Protokoll der Sitzung vom 02.04.2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Richstein, es gibt sehr intensive Gespräche mit der Kommune. Zurzeit ist vorgesehen, einen 55 m hohen Mast auf einem Landesforstgrundstück zu errichten. Dieser Standort wurde ge

meinsam mit der Kommunalverwaltung ausgewählt. Der Mast hat einen Mindestabstand von 100 m zu Wohngebäuden.

Nun kommt der entscheidende Punkt wegen der Unruhe der Bevölkerung: Der deutsche Grenzwert liegt bei 27,5 Voltmeter elektrische Feldstärke. Das ist der deutsche Grenzwert: 27,5. Der Schweizer Grenzwert, der schärfste Grenzwert in Europa, liegt bei 2,75 Voltmeter. Vor Ort, wo wir diesen Mast errichten wollen, wird nach jetzigen Berechnungen weniger als 0,5 Voltmeter Feldstärke gemessen werden, das heißt weniger als 2 % des deutschen Grenzwertes und weniger als 20 % des Schweizer Grenzwertes. Der Funkmast hat im Zusammenhang mit dem Thema Strahlenbelastung also einen mehr als ausreichenden Abstand zum Wohngebiet. Solche Abstände, wie wir sie vorsehen, werden in Wohngebieten häufig gar nicht eingehalten. Auch in Hohen Neuendorf gibt es Mobilfunkanlagen mit deutlich weniger Abstand, die aber wegen der Tarnung nicht erkannt werden - von der Polizei aber schon.

Seit August 2008 bemüht sich die Landesregierung um eine einvernehmliche Lösung. Es wurde eine Bauvoranfrage an die Verwaltung von Hohen Neuendorf gerichtet. Seit Oktober 2008 haben sich Land und Kommunalverwaltung auf diesen Standort, den ich vorgetragen habe, verständigt. Am 13. November 2008 gab es eine gemeinsame Vorstellung dieses Standortes im Bauausschuss des Stadtparlaments. Vier Sitzungen des Bauausschusses verliefen ohne eine abschließende Entscheidung zur Voranfrage. Am 5. März dieses Jahres wurde ein offizieller Bauantrag durch das Land gestellt.

Das Zustimmungsverfahren der obersten Baugenehmigungsbehörde im MIR führte jedoch nicht zu einer Beschneidung der Rechte der Bürger vor Ort. Jetzt gibt es Anwohnerproteste. Am 23. März 2009 wurden Gespräche mit dem Bürgermeister von Hohen Neuendorf, Herrn Hartung, und von Birkenwerder, Herrn Vetter, geführt.

Das Land hat in den Verhandlungen erneut Flexibilität in Bezug auf die Standortwahl dargelegt und die Zusage des Landes gegeben, Standortalternativen zu prüfen. Bis heute gibt es keine alternativen Standortvorschläge aus Hohen Neuendorf und Birkenwerder. Das Baugenehmigungsverfahren für den aktuellen Standort wurde nicht ausgesetzt, da mehr als sechs Monate in Verzug durch die fruchtlose Voranfrage an die Kommune. Ein Umsteuern ist in den nächsten sechs Wochen möglich.

Zusammengefasst: Wenn einer gegen den Funkmast ist, gibt es keinen Funk, und wenn er keinen Funk hat, kommt die Polizei nicht. Wir haben die Abstände eingehalten und die zulässigen Feldstärken weit unterschritten. Ich warne davor, in solchen Fragen Panik zu machen. Wir sind gern gewillt, jederzeit vor Ort eine sachliche Information zu geben, wenn eine entsprechende Anfrage an uns herangetragen wird.

Vielen Dank. - Es gibt weitere Fragen. Herr Abgeordneter Ziel, bitte.

Herr Minister, was in der Frage „Gemeinde Hohen Neuendorf“ genannt wurde, ist seit zehn Jahren die „Stadt Hohen Neuendorf“. Aber das nur nebenbei.

In der Stadtverordnetenversammlung hat es wirklich besorgte Fragen der Bürgerinnen und Bürger, der Anwohnerinnen und Anwohner gegeben. Aber nicht nur in Hohen Neuendorf, sondern auch in Birkenwerder werden diese Fragen aufgeworfen. Sie konnten zum Teil nicht beantwortet werden, weil das Expertenwissen fehlte. Sie haben gesagt, Sie seien jederzeit bereit, mit Ihren Fachleuten noch einmal zu kommen und mit den Stadtverordneten bzw. den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen; so verstehe ich das. Bezieht sich dieses Angebot auch auf die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf?

Wenn das terminlich möglich wäre, würde ich das machen. Wenn Sie das als vergnügungssteuerpflichtig empfinden, mache ich das noch lieber. Die Frage ist nur, ob man das einreißen lässt. Wir müssten in die Bestimmungen schauen, ob das geht; das weiß ich jetzt nicht. Ich werde gern alle Fragen beantworten, fühle mich in diesem Bereich aber nicht als Experte. Alles, was mir meine Experten vorgetragen haben, macht mich jedoch sicher, dass den Bürgern in keiner Weise Schaden zugefügt wird. Denn wir wollen durch den Aufbau dieses Mastes bzw. den digitalen Funk helfen. Alle Informationen, die nötig sind, können wir zur Verfügung stellen. Wenn es notwendig ist, werde ich auch selbst kommen. Ob das nun in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung sein wird, bin ich mir nicht ganz sicher. Aber Sie waren doch mein Vorgänger, Herr Kollege Ziel. Ich weiß nicht, ob Sie das gemacht hätten, oder was unsere Fachleute, die wir beide kennen, uns geraten hätten.

Noch einmal: Ich bin gern gewillt, alles zu tun, was möglich ist, ohne jedoch einen Präzedenzfall in dem Sinne zu schaffen, dass ich etwa in Zukunft alle Stadtverordnetenversammlungen besuchen werde, um Fragen zu beantworten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Vorerst nimmt der Abgeordnete Ziel die frohe Botschaft mit nach Hause und verteilt sie dort. - Wir kommen zur Frage 2297 (Abruf von Fördermitteln für Breitbandversor- gung), gestellt vom Abgeordneten Claus.

Wiederholt wurden in diesem Hohen Hause Beschlüsse zur Verbesserung der Breitbandversorgung der Brandenburger Bürger gefasst. Dafür stehen dem Land Fördermittel des Bundes zur Verfügung. Jetzt wurde durch die Medien bekannt, dass auch das Land Brandenburg diese Fördermittel ignoriert. Im Jahr 2008 hat das Land keine Auszahlung von derartigen Fördermitteln beansprucht.

Ich frage daher die Landesregierung: Wo liegen die Ursachen dafür, dass sie die über den Bund bereitgestellten Mittel für den Ausbau der Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen nicht in Anspruch nimmt?

Herr Minister Dr. Woidke, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Claus, es ist nicht das Land, das diese Fördermittel ignoriert, sondern es sind die Antragsteller. Das sind bei dieser Förderrichtlinie die Kommunen - bzw. sie müssten es sein. Diese ignorieren bisher diese Förderrichtlinie, wie Sie richtigerweise sagen, weil die Rahmenbedingungen nicht stimmen.

Momentan ist man dabei, die Rahmenbedingungen zu überarbeiten. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Punkte. Der erste Punkt betrifft den Förderhöchstbetrag, der auf 200 000 Euro begrenzt ist, der zweite Punkt den prozentualen Förderanteil. Auch dieser ist momentan aus der Sicht der potenziellen kommunalen Antragsteller zu niedrig. Wir sind dabei, die Richtlinie gemeinsam mit dem Bund zu überarbeiten.

Ich möchte betonen: Es lag nicht am Land Brandenburg. Die Vorgaben hat der damalige Bundesminister Seehofer mit der Europäischen Kommission ausgehandelt, weil man bis vor anderthalb Jahren der Meinung war, der Mobilfunkbereich, zu dem auch diese Art der Breitbandversorgung gehört, bzw. der Telekommunikationsbereich insgesamt seien liberalisiert, weshalb der Staat dort überhaupt nichts zu fördern habe.

Die Förderrichtlinie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber - da stimme ich Ihnen zu - dieser Schritt ist zu bürokratisch. - Danke.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Herr Claus.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Gibt es angesichts der Rundfunkfrequenzzuteilungen in der Bundesrepublik Deutschland für Brandenburg überhaupt die technische Möglichkeit, das heißt freie Rundfunkfrequenzen, um über 150 000 Teilnehmer, die noch nicht angeschlossen sind - man spricht von „weißen Flecken“ -, an schnelles Internet anzuschließen?

Ich kann Ihnen dazu nur sagen: In dieser Frage bin ich Amateur. Die Hochfrequenz geht manchmal seltsame Wege.

(Heiterkeit)

Danke schön.

Wir kommen zu einer ähnlichen Frage und vielleicht zu mehr Aufklärung in diesem Zusammenhang. Die Abgeordnete Hackenschmidt stellt Frage 2298 (Fördermöglichkeiten für Breit- band).

Die Landesregierung hat das Ziel, möglichst bis zum Ende des Jahres 2009 das ganze Land Brandenburg mit Breitband zu erschließen, um Chancengleichheit aller Regionen des Landes

herzustellen. Manche Regionen sind nur sehr kostenaufwendig zu erschließen.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche einzelnen aktuellen Fördermöglichkeiten bestehen für die Kommunen und für die Kommunikationsanbieter hinsichtlich des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur?

Auf diese Frage antwortet der Chef der Staatskanzlei. Bitte, Herr Staatssekretär Appel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hackenschmidt, den einen Teil der Frage hat Herr Minister Woidke eigentlich gerade beantwortet, wobei ich nachtragen darf, dass erfreulicherweise der kommunale Eigenanteil - die Zahlen hat er nicht genannt - von 40 % auf 10 % gesenkt worden ist. Es könnte also in der Tat Hoffnung geben, dass dieses Programm künftig vermehrt in Anspruch genommen wird. Im Übrigen hat auch der Wirtschaftsminister die Möglichkeit, den Ausbau der Breitbandstrukturen zu fördern; ich verweise auf die Richtlinie „Errichtung und Ausbau von Kommunikationsverbindungen“. Auf dieser Grundlage können sich Kommunen zum Beispiel die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten fördern lassen. Das sind die beiden Instrumente, die es im Moment gibt. Es ist bekannt, dass uns auch aus dem Konjunkturpaket noch ein Betrag für diesen Bereich zur Verfügung steht. Wir müssen allerdings noch genau prüfen, wie wir ihn investiv einsetzen können.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Frau Hackenschmidt.

Herr Appel, eine Nachfrage: Hat denn die Landesregierung eine abgestimmte Strategie - es sind ja mehrere Häuser beteiligt, zum Beispiel das MLUV für den ländlichen Raum, aber auch das Wirtschaftsministerium; federführend ist die Staatskanzlei -, sodass man davon ausgehen kann, dass die Fördermöglichkeiten aufeinander abgestimmt und jetzt die Bedingungen hergestellt sind, damit wir das Ziel auch erreichen können?

Es ist richtig: Mehrere Häuser arbeiten in dem Bereich zusammen - es gibt einen entsprechenden Auftrag des Landtages und entwickeln bis zum 30. Juni ein Konzept für unser strategisches Vorgehen bis zum Jahresende, damit wir die „weißen Flecken“ abdecken können. Wir können zu der Strategie gerne in einen Dialog treten. Eines muss man aber wissen: Es wird nicht eine Lösung für das gesamte Land Brandenburg, sondern Insellösungen für die einzelnen „weißen Flecken“ geben. Das mag einmal Richtfunk sein - die „digitale Dividende“ ist soeben schon angesprochen worden -, das mögen ein anderes Mal Rundfunkfrequenzen sein. Das heißt, wir müssen sehen, dass wir vor Ort vernünftige Lösungen finden. Die technischen Möglichkeiten allerdings gibt es inzwischen erfreulicherweise.

Schönen Dank. - Wir kommen noch zur Frage 2299 (Schulbus- test), gestellt von der Abgeordneten Tack.

Der ADAC hat bundesweit auf 36 Strecken Schulbustests durchgeführt. In Brandenburg waren drei Strecken im Test, die im Ergebnis mit zweimal „gut“ und einmal „ausreichend“ bewertet wurden. Es wurden sowohl technische Parameter wie Haltestellen und Fahrzeugausstattung als auch das Busfahrerund Schülerverhalten eingeschätzt.

Zum Abschluss des Tests wurden zahlreiche Vorschläge unterbreitet, damit künftig der Schülerverkehr sicher bleibt und verbessert werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Sicherheitsgurte und ausreichend Sitzplätze als Anforderungen, die in zukünftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen sind, ebenso wie der Einsatz von Busbegleitern. Die Dauer der täglichen Fahrten zur und von der Schule muss so kurz wie möglich sein. Wartezeiten sollten auf dem Schulgelände und nicht auf der Straße verbracht werden. Busschulen für Kinder und Runde Tische mit Beteiligung von Eltern- und Schülervertretungen sowie Busunternehmern sollten regelmäßig durchgeführt werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie im Ergebnis des Schulbustests im Schülerverkehr des Landes umsetzen?

Minister Dellmann wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, wir haben die Studie des ADAC, die Untersuchung des ADAC, mit Interesse gelesen. Sicherlich werden Sie mir Recht geben, dass man angesichts der Anzahl der durchgeführten Überprüfungen - statistisch betrachtet ist das ja wirklich an der Grenze, so will ich es einmal vorsichtig formulieren - daraus keine generellen Schlussfolgerungen ziehen kann. Trotzdem freue ich mich, dass die drei hier bei uns in Brandenburg untersuchten Buslinien gut abgeschnitten haben. Nach dem ADAC-Test liegen wir in Brandenburg deutschlandweit auf dem zweiten Platz.

Wir sind uns einig - ich bin sehr dankbar, dass sich auch die Landesverkehrswacht Brandenburg dieses Themas intensiv annimmt -, dass das Thema Sicherheit in und an Schulbussen nach wie vor hohe Priorität hat. Auch in Brandenburg ist der eine oder andere Mangel zu verzeichnen. Da muss man tatsächlich dranbleiben.

Wir wissen, dass die Verantwortung dafür bei den Aufgabenträgern liegt. Frau Tack, Sie wissen, dass sich der europäische Rechtsrahmen ändern wird. Ab Dezember 2009 gilt dann die neue EU-Verordnung 1370/07, wonach die Aufgabenträger, die zuständigen Behörden, ganz klare Vorgaben zu machen haben, die dann auch im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen zu regeln sind. Im Rahmen dieser Dienstleistungsaufträge können die zuständigen Behörden, hier die Aufgabenträger Landkreise, kreisfreie Städte, den Unternehmen sehr klare Vorgaben ma

chen, welche Anforderungen an die Durchführung des Schulbusverkehrs bestehen. Ich glaube, das ist eine sehr große Chance, weil dann auch die Landkreise und kreisfreien Städte im Detail sagen können, wie die Busse zum Beispiel ausgestattet sein müssen, und das nicht nur technisch, sondern zum Beispiel auch dahin gehend, ob gewünscht ist, dass Busbegleiter auf Strecken eingesetzt werden, wo tatsächlich ein Bedarf besteht.

Ich will aber generell als Einschätzung sagen, dass wir in Brandenburg einen sehr gut organisierten Schulbusverkehr haben, dass wir keine Sorge haben müssen, was den Schulbusverkehr anbelangt.

Dann sage ich auch noch ganz deutlich: Der Schulbusverkehr ist der sicherste Verkehr von der und zur Schule. Ich glaube, wenn wir auf dem Stand bleiben, auf dem wir sind, und wenn wir da noch ein Stück nachlegen, brauchen wir uns dort insgesamt keine Sorgen zu machen.

Ihre Frage geht ja auch dahin: Was sollten wir zukünftig noch tun? - Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dass auf der regionalen Ebene, nämlich bei denjenigen, die als zuständige Behörden agieren, auch das Verständnis dafür da ist, dass in den Dienstleistungsaufträgen, die abzuschließen sein werden, konkrete Vorgaben formuliert werden, die es ermöglichen, den hohen Standard zu sichern. Da übernehmen wir gern eine koordinierende Funktion. Aber die Verantwortung, Frau Tack, liegt vor Ort. Ich gehe davon aus, dass sich insbesondere die Kreisverkehrswachten auf der regionalen Ebene sehr intensiv in diese Diskussion einschalten werden.

Es gibt Nachfragebedarf.

Ich habe eine Nachfrage, Herr Minister. Ich teile vieles von dem, was Sie gesagt haben, will aber noch einmal daran erinnern: Wir setzen ja gemeinsam auf Prävention und nicht auf ein aktives Handeln erst dann, wenn Schulbusunfälle bedauerlicherweise passiert sind. Ich will noch einmal daran erinnern, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen im vergangenen Jahr - das ist der aktuelle Stand - einen Kinderunfallatlas veröffentlicht hat, in dem anhand der Daten eingeschätzt wurde, dass in Brandenburg das höchste Unfallrisiko für Kinder besteht.

In dem Zusammenhang will ich die nachfolgende Frage stellen. Es gibt zur Umsetzung des Aktionsplans Verkehrssicherheit eine interministerielle Arbeitsgruppe, die auf der Ebene der Staatssekretäre arbeitet. Ich könnte mir vorstellen und formuliere das als Frage, ob Sie es unterstützen würden, dass sich diese IMAG künftig auch mit der Schulbussicherheit befasst, analysiert, was noch besser zu gestalten ist, und zwar immer mit dem Anspruch, vorbeugend aktiv zu werden.

Ich glaube, wenn ich zum Kollegen Rupprecht und zum Kollegen Schönbohm schaue - der Kollege Schönbohm ist jedoch im Augenblick nicht anwesend -, gibt es auch vonseiten dieser beiden Kollegen Zustimmung. Ich sage Ihnen zu, dass wir das dort und sicherlich auch im Verkehrssicherheitsforum mit behandeln werden. - Vielen Dank.