Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Dragowski! Ich hatte Ihre Frage schon nach den ersten drei Worten verstanden. Ich kann das nicht nachvollziehen, weil ich nicht der Auffassung bin, dass es richtig ist, Dumpinglöhne in den unterschiedlichsten Bereichen festzuschreiben. Das tun die Leiharbeitsfirmen mit solchen Tarifverträgen. Das sind Dumpinglöhne, die zum Beispiel in der Metallindustrie, aber auch in vielen anderen Bereichen auf diese Weise in die Betriebe hineingetragen werden. Das führt zu gespaltenen Belegschaften. Das finde ich falsch, und deshalb denke ich, muss man dagegen vorgehen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Bevor ich jetzt Frau Grosse das Wort gebe, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass nur derjenige rangenommen wird, der sich wirklich per Knopfdruck gemeldet hat. Anders können wir die Mikrofone nicht ansteuern. Es kommt jetzt keiner mehr ohne eine Meldung an die Reihe. Frau Grosse hat sich inzwischen gemeldet. Sie gehört zu den Privilegierten, weil sie selbst Fragesteller war, und hat jetzt das Wort. – Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Kann ich davon ausgehen, dass Berlin, wenn wir andere Mehrheitsverhältnisse im Bund haben, noch einmal den Vorstoß unternehmen wird, um mehr Schutz für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gesetzlich zu verankern, damit es endlich aufhört, dass es in den Betrieben Mitarbeiter zweiter Klasse gibt?
Vielen Dank, Frau Grosse! Dann tragen wir mal alle dazu bei, dass andere Verhältnisse im Bundesrat entstehen! Im Übrigen: Solange Rot-Rot in Berlin regiert, bin ich sicher, dass eine weitere Initiative in Richtung Bundesrat gestartet wird.
1. Unter welchen Voraussetzungen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass dort Reitsport nicht zulässig ist und Hunde an der Leine zu führen sind – dürfen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor das Landschaftsschutzgebiet „Rieselfelder Gatow“ befahren?
2. Wer hat aufgrund welcher Bestimmung die Einfahrt bzw. das Parken von fast 500 Treckern sowie zahlreichen weiteren Kraftfahrzeugen, die zu einer Demonstration nach Berlin angereist waren, am 4. und 5. September 2009 auf den Gatower Rieselfeldern erlaubt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Trapp! Das Befahren des Landschaftsschutzgebietes der Rieselfelder Karolinenhöhe in Gatow durch Kraftfahrzeuge ist geregelt, und zwar in der Verordnung zum Schutz der Landschaft der Rieselfelder Karolinenhöhe.
Grundsätzlich ist die Benutzung von Kraftfahrzeugen in diesem Gebiet nicht zulässig. Es gibt aber die Möglichkeit, Regelungen zu treffen und Ausnahmen zuzulassen. Wenn das Befahren oder Parken z. B. im Rahmen einer Veranstaltung erfolgen soll, ist die Entscheidung zur Genehmigung der Veranstaltung beim zuständigen Bezirksamt Spandau, und zwar dem Natur- und Grünflächenamt einzuholen. Eine solche Genehmigung ist dann
zu erteilen, wenn die Handlung – das Befahren mit Kraftfahrzeugen – dem eigentlichen Zweck nicht zuwiderläuft. Eine komplizierte gesetzliche Regelung – zugegebenermaßen hört sich alles ein bisschen bürokratisch an. Aber hier hat das Bezirksamt Spandau das Landschaftsschutzgebiet für die Veranstaltung im Wege einer Sondergenehmigung mit Auflagen zur Verfügung gestellt. Das ist möglich, wenn sportliche, motorsportliche oder sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden. Das Bezirksamt hat offensichtlich Auflagen erteilt und hat deren Einhaltung kontrolliert. Es gab – nach dem, was uns das Bezirksamt mitgeteilt hat – keine Schäden oder Beanstandungen, und die Flächeneigentümer – die Berliner Wasserbetriebe und die ansässigen Landwirte – haben zugestimmt. Die Polizei hat vor Ort alles geregelt.
Frau Senatorin! Mit welcher Begründung wurde die Genehmigung erteilt, mit ca. 300 Traktoren – zum Teil vorsintflutlicher Bauart –, zahlreichen Wohnmobilen, einem Großzelt mit ständig laufendem Generator, 30 Dixie-Klos, uralten Kofferwagen, die schon vor etlichen Jahren bei der Bundeswehr bzw. dem Technischen Hilfswerk ausgemustert wurden, und Tanklastzügen die Gatower Heide zu befahren, während gleichzeitig einem Bürger, der mit einen unangeleinten Hund im Landschaftsschutzgebiet spazieren geht, ein Ordnungsgeld von 25 Euro angedroht wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Trapp! Ich empfehle Ihnen dringend, diese Frage noch einmal in der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau stellen zu lassen.
Ich bin sicher, dass Ihnen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes auch informell eine Erklärung übermitteln kann.
1. Wie bewertet der Senat Forderungen des Berliner Kitabündnisses und politischer Parteien, die von der Koalition geplante komplette Kitabeitragsfreiheit zugunsten der Finanzierung von Qualitätsverbesserung aufzugeben?
2. Teilt der Senat meine Auffassung, dass es mit dem Recht des Kindes auf vorschulische Bildung unvereinbar ist, die Beitragsfreiheit gegen Qualitätsverbesserungen aufzurechnen, und was wird der Senat tun, um auch finanziell die Voraussetzungen für Beitragsfreiheit und eine bessere Personalausstattung zu schaffen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Barth! Der Senat hält – offensichtlich wie Sie – nichts von einer Aufrechnung der beiden notwendigen Maßnahmen. Die Einführung der Beitragsfreiheit für die drei Kindergartenjahre ist ein ebenso unverzichtbarere Schritt zu mehr Bildungschancengerechtigkeit wie die Verbesserung von Bildungsqualität.
Die Beitragsfreiheit hier öffnet den Weg in die vorschulischen Bildungseinrichtungen. Das ist der Systemwechsel in der Bundesrepublik Deutschland, dass sie als Bildungseinrichtungen verstanden werden müssen.
Die Beitragsfreiheit von der Kita über die Schule bis zu den Hochschulen ist für den Senat ein Grundanliegen, auf dem die anderen Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung aufbauen müssen.
Außerdem stellt die Kostenfreiheit eine wesentliche Entlastung für die Familien dar, die im unteren und – das wird sehr oft vergessen – mittleren Einkommensbereich liegen.
Gerade die letzteren sind es, die an Förder- und Unterstützungsprogrammen, die wir auflegen, zumeist nicht partizipieren. Insofern kann es in dieser Frage im Grundsatz keine Entweder-Oder-Strategie geben.
Zur zweiten Frage: Der Senat wird es aus den genannten Gründen begrüßen, wenn in den laufenden Haushaltsberatungen ein Weg gefunden wird, qualitative Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung durch Verbesserung des Personalschlüssels zu ermöglichen.
Herr Zöllner! Welche Bedeutung misst der Senat der für den 6. Oktober erwarteten Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts über die Zulässigkeit des Kitavolksbegehrens bei? Welche Vorsorge trifft er diesbezüglich?