Protokoll der Sitzung vom 24.05.2007

Hier müssen wir weiter mit den Kolleginnen und Kollegen diskutieren. Das ist noch verbesserungsfähig. Wir arbeiten daran – sicherlich auch gemeinsam.

Danke schön, Frau Senatorin!

Dann geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Björn Jotzo von der Fraktion der FDP zu dem Thema

Wann legt der Senat ein verfassungsgemäßes Personalvertretungsgesetz vor?

Bitte schön, Herr Jotzo!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

Wann gedenkt der Senat dem Abgeordnetenhaus den Entwurf eines verfassungsgemäßen Personalvertretungsgesetzes vorzulegen?

Danke schön, Herr Kollege! – Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting, hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jotzo! In den nächsten Monaten!

Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Jotzo? – Dann haben Sie das Wort!

Herr Innensenator! Da Sie schon so genau Bescheid wissen, frage ich gleich einmal: Welche konkreten Änderungen planen Sie am Personalvertretungsgesetz vorzunehmen? Die maßgeblichen würden mir ausreichen.

Herr Senator Dr. Körting!

[Frank Henkel (CDU): Jetzt redet er zwei Stunden!]

Herr Kollege Jotzo! Die Änderungen wird der Senat nach Beschlussfassung bekanntgeben. Wir haben nämlich die Übung, dass der Senat sich erst einmal auf bestimmte Gesetzesvorhaben verständigt und dann den Inhalt im Detail darstellt.

[Dr. Martin Lindner (FDP): Das geht doch schon seit vier, fünf Jahren so!]

Danke schön! – Es gibt keine Nachfragen mehr.

Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 6 des Kollegen Lars Oberg von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Besetzung von Super-Schnellläuferklassen

Bitte schön, Herr Oberg!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Nachfrage nach sogenannten Super-Schnellläuferklassen, in denen Kinder bereits nach 11 Jahren zum Abitur geführt werden?

2. Ist nach Auffassung des Senats gewährleistet, dass den Kindern, die die Voraussetzungen erfüllen, zum kommenden Schuljahr der Zugang zu den SuperSchnellläuferklassen ermöglicht wird?

Danke schön, Herr Oberg! – Der Senator für das Bildungswesen, Prof. Zöllner, hat das Wort.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Oberg! Zu Frage 1: Nach der Forschungslage werden rund 2 Prozent der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang als besonders begabt eingeschätzt. Mit der Bereitstellung von insgesamt 754 Plätzen in Schnellläuferzügen pro Schülerjahrgang hat Berlin ein ohne Zweifel umfangreiches und ausreichendes Angebot.

Die Nachfrage belegt, dass es richtig ist, Konzepte zu einer solchen individuellen Förderung vorzuhalten.

Seit Einrichtung des Modellversuchs Schnellläuferzüge 1993 wird die Entwicklung konsequent begleitet und ausgewertet. Die Höhe der Bewerberzahlen ist mit jährlich ca. 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den standardisierten Test, die seit drei Jahren jeweils im Februar obligatorisch für alle Betroffenen durchgeführt werden stabil. So waren es 2005 863, 2006 976 und 2007 928. Davon wurden als geeignet bewertet und in die entsprechenden Klassen aufgenommen: 2005 687, 2007 732. Die Aufnahme für 2007/2008 ist noch nicht abgeschlossen. Über die Aufnahme entscheiden die Bewertung der Schulleistungen, Kompetenzbeurteilungen durch die Lehrkräfte der Grundschule und das Ergebnis zweier standardisierter Tests, die durch den schulpsychologischen Dienst zentral durchgeführt werden sowie zusätzlich noch ein persönliches Gespräch mit der Aufnahmeschule.

Zu Frage 2: Ja, dies ist aus meiner Sicht gewährleistet. Schnellläuferklassen sind berlinweit an 13 Gymnasien eingerichtet. In zehn Bezirken werden an 11 Gymnasien jeweils zwei Züge als Schnellläuferklassen geführt, an 2 Schulen zurzeit je ein Zug. Kommt es im Einzelfall zur Übernachfrage an bestimmten Standorten, erhalten die Schülerinnen und Schüler an weniger ausgelasteten Standorten entsprechende Angebote. Da dies aber in der Regel eine Verlängerung des Schulwegs bedeuten würde, werden die Bewerberinnen und Bewerbern häufig auf eine andere Form der Begabtenförderung verwiesen, die mit ins Kalkül gezogen werden muss.

Zur individuellen Förderung gehört im Berliner Begabtenförderangebot nicht nur die Möglichkeit eines solchen Besuchs von Schnellläuferklassen, sondern dazu gehören auch Zusatzangebote an Schulen der Verbünde zur Förderung kognitiv hochbegabter Schülerinnen und Schüler. Das sind insgesamt fast 500 Plätze. Auch die EnrichmentAngebote der mathematisch-naturwissenschaftlichen Züge ab Jahrgang 5 in zwei Gymnasien muss man in diesem Zusammenhang sehen. Darüber hinaus werden in den Sommerferien weitere Zusatzangebote gemacht, sodass es eine verantwortungsvolle und zielführende Förderung dieser Gruppe von Schülerinnen und Schülern in Berlin gibt.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Oberg – bitte schön!

Herr Senator! Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Presseberichterstattung, dass es regional zu sehr unterschiedlicher Nachfrage nach diesen Superschnellläuferklassen und damit zum Teil wohl zu einem erheblichen Unterangebot komme?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte!

Das Interesse, solche Angebote in Anspruch zu nehmen, hängt sicher mit der öffentlichkeitswirksamen Tätigkeit von engagierten Schulen und Lehrerinnen und Lehrern in einzelnen Bereichen zusammen, indem sie Eltern und Schüler darauf aufmerksam machen. Dies erklärt sicher die unterschiedliche Inanspruchnahme, nicht eine unterschiedliche Zusammensetzung der Bevölkerung. Dass es zu gewissen Unzufriedenheiten kommt, wenn die sehr großzügigen Vorgaben in Bezug auf die Einrichtung von Klassen im Einzelfall nicht ausreichen, ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang muss man aber berücksichtigen, dass es in Einzelfällen auch zum Auffüllen von Klassen kommt, sodass ich meine, dass das Angebot insgesamt ausreicht. Das schließt nicht aus, dass man im Lauf eines Diskussionsprozesses Angebot und Nachfrage noch besser in Einklang bringen kann.

Danke schön, Herr Prof. Zöllner! – Jetzt gibt es noch eine Nachfrage des Kollegen Scholz von der CDU, der das Wort hat.

Herr Senator! Ist Ihnen bekannt, dass die Nachfrage nach Schnellläuferklassen – auch des 12er-Modells – gerade deshalb so groß ist, weil viele Kinder und in erster Linie die Eltern wollen, dass Kinder schon ab der 5. Klasse das Gymnasium besuchen dürfen?

[Stefan Liebich (Linksfraktion): Ab der 1. Klasse!]

Das ist meist das Argument und die Motivation, diese Schnellläuferangebote nachzufragen. Was gedenkt der Senat in diese Richtung zu tun?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!

Herr Abgeordneter! Das ist mir nicht bekannt, aber meine Lebenserfahrung sagt mir, dass diese Möglichkeit sicher bestehen kann und die Vermutung naheliegt. Bestimmte schulstrukturelle Entscheidungen vor Ort, die ich für viel problematischer ansehe, werden aus meiner Sicht möglicherweise aus der selben Motivation getroffen. Ich gedenke keinem Missbrauch dieser Fördermöglichkeit in diesem Sinn weiteren Vorschub zu leisten.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 7 des Kollegen Henkel von der Fraktion der CDU über das Thema

Konzept für ein zentrales Mahnmal „17. Juni 1953“

Bitte schön, Herr Henkel, Sie haben das Wort!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Schritte und mit welchem Erfolg hat der Senat seit dem 4. Mai 2006 eingeleitet, um das Konzept der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft für ein zentrales Mahnmal „17. Juni 1953“ zu realisieren?

2. Wann ist mit der Realisierung des Konzeptes zu rechnen, bzw. welche Probleme müssen noch vor der endgültigen Umsetzung gelöst werden?

Der Regierende Bürgermeister hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Zu 1: Der Senat hat in enger Abstimmung mit der Vereinigung 17. Juni, die das Konzept der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft formuliert hat, Ideen entwickelt, wie dessen Auffindbarkeit, die Kommunikation der Inhalte und der Denkmalgeschichte sowie die Einbeziehung des Denkmals in die protokollarische Nutzung verbessert werden können. Dies soll unter Beachtung des Denkmalschutzes unter Beteiligung des Bundesfinanzministeriums und unter Berücksichtigung der Urheberrechte des Autors des Denkmals geschehen.

Die Arbeitsgemeinschaft 17. Juni war in diese Abstimmung einbezogen. Die Planungen wurden den Opferverbänden am 25. April 2007 im Rahmen einer regelmäßig stattfindenden Konferenz der Verbände mit mir vorgestellt. Bereits jetzt werden Ehrungen des Landes Berlin zum Jahrestag vollzogen. Aus diesem Anlass wurden Kranzhalter installiert und das Denkmal in das touristische Wegeleitsystem aufgenommen.

Nachdem zunächst die Informationstafel zum 17. Juni am Denkmal demontiert wurde, um sie zu überarbeiten und die Beleuchtung zu gewährleisten, ist im Gespräch mit den Verbänden deutlich geworden, dass eine umfassendere Lösung angestrebt wird. Diese wird derzeit hinsichtlich des Standorts mit dem Künstler abgestimmt. Vorgesehen ist, zwischen dem Denkmal und der Wandelhalle mit dem Wandbild am Bundesfinanzministerium auf vier Tafeln die Geschichte des Ortes und des Denkmals darzustellen.

Eine Tafel soll den Namen des Ortes auch nachts weithin lesbar tragen.