Gibt es noch Redebedarf bei der DVU-Fraktion? - Gibt es noch Redebedarf bei der CDU-Fraktion? - Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde angelangt.
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 45 (Neuausschrei- bung des BBI-Terminals), die die Abgeordnete Tack stellen wird.
Das Ausschreibungsverfahren für den Terminal am Flughafen BBI war nicht erfolgreich, da die Bieter nur Angebote mit erheblichen Kostenüberschreitungen abgaben. Der FBS-Aufsichtsrat entschied deshalb am Dienstag, den Terminal erneut auszuschreiben, um den Kostenrahmen einzuhalten. Die neue Ausschreibung soll in zehn Losen erfolgen; von sieben war wohl in der Zeitung die Rede.
Ich frage in diesem Zusammenhang: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Neuausschreibung für die Realisierung und Finanzierung des Terminals und für das Gesamtprojekt Flughafen BBI in Schönefeld?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Tack, jawohl, vorgestern hat der Aufsichtsrat der FBS der Vorlage der Geschäftsführung zugestimmt, das Vergabever
fahren für den Bau des BBI-Terminals aufzuheben. Grund dafür war unter anderem die Unwirtschaftlichkeit der vier unterbreiteten Angebote, die allesamt weit über den erwarteten Preisen lagen.
Ferner - das ist die erste Konsequenz aus dem ersten Schritt hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung ermächtigt, unverzüglich mit der Vergabe der Ausführungsplanungsleistungen für den Terminal zu beginnen und die Vorbereitung der Vergabe von Projektmanagementleistungen auf den Weg zu bringen.
Nach der neuen Vergabestrategie ist vorgesehen - heutiger Erkenntnisstand -, diese Bauleistung voraussichtlich in sieben Einzellosen zu realisieren. Die Geschäftsführung hat in der Beratung vorgestern nachvollziehbar dargelegt, dass die geplanten Neuausschreibungen natürlich Zeit in Anspruch nehmen und die Organisation der Arbeit vor neue Fragen stellen. Sie hat aber auch nachvollziehbar dargestellt, dass der Eröffnungstermin November 2011 gehalten werden kann.
Erstens: Warum - das meine ich jetzt sehr ernsthaft - haben Sie das Parlament nicht vor der Entscheidung des Aufsichtsrats informiert? Dieses Thema war hier am 13. September Gegenstand der Tagesordnung. Damals hatte der Finanzminister zugesichert, vor der Entscheidung zu informieren. Am 27. September hatten wir die Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, in der auch ein Kollege aus Ihrem Ministerium anwesend war und wegen meiner Nachfrage, ob denn eine Neuausschreibung vorbereitet werde, sehr erschrocken war. Meine erste Frage: Wann werden wir hier - das ist ein altes Lied - informiert, statt so etwas erst aus der Presse zu erfahren?
Zweitens: Welche konkreten Ursachen führten zu der Neuausschreibung? - Dazu wird auch in der Presse spekuliert, wie ich es einmal nennen möchte. Gab es Preisabsprachen? - Das käme, wenn es solche gegeben haben sollte, einer Erpressung der öffentlichen Hand gleich.
Drittens: Warum wurde erst der Weg gegangen, eine Paketlösung auszuschreiben, obwohl jetzt alle Stimmen, einschließlich der Stimmen der Landesregierung, sagen: „Oh, das ist jetzt die bessere Lösung, kleine Lose auszuschreiben“, was wir im Übrigen ausdrücklich unterstützen? Warum also wurde erst der andere Weg gegangen, die Paketlösung auszuschreiben, obwohl jetzt die kleinere Lösung die bessere sein soll? Warum dieser Umweg, der Kosten verursacht, mehr Personal benötigt und Zeit in Anspruch nimmt?
Frau Abgeordnete, die Vergabeverfahren im Rahmen des Baus des BBI liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung, und das Aufsichtsgremium, der Aufsichtsrat, ist beauftragt, den Geschäftsgang sowohl durch seine Tätigkeit als auch durch die der Ausschüsse zu kontrollieren. Deshalb ist zu den gegebenen Zeitpunkten, die Sie gerade genannt haben, die Entscheidungsreife a) nicht vorhanden gewesen, und b) ist die Sache noch nicht Gegenstand von Vorabinformationen gegenüber dem Parlament. Wir sind uns wohl einig, dass das sehr klar getrennte Zuständigkeitsbereiche sind und bleiben werden.
Zweitens: Wir haben einen Geschäftsgang aufgehoben mit dem Ziel, den Budgetrahmen für den Terminal für die Gesamtinvestition einzuhalten. Insofern bewegen wir uns in der Mandatierung, auch im Umgang mit den Mitteln, die wir als Land zu verantworten haben. Die Gründe sind genannt: Es sind unwirtschaftliche Angebote. Eine weitere Detaillierung ist an dieser Stelle nicht geboten.
Drittens: Die öffentlich geführte Diskussion über Preisabsprachen nehmen wir wahr. Wir beteiligen uns an dieser Diskussion nicht, weil das auch Mutmaßungen sind, die sehr schwerwiegend sind und die, wenn sie angestellt werden, auch einer gewissen Basis bedürfen - auch ob des juristischen Risikos im Umgang mit einer solchen öffentlich aufgemachten Debatte.
Zu den Risikoabwägungen: Sie wissen selbst, dass auch ich ein Vertreter derer bin, die in kleinteiligen Losen insbesondere im Rahmen des Mittelstandskonzepts, auch erfolgreich bis zum heutigen Tage, den Weg sehen: die Abwägung zugunsten einer Paketlösung für diesen Teil des Investments. Es wird ja gegenwärtig in der Debatte der ganze Flughafen auf den Tunnel reduziert. Wir gibt landseitig, luftseitig schon eine ganze Menge Projekte, die auf dem Markt sind bzw. realisiert werden. Das hat in der ursprünglichen Situation zur Paketlösung geführt. Das heißt, eine Risikoabwägung im Zusammenhang mit denen, die diesen Bau organisieren und finanzieren, hat dazu geführt, dass die Risikobewertung zugunsten der Paketlösung gefallen ist.
Nun hat sich im Rahmen der Ausschreibung ergeben, dass sich diese Risikoabwägung des Schnittstellenmanagements in einen Gegensatz zu den Angeboten stellt. Deshalb muss man - das ist ja auch Gegenstand jedes Ausschreibungsverfahrens - im Verfahren eine neue Bewertung vornehmen. Diese neue Bewertung besagt, dass das Risiko des Schnittstellenmanagements verschiedener Lose geringer einzuschätzen ist als die Möglichkeiten, durch kleinere Lose den Markt für die Einhaltung des Budgets wirken zu lassen. Deshalb dieser zweite Schritt in diese Richtung. - Danke schön.
Schönen Dank. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 46 (Einrichtung 7. Klassen in Glöwen) , die vom Abgeordneten Domres gestellt wird.
Wie den Medien am 09.10.2007 zu entnehmen war, hat Minister Rupprecht auf einer Veranstaltung in Glöwen am 08.10. zu
gesichert, dass die Einrichtung 7. Klassen mit 30 Schülern an der Oberschule Glöwen zum Schuljahr 2008/09 möglich wäre, obwohl Glöwen kein Grundzentrum ist. Diese Aussage begrüße ich ausdrücklich, weil mit dieser Lösung der Schulstandort Glöwen erhalten werden könnte.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist die von Minister Rupprecht angekündigte Entscheidung zu diesem Problem zu erwarten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz so kurz wird meine Antwort nicht ausfallen. Lieber Herr Domres, Sie haben die Frage jetzt etwas anders gestellt, als sie mir schriftlich vorlag; da haben Sie von einem Kabinettsbeschluss gesprochen. Den brauchen wir nicht; die Angelegenheit können wir in eigener Verantwortung klären. Das ist deshalb auch kein Vorwurf an Sie gewesen, sondern ich bin in der Zeitung falsch zitiert worden.
Zur Erinnerung will ich ganz kurz noch einmal Folgendes sagen: Auf Empfehlung der „Wunder-Kommission“ hat die Landesregierung beschlossen, ab dem Schuljahr 2004/05 in Grundzentren 7. Klassen an Gesamtschulen einzurichten, auch wenn nur 2 mal 15 Schüler vorhanden sind. Wir haben mit der Oberschule ein Jahr später eine neue Schulform, die auch von diesem Bonus profitiert, allerdings eben nur in Grundzentren. Das ist unser Problem. Wir konnten 25 Schulstandorte retten, und es gibt natürlich die Hoffnung, dass dort ein dauerhafter Bestand sichergestellt ist, weil die Bonusregelung weitergeführt wird. Jetzt haben wir aber im neuen Landesentwicklungsplan, der wahrscheinlich ab Mitte nächsten Jahres in Kraft treten wird, keine Grundzentren mehr. Ich habe jedoch des Öfteren das wiederhole ich an dieser Stelle - gesagt: Wir werden zur Stärkung des ländlichen Raumes die Regelung mit 2 mal 15 Schülern fortführen, sodass eine Sicherheit in den bisher begünstigten Standorten gegeben ist.
Es werden dabei drei Eckpunkte zu beachten sein: Wir werden zukünftig alle Oberschulen und Gesamtschulen im ländlichen Raum einbeziehen, die derzeit noch über Klassen in der Sekundarstufe I verfügen. Das ist unser stabiles Netz, das sich derzeit auf die Grundzentren beschränkt. Wir werden definitiv auch an der Zweizügigkeit festhalten, also an 2 mal 15; weiter runter wird es nicht gehen. Das werde ich jetzt nicht noch einmal begründen; denn das habe ich schon des Öfteren getan. Außerdem werden wir - wie bisher - die Regelung auch nur dort anwenden, wo es nur eine Oberschule bzw. eine Gesamtschule im Gebiet des Schulträgers gibt.
Im ländlichen Raum gibt es über diese Schulen in den Grundzentren hinaus vier Oberschulen, die in Gemeinden ohne zentral-örtliche Funktion liegen. Das sind die Standorte Glöwen, Goyatz, Groß Köris und Neutrebbin. Bis auf Glöwen haben alle diese Schulen in den letzten Jahren 40 Schüler auf sich vereinigen können und uns kein Problem bereitet. Ich vermute, auch im nächsten Jahr werden alle Schulen - außer Glöwen der 40er-Regelung entsprechen. Wir wollen Glöwen erhalten. Deshalb möchte ich die Regelung, nämlich diese Standorte in die 2-mal-15er Regelung einzubeziehen, im Fall Glöwen ein Jahr vorziehen. Das heißt, wir werden die Oberschule in Glö
wen, wenn sie 2 mal 15 Schüler auf sich vereinigen kann, im nächsten Jahr durch die neue Regelung erhalten.
Das gilt übrigens auch, falls wider Erwarten einer der anderen drei Standorte unter die 40er Grenze rückt; dann werde ich ebenso entscheiden. Ich hoffe, dass wir diese vier wichtigen Standorte - die Schulen sind ja nur in der Hinsicht problematisch, dass sie in einem eng besiedelten Raum liegen; ansonsten handelt es sich um gut profilierte Schulen - erhalten können. - Vielen Dank.
Sie haben erwähnt und vertreten, was wir als Koalition beschlossen haben, nämlich die Beibehaltung der Schülerzahl in Grundzentren auf der Zahl 30. Können Sie sagen, wie viele Oberschulen im Land Brandenburg durch diese Regelung weiterhin Bestand haben werden bzw. gerettet werden konnten?
Dauerhaften Bestand haben alle Schulen, die in der Sekundarstufe I Klassen gebildet haben. Das heißt, wir haben neben den Schulen in den Grundzentren vier weitere, für die die Regelung neu gelten kann. Wenn dort gut gearbeitet wird, so bin ich der festen Überzeugung, dass sie es schaffen werden. Ich denke, damit ist ein relativ stabiles Oberschulennetz gesichert.
Vielen Dank. - Ich begrüße eine zweite Gruppe vom Gymnasium Guben bei uns im Landtag. Herzlich willkommen und einen interessanten Vormittag für euch!
Wir kommen zur Frage 1450 (Branchenstrategie in der Quer- schnittsbranche Mikroelektronik), die der Abgeordnete Pohl stellen wird.
Wir haben zu Recht eine gute Stunde über regenerative Energien gesprochen. Ein Hoffnungsträger in diesem Bereich ist die Solartechnologie. Sie ist ein Bestandteil der Halbleiterelektronik respektive der Mikroelektronik. Vielleicht nicht zuletzt aus diesem Grund ist sie seinerzeit über einen Landtagsbeschluss in das Wirtschaftskonzept aufgenommen worden. Sie ist neben anderen Branchen eine wichtige Branche; sie ist als Querschnittsbranche ausgewiesen und hat insofern eine Untersetzung gefunden.
Ich habe die Bitte an die Landesregierung, zu prüfen, inwieweit eine Branchenstrategie, vor allem vor dem Hintergrund der energiepolitischen Diskussion, für die Mikroelektonik-Branche entwickelt werden kann. Ich gehe davon aus, dass es mit der
Aufnahme in das Wirtschaftsförderkonzept auch für die Mikroelektronik eine Branchenstrategie geben wird.
Ich frage die Landesregierung: Wird an einer solchen Strategie gearbeitet? Inwieweit ist die Landesregierung in die Erarbeitung von Positionen durch Unternehmen vor Ort, die ebenfalls Strategien erarbeiten und Netzwerke aufbauen müssen, involviert?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Richtig ist, dass wir die Mikroelektronik als Querschnittsbranche in die Kompetenzfelder aufgenommen haben. Wir analysieren und definieren sie in ihrer Bedeutung für alle anderen Branchenkompetenzfelder. Wir identifizieren für die einzelnen Kompetenzbranchen in entsprechenden Branchenstrategien den Grad des Bedarfs an Unterstützung, der notwendig ist, um an Wirtschaftskraft bzw. um ein wirtschaftliches Profil zu gewinnen.