Das ist der Stand zu dem Stadtteilmütter-Projekt. Ich bin sicher, dass wir dieses wichtige und erfolgreiche Projekt auch bezüglich der notwendigen Integrationsleistungen gerade im Bezirk Neukölln erhalten können.
Herr Präsident! Meine Frage richtet sich an Stadtentwicklungssenatorin Frau Junge-Reyer: Angesichts Ihrer intensiven Befassung mit den Entwicklungen des Spreeraumes im Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg stelle ich Ihnen die Frage, ob Sie im Falle einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs 2-10 des Bezirks FriedrichshainKreuzberg, Osthafen, gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, wonach bei der Bebauung einschließlich baulicher Nebenanlagen ein Abstand vom Spreeufer von mindestens 25 Metern einzuhalten und entsprechende Baugrenzen oder Baulinien in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen sind sowie als Höhenbegrenzung generell 24 Meter und für die Wohnnutzflächen der unbebauten Flächen ein BFG-Anteil von 70 Prozent festgesetzt werden sollen, ob Sie in diesem Fall das von Ihnen angekündigte Instrumentarium, nämlich den Entzug der Zuständigkeit des Bezirks zur Anwendung bringen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Vielen Dank für die Aufzählung all dessen, was dort zu regeln ist. Ich darf Ihnen versichern, dass ich vom Bezirk inzwischen alle Informationen zu dem Grundstück beziehungsweise zu den Plänen dort erhalten habe. Wir prüfen selbstverständlich parallel zu dem Bezirk, ob der Bezirk sich an das hält, was dem Grundstückseigentümer versprochen worden ist. Für den Fall, dass der Bezirk das nicht tut, darf ich Ihnen versichern, würde i
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass in Bezug auf das Gelände der BEHALA, wo auch im Falle einer Änderung der Bebauung keine Entschädigungszahlungen beispielsweise auf den Bezirk zukommen, Sie als Vertreterin des Senats nicht, wie Ihr Kollege Wolf signalisiert hat, Ihre Macht oder Ihr Instrumentarium zur Geltung bringen, damit die BEHALA dort entsprechend dem Bürgerbegehren den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Mutlu! Ich habe Ihre Frage nicht vollständig verstanden.
Ich sehe, das ich damit nicht allein bin. Die Frage nach der Macht habe ich allerdings verstanden, und die beantworte ich Ihnen gern mit Ja.
Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen von Lüdeke von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr von Lüdeke.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Frage richtet sich auch an die Senatorin Junge-Reyer. – Ich möchte gern wissen: Ist Ihnen die Untersuchung des Instituts empirica bekannt, das im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in den Jahren 2005 und 2006 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Areals des Flughafens Berlin-Tempelhof erstellt hat, und zu welcher Bewertung kommt diese?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist bekannt, dass dieses Institut eine Untersuchung durchgeführt hat. Ich muss Ihnen allerdings gestehen, dass mir die Einzelheiten des Ergebnisses dieser Studie heute nicht präsent sind.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit der Nachnutzung des Flughafens Tempelhof ein herausragendes innerstädtisches Gebiet zur Verfügung haben, bei dem erfolgreiche Investitionen getätigt werden können. Dies ist auch deshalb der Fall, weil Baufelder ausgewiesen werden, weil wir uns der Bedeutung und der Attraktivität des Gebäudes bewusst sind, weil wir wissen, welche Nachfragen es bereits gibt und weil wir im Ergebnis des Aufrufes, weitere Ideen für die Entwicklung des Geländes einzubringen, nach kurzer Zeit erste positive Reaktionen verzeichnen können.
Deshalb will ich Sie darauf verweisen, dass hier am Rande der Autobahn ein Standort entstehen kann, der für Gewerbe, für Produktion für die Zukunft außerordentlich geeignet ist, und ich will Sie darauf verweisen, dass hier am Rande von Neukölln – am Columbiadamm, aber auch Richtung Tempelhof – für Familien, für diejenigen, die innerstädtisch wohnen wollen, herausragende Möglichkeiten bestehen.
Dazu gibt es sicher unterschiedliche Gutachten, die jetzt schon vorliegen oder noch kommen werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir eine wunderbare Aussicht für dieses Gebiet im Interesse des Landes Berlin prognostizieren können. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass die Einstellung des Flugbetriebes dazu führen wird, dass wir ein solches Potenzial für die Stadt zurückgewinnen.
Der Parlamentarische Staatssekretär Diller hat auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Markus Löning im Bundestag geantwortet, dass Ihnen diese Studie durchaus bekannt ist. Da Sie aber nun sagen, Sie ist Ihnen nicht bekannt, ist Ihnen wohl auch nicht bekannt, dass die Einschätzung, eine Fortführung des Flugbetriebes sei die wirtschaftlichste Variante, durch das Gutachten gestützt wird?
Herr von Lüdeke! Herr Präsident! Jetzt weiß ich, was Sie meinen: Das ist doch dieses etwas ältere Gutachten,
das zu Rate gezogen wurde, als es darum ging, ein bestimmtes Volksbegehren zu begründen. Lassen Sie uns mit der Zukunft von Tempelhof und damit mit der Zukunft Berlins auseinandersetzen, aber nicht nach hinten schauen!
Danke schön, Frau Senatorin! – Die Runde der Fraktionen ist damit beendet. Nun können alle weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigt werden.
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an die Senatorin für Stadtentwicklung. Es ist erst wenige Tage her, dass auch auf Anregung der Verkehrsministerkonferenz der Börsengang der Bahn-AG verschoben wurde. Aktuelle Pressemeldungen gehen allerdings davon aus, dass der Börsengang nun im November stattfinden soll – eine Verschiebung um nicht einmal vier Wochen. Ist Ihnen bekannt, dass es sich nicht nur um Pressemeldungen handelt? Gibt es ein Prozedere, auch mit den Verkehrsministern der Länder, wie in diesem Fall zu verfahren ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass sich die Beantwortung der Frage, ob ein Börsengang der Bahn im November zustande kommen kann, an den Gründen orientieren wird, die zu der Verzögerung des Börsengangs geführt haben. Das heißt, lassen Sie uns diese Bewertung abwarten, auch wenn sie nicht unsere eigene ist!
Die Verkehrsministerkonferenz hat sich mit der Frage eines Börsengangs dergestalt auseinandergesetzt, dass die Verkehrsminister dargestellt haben, dass sie gegen einen Börsengang sind, weil sie der Auffassung sind, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein solcher Börsengang nicht erfolgreich sein könnte. Sie haben sich insbesondere mit den Forderungen der Länder für den Fall, dass es doch dazu kommt, aber auch unabhängig davon auseinandergesetzt, bei denen es um die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geht. Es geht also darum, wie Verkehrsinvestitionen in den Ländern künftig gesichert werden können. Das ist das Bestreben der Verkehrsminister. Lassen Sie mich deshalb sagen, dass eine Abstimmung, wie Sie sie vielleicht vermuten, mit den Ländern zu einem weiteren Börsengang im November nicht vorgenommen worden ist. Ich darf Ihnen versichern, mit dem Land Berlin wäre eine solche Abstimmung auch nicht mit positivem Ergebnis zu führen – nach wie vor.
Vielen Dank! – Dennoch noch mal die konkrete Nachfrage: Ist denn mit den Ländern vereinbart worden, wie bei einem gegebenenfalls zu vollziehenden Börsengang die Bewertungen der Vermögensgegenstände und die Erlöserwartungen und dergleichen in diesem turbulenten Finanzmarkt sich auf die möglichen Einnahmen auswirken und in Folge auf die Verkehrsleistungen, die in den Ländern erbracht werden müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Die Diskussion bei den Verkehrsministern fand am 6./7. Oktober statt. Da war die Entscheidung, den Börsengang zu verschieben, noch nicht getroffen worden. Die Verabredungen, die zwischen der Bundesregierung und den Ländern getroffen worden sind, sind noch nicht so vertieft gewesen, dass man sagen könnte, es gibt einen bestimmten Anteil, der z. B. die Länder dazu führen könnte, dass Verkehrsinfrastruktur in einem bestimmten Umfang oder in einem bestimmten Prozentsatz entweder auf die Länder oder jeweils auf einen bestimmten Verkehrsträger fallen würde. Solche Verabredungen, die abschließend eine mögliche Verteilung der zurzeit völlig fiktiven Einnahmen bedeuten würde, hat es noch nicht geben können.
Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Dr. Lindner. – Bitte schön, Herr Dr. Lindner, Sie haben das Wort!
Ich frage den Innensenator. – Herr Senator Körting! Ich bin heute an der ehemaligen US-Botschaft, das ist die Niederstädtische Kirchstraße, vorbeigekommen und freute mich, dass die jetzt befahrbar ist. Da fiel mir der Zustand in der Wilhelmstraße ein, vor der Botschaft des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland. Welche Erkenntnisse liegen denn den Ihnen unterstehenden Behörden vor, die eine solche Sperrung der Wilhelmstraße zwischen Unter den Linden und der Behrenstraße immer noch rechtfertigen? – Das wäre letztlich die einzige Botschaft, die eine solche Sperrung hat.
Herr Kollege Dr. Lindner! Das Gelände vor der britischen Botschaft ist keine Straße mehr, das ist entwidmetes Straßenland. Insofern ist die Rechtslage inzwischen ein bisschen anders geworden. Aber ich gebe Ihnen völlig recht, ich halte solche Sperrungen im Ergebnis für eine innerstädtische Katastrophe. Eine ähnliche Situation haben wir an der Clayallee, wo wir uns bemühen, durch bauliche Maßnahmen etwas zu erreichen. Aber wir haben bei der britischen Botschaft eine andere Situation als bei der jetzigen amerikanischen Botschaft. Dort haben wir gewisse Sicherheitsabstände. Als die britische Botschaft gebaut wurde, rechnete man nicht mit bestimmten terroristischen Angriffen. Dementsprechend hat man Gebäudeteile so eng an das Straßennetz gebunden, dass eine Sicherung, wie sie von den Experten des Vereinigten Königreichs, aber auch vom Landeskriminalamt verlangt wird, nicht anders als mit einer Sperrung der Straße erreicht werden konnte. Ich habe genau wie Sie die Hoffnung, dass wir in absehbarer Zeit im Lauf der nächsten Jahre zu einer weltpolitischen Situation kommen, die eine derartige Verschandelung unseres innerstädtischen Lebens nicht mehr erforderlich macht.
Ich habe großes Verständnis für die Sicherheitsbelange der britischen Botschaft. Aber wir erinnern uns doch, dass die Poller vor dem Beginn des Irakkriegs installiert wurden. Deswegen frage ich Sie: In welchen Abständen prüft das Landeskriminalamt ggf. in Zusammenarbeit mit den britischen Autoritäten, ob die Gefahrensituation, die damals zu der Einschätzung führte, heute immer noch fortbesteht?