Protokoll der Sitzung vom 22.11.2006

Da ist zum Zweiten die Frage, ob in Zeiten knapper Kassen von Land und Kommunen Grundsätze und Regeln im Umgang miteinander nicht hilfreich, ja sogar erforderlich sind, wenn man diese schwierige Zeit gemeinsam gestalten will. Eine gute und verlässliche Regelung ist das Konnexitätsprinzip, wie die Kollegin Funck ausgeführt hat. Liebe Kollegen, ich bedaure, dass

wir dieses Prinzip beim Gesetz zum SGB XII infrage stellen. Ich hoffe, dass der zu bildende gemeinsame Ausschuss die Kostenfrage der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb der angedachten dreijährigen Übergangsphase im Sinne einer Konnexität regeln wird.

Es ist zum Dritten die für mich nicht verständliche Kritik der kommunalen Spitzenverbände, insbesondere des Städte- und Gemeindebundes, an der vorgesehenen finanziellen Lösung der Probleme im Brand- und Katastrophenschutz, die ja durch die demografische Entwicklung bedingt sind. Mit der Erweiterung im § 16 FAG haben wir erstmals seit dem Jahr 1996 wieder einen klaren Ansatz zur Förderung von Investitionen im Bereich der Feuerwehr. Diese besagten 9 Millionen Euro insgesamt gehen weder zulasten der Schlüsselzuweisungen noch zulasten sonstiger investiver Zuweisungen. Die Mittel aus dem Ausgleichsfonds, die dafür vorgesehen sind, sind unter anderem für die Unterstützung der Verwaltungsmodernisierung in den Kommunen gedacht. Und ist eine Optimierung der Strukturen in diesem Bereich nicht auch Verwaltungsmodernisierung?! Mit dem Konzept der Stützpunktfeuerwehren, mit den Festlegungen zu den Leitstellen leistet das Land einen wirksamen Beitrag im Sinne der Kommunen.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung am Ende meiner Rede, auch auf die Gefahr einer ähnlich wiederholten Kritik der kommunalen Spitzenverbände hin. Ich bin froh, dass die Verabredung steht, dass den Gemeinden, denen durch Wegfall der Veredlung über den Status Grundzentrum sehr hohe Verluste entstehen, im Sinne des Vertrauensschutzes eine Übergangszahlung für 2007 ebenfalls aus dem Ausgleichsstoff gewährt werden soll. Es kommt allerdings darauf an, wie stark die Kommunen betroffen sind.

Herr Theel, meine Damen und Herren, Brandenburg hat nach wie vor die am geringsten verschuldeten Kommunen in Ostdeutschland. Das ist der Beweis, der vor jedem Gericht standhalten würde, dass das Land eben nicht auf Kosten seiner Kommunen den Haushalt saniert. Wir sollten alles dafür tun, dass wir diesen Beweis auch in Zukunft antreten können.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mit diesem Redebeitrag sind wir am Ende der Aktuellen Stunde angelangt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/3721 Drucksache 4/3655

Bevor ich die erste Frage aufrufe, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Lausitz in Senftenberg. Ihr habt den spannendsten Tagesordnungspunkt am heutigen Tage erwischt. Viel Vergnügen dabei!

(Allgemeiner Beifall)

Wir alle haben gehört, dass uns eine wichtige Kollegin im

Zweite Frage: Anstelle eines einheitlichen Mindestlohns wird vom Bundesarbeitsminister und vom SPD-Bundesvorsitzenden über die Ausweitung des Entsendegesetzes ein branchenspezifisch differenzierter Mindestlohn vorgeschlagen. Warum lehnen Sie eine solche Regelung ab?

Dritte Frage: Auch viele Brandenburgerinnen und Brandenburger arbeiten seit Jahren für Löhne, die niedriger sind als die Hartz-IV-Leistungen. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache wurde jüngst von einer Sachverständigen der Vorschlag der negativen Einkommensteuer unterbreitet, der jetzt auch in den Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielt. Wie stehen Sie als Brandenburger Arbeitsministerin zu diesem Vorschlag?

Ich bin gerne bereit, sowohl im Arbeitskreis als auch im Ausschuss zu allen Fragen Stellung zu nehmen, aber nicht hier in der Fragestunde des Landtages, weil ich hier nicht meine Position, sondern die der Landesregierung zu vertreten habe. - Vielen Dank.

(Beifall der Abgeordneten Schippel [SPD] und Frau Leh- mann [SPD])

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte.

Frau Ministerin, teilen Sie meine große Sorge, dass die SPDForderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von der SPD irgendwann genauso beerdigt wird wie die Ausbildungsumlage?

Zweitens: Sie reden immer von gesetzlichem Mindestlohn. Welche konkreten Vorstellungen hat die Landesregierung über dessen Höhe, und auf welcher Bemessungsgrundlage sind Ihre Zahlen, wenn sie schon fixiert sind, ermittelt worden?

Ich kann hier nur vortragen, was die Landesregierung insgesamt zum Thema Mindestlohn oder Kombilohn sagt. Zu den anderen Dingen, die in der Arbeitsgruppe beraten wurden, wird sich die Landesregierung erst verständigen, wenn der Bericht, den der Bundesminister an das Bundeskabinett gibt, vorliegt. Er liegt noch nicht vor, sondern ist in Erarbeitung.

Vielen Dank. - Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, persönliche Anfragen an Mitglieder der Landesregierung beim Kaffee zu klären. Hier geht es immer um Fragen an die Landesregierung.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wenn es innerhalb der Landesregierung noch keine Meinungsbildung gab, kann auch kein Minister verantwortlich antworten.

Wir kommen zur Frage 920 (Bleiberechtsregelung für langjäh- rig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer) der

Land Brandenburg verlassen wird. Es ist die Präsidentin des Landesrechnungshofes, die heute das letzte Mal bei uns ist.

(Glückwünsche und Blumen von Abgeordneten aller Fraktionen)

Ich schließe mich den guten Wünschen an und wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrer neuen Aufgabe in Berlin. Denken Sie bitte immer daran, dass irgendwann die Länderfusion mit Brandenburg kommt und Sie deshalb immer synchron mit Brandenburg arbeiten sollten.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir beginnen die Fragestunde mit der Dringlichen Anfrage 34 (Brandenburger Initiative für Mindestlohn) , gestellt von der Abgeordneten Dr. Schröder.

Nach einem Bericht der „Financial Times“ vom 20.11.2006 konnten sich die SPD-geführten Bundesländer bei der Arbeitsund Sozialministerkonferenz der Länder am vergangenen Freitag nicht auf eine gemeinsame Linie zum Mindestlohn verständigen. Während die neuen Bundesländer unter SPD-Führung die Pläne Brandenburgs für einen einheitlichen Mindestlohn unterstützten, lehnten dies die alten Bundesländer ab.

Ich frage daher die Landesregierung: Welchen konkreten Inhalt hatten die am vergangenen Freitag vorgestellten Pläne Brandenburgs für einen einheitlichen Mindestlohn?

Frau Ministerin Ziegler, wir sind gespannt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Zeitungsbericht, auf den sich die Frage bezieht, gibt die Themen der ASMK wieder. „Mindestlohn“ war nicht Thema der ASMK im Saarland. Am Rande der ASMK hat es eine Verständigung der A-Länder über Positionen gegeben, die in der Arbeitsgruppe bei Bundesarbeitsminister Franz Müntefering zur Arbeitsmarktpolitik besprochen worden sind. Da ich hier die Landesregierung und deren Meinung zu vertreten habe, kann dies nicht Gegenstand dieser Beantwortung sein.

Es gibt Nachfragebedarf. - Frau Dr. Schröder, bitte.

Nichtsdestotrotz äußern Sie sich als Ministerin immer wieder zu einem flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn. Deswegen drei Nachfragen von mir.

Erste Frage: Arbeitsmarktexperten warnen unter anderem wegen der Vernichtung von Arbeitsplätzen vor der Einführung eines einheitlichen Mindestlohnes von 7,50 Euro. Warum sind die Einwände gegen einen flächendeckenden Mindestlohn insbesondere vor dem Hintergrund nicht begründet?

Abgeordneten Stark und zur Frage 921 (Herbstkonferenz der Innenminister und -senatoren der Länder [IMK]) des Abgeordneten Petke, die wir zusammen beantworten lassen.

Bitte, Frau Stark.

In Brandenburg leben derzeit rund 4 000 ausreisepflichtige Personen, darunter 550 Minderjährige.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Art und Weise hat sich das Land Brandenburg in der Innnenministerkonferenz der Länder für eine humanitäre Bleiberechtsregelung für diesen Personenkreis eingesetzt?

Herr Abgeordneter Petke, bitte.

Ich frage die Landesregierung: Welche weiteren Ergebnisse und Themen der Innenministerkonferenz in Nürnberg hat es gegeben?

Herr Innenminister, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Stark, Herr Petke, auf Einladung des bayerischen Innenministers, des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, hat die Konferenz am 16. und 17. November in Nürnberg stattgefunden. An der Konferenz nahm auch Bundesinnenminister Schäuble teil.

Zentrum einer Innenministerkonferenz ist das sogenannte Kamingespräch, bei dem ausschließlich die Minister über grundlegende Fragen diskutieren. An diesem Kamingespräch hat zunächst auch der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Herr Frattini, teilgenommen. Es ging um eine Frage, die für uns in Brandenburg von besonderer Bedeutung ist: Wann wird die Schengener Außengrenze, die zurzeit zwischen Deutschland und Polen verläuft, an die polnische Ostgrenze verlegt? In der Innenministerkonferenz gibt es große Übereinstimmung, dass dies erst dann der Fall sein soll, wenn der Maßstab und die Kontrollmechanismen des Schengener Abkommens an der Außengrenze auch wirklich funktionieren. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen Teilen der Kommission und uns. Wir gehen davon aus, dass die Verlegung 2008 erfolgt; einige möchten sie schon Ende 2007 haben. Wir haben uns in der Innenministerkonferenz darauf verständigt, dass die Voraussetzung dafür ist, dass der Schengen-Standard erhalten bleibt, keine Unsicherheit entsteht und keine unkontrollierten Migrationsströme erwachsen können.

Das zweite Thema, das wir in der Kaminrunde besprochen haben, war das Bleiberecht. Ich mache keinen Hehl daraus - ich bin seit Januar 1996 in der Innenministerkonferenz -, dass das eines der schwierigsten Themen war. Es ging um die Frage: Wie können wir einen Ausgleich zwischen der humanen Blei

berechtsregelung und dem Verhindern des Missbrauchs schaffen? Bei der ersten Konferenz im Januar 1996 haben wir die erste und letzte Bleiberechtsregelung beschlossen - so vermuteten wir. Jetzt war es die elfte Bleiberechtsregelung. Ich sage das deswegen, weil immer wieder Ereignisse eintreten, die zum Nachsteuern zwingen.

Die Ausgangslage war auch durch die Vorveröffentlichungen recht schwierig. Darum freut es mich, dass die elf CDU-Innenminister, die vier SPD-Innenminister und der eine FDP-Innenminister der Länder zu einer Einigung gefunden haben. Als ich damals Innensenator war, gab es fünf CDU-Innenminister. Das wechselt immer wieder.

(Dr. Klocksin [SPD]: Das wollen wir hoffen!)

- Ja. - Darum ist es wichtig, dass wir in der Innenministerkonferenz das Prinzip der Einstimmigkeit beibehalten, wenn es um das Thema Bleiberecht für hier in Deutschland lebende Ausländer geht.

Wir haben am Ende eines langen Diskussionsprozesses einstimmig beschlossen, dass ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll. Die übrigen Ausreisepflichtigen haben Gelegenheit, sich bis zum 30. September 2007 eine Arbeit zu suchen. Diese Regelung berücksichtigt, dass die Bundesregierung bis dahin ein Gesetz verabschieden will, durch das das Aufenthaltsgesetz unter den genannten Gesichtspunkten neu formuliert wird. Darüber wird im Bundestag entschieden; dann wird der Bundesrat zustimmen. Ich glaube, dass wir im September nächsten Jahres eine neue Regelung haben werden.