Zu Ihrer zweiten Frage: Wie Sie eigentlich wissen, handelt es sich um eine Angelegenheit des Bezirks. Deshalb sage ich Ihnen deutlich, dass nach der bezirklichen Begründung zum Bebauungsplan die Ansiedlung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Energie geplant ist. Der Bezirk will dafür ein Kerngebiet ausweisen. Allerdings beabsichtigt der Bezirk nicht, ein Sondergebiet auszuweisen. Dies hat er ausdrücklich dargestellt. Er möchte im Rahmen dieses Kerngebietes auch andere Nutzungen zulassen und diese Nutzungsmöglichkeiten – gegebenenfalls in einem großen Umfang als Dienstleistungs-, als Geschäftsfläche welcher Art auch immer – natürlich nicht durch die Ausweisung eines Sondergebietes mit einem bestimmten Zweck einschränken. Er legt ausdrücklich wert darauf, dass es kein Sondergebiet werden soll.
Natürlich ergibt sich dann die Frage, ob und wie man erreichen könnte – ich denke, das steckt hinter Ihrer Frage –, dass eine solche Zweckbindung für eine Energieuniversität durchgesetzt werden könnte. Dies wäre nur zu erreichen, wenn ein entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan und ein entsprechender städtebaulicher Vertrag angestrebt würde. Dies ist offensichtlich vom Bezirk nicht geplant.
Sie haben die Richtung meiner Frage schon richtig interpretiert. Es ist zumindest den Medien zu entnehmen, dass trotz der Unterstützung durch wichtige Politiker wie die ehemaligen Außenminister Steinmeier und Fischer dieses Projekt einer europäischen Energieuniversität wohl nicht zu realisieren ist. Zumindest könnten Sie sagen, welche Problemen theoretisch entstehen könnten bzw. in welcher Form der Eigentümer dieses Gelände lukrativ anderweitig veräußern könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! Ich bin mir darüber im Klaren, dass der Bezirk
sich in ausführlichen Diskussionen mit dem Investor befindet. Der Senat hat allerdings keine eigenen Kenntnisse über diese Pläne und auch keine Einschätzung zur Möglichkeit, das Projekt zu realisieren.
Der Bezirk geht davon aus, dass das Projekt realisiert wird, wenn auch mit einer gewissen Verzögerung. Ich kann dem nicht widersprechen, weil ich die entsprechenden Unterlagen oder Kenntnisse als Senatsmitglied nicht habe. Es ist – wie gesagt – eine bezirkliche Angelegenheit. Deshalb erübrigt sich jede weitere Spekulation über weitere Folgen. Ich glaube, dass wir dem Bezirk folgen können, wenn dieser sagt, er glaubt demjenigen, der eine solche Investition vorantreiben will, dass sie erfolgreich sein mag.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Oberg. – Bitte schön, Herr Oberg!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie sind für Projekte mit gesamtstädtischer Bedeutung zuständig. Würden Sie 500 Millionen Euro geplante Investitionssumme nicht als etwas sehen, das eine gesamtstädtische Bedeutung hätte?
Herr Abgeordneter Oberg! Die Frage der gesamtstädtischen Bedeutung eines Gebietes hängt nicht allein von der möglichen Investitionssumme ab, die dahinter steht. Die Frage der gesamtstädtischen Bedeutung ergibt sich aus den Absichten, bestimmte Nutzungen möglich zu machen oder sie gegebenenfalls auch zu verunmöglichen.
Ich glaube, dass wir deshalb sehr genau sehen müssen, ob und wie der Bezirk mit der Frage umgeht, dass hier in erheblichen Umfang Flächen, Bruttogeschossflächen in einer sehr dichten Bebauung im Wege der Ausweisung eines Kerngebiets zur Verfügung gestellt werden, ohne dass ein entsprechendes Sondergebiet – auch dies könnte man gegebenenfalls machen – definiert wird und ohne dass ein entsprechender städtebaulicher Vertrag eine solche Investition auch tatsächlich sichert.
Der Senat hat nur die Möglichkeit, hier im Wege einer Rechtskontrolle zu prüfen, ob das, was der Bezirk dort will, rechtlich richtig und ordentlich erfolgt. Er kann seine eigene Planung nicht an die Stelle der Planung des Bezirks setzen, auch wenn – das setze ich in Klammern dazu – ich das gelegentlich bedauere.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 11 des Kollegen Statzkowski von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Welche Gymnasien in welchen Bezirken sollen ab wann einen Ganztagsbetrieb anbieten, und wie sieht die Ausstattung von Gymnasien mit Ganztagsbetrieb aus?
2. Inwieweit ist bereits Gymnasien mit Ganztagsbetrieb eine gesonderte Ausstattung für den Ganztagsbetrieb zugebilligt worden, um welche Schule handelt es sich, und wie sieht die gesonderte Ausstattung für den Ganztagsbetrieb aus?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Statzkowski! Ich werde mich bemühen, das Rätsel zu lösen, soweit es mir möglich ist und mir die Bezirke die Informationen schon zugänglich gemacht haben.
Ab dem Schuljahr 2010/11 soll – wie Sie wissen – in jedem Bezirk ein Ganztagsgymnasium entstehen. Die Bezirke entscheiden als Schulträger auf Vorschlag der Schulen und im Benehmen mit der Schulaufsichtsbehörde über die Auswahl der entsprechenden Schulen. Die Mitteilungen einiger Bezirke liegen vor, oder sie sind in Aussicht gestellt worden, und dabei wurden mir folgende Schulen benannt: die Diesterweg-Schule in Mitte, die Hermann-Hesse-Schule in Friedrichshain-Kreuzberg, die Gottfried-Keller-Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf, die Rückert-Schule in Tempelhof-Schöneberg, das AlbertSchweitzer-Gymnasium in Neukölln und die FriedrichEngels-Schule in Reinickendorf.
Die Ausstattung der zwölf Ganztagsgymnasien mit Erzieherinnen und Erziehern und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern orientiert sich an der Ausstattung der integrierten Sekundarschulen, das heißt, sie ist identisch. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2010/11 sind für die zwölf Ganztagsgymnasien zusätzlich 31 Stellen vorgesehen, die – wie an den integrierten Sekundarschulen auch – als Budget für Kooperationen mit Trägern der Jugendhilfe, Musikschulen, Sportvereinen und anderen außerschu
lischen Partnern genutzt werden können. Die Bezirke stellen als Schulträger die sächliche Ausstattung zur Verfügung.
Zur Frage 2: Das Albert-Schweitzer-Gymnasium ist bereits seit 2007 im Rahmen des Modellprojekts ein Ganztagsgymnasium. Hierfür stehen der Schule 70 zusätzliche Lehrerstunden sowie drei Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und -pädagogen zur Verfügung. Als sächliche Ausstattung verfügt sie über eine Mensa mit Cafeteria.
Die Ganztagsgymnasien, die ab dem Schuljahr 2010/11 starten wollen, bekommen die erforderliche Ausstattung, sobald die Entscheidung der Bezirke feststeht. Da gilt das gleiche Verfahren wie für die integrierte Sekundarschule, die wir bekanntermaßen auch als Ganztagsschule ausbauen wollen.
Herr Senator! Inwieweit müssen die Gymnasien mit Ganztagsbetrieb wie übrigens auch die anderen Gymnasien Berlins fürchten, dass ihnen wiederum an anderer Stelle Leitungs- und Funktionsstellen abgezogen werden, um andere Vorhaben in der Berliner Schullandschaft zu finanzieren?
Wir haben gesagt – und das werden wir auch tun –, dass wir die Schulstrukturreform nicht auf Kosten anderer Schularten machen werden. Das gilt selbstverständlich auch für das Gymnasium.
Danke schön, Herr Senator! – Damit hat die Fragestunde wegen Zeitablaufs ihr Ende gefunden. Die übrigen Fragen werden wie immer mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet werden.
auf. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt der Kollege Müller, der Vorsitzende der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Müller!
Herr Präsident! Ich habe eine Frage an den Wirtschaftssenator. – Herr Wolf! Ich entnehme der heutigen Presse, dass Sie – entgegen Ihren bisherigen Äußerungen und Stellungnahmen im Senat – für eine weitestgehende Veröffentlichung der Wasserverträge sind. Da die SPDFraktion das Anliegen, soweit es rechtlich möglich ist, öffentliche Verträge transparent zu machen, ausdrücklich unterstützt, frage ich: Welche konkreten Schritte unternehmen Sie als Wirtschaftssenator und Aufsichtsratsmitglied der Wasserbetriebe, um diese Veröffentlichung und Transparenz zu erreichen?
Herr Müller! Ich freue mich, dass wir diesbezüglich die gleiche Auffassung vertreten und Sie als Fraktionsvorsitzender der SPD die gleiche Position wie Ihr Landesparteitag einnehmen.
Ich habe dieses Thema bereits vor zwei Jahren mehrfach gegenüber den privaten Gesellschaftern der Berliner Wasserbetriebe angesprochen. Leider hat der damalige sozialdemokratische Finanzsenator Thilo Sarrazin eine entgegengesetzte Auffassung vertreten, sodass wir den privaten Investoren, die sich weigerten, eine Gesamt- oder Teilveröffentlichung zuzulassen, nicht mit einer Stimme gegenübertreten konnten. Ich bin froh, dass ich in dieser Frage jetzt mit dem Kollegen Nußbaum mit einer Stimme sprechen kann. Wir haben den Privaten das Anliegen des Senats, zu einer gesamten oder teilweise Veröffentlichung zu kommen, noch einmal vorgetragen. Sie wollen dazu noch einmal intern sprechen und dann mit uns in Kontakt treten. Wir erhalten wahrscheinlich im Dezember – am Rand der nächsten Aufsichtsratssitzung – eine Antwort. – So viel zu meinen Unternehmungen in den letzten beiden Jahren.
Da es keine Nachfragen gibt, ist nun der Kollege Statzkowski von der CDU an der Reihe. – Bitte schön!
Ich frage den Sportsenator: Aus welchen Gründen wird der Senat die Genehmigung für die Fanmeile zur Fuß
ballweltmeisterschaft 2010 lediglich für den Zeitraum vom Achtelfinale bis zum Endspiel genehmigen? Warum wird die Fanmeile nicht auf dem von der FIFA favorisierten Abschnitt – auf der Straße des 17. Juni zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule –, sondern nur zwischen dem Großen Stern und der Yitzhak-Rabin-Straße genehmigt?