Protokoll der Sitzung vom 28.10.2004

So, wie ich das hier zur Kenntnis genommen habe, hat der zuständige Staatsanwalt seinerzeit im Hinblick auf die Straftaten, die gravierender waren als die späteren Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, nämlich sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung, gesagt, dass er keinen Haftgrund sehe. Er hat das insbesondere damit begründet, dass bei dem Täter keine Fluchtgefahr gegeben sei. An dieser Einschätzung hätte sich auch nichts geändert.

Herr Ratzmann! Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, ob zum Zeitpunkt X die Polizeibeamten noch einmal geprüft haben, ob sie den Haftstaatsanwalt einschalten oder nicht. Dazu müsste ich Ihnen gegebenenfalls im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung unter dem Tagesordnungspunkt „Besondere Vorkommnisse“ berichten. Ich werde es mir notieren. Ich kann jetzt die Frage nicht beantworten, ob das geschehen ist.

Ich rufe jetzt die

Spontane Fragestunde

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hertlein! Zunächst hat die Aktion, die wir Ende Oktober, konkret am 22. Oktober, gestartet haben, ein großes Echo in der Presse und anderen Medien gefunden. Es hat daraufhin sehr viele Bürgerinnen und Bürger gegeben, die sich im Internetangebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sachkundig gemacht haben.

Darüber hinaus stellen wir fest, dass es viele Nachfragen bei der Berliner Stadtreinigung, vor allen Dingen aber auch inzwischen bei den Bezirksämtern gibt, wo sich die Bürgerinnen und Bürger erkundigen, wo man sich an den Laubsammelaktionen beteiligen könne. Das Interesse ist wesentlich größer geworden. Ich freue mich sehr darüber, dass es ein solches Interesse bei vielen Berlinerinnen und Berlinern gibt. Vor allen Dingen freue ich mich deshalb, weil wir nachweisen können, dass der große Einsatz im letzten Jahr wesentlich dazu beigetragen hat, in diesem Jahr die Kastanien länger lebendiger zu halten.

Eine Nachfrage der Frau Kollegin Hertlein. – Bitte sehr!

Danke sehr! – Frau Senatorin! Wir haben das im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz besprochen, das ist wirklich ein sehr erfreulicher Erfolg. Aber soweit ich die Medien verfolgt habe, ist nur die Internetadresse angegeben worden. Wo

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass sich Privatschulen oder Schulen in freier Trägerschaft sehr häufig an einer weltanschaulichen oder religiösen Prägung orientieren. Das gilt für alle weltanschaulichen und religiösen Bestrebungen im Land Berlin. Entscheidend ist, dass dabei immer das Grundgesetz, die Verfassung von Berlin und das Schulgesetz von Berlin eingehalten werden. Ansonsten habe ich – zu Recht – keinen Einfluss – zum Beispiel, was Glaubensprinzipien des Islam angeht – zu sagen, es sei nicht zulässig, dass sich ein Träger dazu bekennt. Ich sage das in dieser Richtung, weil mich doch etwas erschüttert hat, dass die eine oder andere Zeitung das schon allein zum Vorwurf macht. Das ist nicht im Sinn des Grundgesetzes, auch nicht im Sinn der Verfassung von Berlin und schon gar nicht im Sinn einer weltoffenen Metropole Berlin.

Der Kollege Wegner hat eine Nachfrage. – Bitte!

(D

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Gar keine Frage, es ist nicht beklagenswert, wenn sich eine private Schule anmeldet und in den Lehrbetrieb geht. Es ist aber beklagenswert, wenn vielleicht eine mangelnde Überprüfung stattgefunden haben sollte. Deshalb würde ich gern von Ihnen wissen, welche Überprüfungen stattgefunden haben, insbesondere hinsichtlich der Finanzierungsquellen und der Finanzierungsart des Trägervereins, der diese Schule betreibt.

bei zu bedenken ist, dass 50 % der Bevölkerung über einen

[Fragen! von den Grünen und der FPD]

Internetanschluss verfügen, aber praktisch 100 % der Menschen ein Telefon besitzen. Haben Sie nicht auch eine Telefonnummer zur Verfügung?

Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bei dem Runden Tisch, der sich zur Vorbereitung dieser Aktion getroffen hat, die Ergebnisse der Nachfragen aus der Bevölkerung aus dem letzten Jahr ausgewertet.

Wir haben dabei festgestellt, dass es knapp 12 000 Anfragen im Internet gegeben hat, dagegen jedoch nur 500 telefonische Nachfragen bei einem damals von der BSR geschalteten Sondertelefon. Deshalb haben wir uns in Abstimmung mit der BSR in diesem Jahr entschlossen, darauf zu vertrauen, dass Telefone, die die BSR geschaltet hat, um Bürgerinnen und Bürgern allgemein Auskunft zu geben, hierfür zur Verfügung stehen. Ich habe mich selbst davon überzeugt, dass es funktioniert. Ich habe einfach dort angerufen und wurde sehr kompetent auf ein zuständiges Bezirksamt verwiesen. Es funktioniert also.

Jetzt ist der Kollege Wegner von der Fraktion der CDU mit einer Frage an der Reihe. – Bitte schön, Herr Wegner!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Bildungssenator. – Sehr geehrter Herr Böger! Vor kurzem hat ein türkisches Gymnasium den Lehrbetrieb in Spandau aufgenommen. Stimmt es, dass der Verein Tüdesb e. V., der die Schule betreibt, der Nurculuk-Bewegung, die dem gemäßigten Islamismus zuzuordnen ist, nahe steht?

Herr Bildungssenator Böger – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann bestätigen, dass vor kurzem in Spandau ein türkisches Gymnasium seinen Schulbetrieb aufgenommen hat. Dies ist – wie ich finde – vom Grundsatz her überhaupt nichts, was beklagenswert wäre. Es entspricht vielmehr der Rechtslage – und die gilt für alle in Berlin gemäß Privatschulenverordnung –, dass ein Träger, wenn er die entsprechenden Unterlagen beibringt, wenn überprüft worden ist, dass diejenigen, die in diesem Träger tätig sind, bildungspolitische Erfahrung haben – dieser Träger verfügt über mehrere Kitas –, dass dieser Träger dann in aller Regel zunächst eine Genehmigung erhält. Keine Finanzierung, sondern vorläufige Genehmigung! Das haben wir auch bei diesem Verein getan. Ich habe auch keine Hinweise darauf, dass dieser Verein der von Ihnen zitierten Bewegung angehört.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der PDS]

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Rechtsstaat lebt zunächst immer von der Annahme, dass wir einer bildungspolitischen Initiative vertrauen können. Wir fragen selbstverständlich auch nach und lassen uns auch die finanzielle Situation und das in Rede stehende Schulgeld, das es zu verlangen gilt, benennen. Das haben wir getan.

Wir haben darüber hinaus bei den Bezirken, in denen der Verein Kindertagesstätten betreibt, gefragt, ob es dabei Klagen gegeben hat. Die hat es nicht gegeben. Außerdem haben wir beispielsweise die Ausländerbeauftragte des Bezirks Spandau befragt und informiert.

Wir haben darüber hinaus auch sichergestellt, dass die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer jeweils ein polizeiliches Führungszeugnis – so hat man früher gesagt – vorlegen. Das wird von uns veranlasst; vorher können sie nicht unterrichten.

Herr Abgeordneter, ich verstehe durchaus das Grundanliegen Ihrer Sorge. Wir sind nicht die „Aktion sorgenfrei“, und schon gar nicht sind wir blind. Aber meine Behörde verfolgt nicht, und das gibt es in einem Rechtsstaat auch nicht, einen Verein, der getreu nach Satzung arbeitet, der sich anmeldet, gewissermaßen mit verdeckten Ermittlern. Das ist nicht unsere Aufgabe. Da gilt immer erst einmal – wenn ich das so formulieren darf – die

Sen Böger

Was die von Ihnen angesprochene Dämpfung des Preisanstiegs durch die Deponierückstellung angeht: Das ist richtig. Die Deponierückstellung und die Zinsen aus der Deponierückstellung, die nicht mehr notwendig sind, werden in den nächsten Jahren an die Gebührenzahler tarifmindernd zurückerstattet. Die BSR hat sich aber auch für ein Verfahren entschieden, das gebührenrechtlich zulässig ist, dieses nicht in einem Jahr durchzuführen, weil dies dem Grundsatz der Gebührenkontinuität widerspräche. Wir hätten dann in einem Jahr eine drastische Tarifsenkung, im nächsten Jahr eine drastische Steigerung

gegenüber dem Vorjahr. Der tarifsenkende Effekt soll vielmehr über mehrere Jahre hinweg schrittweise verteilt werden.

Ansonsten wird über die Tarifkalkulation für das Jahr 2005 im Aufsichtsrat am 1. Dezember 2004 beraten. Dort werde ich die konkreten Kalkulationsunterlagen und Zahlen erhalten. Bisher kenne ich auch nur das, was in der Presse steht. Die Preisprüfungsbehörde wird, wie das selbstverständlich ist, den Tarifantrag nach gebührenrechtlichen Grundsätzen prüfen und ihn auch genehmigen, wenn er in Ordnung ist. Wenn er gebührenrechtlich nicht in Ordnung ist, wird er mit entsprechenden Auflagen versehen oder nicht genehmigt. Das ist das übliche Verfahren, dass die gebührenrechtliche Prüfung stattfindet, inwieweit bei der tariflichen Kalkulation die entsprechenden rechtlichen Grundlagen beachtet worden sind.

Danke schön! – Herr Wolf, ist Ihnen bekannt, ob bei dem Nachdenken über Gebührenerhöhungen möglicherweise auch über neue Gebührenstrukturen nachgedacht wird, um möglicherweise Sozialaspekte hineinzubringen oder einen gewissen Interessenausgleich zwischen den Verbrauchern in der Innenstadt und den Eigenheimbesitzern zu ermöglichen?

Vermutung, dass hier ein Bildungsauftrag erfüllt werden soll. Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln. Wir werden diese Schule auch besuchen. Der Verein hat dazu eingeladen, die Schule zu besuchen, und Pressekonferenzen gegeben; ich empfehle allen Abgeordneten, sich ein eigenes Bild zu machen. Wir tun das. Ich betone noch einmal, das ist eine vorläufige Genehmigung nach Recht und Gesetz, keine Finanzierung.

Ansonsten begrüße ich es durchaus, dass offensichtlich, wenn ich das so sagen darf, ein sich entwickelndes türkisches Bürgertum gern möchte, dass seine Kinder in der zweiten Fremdsprache Türkisch lernen und das Abitur machen. Das ist ein sehr lobenswertes Ziel, und das kann auch in Schulen in freier Trägerschaft geschehen.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt ist Herr Doering mit einer Frage dran.

Danke, Herr Präsident! – Ich möchte den Wirtschaftssenator Herrn Wolf fragen: Wie bewertet der Senat die vom BSR-Vorsitzenden angekündigte Gebührenerhöhung auf Grund von nötigen Investitionen zur Müllverwertung, obwohl in diesem Zusammenhang von der BSR vor wenigen Wochen angekündigt wurde, dass ein Teil der Deponierückstellungen den Gebührenzahlern zugute kommen soll? Und nach welchen Kriterien wird die Preisbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft einen entsprechenden Antrag bearbeiten?

Herr Senator Wolf – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was vom Vorstandsvorsitzenden der BSR in der Presse zu lesen war, ist keine wirklich überraschende Meldung, weil klar ist, dass mit der ab dem 1. Januar 2005 geltenden Rechtslage die Deponierung von Restmüll nicht mehr möglich ist und höhere Kosten als durch die einfache Deponierung verursacht werden Hierzu hat es ein vom Abgeordnetenhaus intensiv begleitetes Ausschreibungsverfahren gegeben. Damit ist es klar gewesen, dass das nach dem Kostendeckungsprinzip zu höheren Preisen führt, denn das, was an Kostenminimierung bei der BSR im Rahmen des Effizienzsteigerungsprogramms stattfindet, kann nicht vollständig zur Kompensation dieser Kostenerhöhung durch die neue Gesetzeslage führen.

Herr Doering, eine Nachfrage – bitte!

Herr Senator Wolf – bitte!

Bei der Überprüfung nach dem Gebührenskandal, wo neue Kalkulationsschemata aufgesetzt wurden, ist empfohlen worden, die Gebührenkalkulation verursachergerechter zu gestalten. Das würde bedeuten, dass dort, wo höhere Kosten anfallen, höhere Preise genommen werden. Was das im Einzelnen für die Tarifstruktur bedeutet, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, sondern das wird das Thema sein, das wir im Aufsichtsrat am 1. Dezember diskutieren und das ich sicherlich im Vorfeld des Aufsichtsrats mit dem Vorstand noch einmal gesondert erörtern werde.

Danke schön, Herr Senator Wolf!

Nun ist Frau Senftleben von der Fraktion der FDP dran und hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen hat das Bundesverwaltungsgerichtsurteil für die Versorgung der Berliner Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern bzw. für die Personalplanung im Schulbereich?

Der Bildungssenator Herr Böger! – Bitte schön, Herr Böger!

Entschuldigung gewährt, Herr Präsident!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Rechtskraft Ende September dieses Jahres seine Rechtsprechung in bestimmter Hinsicht geändert und das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht in Berlin korrigiert und festgestellt, dass Veränderungen, die wir vornehmen und die eine Verdichtung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte bedeuten, mitbestimmungspflichtig sind. Das ist der Sachverhalt. Wir haben zunächst umgehend die Mitbestimmung für diesen Vorgang in den Hauptpersonalrat gegeben. Wir gehen gemeinsam mit dem Personalrat zunächst davon aus, dass dies im laufenden Schulhalbjahr unmittelbar keine Konsequenzen haben kann, weil es erhebliche organisatorische Schwierigkeiten verursacht, die dann wiederum durch zeitlich zu verordnende Mehrarbeit auszugleichen wären. Das ist der eine Vorgang.

Der Zweite ist, dass wir auch davon ausgehen, dass es rückwirkend keine Veränderungen geben kann, weil dem Charakter einer Altersermäßigung nicht dadurch abgeholfen werden kann, dass man die Ermäßigung später erteilt. Das ist unsere Rechtsauffassung.