Der Zweite ist, dass wir auch davon ausgehen, dass es rückwirkend keine Veränderungen geben kann, weil dem Charakter einer Altersermäßigung nicht dadurch abgeholfen werden kann, dass man die Ermäßigung später erteilt. Das ist unsere Rechtsauffassung.
Im Übrigen hat mir der Hauptpersonalrat Gespräche zu dem Vorgang angeboten. Ich werde auch, was wir ohnehin im Haus regelmäßig tun, mit den Gewerkschaften, in dem Fall mit der GEW, reden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Böger! Verdeutlicht nicht dieses häufige Stolpern über ausufernde Regelungen und Vorgaben zur Mitbestimmung und Mitwirkung die Notwendigkeit, Personalvertretungsrechte zu reformieren, wie es auch die OECD-Studie angestoßen hat? Sollten nicht gerade bei eigenständigen Schulen diese Entscheidungen zukünftig nicht lieber vor Ort und nicht in den 74 Amtsstuben der Personalvertretung fallen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich antworte Ihnen im Auftrag und namens des Senats – das wollte ich vorausschicken. Ich sage aber auch mit voller persönlicher Überzeugung: Ich halte Mitbestimmung für einen wichtiges gesellschaftspolitisches Instrument, übrigens auch im Interesse von abhängig Beschäftigten.
Wir reden hier über Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte, also über Lehrkräfte im öffentlichen Dienst. Es ist in der Tat so – das wird man wohl sagen dürfen –, dass das Berliner Personalvertretungsgesetz weit über das hinausgeht, was im allgemeinen Mitbestimmungsgesetz für die so genannte freie Wirtschaft formuliert wird.
Ich verhehle nicht, dass die Regelungen zum Teil sehr kompliziert sind. Ich will auch sagen, dass es bei den
örtlichen Personalräten sehr wohl Bereitschaft und Vereinbarungswillen mit uns gibt, was Einstellungsverfahren betrifft.
Zugleich ist es richtig, dass es in der Konsequenz des Konzeptes für Eigenständigkeit und vermehrte Selbstständigkeit von Schulen und der neuen gestärkten Rechtsstellung des Schulleiters oder der Schulleiterin durchaus möglich wäre, die notwendige Mitwirkung und Mitbestimmung – so, wie beispielsweise im Bundesland Nordrhein-Westfalen – direkt vor Ort stattfinden zu lassen und nicht auf die Bezirke zu setzen. Dies allein ist allerdings – das sage ich als Erwägung – nicht Programm des Senats. Es gehört nicht zu den gegenwärtigen Absichten des Senats, in dieser Legislaturperiode das Personalvertretungsgesetz zu ändern.
Nunmehr ist Frau Paus von der Fraktion der Grünen dran, die eigentlich davor hätte dran sein müssen, wofür ich um Entschuldigung bitte. – Jetzt haben Sie das Wort. – Bitte!
Ich frage den Wirtschaftssenator Herrn Wolf: Welche Gründe haben Sie bewogen, Herrn F., bis Januar 2004 Finanzvorstand der Specker Immobilien GmbH und danach – ich nenne es mal – Interimsbeschäftigter zur kaufmännischen Unterstützung der Behala-Geschäftsführung, bis zur Wiederbesetzung der zweiten Geschäftsführungsstelle, die bereits ausgeschrieben war, weiter zu beschäftigen, wofür Sie sogar dazu gegriffen haben, den Geschäftsführer der Behala zu nötigen, den Vertrag mit Herrn F. nicht zu kündigen, sondern einen neuen Vertrag aufzusetzen und die Beschäftigung weitere sechs Wochen – bis zum 15. November 2004 – weiterzuführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paus! Ich weise es ausdrücklich zurück, dass ich irgendjemanden zu irgendwelchen Handlungen genötigt hätte, sei es einen Geschäftsführer oder sonst irgendjemanden. Wenn derartige Vorwürfe, die bekanntlich ein Straftatbestand sind, hier erhoben werden, sollten sie entweder solide geprüft sein und dann auch belegt werden, oder Sie sollten derartige Begriffe nicht in den Mund nehmen, Frau Paus!
Zweitens: Sie wissen, dass sich die Behala, was die Frage der Geschäftsführung angeht, in einer schwierigen Situation befunden hat – ohne eine langfristig angelegte Geschäftsführung – und dass sie im Bereich des
Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde die Runde mit dem bekannten Gongzeichen eröffnen. Schon bei dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen sind gelöscht.
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Großinvestitionen von gesamtstädtischer Bedeutung, die von Bezirken abgelehnt werden, dennoch zu realisieren?
Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter von Lüdeke! Das hängt vom Einzelfall ab. Natürlich hat der Senat ein Interesse daran, Investitionen nach Berlin zu holen. Ich weiß nicht, ob Sie auf die aktuelle Diskussion mit dem Riesenrad anspielen.
Ich finde es nicht hinnehmbar, dass gesamtstädtische Interessen in dem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden. Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass Einrichtungen des Landes Berlin, die ausschließlich von dessen Zuschüssen leben – wie beispielsweise ein Museum –, meinen, es störe ihren Betrieb, und nicht auf die Idee kommen, dass der Besucherstrom zu so einem Riesenrad vielleicht auch für das Museum profitabel sein könnte,
kaufmännischen Know-hows erhebliche Defizite hatte. Vor diesem Hintergrund habe ich es für notwendig gehalten, dass sich ein Interimsmanager, der die nötige Kompetenz hat, was das kaufmännische Know-how angeht, im Unternehmen ein Bild verschafft und auch entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens einleitet. Dies ist geschehen. Die Einstellung wurde im Aufsichtsrat diskutiert. Da es die Einstellung eines leitenden Angestellten war, lag sie im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung, allerdings – wie gesagt – im Aufsichtsrat diskutiert. Ich glaube, es war eine sehr gute und sehr vernünftige Entscheidung, weil in dieser Zeit, in der Herr F. dort als Interimsmanager tätig war, sowohl die Risikoberichterstattung als auch das Liquiditätsmanagement des Unternehmens deutlich verbessert worden sind und wichtige Hinweise für die weitere Arbeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gegeben werden konnten, die der Aufsichtsrat in seiner zukünftigen Tätigkeit berücksichtigen wird.
Herr Wolf! Ich nehme den Begriff der Nötigung zurück. Sie haben aber dennoch meine Frage nicht beantwortet, denn sie fußte darauf: Die Stelle war ausgeschrieben, und sie ist mit einem neuen Geschäftsführer besetzt worden. Die Einstellung dieses Interimsbeschäftigten ist damit begründet worden, dass für die Zeit bis zur Neubesetzung des Geschäftsführers diese Person gebraucht wird. Warum haben Sie jetzt, wo die Stelle neu besetzt ist, trotzdem das Auslaufen der Beschäftigung von Herrn F. verhindert und dafür gesorgt, dass Herr F. weiterhin – bis zum 15. November erst einmal, aber vielleicht auch darüber hinaus – in der Behala beschäftigt sein soll?
Herr Senator Wolf! – Sie achten bitte auch darauf, dass es evtl. eine Personaleinzelangelegenheit sein könnte. Ich wollte nur daran erinnern. – Bitte!
Frau Paus! Es war ursprünglich vorgesehen, die Beschäftigung länger weiterzuführen, nämlich bis zum Ende dieses Jahres. Ich habe es für sinnvoll gehalten, dass auch ein Wissenstransfer an den neuen Geschäftsführer stattfindet. Dieser Wissenstransfer wäre nicht gewährleistet gewesen, wenn es keine zeitliche Überlappung gegeben hätte zwischen dem Zeitpunkt, in der Herr F. im Unternehmen tätig ist, und der Zeit, in der die neue Geschäftsführung anfing. Gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Zeitraum ist der Vertragszeitraum verkürzt worden, da erfreulicherweise die neue Geschäftsführung zum 1. Oktober die Arbeit aufnehmen konnte.
abgesehen von den Arbeitsplätzen und der touristischen Attraktion – immer unter der Voraussetzung, dass Umweltbelange berücksichtigt werden. Das ist nach meinem Kenntnisstand durchaus der Fall, so dass ich davon ausgehe, dass der Senat im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten intensiv prüfen wird, welche Möglichkeiten es gibt, dieses Projekt zu realisieren. Das muss in Berlin immer noch gewährleistet sein.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage, Herr von Lüdeke? – Das ist nicht der Fall.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Junge-Reyer, der Presse war zu entnehmen, dass der Palast der Republik wieder einmal nicht zeitgemäß abgerissen werden kann, weil es a) teurer wird und b) ein Klageverfahren gibt, weil die Vergabe fehlerhaft gewesen ist. Meine Frage ist: Werden Sie sich dafür
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Niedergesäß! Wie Sie wissen, unterstützt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das private Engagement zur Herrichtung einer Situation am Breitscheidplatz, bei der es mir besonders wichtig ist, auf der einen Seite den fließenden Verkehr in diesem Straßenabschnitt zu gewährleisten, auf der anderen Seite aber auch dafür zu sorgen, dass die Aufenthaltsqualität am Breitscheidplatz und auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Bereich des Bürgersteigs ganz wesentlich erhöht wird. Wir haben eine Bitte aus dem Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf, der wir gern folgen werden. Wir werden dort zu der Planung informieren, wir werden die Pläne einfach einmal darstellen und werden für ein solches Projekt der Public-Private-Partnership werben. Ich denke, dass es möglich ist zu zeigen, dass beides gleichzeitig verfolgt werden kann. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass wir auf diese Weise auch einen Beitrag dazu leisten wollen, die Bedenken, die aus einem Bezirk an uns herangetragen werden, ernst zu nehmen, ihnen zu egegnen und zu argumentieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Zunächst gibt es keine neuen Erkenntnisse über etwa gestiegene Kosten. Zum Zweiten ist Grund für die Verzögerung tatsächlich ein im Rahmen des Vergabeverfahrens wiederum eingelegter Widerspruch und die Tatsache, dass sich das Kammergericht mit diesem Vergabeverfahren erneut – hoffentlich im November – befassen wird.
Für die Frage der Zwischennutzung glaube ich, dass es erforderlich ist, sehr sorgfältig zu sehen, in welchem Umfang eine solche Nutzung überhaupt möglich ist. Sie wissen, dass hier auch Fragen der Bauaufsicht bzw. der Sicherheit eine Rolle spielen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Bezirksamt Mitte sich ausführlich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit diesen Fragen auseinander setzen wird.