Protokoll der Sitzung vom 12.11.2009

zur Verfügung zu stellenden Mittel kann natürlich erst nach einer solchen Entscheidung über weitere Planungsschritte gemacht werden.

Im Rahmen der Straßenplanungen und der verkehrlichen Begründung wird die sogenannte Nahverkehrstangente, auf die Sie sich in Ihrer zweiten Frage beziehen, selbstverständlich berücksichtigt, und zwar durch die dafür erforderlichen Flächenfreihaltungen am Berliner Außenring. Die Planungen zur Nahverkehrstangente werden, wie Sie sehen, durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weiter verfolgt. Wir werden dies noch intensiver tun und eine vertiefende Machbarkeitsuntersuchung beauftragen, um die Möglichkeit der Belastung des vorhandenen Außenring, aber auch gegebenenfalls die Notwendigkeit von planerischen oder baulichen Maßnahmen zu erarbeiten.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Hämmerling. Sie hat jetzt die Gelegenheit dazu. – Bitte!

Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Schönen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe dem entnommen, dass Sie separat zwei Verkehrsuntersuchungen durchführen, zum einen für die Straße, zum anderen für die Schiene. Haben Sie sich einmal Gedanken über ein nicht sektorales Verkehrskonzept und eine nicht sektorale Verkehrsuntersuchung gemacht, die den gesamten Verkehrsraum einbezieht und alle Arten des Verkehrs gleichrangig untersucht und die einzelnen Verknüpfungen dieser Verkehrsträger in die Untersuchung mit einbezieht, damit man vielleicht zu anderen Schlussfolgerungen kommt als nur zu dieser, dass dies die eine und das die andere Variante sei, über die wir entscheiden müssen? Vielleicht können wir doch zu ganz anderen Lösungen kommen.

Bitte sehr, Frau Senatorin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Es kann, wenn es um Mobilität und die Gestaltung von Mobilität in unmittelbarer Nähe von Schienenwegen und Straßen geht, keine voneinander abgetrennte Planung geben. Mobilität ist hinsichtlich der Nutzung verschiedener Wege in ihren jeweiligen Wirkungen zu betrachten. Deshalb verstehe ich Sie so, dass es sich hier nicht um eine sektorale Planung handeln könnte, die sich auf einen bestimmten Raum bezieht, sondern auf eine integrierte Planung für die Nutzung von möglicherweise zukünftigen Verkehrswegen.

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer

Wenn wir parallel arbeiten, bedeutet das nicht, dass man aneinander vorbeiarbeitet. Im Gegenteil! Man schafft die Voraussetzungen für das Zusammenfügen der jeweiligen Erkenntnisse.

Vielen Dank! – Eine weitere Nachfrage hat Herr Abgeordneter Friederici.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Wollen Sie mir vielleicht recht geben mit der Fragestellung, dass es nicht durchaus sein kann, dass mit der Planung und dem Bau der späteren TVO, der tangentialen Verbindung Ost durchaus auch im Gegensatz zur Fragestellung Wohngebiete und Stadtstraßen entlastet werden können, um damit eine klimafreundliche Umgestaltung dahin gehend zu erreichen, dass gerade diese Wohngebiete und Stadtstraßen entlastet werden?

[Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Das ist bloßer Aberglaube!]

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Friederici! Gerade das ist Aufgabe einer solchen Betrachtung, die eben nicht nur eine Variante hinsichtlich der möglichen Führung der TVO beinhaltet, sondern die auch die der Verkehrsprognose, und zwar nach meiner Vorstellung nicht nur die bisherige bis zum Jahr 2025, sondern auch ein Inaussichtnehmen von verkehrlichen Entwicklungen weit darüber hinaus zur Grundlage dann von Entscheidungen machen muss.

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Die Frage, welche Prognose für die Nutzung und welche Prognose für die Bevölkerungsentwicklung an welchem Ort wir haben, wird nicht nur an dem Ort, an dem eine solche Planung vorbereitet wird, in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss im nächsten Jahr.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Wir kommen jetzt zur Frage des Abgeordneten Doering von der Linksfraktion zu

Zentraler Festplatz

Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich des Beschlusses des Abgeordnetenhauses, den Zentralen Festplatz am Kurt-Schumacher-Damm zu erhalten und zu sichern?

2. Liegen die für den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens in Auftrag gegebenen Fachgutachten und der Umweltbericht inzwischen vor, und was ergibt sich daraus?

Es antwortet erneut die Senatorin für Stadtentwicklung Frau Junge-Reyer. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Doering! Die erforderlichen Fachgutachten zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens wurden beauftragt und sind teilweise, aber noch nicht alle, abgeschlossen. Die weiteren Verfahrensschritte – die Behördenbeteiligungen und die öffentlichen Beteiligungen – können danach im nächsten Jahr fortgeführt werden. Voraussetzung für die Festsetzung des Bebauungsplans ist allerdings etwas, was sehr häufig schon diskutiert worden ist. Es geht um die Sicherung der erforderlichen Finanzierung der bereits durchgeführten Eingriffe in Natur und Landschaft und bereits prognostizierter möglicher Eingriffe in Natur und Landschaft bei der Abtragung des dort vorhandenen, immer wieder berührten Walls.

Die schalltechnische Untersuchung, um die einzelnen Ergebnisse kurz zu schildern, wurde abgeschlossen. Die Schallgutachter kommen für die jeweils ungünstigste Situation, also die maximale Auslastung, zu folgenden Ergebnissen: Erstens: Verkaufsmärkte, Zirkusse, Sportveranstaltungen halten die zulässigen Tagesrichtwerte ein. Allerdings sind dies Veranstaltungen, die in aller Regel nach 22.00 Uhr nicht mehr stattfinden, sodass sie, weil sie keine zeitliche Überschreitung haben, nicht zu einer Berührung mit den Richtwerten kommen.

Bei Volksfesten sieht dies anders aus. Sie werden nach der Prognose – die Richtwerte der technischen Anleitung der TA Lärm – im ungünstigen Fall bei maximaler Auslastung der gesamten Fläche um bis zu 4 Dezibel und nachts um bis zu 19 Dezibel überschreiten. Die höchsten Überschreitungen können dabei nördlich des Veranstaltungsplatzes auftreten, in der Cité Pasteur. Das ist nordwestlich des Veranstaltungsplatzes. An dem westlich gelegenen Hotel werden die Richtwerte für den Tag eingehalten. Allerdings kommt es nachts auch noch zu Überschreitungen von maximal 15 Dezibel.

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer

Hier muss deshalb – das sage ich ausdrücklich, weil häufig mit der Vorstellung, dass mit einem B-Plan alles geklärt sein könnte – auch künftig eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin beantragt werden, damit zum Schutz der Bewohner in den angrenzenden Gebieten diese Richtwertüberschreitungen nur an bestimmten Tagen in gewissen Grenzen und nur an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr auftreten können. Auch Veranstaltungen müssen dann um 23.00 Uhr oder 24.00 Uhr enden. Dies wird jeweils mit der Einzelfallgenehmigung geklärt werden müssen.

Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind nach Einschätzung der Gutachter in ihrer Wirkung sehr begrenzt und werden nicht empfohlen. Eine weitere Feststellung ist, dass aufgrund der Wallabtragung, die die Schausteller sehr gern hätten, sich die Lärmbelastung der unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Cité Joffre durch Volksfeste nicht wesentlich verändert, dass in der Cité Pasteur eine Steigerung der Lärmbelastung je nach Veranstaltungsart in geringem Umfang zu verzeichnen sein wird und dass die Tagesrichtwerte dennoch nicht überschritten werden durch diese Wallabtragung. Darüber hinaus muss man noch einen Umweltbericht vorlegen. Das heißt, aus diesen abgeschlossenen Teiluntersuchungen können wir bereits entnehmen, dass keine grundsätzlichen artenschutzrechtlichen Belange berührt sind oder, wenn sie berührt sind, dem im Ergebnis entgegenstehen. Die Entnahme von Bodenproben im Bereich des westlichen Walls ist abgeschlossen. Sie werden gegenwärtig analysiert. Wir rechnen mit dem Ergebnis zum Ende des Jahres.

Vielen Dank, Frau Senatorin Junge-Reyer! – Herr Doering, Sie haben das Wort.

Frau Junge-Reyer! Ich möchte nachfragen, wann denn letztendlich damit zu rechnen ist, dass diese ganzen Verfahren abgeschlossen sind. Wann kommt es zur Entscheidung? Wann kann mit den Abtragungsarbeiten am Wall gerechnet werden? Kann die Senatorin etwas zum Stand der Grundstücksübertragung sagen?

Möchten Sie beide Fragen beantworten?

Herr Abgeordneter Doering! Wir erarbeiten derzeit einen Zeitplan. Wir sind allerdings dabei auf die enge Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Mitte, das die Genehmigungen jeweils erteilen muss, angewiesen. Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass eine Baugenehmigung für die Abtragung des Walls nicht erteilt werden kann, wenn nicht erstens die Frage der Finanzierung der Eingriffe in

Natur und Landschaft geklärt ist und zweitens ein B-Plan vorliegt, der es dem Bezirksamt möglich macht, eine solche Genehmigung zu erteilen. Ich beabsichtige, dem Abgeordnetenhaus, wie vorgesehen in Kürze dazu zu berichten, und werde das verbinden mit der Vorstellung des zurzeit erarbeiteten zeitlichen Rahmens dafür.

Die Frage der Eigentümerschaft stellt sich im Augenblick wie folgt dar: Nach meiner Kenntnis befindet sich das ganze Gelände im Eigentum des Liegenschaftsfonds. Ob und in welchem Eigentum dann zukünftig der Bezirk z. B. wiederum ein Fachvermögen akzeptiert, muss noch geklärt werden. Eigentümer ist jedenfalls im Augenblick der Liegenschaftsfonds, der sich auch hinsichtlich der Frage der Abtragung des Walls mit denjenigen, die dies wollen, auseinandersetzen muss, um die Finanzierung zu klären.

Vielen Dank! – Eine weitere Frage von Herrn Schruoffeneger – bitte sehr!

Frau Senatorin! Sie haben in Ihrer ersten Antwort gesagt, dass der B-Plan weitergeführt werden kann, wenn die Finanzierung sowohl für die noch folgenden Ausgleichsmaßnahmen wie auch für die schon erfolgten Baumaßnahmen sichergestellt ist. Warum ist denn für die erfolgten Baumaßnahmen bisher die Finanzierung der notwendigen und sich daraus ergebenden Ausgleichsmaßnahmen nicht erfolgt? Wer ist dafür verantwortlich?

Frau Senatorin Junge-Reyer bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Nach meiner Kenntnis ist für die bisherigen Ausgleiche das Bezirksamt zuständig gewesen. Ich gehe davon aus, dass es ein weiteres Begehren gibt, bei der Wallabtragung verschiedene Varianten zu betrachten, und dass durch diese Abtragung des Walls mindestens in einigen Bereichen dieses Walls weitere Ausgleiche für den Eingriff in Natur und Landschaft des nunmehr bewachsenen Teils dieses Walls und seiner unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erforderlichen Ausgleichsnotwendigkeit auf diese Weise weitere Mittel erforderlich sind. Die Größe und die Höhe kann ich Ihnen noch nicht sagen.

Ich rufe auf

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt die SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Kohlmeier hat das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte den Wirtschaftssenator Wolf fragen, wie der Senat die Entscheidung des Insolvenzverwalters von Karstadt aufgenommen hat, dass die Karstadtfiliale in Biesdorf geschlossen werden soll und auch der Bestand der Karstadtfiliale in Tempelhof in Gefahr ist, und wie die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter gesichert werden können.

Herr Senator, Sie haben das Wort – bitte sehr!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In Biesdorf sind in der Filiale 17 Arbeitsplätze gefährdet. Es wird zu fragen sein, inwieweit durch Vermittlung über die Agentur für Arbeit verhindert werden kann, dass diese Menschen in die Arbeitslosigkeit fallen, bzw. wie innerhalb des Karstadtkonzerns möglicherweise Ersatz gefunden werden kann. – Über die Zukunft des Hauses in Tempelhof ist noch nicht entschieden. Ich telefoniere mittlerweile fast wöchentlich mit dem Insolvenzverwalter. Es herrscht dort selbst noch keine Klarheit. Teilweise scheint mir dort Land unter zu herrschen angesichts der Fülle der Themen, die gleichzeitig zu bearbeiten und zu regeln sind. Wir verfolgen das Thema sehr intensiv, sowohl mit dem Insolvenzverwalter als auch mit der Gewerkschaft Verdi und dem Einzelhandelsverband. Es gibt auch vonseiten des Senats die Bereitschaft und das Angebot zu sehen, inwieweit man das Umfeld um Kaufhäuser noch aufwerten und damit deren Rentabilität verbessern kann. Das setzt allerdings voraus, dass vonseiten des Insolvenzverwalters Konzeptionen über die Zukunft der Häuser vorgelegt werden, über die man mit ihm reden kann. Gegenwärtig scheitert das daran.

Vielen Dank, Herr Senator Wolf! – Herr Kohlmeier, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte sehr!

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Nachfrage an den Wirtschaftssenator: Er hat im Juni angekündigt, dass der Senat politische Hilfe für die Arbeitsplätze geben wird. Die kann meines Erachtens nicht darin bestehen, dass man den Mitarbeitern sagt, sie sollen zur Agentur für Arbeit gehen. Deshalb meine Nachfrage: Welche konkreten Maßnahmen hat der Wirtschaftssenator jetzt in dem

aktuellen Fall, z. B. in Biesdorf, ergriffen, um diese Arbeitsplätze zu erhalten bzw. vielleicht in andere Filialen zu vermitteln?