Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Das ist Sache der Haushaltsdebatte, und es ist auch die Autonomie des Ausschusses, was sich dieser auf die Tagesordnung setzt. Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn sonst würden Sie sicherlich wieder klagen, dass ich in die demokratische Verfasstheit des Parlaments eingreifen würde.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Bevor wir zur Frage 316 (Antrag zur Förderung der Dachmarke „KlosterGut“) , gestellt vom Abgeordneten Bütter von der FDP, kommen, begrüße ich in unserem Plenum sehr herzlich Schülerinnen und Schüler des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Abgeordneter Büttner, Sie haben jetzt Gelegenheit, Ihre Frage zu stellen.

Die Stadt Prenzlau und das Dominikanerkloster Prenzlau haben Ende des Jahres 2009 einen Antrag auf Förderung beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur für die Dachmarke „KlosterGut“ gestellt. Anfang Februar äußerte auf Nachfragen des Leiters des Dominikanerklosters und des Bürgermeisters der Stadt Prenzlau der brandenburgische Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, Herr Günter Baaske, beim presseöffentlichen Termin, dass bei einem zwei Wochen später stattfindenden Termin in der Uckermark Frau Ministerin Dr. Münch eine Entscheidung, zumindest aber einen Zwischenstand, bezüglich des Förderantrags mitteilen könnte. Dieser Termin mit Frau Dr. Münch ist ausgefallen. Seit Februar hat die Stadt Prenzlau weder einen Zwischenstand noch eine Entscheidung erhalten.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der gegenwärtige Stand des Verfahrens?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. Frau Ministerin Dr. Münch wird antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, zunächst zu dem ausgefallenen Termin: Hier sind Sie sicher nicht richtig informiert. Ich war vor wenigen

Wochen in Prenzlau und habe auch intensiv und lange mit dem Bürgermeister gesprochen. Der Bürgermeister hatte mir nur vorher nicht mitgeteilt, dass das Thema auf der Tagesordnung stehen würde. Ich kann natürlich nicht aus dem Effeff Fragen zu sämtlichen Verwaltungsvorlagen beantworten, die in meinem Hause liegen.

Jetzt konkret zu Ihrer Frage: Der von Ihnen genannte Antrag galt dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gespeisten Förderprogramm zur Kompetenzentwicklung in Kunst und Kultur. Für die Förderung galt der Stichtag 15. Mai 2009 zur Einreichung von Anträgen. Der Antrag der Stadt Prenzlau lag jedoch erst im Herbst 2009 vor. Das macht den Antrag per se nicht unzulässig, erschwert aber die entsprechende positive Bewertung. Zu diesem Zeitpunkt waren nämlich aus den fristgerecht eingereichten Anträgen bereits 20 zur Förderung ausgewählt. Diese werden nun von der zuständigen Zweigstelle der LASA zur Zuwendungsreife gebracht. Noch sind drei dieser Anträge nicht abschließend beschieden. Wenn dies der Fall sein wird, wird mein Haus eine kleine Zahl weiterer, gegebenenfalls auch nicht fristgerecht eingereichter Projekte auswählen, um sie mit den verbleibenden Restmitteln zu fördern. In dieser Runde wird auch der von Ihnen genannte Antrag der Stadt Prenzlau nochmals betrachtet werden.

Ich gehe davon aus, dass dieser Entscheidungsprozess bis Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein wird. Ich werde mich in den nächsten Tagen nochmals direkt mit dem Bürgermeister von Prenzlau in Verbindung setzen und ihm entsprechende Hintergründe und Notwendigkeiten vermitteln. - Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt weiteren Nachfragebedarf durch den Fragesteller. - Gibt es nicht mehr, damit ist diese Frage beantwortet.

Wir kommen zur Frage 317 (Ermittlungen gegen den Unter- nehmer Herrn H. wegen Verdachts auf Subventionsbetrug), gestellt durch den Abgeordneten Vogel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Herr Abgeordneter Vogel.

Im Zusammenhang mit der Förderung von Projekten des Unternehmers Herrn H. durch das Land Brandenburg in Höhe von rund 9 Millionen Euro berichteten die Medien im Juni dieses Jahres über die Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf schweren Subventionsbetrug. Der Berichterstattung war auch zu entnehmen, dass die ILB die Ermittlungen abwarten wolle, bevor man entscheiden wolle, ob die Mittel zurückgefordert werden sollten.

Ich frage die Landesregierung: Sind der Landesregierung Umstände bekannt, die zu einer Verzögerung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt haben?

Der Minister der Justiz möchte diese Frage beantworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogel, es ist wahrlich so, dass

gegen Herrn H. ein Ermittlungsverfahren bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Potsdam zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität anhängig ist. Der Tatvorwurf lautet Subventionsbetrug in Höhe von 9 Millionen Euro, die zu Unrecht ausgereicht worden sind.

Im Einzelnen geht es darum - das war auch der Presse zu entnehmen -, dass einerseits die betreffende Person, also Herr H., in seiner Funktion als geschäftsführender Gesellschafter der Theodor-Fontane-Besitz- und Betriebsgesellschaft einen Antrag auf Fördermittel gestellt haben soll, der überhöht war. Mit dem Geld, das ausgeschüttet worden ist, soll er ein Grundstück für die Gesellschaft erworben haben, das in seinem Eigentum stand. Der zweite Vorwurf ist, dass es manipulierte Unterlagen wie beispielsweise Rechnungen gegeben haben soll, die der ILB vorgelegt worden sind, um diesen Geldfluss zu erwirken.

Versäumnisse, Vorkommnisse oder unverhältnismäßige Verzögerungen sind mir bei diesem Verfahren nicht bekannt. Es ist ein kompliziertes Verfahren, ein umfängliches Wirtschaftsstrafverfahren, da sind die Ermittlungen sehr genau zu führen, weil die verschiedenen Firmengeflechte natürlich genau analysiert werden müssen. Es sind die Betriebs- bzw. Geschäftsunterlagen zu analysieren; es müssen Wirtschaftsprüfer darangesetzt werden. Insofern liegt hier die Verfahrensdauer noch nicht über dem Durchschnitt. Es gab eine Verzögerung, die aber hinnehmbar ist, weil dieses Verfahren zunächst bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin anhängig war. Nachdem die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die dafür zuständig ist, den Bericht des Landesrechnungshofs von 2008 analysiert hatte, wurde das Verfahren, da es so umfänglich war, an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Potsdam abgegeben. Hier mussten sich die Dezernenten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erst noch neu einarbeiten.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Vogel, Sie haben das Wort.

Konkret bedeutet das also, Herr Minister, wenn ich es richtig verstanden habe, dass der zuständige bearbeitende Staatsanwalt ausgetauscht wurde.

Er wurde nicht ausgetauscht, sondern wir haben Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich spezialisiert haben: in Neuruppin auf Korruptionsdelikte, in Frankfurt (Oder) auf organisierte Kriminalität und in Potsdam auf Wirtschaftskriminalität. Entsprechend wurde das Verfahren in dem Moment, da es 2010 nach Potsdam kam, von denjenigen, die darauf besonders spezialisiert sind, bearbeitet. Insofern dürften die bisher entstandenen Verzögerungen meines Erachtens aufgeholt bzw. kompensiert werden.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 318 (Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erweitern) stellt die Abgeordnete Prof. Dr. Heppener.

Opfer häuslicher Gewalt wenden sich zur medizinischen Erstversorgung in der Regel zunächst an Zahnarztpraxen, zahnärztliche Notfallaufnahmen oder kiefer- und gesichtschirurgische Kliniken. Zahnärzte sind meist nicht nur die Ersten, sondern leider auch oft die Einzigen, die von Gewaltopfern aufgesucht werden. Das Land Hessen plant daher, künftig allen Zahnärzten und Zahnkliniken des Landes Materialien an die Hand zu geben, um den Medizinern und ihren Mitarbeitern das Erkennen von Folgen häuslicher Gewalt zu erleichtern. Zudem sollen die Zahnärzte und Kieferchirurgen ermutigt werden, ihre Patientinnen und Patienten auf mögliche Gewaltattacken anzusprechen, wenn ein augenfälliger Verdacht vorliegt. Mit einem zahnärztlichen Dokumentationsbogen sollen die Mediziner für spätere Gerichtsverfahren die Befunde auf juristisch verwertbare Weise festhalten.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Möglichkeit, diese Maßnahmen in den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufzunehmen, der ja unter anderem zum Ziel hat, wachzurütteln, sodass bei Anzeichen von häuslicher Gewalt gegen Frauen - und sicherlich auch gegen Männer - nicht einfach weggeschaut wird?

Vielen Dank, Frau Prof. Dr. Heppener. Herr Minister Baaske vom MASFF wird antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat kommt dem Gesundheitswesen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder eine Schlüsselfunktion zu. Genau deshalb haben wir es vor vielen Jahren auch schon so eingerichtet, dass beispielsweise Kinderärzte und Gynäkologen ganz besonders informiert werden, dass alle Ärzte ganz genau wissen, was die Unterschiede sind zwischen „Treppe heruntergefallen“ und häuslicher Gewalt. Das kann man Ärzten in der Regel schon erklären. Das wurde auch vielfach getan, und wir haben auch schon große Erfolge erreicht.

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir den Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder aktualisieren. Wir nehmen natürlich sehr gern diese Anregung mit auf; das ist also schon eingespeist. Das Verfahren aus Hessen haben wir bereits angeschaut, es ist in dem Begleitgremium schon begutachtet worden und wird auch verfolgt. Wir werden prüfen - auch nach Gesprächen mit der Landesärztekammer, mit der Landeszahnärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung -, wie wir unsere Ärzteschaft daraufhin noch einmal sehr stark sensibilisieren können. Denn ich halte es für richtig und wichtig, im Gesundheitswesen zum einen die Versorgung von Gewaltopfern, zum anderen aber auch die Gewaltdokumentation zu gewährleisten. Das heißt beispielsweise, dass ein Zahnarzt bei einem vermeintlichen Gewaltopfer mehr Fotos aufnimmt, als er es bisher getan hat. Außerdem sollte man die Vernetzungen des Gesundheitswesens mit den üblichen und anderen Hilfssystemen ausbauen. Genau das soll in den Aktionsplan einfließen.

Vielen Dank, Herr Minister. Frau Prof. Dr. Heppener hat Nachfragebedarf.

Besteht die Möglichkeit, dass der Prozess, von dem Sie sprechen, zur selben Zeit in Gang gesetzt wird, in der der Aktionsplan aktualisiert und weitergeschrieben wird?

In Hessen heißt es Zugang. Dieses Projekt soll auf jeden Fall einfließen, also auch in die parlamentarische Debatte einbezogen werden. Zunächst helfen Begleitgremien bei der Erarbeitung des Aktionsplans.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächsten beiden Fragen werden zusammen beantwortet. Zunächst erhält Abgeordnete Wöllert von der Fraktion DIE LINKE die Gelegenheit, die Frage 319 (Krankenhaushygiene) zu stellen.

Im Uniklinikum Mainz sind kürzlich drei Säuglinge durch verunreinigte Infusionen gestorben. Dieser tragische Vorfall war Anlass für eine Debatte um die Notwendigkeit der Überprüfung und Veränderung von Vorschriften zur Krankenhaushygiene. Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind bis zu 100 000 Todesfälle auf Infektionen im Krankenhaus zurückzuführen.

Ich frage daher die Landesregierung: Sieht sie Veranlassung, die Vorschriften zur Krankenhaushygiene sowie zur Kontrolle ihrer Einhaltung zu verändern?

Wir kommen nun zur Frage 320 (Krankenhaushygiene), die die Abgeordnete Schier von der CDU-Fraktion anstelle des Vater gewordenen Prof. Dr. Schierack stellt.

Im Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg und zur Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes vom 8. Juli 2009 heißt es in § 7 Absatz 2:

„Das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung durch Rechtsverordnung Maßnahmen zur Erfassung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und die Beschäftigung, das Tätigkeitsfeld und die Weiterbildung von Hygienefachkräften im Einzelnen zu regeln.“

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Regelungen wurden aufgrund dieser gesetzlichen Ermächtigung seit Juli 2009 im Einzelnen getroffen?

Für das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz antwortet Ministerin Tack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen Schier und Wöllert, ich habe bereits im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die in Brandenburg vorherrschende Situation kurz dargestellt. Ich tue das hier noch einmal für alle.

Die Landesregierung hat seit Juli 2009 aufgrund der vorhandenen Ermächtigungen im Krankenhausgesetz keine Rechtsverordnung zur Krankenhaushygiene mehr. Wir wissen, dass in der Bundesrepublik vier Länder eine eigene Rechtsverordnung zur Krankenhaushygiene erlassen haben; wir gehören jedoch nicht dazu. Wir sehen derzeit allerdings auch keine Veranlassung, die Vorschriften zur Krankenhaushygiene zu verändern, da unseres Erachtens die bestehenden Maßnahmen die Überwachung der Krankenhaushygiene gewährleisten, wie die Praxis beweist.

Wir werden aber, meine Damen und Herren, die angekündigten Aktivitäten auf der Bundesebene weiterverfolgen und prüfen, ob darüber hinausgehende Rechtsregelungen für das Land Brandenburg erforderlich sind. Bundesgesundheitsminister Rösler hat angekündigt, im Herbst im Rahmen einer Sonderkonferenz der Länder über bundeseinheitliche Regelungen für die Einhaltung der Krankenhaushygiene zu beraten. Über die Ergebnisse dieser Beratung werde ich Sie informieren.

Wir haben in Brandenburg, denke ich, gute Voraussetzungen, den Infektionsschutz in den Krankenhäusern zu gewährleisten, denn uns steht ein umfangreiches Instrumentarium wie das Landeskrankenhausgesetz mit eindeutig geregelten Maßnahmen zum Infektionsschutz, die jährlich durch die Gesundheitsämter durchgeführte Kontrolle der Krankenhäuser und die Übernahme von für Brandenburg verbindlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene - ein Netzwerk, an dem sich 14 Landkreise und kreisfreie Städte beteiligen. Das alles hat sich bisher bewährt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Vonseiten der Abgeordneten Schier gibt es Nachfragebedarf. Frau Schier, bitte.

Frau Ministerin, gibt es in allen Krankenhäusern Hygienefachkräfte?

Soweit ich weiß, gibt es diese nicht in allen Krankenhäusern. Das wird im Zusammenhang mit der Krankenhausgesellschaft Brandenburg auch noch einmal Thema sein.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Frage 321 (Altlastenbesei- tigung in Brandenburg an der Havel) wird vom Abgeordneten Holzschuher von der SPD-Fraktion gestellt.

In der Krakauer Vorstadt in Brandenburg an der Havel liegt ein größeres Wohngebiet, dessen Boden extrem hoch belastet ist. Das ist auf Altlasten eines ehemaligen Volkseigenen Betriebes zurückzuführen, der von der Treuhandanstalt mit einer ungünstigen Vertragsgestaltung privatisiert wurde. Der Erwerber ist insolvent, die Kosten für die Altlastenbeseitigung sind vom Erwerber, also vom Eigentümer, nicht mehr zu stemmen. Die Kommune droht, auf den Kosten in Höhe von mindestens 6 Millionen Euro sitzen zu bleiben. Bei der Lösung dieses Problems hat es schon verschiedene Versuche gegeben, das Land mit ins Boot zu holen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Unterstützung kann die Stadt bei der Altlastenbeseitigung vom Land erwarten?