Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Ich erteile der Abgeordneten Lieske das Wort. Sie stellt die Frage 1073 (Verbrennen von Gartenabfäl- len).

Im Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über die Verbrennung von Stoffen im Freien vom 26.02.2007 werden Randbedingungen genannt, unter denen Holzfeuer ohne Genehmigung zulässig sind. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass „die Verbrennung

sonstiger Abfälle aus Haushaltungen und Gärten, insbesondere feuchter pflanzlicher Abfälle im Freien nach § 4 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung verboten ist.“ Bei von Schädlingen befallenen Pflanzenresten - zum Beispiel Laub von Kastanien, die von der Miniermotte befallen sind - wird jedoch die Verbrennung ausdrücklich empfohlen und von der Kompostierung abgeraten, da dadurch die weitere Verbreitung der Schädlinge befördert würde.

Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Bedingungen ist die Verbrennung kleiner Mengen Pflanzenreste, die von Schädlingen befallen sind, in privaten Gärten zulässig?

Herr Minister Dr. Woidke, Sie werden die Frage beantworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, mit dem Erlass vom 26. Februar 2007 über das Verbrennen von Stoffen im Freien ist lediglich das Verbrennen von trockenem, naturbelassenem, stückigem Holz - Ästen und Reisig - erlaubt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Dabei sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen, die Belästigungen der Nachbarschaft ausschließen sollen; Herr Vietze hat die „Zehn goldenen Regeln“, die auch Bestandteil dieses Schreibens sind, gerade genannt. Das Ganze wurde auch als „Lagerfeuererlass“ bezeichnet. Ich meine, wenn man den anderen, etwas sperrigen Titel beiseite lässt, trifft es den Kern der Sache.

Das Verbrennen anderer Pflanzenreste fällt unter die Kategorie „Abfallbeseitigung“ und ist nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es lediglich für die Vernichtung von Pflanzen, die von besonders gefährlichen Krankheitserregern befallen sind. In den Rechtsverordnungen zum Pflanzenschutzgesetz finden sich Regelungen für die Bekämpfung der Scharka-, der Feuerbrand- sowie der Blauschimmelkrankheit.

Das Verbrennen von Laub sehen wir als eines der letzten Mittel bei besonders gefährlichen Pflanzenkrankheiten und Schaderregern an. Die Miniermotte fällt bisher nicht unter diese Kategorie. Zur Abtötung der Miniermotte empfehlen wir das Vergraben des Laubes unter einer 10 cm dicken Erdschicht.

(Heiterkeit bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Eine weitere sichere Beseitigungsmethode ist die Abgabe an eine gewerblich betriebene Kompostierungsanlage. Durch die im Zusammenhang mit der Bioabfallverordnung installierten Qualitätssicherungssysteme wird bei der gewerblichen Kompostierung eine hohe Qualität des Kompostes gesichert, sodass eine Verbreitung von Schaderregern über diesen Weg ausgeschlossen ist.

Die Verbrennung von feuchtem Laub ist erfahrungsgemäß mit großer Rauchentwicklung und daher auch mit einer enormen Belästigung für die anwohnende Bevölkerung verbunden. Wenn ich mich recht erinnere, findet die Miniermottenbeseiti

gung normalerweise im Herbst, nämlich dann, wenn das Laub von den Bäumen gefallen ist, statt. Deshalb sollte das Verbrennen von mit Miniermotten befallenem Laub nur in Ausnahmefällen stattfinden, das heißt, wenn alle anderen von mir genannten Möglichkeiten nicht bestehen oder unzumutbar sind. Diese Ausnahmegenehmigungen sollten durch die örtlichen Ordnungsbehörden, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Pflanzenschutzdienst des Landes erteilt werden.

(Beifall bei SPD und CDU - Schippel [SPD]: Branden- burg - Indianerland!)

Herr Minister, es gibt Nachfragen. Ich erteile zunächst Frau Lieske das Wort. Bitte schön.

Erstens: Welche Erfahrungen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren mit der Umsetzung des Verbrennungserlasses gesammelt?

Meine zweite Frage betrifft die Miniermotte: Sind der Landesregierung Vorkommnisse bekannt, die dem entsprechenden Erlass zuwiderlaufen? Ich spreche insbesondere den öffentlichen Bereich an: Kommunen und deren Straßenbäume; in meiner Region gibt es zum Beispiel sehr viele Kastanien und damit auch sehr viel Kastanienlaub mit Miniermottenbefall.

Ich möchte mit Ihrer zweiten Frage beginnen. Mir sind keine abfallwirtschaftlichen Verfahren bekannt, die die für die Abfallbeseitigung zuständigen unteren Abfallwirtschaftsbehören wegen des Verbrennens von mit Miniermotten befallenem Laub eingeleitet hätten.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Erfahrungen mit der Beseitigung von mit Miniermotten befallenem Laub sind sehr positiv. Ich möchte hervorheben, dass sich viele Schulklassen beteiligt haben. Wir werden uns, auch wenn sich die Antwort ein wenig bürokratisch angehört hat, dafür einsetzen, dass hier auch weiterhin unbürokratisch verfahren werden kann. - Danke schön.

Nein, noch nicht „Danke schön“, es gibt nämlich noch eine Nachfrage von Herrn Dombrowski.

Zum Thema Miniermotte: Viele Brandenburger Orte haben Kastanienalleen. Meine Frage ist, ob es eine Pflicht der öffentlichen Hand zur Entsorgung des von dem mit der Miniermotte befallenen Kastanienlaubes auf öffentlichem Land gibt.

Es gibt keine Laubentsorgungspflicht. Das Laub kann sowohl im Garten als auch in Parks oder ähnlichen Anlagen liegengelassen werden. Normalerweise beseitigen die Kommunen das auf ihren Flächen befindliche Laub und stellen dann die Kosten in Rechnung.

Wir reden hier jedoch von gezielten Aktionen zur Bekämpfung der Miniermotte. In größeren Kastanienbeständen mit deutlichen Befallsanzeichen gab es im Sommer konzertierte Aktionen, die meist von der Stadtverwaltung eingeleitet und gemeinsam mit Schulen durchgeführt wurden. Das Laub wurde zusammengetragen und dann entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten entweder in die Kompostieranlage gegeben, vergraben oder im Notfall verbrannt. Da sollten wir uns „von oben“, aus Potsdam nicht einmischen; die Entscheidungsfindung sollte bei der regionalen und der kommunalen Ebene liegen. Das funktioniert bestens. - Danke sehr.

Herzlichen Dank. - Wir kommen zur Frage 1074 (Ausgleichs- fonds des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes).

Die Landesregierung verkündete im Januar 2007, dass sie zum Ausgleich besonderer Härten infolge der mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom 27.10.2006 veränderten Bemessung der Schlüsselzuweisungen Bedarfszuweisungen gewähren wird. Zu diesem Zweck werden den Grundzentren 7 Millionen Euro aus dem kommunalen Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt.

Ich frage die Landesregierung: Anhand welcher Kriterien erhalten die bisher benannten Gemeinden nun die Zuweisungen?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Theel, die Kriterien für die Zuweisung nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 des Finanzausgleichsgesetzes sind folgende: Gemeinden mit einer Grundzentrumsfunktion erhalten einen Ausgleichsbetrag, wenn ihnen ein finanzieller Nachteil infolge der Änderung des Brandenburger Finanzausgleichsgesetzes 2007 entstanden ist. Diese Finanzhilfen aus dem Ausgleichsfonds sind an einen Sonderbedarf der jeweiligen Gemeinde geknüpft. Voraussetzung für den Härtefallausgleich ist, dass die betroffene Gemeinde nach der neuen Regelung im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr, also 2006, ohne Nachsteuerung geringere Schlüsselzuweisung verzeichnet hat.

Ergibt die Gegenüberstellung der alten und der neuen Regelung für das Jahr 2007 eine negative Differenz, so wird diese durch einen Betrag in Höhe von 60 % ausgeglichen. Ist die reale Differenz zwischen den tatsächlichen im Jahr 2007 gewährten und der nach der alten Regelung möglichen Schlüsselzuweisung 2007 geringer als 60 %, wird nur die reale Differenz ausgeglichen.

Herr Abgeordneter Theel, wenn Sie weitere Fragen haben, muss ich Fachleute kommen lassen; denn dies im Einzelnen zu erklären ist sehr kompliziert. Ich habe mich geweigert, das hier vorzutragen, weil ich es im Einzelnen auch nicht verstanden habe. Es ist hochkompliziert berechnet worden mit den kommunalen Einnahmensteuern, mit allem Drum und Dran. Es ist im Finanzausschuss besprochen worden. Nach meiner Erinnerung haben wir es im Innenausschuss auch schon erläutert, Herr Dr. Scharfenberg, aber wir können es gern noch einmal vortragen. Es ist eine komplexe Rechnung. Ich müsste dann entsprechende Rechenmaschinen mitbringen, um das im Einzelnen zu erläutern.

Nun gibt es trotzdem noch Nachfragen von Abgeordneten. Vielleicht sind sie doch zu beantworten. Als Erster hatte sich der Fragesteller gemeldet. Herr Theel, bitte schön.

Ich wollte keine Rechnung nachgewiesen haben, ich habe nur zwei Nachfragen.

Die erste: Im Vorfeld, auch in der Diskussion zum Haushalt und zum FAG, hat Finanzminister Speer dargestellt, dass der Beirat des FAG bei vielen vorzubereitenden Entscheidungen eine sehr gute Rolle spielt. Meine Frage: Weshalb ist er nicht mit einbezogen worden, als diese einmalige Aktion verkündet wurde?

Zweitens, das bezieht sich auf Ihren oben vorgetragenen Text: Wie bewerten Sie die Aussage, dass die von Ihnen angekündigten Ausgleichshilfen den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Finanzausgleichs widersprechen, nämlich: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Oktober 2006 festgestellt,... dass Mängel im horizontalen Finanzausgleich nicht durch Ergänzungsleistungen ausgeglichen werden dürfen.

Herr Abgeordneter, ich stelle fest, Sie haben eine Frage gestellt, um danach Anschlussfragen zu stellen. Es war eine verdeckte Eingangsfrage und eine andere Ausgangsfrage. Vielleicht wäre es im Sinne der Fairness, wenn Sie dazu auch noch die Rechtsfragen stellten.

Aber zur Sache selbst: Es geht beim Finanzausgleichsgesetz - das ist hier vom Kollegen Speer vorgetragen worden -, darum, dass wir eine Systemänderung in der Zuweisung haben. Nachdem das Gesetz verabschiedet worden war und wir das im Einzelnen besprochen hatten, stellten wir fest, dass es bei einer definierten Anzahl von Kommunen Mindereinnahmen gibt, aufgrund derer sie ihre Aufgaben nicht entsprechend erfüllen können. Daraufhin gab es diese Übergangsentscheidung.

Sie beklagen, dass es keine Rückkopplung mit dem Beirat gegeben hat. Wir meinen, dass eine Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Verantwortung der Landesregierung möglich war. Es ist durch die Landesregierung auch so beschlossen und umgesetzt worden.

Wenn Ihre Auffassung hinsichtlich der grundgesetzlichen Frage richtig ist, kann ich nur sagen: Mir sind keine Klagen bekannt, die erhoben worden wären, weil das falsch sei. Meine Fachleute haben so etwas bisher nicht festgestellt. Ich werde Ihre Anregungen aufnehmen und das prüfen.

Ich entnehme Ihrer Frage, Sie meinen, wir sollen das Geld zurückziehen, weil das Verfahren falsch ist. Das ist eine interessante Anregung, aber das haben wir nicht vor, Herr Abgeordneter Theel.

Das Wort erhält Herr Domres.

Ich habe eine Nachfrage. Wird der von Ihnen angesprochene Ausgleichsbetrag aus Ihrer Sicht zur Bemessung der Kreisumlage hinzugezogen, oder wird er außerhalb dieser gezahlt?

Das ist Sache der Landkreise. Über die Höhe der Ausgleichsabgabe der Kreisumlage wird von den Landkreisen im Rahmen der dortigen Notwendigkeiten entschieden. Inwieweit das dort mit bemessen wird oder nicht, ist eine Sache, die vor Ort entschieden werden muss.

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Osten.

Herr Minister, eine offene Eingangsfrage: Können Sie sich an den Antrag der PDS-Fraktion im Rahmen der Haushaltsdebatte erinnern und an den Antrag, der dann im Januar noch einmal eingebracht wurde, um genau diesen Ausgleich, allerdings in Höhe von 9 Millionen Euro, zu erwirken? Und können Sie sich an Ihre Rede erinnern, in der Sie das für unmöglich bzw. für nicht notwendig erklärt haben? Es ist jetzt eine gewisse Freude auf unserer Seite, dass Sie es noch getan haben.

Ich freue mich, dass ich dazu beitragen kann, dass Sie sich freuen.

(Heiterkeit)

Herzlichen Dank. - Es sind jetzt zwei Fragesteller aufgefordert, ihre Fragen zu stellen, und zwar stellt der Abgeordnete Schrey von der CDU-Fraktion die Frage 1075 (Ausschreitungen bei einem Fußballspiel in Leipzig) und der Abgeordneten Dr. Klocksin von der SPD-Fraktion die Frage 1076 (Gewalt in Fußballstadien). Ich gehe davon aus, dass Sie nichts dagegen haben, dass beide Fragen im Komplex beantwortet werden. Bitte schön, Herr Schrey.

In den letzten Monaten kam es häufig zu gewalttätigen Ausschreitungen bei Fußballspielen, besonders in den unteren Klassen. Besonders brutal waren die Ausschreitungen am 10. Februar 2007 in Leipzig, bei denen 38 Polizeibeamte und sechs Zivilisten verletzt wurden.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Sicherheitslage bei Fußballspielen in Brandenburg ein?

Bitte schön, Herr Dr. Klocksin, schließen Sie Ihre Frage an.