Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Lindner! Die Senatorin für Stadtentwicklung hat darauf bereits die passende Antwort gegeben.
Nachdem Ihnen zu diesem Vorgang nichts einfällt, frage ich: Rechnen Sie damit, dass weitere Mieterhöhungen in ähnlicher Größenordnung bei den übrigen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eintreten? Wie rechtfertigen Sie als sozialistische Senatorin den Umstand, dass RotRot wieder einmal – neben Wasserpreiserhöhungen, steigenden BVG-Tarifen usw. – den sozial Schwachen so unverschämt in die Tasche greift?
Herr Lindner! Vielen Dank für Ihre Frage! Sie bewegen sich momentan im Bereich der Spekulation. Es spricht derzeit nichts dafür, dass andere Bereiche dem Beispiel der GESOBAU folgen. Allerdings ist klar, dass mit der Steuererhöhung auch eine Konsequenz verbunden ist, die sich im Wohnungsbaubereich auswirken kann.
Dies sozial abzufedern, ist mein Part, und ich werde mich dazu gerne zu gegebener Zeit äußern. Bisher kenne ich nur die Annahmen des Mieterbundes, der es für möglich hält, dass die Preise um 20 Prozent steigen: Wir werden bei denen, die bedürftig sind – beispielsweise denjenigen, die Kosten für die Unterkunft und eine Betriebskostenerstattung bekommen – überprüfen, ob die bisher festgelegten Regelleistungen angesichts einer solchen Entwicklung reichen.
Damit ist die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Wir berücksichtigen die Meldungen nun im freien Zugriff. Ich eröffne diesen mit einem Gongzeichen.
Die erste Frage geht an den Kollegen Trapp, dem der Kollege Scholz folgt. – Bitte schön, Herr Trapp!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Ist Ihnen ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts bekannt, in dem das Berliner Personalvertretungsgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde?
Herr Kollege Lindner! – Entschuldigung, Herr Kollege Trapp! Das war ein freudscher Versprecher. – Mir ist diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, wie er richtig heißt, nicht bekannt. Ich kann Ihnen daher dazu nichts sagen. Mir ist nur ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes zu dieser Frage aus der vorherigen Wahlperiode bekannt. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sich zu einem Gesetz als solchem geäußert hat. Er kann sich allenfalls zu einzelnen Paragrafen äußern und hat es vielleicht in einem obiter dictum getan. Mir ist das nicht bekannt.
Es gibt keine Nachfrage, sodass es mit dem Kollegen Scholz von der CDU-Fraktion weitergeht, dem Frau Dr. Hiller folgt. – Bitte schön, Herr Scholz!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Weshalb bezeichnen Sie, Herr Senator Zöllner den Willen verantwortungsvoller Eltern, die bestmögliche Schulform für ihre Kinder zu finden, als Missbrauch, und wann sorgen Sie endlich dafür, dass alle Kinder, die willens und in der Lage sind, bereits ab der 5. Klasse ein Gymnasium zu besuchen, dies auch können?
Ich bin mir absolut sicher, dass ich eine solche Behauptung nicht aufgestellt habe. Wenn Sie den Teilabschnitt meiner Beantwortung auf die Frage vorhin ansprechen, dann trifft es nicht zu, dass ich die Suche nach dem bestmöglichen Ort als Missbrauch bezeichnet habe. Ich bezeichne es vielmehr als Missbrauch, wenn man den – aus meiner Sicht jetzt nicht zu bewertenden – Wunsch, sein
Kind auf ein grundständiges Gymnasium zu schicken, dadurch zu realisieren versucht, dass man vorgibt, Französisch, Spanisch, Portugiesisch oder Chinesisch als erste Fremdsprache zu wünschen, oder sein Kind über Schnellläuferklassen schickt, die nicht für eine optimale Förderung des Kindes geeignet sind. – Das ist ein großer Unterschied zu dem, was Sie gesagt haben.
Reicht Ihrer Meinung nach das Angebot an grundständigen Gymnasien aus, um das, was Sie eben geschildert haben, auszuschließen?
[Dr. Martin Lindner (FDP): Die Gymnasiasten stehen bei denen auf der selben Stufe wie die Privatpatienten!]
Ich bin der festen Überzeugung, dass ein zukunftsorientiertes Schulsystem zwei zentrale Erfordernisse erfüllen muss, nämlich einerseits eine möglichst optimale Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers und andererseits – ich dachte bisher, das sei auch für Sie ein entscheidendes Kriterium – die Verhinderung einer Präjudizierung von Schullaufbahnen, d. h. die Realisierung einer Chancengleichheit. Das kann nur realisiert werden, indem die jungen Menschen möglichst lange gemeinsam unterrichtet werden. Im Klartext bedeutet das, dass wir sie so spät wie möglich in unterschiedlichen Gruppen unterrichten sollten, wenn wir es mit der Chancengleichheit ernst meinen.
Insofern ist es unsere Aufgabe, das Schulsystem so zu optimieren, dass die vorzeitige Klassifizierung von verschiedenen Laufbahnen vermieden wird und auf der anderen Seite eine optimale, individuelle Förderung möglich ist. Damit wird letzten Endes – so hoffe ich – die Diskussion darüber, ob das Gymnasium ab der fünften oder ab der siebten Klasse ein optimales Gymnasium ist, überflüssig.
Danke! – Ich frage Herrn Senator Wolf. – Herr Senator Wolf! Gibt es neue Erkenntnisse über die Weiterführung von CNH in Spandau, ehemals Orenstein & Koppel?
Frau Grosse! Die Verhandlungen über einen möglichen Ersatzinvestor laufen noch. Ich kann jedoch sagen, dass wir uns in der Endphase befinden. Über den endgültigen Ausgang der Gespräche kann ich noch nichts sagen.
Herr Senator Wolf! Gehe ich recht in der Annahme, dass sich damit eventuelle Rückforderungen an das Land Berlin erledigt haben könnten?
Frau Grosse! Wenn ein Nachinvestor in Verbindlichkeiten eintritt, die CNH hatte, dann haben sich bestimmte Verbindlichkeiten, die CNH betreffen, erledigt. Das sind Detailfragen, die noch nicht abschließend geklärt sind.
Jetzt ist Frau Dr. Hiller an der Reihe. Ich bitte um Entschuldigung, ich habe das falsch gesehen. – Bitte sehr!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herr Dr. Körting. – Wir konnten der Presse entnehmen, dass zwei Abgeordnete der CDU zusätzlich zu den von uns bereits beschlossenen bzw. geplanten 50 Millionen € für die Sanierung der Berliner Bäder weitere 50 Millionen € für die Sanierung forderten.
Frau Kollegin Dr. Hiller! Die Kollegen von der Fraktion der CDU sind offensichtlich so erschrocken darüber, dass es uns gelungen ist, 50 Millionen € für die Sanierung der Berliner Bäder-Betriebe locker zu machen und damit den Sanierungsrückstau insbesondere in den Hallenbädern im Verlauf der nächsten fünf Jahre beseitigen zu können, dass ihnen nichts anderes eingefallen ist, anstelle zu sagen: Das ist ja prima! –, zu sagen: Nein! Mehr, mehr! Das ist eine typische Oppositionshaltung!
Danke schön, Herr Dr. Körting! – Welche Erwartungen haben Sie, was die Fraktion der CDU noch an weiteren Forderungen hinsichtlich des Sporthaushalts haben könnte? Worauf stellen Sie sich ein?