen Maße, weil die Eltern zumeist selbst in der Lage waren, die Online-Anmeldung vorzunehmen.
Die Erfahrungen in der ersten Runde der Anmeldungen zu diesem System zeigen aber auch, dass viele Eltern noch auf altbewährte Verfahren beim Schulbuchkauf zurückgreifen, um dort zu sparen. Es werden Schulbücher von älteren Geschwistern weiterverwendet oder Schulbuchbasare genutzt. Sollte es Gerüchte geben, dass es vereinzelt auch vonseiten der Lehrkräfte Äußerungen gibt, dass das Arbeiten in einem eigenen Buch bevorzugt wird, würde ich dies sehr bedauern.
Ich bin mir sicher, dass sich die anderen Beschaffungswege und -gründe in den kommenden Jahren weiter auf
die Nutzung der Schulbuchausleihe verlagern werden und die Teilnehmerzahl an der Schulbuchausleihe weiter steigen wird. Die sogenannte Paketlösung in der Schulbuchausleihe wird auch von den Eltern, mit denen ich gesprochen habe, nicht als problematisch angesehen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Kommunen sagen. Trotz des engen Zeitrahmens haben sich die Kommunen sehr bemüht, die Lernmittelfreiheit umzusetzen, und sie haben alles darangesetzt, dass das System auch erfolgreich wird.
Dazu mehr in der zweiten Runde.
Frau Morsblech, ich bin relativ überrascht über Ihre Aussage. Wenn ich die Diskussion in den Ausschüssen und in den letzten Plenarsitzungen sehe, dann sind Sie
für die vollkommene Lernmittelfreiheit. Wie wollen Sie die organisieren, außer durch ein Ausleihsystem? Das geht doch gar nicht anders.
Ich habe die ganze Zeit überlegt, wie das gehen soll.
Ich komme noch einmal zurück auf Ihre Zahlen. Die Eltern, die von einem Gutscheinsystem profitiert haben, haben nicht vollständig ihre Bücher über das Gutscheinsystem bezahlen können. Vielfach sind Restbeträge geblieben, sodass man Schulbücher auch über Basare oder anderswie hat kaufen müssen. Diese werden dadurch zusätzlich entlastet, da sie jetzt eine vollkommene Lernmittelfreiheit haben. Den Einstieg darin haben wir schon.
Ich komme auf die Kommunen zu sprechen. Sicher gibt es bei jedem neuen System in der Umstellungsphase Probleme. Man muss Verfahren entwickeln, die man hinterher noch optimieren kann. Das wissen die Schulträger. Das ist in der ersten Runde vollkommen normal.
Frau Kollegin Dickes, Sie sprechen von der Schulverwaltung. Das muss man vielleicht von der Schule abkoppeln. In den Schulverwaltungen sitzen die Beschäftigten der Schulträger. Wir haben immer gesagt, die Schulträger sollen das abwickeln.
Wer soll es sonst machen? Es ist gar nicht anders möglich.
Die Gespräche, die ich mit den Kommunen vor Ort geführt habe, sind so, dass sie das System als ein gutes anerkennen und alles daransetzen, das flexibel und für die Eltern nutzbar zu machen, dass eine hohe Inanspruchnahme erreicht wird. Die Kommunen sind im Sinne der Entlastung der Eltern positiv gestimmt und versuchen, das umzusetzen. Sie sehen, dass die Überprüfung der gezahlten Entschädigungsleistungen zu berücksichtigen ist. Besonders positiv kommen bei den Kommunen die 1.500 Euro für Hardwaremittel an, um die Bücher inventarisieren zu können.
Was wäre die Alternative? Es gibt keine Alternative zur Einführung im nächsten Schuljahr. Wir können doch nicht ein Jahr lang darüber reden und die Eltern im Regen stehen lassen. Wir müssen es jetzt einführen und so gut wie möglich machen. Aus der Erfahrung bin ich sicher, wer das will, bei dem läuft es gut.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute noch einmal Gelegenheit haben, über diese Aktuelle Stunde die positiven Effekte des Hochmoselübergangs für die Region darzustellen, und bin auch ganz an der Seite der Worte, die die Kollegen Licht und Eymael gemacht haben, weil ich mit den Leu
ten vor Ort spreche, viel unterwegs bin und weiß, wie die Stimmung vor Ort ist.
Da muss man keine große Verkehrsexpertin oder Straßenbauexpertin sein. Wenn man mit den Leuten redet, sieht man und hört man ganz genau, dass die Menschen in der Region auf die Brücke warten, sie gebaut werden muss und die Effekte der Brücke positiv gesehen werden, und das nicht nur bei den Menschen vor Ort, sondern auch insbesondere bei den Winzern.
Das ist auch deutlich zu erklären. Es ist viel gesagt worden. Dieser große Imageschaden ärgert die Menschen vor Ort ungemein, den die aktuellen Aktionen der sogenannten Kritiker hervorgerufen haben. Ich glaube, dass da ein unermesslicher Schaden angerichtet werden kann, den wir versuchen müssen, mit aller Macht zu verhindern. Wir müssen dabei das Positive in den Vordergrund rücken.
Was ist denn passiert, seitdem klar ist, dass die Brücke gebaut werden soll? Es ist gut, dass die Brücke gebaut werden soll. Es ist doch eine Aufbruchstimmung in den Orten, im Moseltal zu erkennen. Die Menschen sind froh, wenn sie vom starken Lkw-Verkehr, von Abgasen und von Lärm entlastet werden sollen.
Viele Hunderte und Tausende Lkws quälen sich tagein tagaus die Moselhänge hoch und runter. Künftig werden sie über die Brücke fahren, werden dadurch enge Ortslagen vom Verkehr entlasten, von Abgas und von Lärm. Das sind wichtige Punkte.
Zum anderen sind über die vielen Ausgleichsmaßnahmen, die für die Natur natürlich wichtig sind, die wir auch anerkennen, Maßnahmen geschaffen worden, mit denen man sonst vielleicht Schwierigkeiten gehabt hätte.
Es ist gelungen, Ausgleichsflächen in die Weinbergsbrachen zu legen und Flurbereinigungsverfahren zu machen. Das sind positive Effekte für die Region.
In den Dörfern ist Aufbruchstimmung.
Es wird darüber diskutiert, wie man den Ort attraktiv halten kann, was man machen kann, um mehr Gästepotenzial an die Mosel zu bekommen und um mehr Absatzmärkte vor allen Dingen auch in den Beneluxländern zu gewinnen.
Das sind wichtige Punkte für die Zukunft. Daran sollten wir weiterarbeiten und das in den Vordergrund stellen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dickes, Sie haben mich mit Ihrer Rede gerade eben jetzt etwas verwirrt. Sie haben in Ihrer Rede nämlich nicht oder zum großen Teil nicht über das gesprochen, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Sie haben sich sehr wohl und richtig auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bezogen. Vielleicht haben Sie aufgrund des Aufschlagens Ihres Antrages vor einigen Wochen bemerkt, dass Sie da ein bisschen daneben gelegen haben und sich deshalb heute in eine andere Richtung orientiert.
Ich möchte deshalb noch einmal auf Ihren Antrag – das, was uns geschrieben als Landtagsdrucksache vorliegt – zurückkommen und mich vor allen Dingen jetzt erst einmal auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung dieser UN-Konvention in meinem Redebeitrag beschränken, weil die UNKonvention Barrieren in der Gesellschaft in den Blick nimmt und die strukturelle Ausgrenzung behinderter Menschen verhindern will.
Sie will das Recht auf gesellschaftliche Einbeziehung stärken. Sie überwindet den defizitorientierten Ansatz von Behinderung zu einem Ansatz, der an Vielfalt orientiert ist und zu einem selbstverständlichen Miteinander führen will. Leider geht die Intention dieser UNKonvention aus Ihrem schriftlich vorgelegten Antrag nicht hervor. Im besten Fall deklassieren Sie dort die UN-Konvention zum bloßen Impulsgeber. Der CDUAntrag ist nämlich davon geprägt, das Anderssein in einer längst überholten Struktur zu zementieren. Gerade das wollen wir nicht.
Im Gegenteil, wir begrüßen, dass die Landesregierung als erstes Bundesland ein Jahr nach der Ratifizierung der UN-Konvention einen Aktionsplan zur Umsetzung der Ziele dieser UN-Konvention vorgelegt hat und dies in einem breiten Beteiligungsprozess mit vielen Gruppierungen und gesellschaftlichen Gruppen diskutiert wurde und übrigens auch mit dem von Ihnen in Ihrem Antrag geforderten Expertenrat bereits diskutiert worden ist.
Dieser Aktionsplan soll helfen, die Ziele schrittweise umzusetzen. Der Politikbereich der Bildung nimmt dabei einen sehr wichtigen Platz ein. Sie gehen in Ihrem Antrag auf die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf ein. Das sind in Rheinland-Pfalz 4,4 % der Schülerinnen und Schüler. Das ist einer der niedrigsten Werte aller Bundesländer. Individuelle Förderung ist eine ganz wichtige Säule rheinland-pfälzischer Bildungspolitik. Deshalb kann sich Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich auch heute schon als eines der Länder sehen lassen, denen es am
ehesten gelingt, Kinder in der Regelschule zu integrieren. Daran wollen wir weiter arbeiten. Lebenslang lernen soll gemeinsam stattfinden. Das ist unsere Vision.
Deshalb wird die inklusive Bildung weiter ausgebaut und nicht, wie in Ihrem Antrag beschrieben, der Sonderstatus betont. Für uns ist entscheidend, was die Eltern möchten und was für das Kind gut ist. Für uns ist auch wichtig, dass die inklusive Bildung von Anfang an ab dem Alter von null stattfindet, und zwar mit allen an Bildung und Erziehung beteiligten Personen.
Dazu gehören neben dem Ausbau von weiteren integrativen Kindertagesstätten, Krippen und der Frühförderung auch die Verankerung inklusiver Bildung in den Bildungserziehungsrichtlinien sowie die Verankerung von sonderpädagogischen Inhalten in der Ausbildung und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Das gilt genauso beim Ausbau der Schwerpunktschulen und der Lehreraus- und -weiterbildung. Der Verankerung von sonderpädagogischen Inhalten bei der Lehrerbildung in allen Schularten kommt eine besondere Bedeutung für die individuelle Förderung von unterschiedlichen heterogenen Lerngruppen zu.
Aufgrund der Zeit bitte leider nicht.
Um diese Ziele des Ausbaus inklusiver Bildung zu erreichen, ist es wichtig, das Netz von Schwerpunktschulen – wie gesagt – in allen Schularten auszubauen. Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass der Mix aus einem Angebot von Förderschulen und Schwerpunktschulen dazu geeignet ist, diese Aufgabe individueller Förderung qualifiziert zu lösen.
Klar sein muss aber auch, qualifizierte Förderschulangebote müssen erhalten bleiben, wenn Eltern von betroffenen Kindern dieses Angebot wünschen und brauchen. Wir wollen keine Ausweitung des Systems der Förderschulen. Dem Elternwillen kommt für die gewünschte Zielvorstellung zur Beschulung ihres Kindes eine hohe Bedeutung zu, wobei seitens der Schulaufsicht versucht wird, auch diesen Elternwillen umzusetzen, was auch immer abhängig von der Zahl der wohnortnah vorhandenen Plätze an Schwerpunktschulen ist.
Unser Ziel ist es, dass Eltern künftig wählen können, ob ihr beeinträchtigtes Kind an einer Regelschule oder an einer Förderschule unterrichtet wird. Dem Elternwillen oder Schülerwillen des beeinträchtigten Kindes entsprechend muss auch ein begleiteter Wechsel zwischen
diesen beiden Systemen möglich sein. Wir wollen gerade mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, an Schwerpunktschulen und damit an Regelschulen unterrichtet zu werden. Dass das anders ist als bei dem von der CDU gewünschten Modell, zeigt sich auch an den Forderungen der CDU nach einem gesonderten neuen Schulabschluss. Einmal ganz abgesehen davon, dass dieser gesonderte Schulabschluss in einer besonderen Form der Berufsreife schon heute für alle Kinder möglich ist, die die Berufsreife erlangen, muss es aber das Ziel sein, mehr Kindern einen Schulabschluss, eine Berufsreife und eine Berufsausbildung zu ermöglichen und die Zahl der Kinder ohne Abschluss drastisch zu reduzieren.
Dahin gehen die Bemühungen des Landes sowohl im allgemeinbildenden Bereich als auch im berufsbildenden Bereich. Neben dem Ausbau der Schwerpunktschulen gehört dazu natürlich auch die Weiterentwicklung dieses Schwerpunktschulkonzepts. Dabei wird es zu einer verstärkten Kooperation zwischen Regelschule und Förderschule kommen. Der Weg kann zu einem Förderschulkompetenzzentrum, einer stärkeren Vernetzung der Schularten und dem Transfer sonderpädagogischer Kompetenz hinführen.
Es ist wichtig, dass in den Schwerpunktschulen die Ausstattung stimmt, und zwar sowohl personell als auch räumlich, sachlich und organisatorisch. Die Stundenzuweisungen im personellen Bereich werden derzeit bereits verändert und sollen künftig pauschalisiert zugewiesen werden, sodass die Entwicklung dieser Schulkonzepte weiter unterstützt wird.
Natürlich ist es wichtig, dass Förderschulen künftig auch Ausbildungsschulen sein sollen, im Fach Bildungswissenschaften die sonderpädagogischen Aspekte eine besondere Berücksichtigung und besondere Stellung bekommen und den Elternwünschen zum integrativen Unterricht Rechnung getragen wird sowie auch die Umsetzung und Auswertung all dieser Dinge im Rahmen eines Gutachterportals weiterentwickelt werden.
Der Vision von einem lebenslangen gemeinsamen Lernen zu einem selbstverständlichen Miteinander wollen wir auch durch eine verbesserte Anschlussorientierung und die Ausweitung des sogenannten Normalisierungsprinzips näherkommen. Die neuen Regelungen in der Grundschulordnung, dass alle Schulneulinge an der zuständigen Grundschule angemeldet werden sollen, sind dazu wichtige Beiträge.
Es gibt also noch viel zu tun auf dem Weg zu einem gemeinsamen lebenslangen Lernen. Unsere Haltung ist ganz klar eine andere als die Ihre.
Wir wollen eine inklusive Bildung orientiert an dem Aktionsplan der UN-Konvention. Wir sehen, dass Sie das erschreckend anders interpretieren, als wir das tun. Wir werden also einen Alternativantrag einbringen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass wir gerade jetzt eine Aktuelle Stunde zu den ersten Erfahrungen mit der Realschule plus haben.
Das Halbjahreszeugnis ist gerade verteilt. Wir stehen kurz vor den Anmeldeterminen für das nächste Schuljahr. Was ist der Zweck dieser Aktuellen Stunde? Soll die neue Schulform, die erfolgreich gestartet ist – da widerspreche ich einmal ganz vehement –, schlechtgeredet werden? Sollen die Eltern verunsichert werden?
Welche aktuellen Erkenntnisse, die wir nicht schon kennen und in den Ausschüssen diskutiert haben, sollen wir heute diskutieren? Die Sache mit dem Jubiläum ist wohl eine Unverschämtheit gegenüber all denjenigen, die sich ganz intensiv dafür einsetzen, dass diese neue Schulform zum Erfolg führt.
Wenn der CDU nichts anderes einfällt, als über die Schulträgerschaft zu diskutieren – dazu komme ich später noch einmal –, dann ist das auch schon sehr bezeichnend.
Wollte die FDP uns heute sagen, wir haben das alles schon immer gewusst? Dann hätte man sich die Zeit für die Aktuelle Stunde heute wirklich sparen können.
Fakt ist, die neue Schulart Realschule plus ist zu Beginn des neuen Schuljahres mit 122 Schulen erfolgreich
gestartet. Jetzt einmal ein paar Zahlen, die man nicht verschweigen kann.
Von den 122 Schulen sind 91 aus ehemaligen Regionalen Schulen, nämlich 78, und aus Dualen Oberschulen, nämlich 13, hervorgegangen und per Gesetz zu Realschulen plus umgewandelt worden. 31 Schulen sind aus Zusammenschlüssen von ehemaligen Haupt- und Realschulen neu entstanden. Was heißt das? Das heißt, 75 % der neuen Realschulen plus kommen bereits aus den Vorgängersystemen, sind seit Jahren im gemeinsamen Lernen und Lehren geübt, haben das System in der Regionalen Schule und in der Dualen Oberschule praktisch mitgeprägt. Gerade die Duale Oberschule, Frau Morsblech, die nichts anderes ist als eine kooperative Realschule plus, wurde seitens der FDP immer so gepriesen.
Jetzt arbeiten die Schulen unter wesentlich verbesserten Bedingungen. Eine geräuschlose und problemlose Umstellung war das. Deshalb wundert die heutige Aktuelle Stunde noch mehr.
75 % der jetzigen Realschulen plus gab es praktisch schon, und über mehr als zehn Jahre lief in diesen Schulen das gemeinsame Lernen geräuschlos. Da gab es keine Fragen Ihrerseits, keine Probleme.
Jetzt, wo die Bedingungen durch die Realschule plus verbessert worden sind, da wird auf einmal der Schwarze Peter an die Wand gemalt, alles ist schlecht, obwohl es zu Zeiten von Dualer Oberschule und Regionaler Schule gut war.
Lassen wir die neuen Schulen – diese möchte ich nicht verschweigen, um die geht es uns jetzt und in der Zukunft vor allen Dingen ganz vehement – doch einmal erst richtig arbeiten und sich zusammenfinden. Jede Neuerung ist ein Prozess der Entwicklung. Es geht doch, wie wir das aus den Schulen und auch aus Presseberichten wissen.
Ich habe einen Bericht aus Bad Sobernheim vom 7. Dezember 2009. Das ist noch nicht so lange her. „Realschule plus sieht sich im Aufwind“ steht da. Die Kolleginnen von der Opposition werden zitiert, wie gut das alles läuft und wie positiv das alles ist.
Es ist schon verwunderlich.
Wir kommen dann zu den Schulträgern.
Frau Kollegin Beilstein, die neue Schulform ist von den Kommunen gewollt.
Wenn Sie die Schulträgerschaft ansprechen und sagen, da hätte man sich vorher Gedanken machen müssen, dann sage ich, das steht alles im Gesetz, wie das zu regeln ist. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das ist alles im Gesetz genau festgeschrieben.
31 Zusammenschlüsse hat es zum Schuljahr 2009/2010 gegeben. 56 weitere Optionen sind für das kommende Schuljahr ausgesprochen. Wollen Sie den Kommunen vorwerfen, sie alle hätten sich keine Gedanken darüber gemacht, was sie da tun? Also, ich glaube, das kann man den kommunal Verantwortlichen weiß Gott nicht vorwerfen. Von uns sind auch viele mit dabei.
Der von Kritikern prognostizierte Run auf Gymnasien ist landesweit nicht erkennbar.
Die Abstimmung für die Realschule plus hat mit den Füßen stattgefunden. Diese Abstimmung hat mit den Füßen für die Realschule plus stattgefunden.
Eltern wollen ein längeres gemeinsames Lernen für ihre Kinder. Die Kommunen wollen die neue Schulform Realschule plus.
Lassen Sie mich mit Erlaubnis des Präsidenten etwas aus dem „Trierischen Volksfreund“ zitieren, der bestimmt nicht als einer der fortschrittlichsten Zeitungen gilt. Da geht es um die IGS.
Das passt auch
noch gut in die zweite Runde. Machen wir das in der zweiten Runde.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu dem Zitat von vorhin zurückkommen. Selbstverständlich ist es der „Trierische Volksfreund“, der dieses Zitat gebracht hat, und zwar ist es ein Zitat, das sehr gut in die Diskussion von eben passt, – –
weil es nämlich um längeres gemeinsames Lernen geht und auch um die Erfolge bei PISA. Der „Trierische Volksfreund“ von heute schreibt, die IGS betreffend: „Die IGS, früher zwischen konservativen und fortschrittlichen Pädagogen (und Politikern) umstritten, ist als Angebotsschule längst akzeptiert – vor allem nach der PisaStudie, die längeres gemeinsames Lernen propagiert.“
Was machen wir mit der Realschule plus? – Längeres gemeinsames Lernen. Wenn das für die IGS gilt, muss das auch für die Realschule plus gelten. Deshalb noch einmal, es gibt Gemeinsamkeiten bei der Schulform, aber es gibt auch ganz vehement unterschiedliche Konzepte. Die unterschiedlichen Konzepte sind vor allen Dingen in der weiteren Berufsorientierung in der Realschule plus mehr als erkennbar. Das ist auch ein Punkt, der immer wieder von vielen Seiten verlangt worden ist. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir das in der Realschule plus so umsetzen. Die genannte Problema
tik, dass Schulen beantragt werden und die Kreise angeblich nicht wissen, was sie machen sollen, oder die Kommunen nicht wissen, was sie machen sollen,
finde ich aber schon ganz erstaunlich. Schulentwicklung ist Sache der Landkreise. Das ist auch gut so, weil ich einmal den Aufschrei hören möchte, wenn das Land das von oben herunter auf die Landkreise plant.
Dann kommen wieder die Diskussionen, regionale Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, usw.
Ja, dafür gibt es eine Schulaufsicht. Da muss man auch Schulentwicklungspläne erstellen, die im Zusammenhang mit anderen Kreisen usw. Berücksichtigung finden.
Wir haben keine ideologische Debatte in RheinlandPfalz. Schauen Sie einmal nach Baden-Württemberg.
Da sagen die Eltern: Keiner versteht, was Lehrer wollen. – Das sagt eine Elternvertreterin. Hier ist das anders. Hier wird die Schullandschaft weiter mit den Schulen,
mit den Kommunen als Schulträger und mit den Eltern und den von Schule betroffenen Personen weiterentwickelt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der finanziellen Entlastung von Eltern in Rheinland-Pfalz.
Mit dem von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Lernmittelfreiheit untermauern wir – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern – den Grundsatz von Chancengleichheit in der Bildung in Rheinland-Pfalz. Für uns Sozialdemokraten ist klar, der Zugang zu Bildung muss für alle Kinder gleichermaßen offenstehen. Das darf keine Frage des Geldes sein.
Diese Chancengleichheit ist in Rheinland-Pfalz keine leere Worthülse. Wir haben von der Kindertagesstätte bis zur Uni bereits viel dafür getan. Wir sind das erste Land mit einer beitragsfreien Kindertagesstätte. Wir haben 504 kostenlose Ganztagsschulen, und der weitere Ausbau wird folgen. Es gibt bei uns das gebührenfreie Erststudium. Wir haben den Sozialfonds für Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten und vieles andere mehr.
Natürlich sind wir immer weiter bestrebt, unsere gute Position auszubauen und Eltern von hohen Kosten zu entlasten.
Es ist unbestreitbar, dass zu jedem Schuljahresbeginn auf Familien Kosten für Bücher und Schulmittelbedarf zukommen. Diese Belastung haben und werden wir so gering wie möglich halten.
Jetzt kommt mit der heutigen Schulgesetzänderung, die die Lernmittelfreiheit neu regelt, ein weiterer Baustein der Entlastung hinzu. Wir werden ab dem kommenden Schuljahr die Unterstützung der Eltern auch bei der Anschaffung von Schulbüchern massiv ausweiten. Aber dabei ist es keineswegs so, dass ein Unterstützungssystem jetzt erst eingeführt wird. Es gab es bereits in Form der Schulbuchgutscheine.
Bereits bisher haben rund 120.000 Schülerinnen und Schüler von diesen Schulbuchgutscheinen profitiert, wobei erst vor zwei Jahren der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde, indem wir die im Haushalt veranschlagten Mittel um 50% auf über 13 Millionen Euro erhöht haben.
Weiteren rund 20.000 Kindern in Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr wurden die Schulbücher bereits heute schon kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Basis wird jetzt durch das Schulbuchausleihsystem verbreitert werden.
Eltern wird die Möglichkeit gegeben, die Schulbücher für ihre Kinder gegen eine Leihgebühr von maximal einem Drittel des Kaufpreises auszuleihen.
Dabei sind uns folgende Grundsätze wichtig:
1. Niemand darf schlechter gestellt werden als bisher. Im Gegenteil. Wir sorgen für eine Verbesserung.
Das heißt, alle Schülerinnen und Schüler, die bereits heute Lernmittelgutscheine erhalten haben oder im Berufsvorbereitungsjahr einer Berufsschule oder bei Förderschulen die Schulbücher kostenfrei ausleihen konnten, können künftig Schulbücher, Arbeitshefte, Atlanten usw. kostenfrei ausleihen.
Das betrifft rund 25 % aller Schülerinnen und Schüler. Das ist bei Weitem mehr als der Anteil von Arbeitslosengeld-II- oder Sozialhilfebeziehern, der nur rund 11 % beträgt.
Zweiter Punkt: Weitere Bildungsgänge im berufsbildenden Bereich müssen mit einbezogen werden. Das ist uns wichtig. Bisher haben nur Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr von Lernmittelfreiheit profitiert. Mit der Gesetzesänderung kommen zum ersten Mal auch Schülerinnen und Schüler, die die Berufsoberschule oder die Höhere Berufsfachschule, also Vollzeitwahlschulformen, so heißt das, in der berufsbildenden Schule besuchen, in den Genuss der Lernmittelfreiheit.
Dritter Punkt, der uns wichtig ist: Den Schulen darf kein weiterer zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Abwicklung entstehen.
Das heißt für uns, die verwaltungsmäßige Abwicklung des neuen Systems erfolgt durch die Schulträger, die die zusätzlichen Kosten im Rahmen der Konnexität erstattet bekommen. Das neue System ist also ganz einfach. Ich möchte es noch einmal zur Deutlichkeit in zwei Sätzen klar skizzieren.
Alle Schülerinnen und Schüler, die heute schon Anspruch auf Lernmittelgutscheine haben oder heute schon kostenlos Bücher von der Schule gestellt bekommen, werden auch im neuen System ihre Bücher kostenfrei erhalten.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen – egal, ob sie öffentlich oder privat sind –, in Vollzeitschulformen in der berufsbildenden Schule und im beruflichen Gymnasium werden ihre Bücher gegen Gebühr ausleihen können. Die Teilnahme ist freigestellt. Aufgrund des hohen Interesses von Eltern an Lernmittelfreiheit wird eine hohe Beteiligung erwartet.
Diese grundlegende Umstellung der Systematik bedeutet eine enorme finanzielle Kraftanstrengung. Bisher haben wir 13 Millionen Euro im Jahr für die Schulbuchgutscheine veranschlagt. Ich habe es gesagt. Jetzt sind zur Erstanschaffung der auszuleihenden Bücher mehr als 21,5 Millionen Euro erforderlich.
Die Grundlage dafür haben wir bereits im letzten Plenum beim Nachtragshaushalt gelegt, den Sie übrigens abgelehnt haben, Kolleginnen und Kollegen der Opposition. Damit haben Sie eigentlich auch die Entlastung der Eltern von teuren Schulbuchkosten abgelehnt.
Dann dürfen wir gespannt sein, wie Sie sich heute entscheiden werden.
Natürlich wird vonseiten der CDU jetzt wieder der Vortrag kommen, wir hätten ihr Gesetz abgeschrieben oder wir hätten den CDU-Gesetzentwurf beschließen können.
Nun, zu dem Vorwurf des Abschreibens hat meine Kollegin Ulla Brede-Hoffmann im letzten Plenum alles gesagt. Ich verkneife mir weitere Ausführungen.
Man muss eben das Rad nicht noch einmal neu erfinden, aber man kann die Art des Fortbewegungsmittels seinen eigenen Ansprüchen und Erfordernissen anpassen.
Gerade das haben wir getan. Schulbuchausleihe gibt es in Deutschland in vielen Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen. Wir haben ein System gewählt, das rheinland-pfälzischen Ansprüchen gerecht wird. Es ist sozial gerecht, unbürokratisch, praxistauglich umsetzbar und finanziell im Landeshaushalt darstellbar.
Der Gesetzentwurf der CDU hingegen, das war wirkliches bloßes liebloses Abschreiben von Niedersachsen und dem Saarland ohne Gedanken daran, wie man dies umsetzt, ohne die einzelnen Schulen zu belasten und ohne die soziale Komponente zu beschreiben.
Das ist der Unterschied zur SPD-Fraktion. Wir müssen für Regelungen geradestehen und können nicht nur Wunschzettel ans Christkind verteilen.
Wir können nicht nur fordern, fordern, fordern, wir müssen auch sagen, wie das gehen soll. Die Masche der CDU ist es, immer mehr Ausgaben zu fordern, aber auf der anderen Seite keine Finanzierungsvorschläge zu machen und den Haushalt zu kritisieren. Verantwortliche Politik sieht anders aus.
Wir, die SPD-Fraktion, müssen beide Enden zusammenbekommen: Finanzierung und Praktikabilität. Das tun wir mit dem vorgelegten Gesetz. –
Jetzt möchte ich auf den Änderungsantrag der CDUFraktion zu sprechen kommen.
In Ihrem Änderungsantrag stehen dagegen längst besprochene und erledigte Selbstverständlichkeiten, die keiner expliziten Gesetzesregelung bedürfen oder sogar längst in unserem Gesetzentwurf geregelt sind oder aber die Privatschulen außen vor lassen. Das wollen wir nicht. Wir möchten alle Schulen gleich behandeln.
Frau Kollegin Morsblech, natürlich könnte man auch weiter gehen und fragen: Warum gibt es keine vollständige Lernmittelfreiheit, oder warum müssen Atlanten, Arbeitshefte und Ähnliches noch weiter selbst finanziert werden und können nicht ausgeliehen werden?