Protokoll der Sitzung vom 14.01.2010

Was ein Beamter oder ein Angestellter des Landes Berlin in seiner Freizeit, in seiner Privatzeit macht, ist in der Tat nicht unsere Aufgabe, darüber zu befinden. Aber unabhängig davon, ob dieser Mensch dort versetzt werden kann oder nicht, ist es nicht sinnvoller, da noch jemanden daneben zu stellen, damit in den nächsten Monaten, die für den Erfolg dieser Reform notwendig und wichtig sind, kein Vertrauen bei den Eltern derart geschädigt wird, dass z. B. in den nächsten Jahren einfach kein Interesse mehr an den neu gebildeten, integrierten Sekundarschulen in diesem Bezirk vorhanden ist?

Herr Senator Zöllner – bitte schön!

Herr Mutlu! Gerade wenn Sie, was ich Ihnen unterstelle, an einem Erfolg dieser sicher wichtigen Schulstrukturreform auch in diesem Bezirk interessiert sind, meine ich, werden Sie sehr schnell Verständnis entwickeln, dass ich keine Personaldiskussion in diesem Parlament zu diesem Zeitpunkt führen kann. Ich darf Ihnen versichern, dass das, was ich in dem letzten Satz meiner ersten Ant

wortpassage gesagt habe, dass wir alles Mögliche tun werden, darauf zu achten, dass die qualitative Umsetzung auch in diesem Bezirk gewährleistet ist, eintreten wird. Und das hat sicher auch was mit Personalverantwortung zu tun, die möglicherweise in diesem Bereich auch durch andere zusätzlich wahrgenommen wird.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Frage der Frau Breitenbach von der Linksfraktion. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Danke! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. – Frau Senatorin! Nach Presseberichten gibt es derzeit ziemlich große Probleme mit dem Programm Beschäftigungszuschuss. In dem Pressebericht steht, neue Maßnahmen dürfen nicht bewilligt, laufende nicht verlängert werden. Welche Auswirkungen hat das auf Berlin?

Frau Senatorin Bluhm – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Breitenbach! Ich kann diese Aussage ist dieser Absolutheit nicht bestätigen, mich aber in der Beantwortung tatsächlich dem Sachverhalt nur annähern, weil mir bestimmte Kenntnisse zur abschließenden politischen Bewertung fehlen. Ich will das im Einzelnen ausführen. Was wissen wir? – Die Eingliederungsmittelverordnung für das Jahr 2010 liegt uns seit wenigen Tagen vor. Sie enthält zwei entscheidende Veränderungen, nämlich erstmalig werden die Mittel des Eingliederungstitels jobcenterscharf zugewiesen, also Jobcenter für Jobcenter. Zum Zweiten werden die Mittel für den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II innerhalb des Eingliederungstitels nach einem neuen Verteilungsschlüssel – es würde, glaube ich, zu weit führen, ihn hier zu erklären – ausgewiesen. Beides führt allerdings, muss ich an der Stelle deutlich sagen, nach unseren eigenen Recherchen und Berechnungen – anders als Verabredungen, Vereinbarungen und auch Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit noch aus dem September des letzten Jahres – dazu, dass die Beschäftigungszuschussmittel im Jahr 2010 deutlich abgesenkt würden auf einen Stand von – nach unseren Berechnungen – 61,2 Millionen Euro, was wiederum dazu führen würde, dass die Vorbindungen, die es für geschlossene Verträge bereits gibt, innerhalb der Beschäftigungszuschüsse unterlaufen würden, die nämlich jetzt schon bei über 71 Millionen liegen.

Selbstverständlich ist es wie auch in den vergangenen Jahren möglich – wir gehen jedenfalls davon aus –, dass Mittel aus den Beschäftigungszuschüssen aus einer erhöh

ten Abfrage aus dem Eingliederungstitel ganz allgemein geschlossen werden können, allerdings nur in der Höhe der Vorbindungen. Wie dargestellt, ist die mit den neuen Berechnungen bereits erreicht. Das würde wiederum dazu führen – ich hoffe, Sie können mir noch folgen –, dass im laufenden Jahr nur ein ganz geringer finanzieller Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung stehen würde, insbesondere für den Beschäftigungszuschuss. Aber wir haben diese Angaben noch nicht bestätigt, insbesondere was die grundlegende Finanzierung auf der Bundesebene und die Aufteilung des Eingliederungstitels betrifft. In Rede stehen 6,2 Milliarden Euro für die gesamte Bundesrepublik und davon 700 Millionen für den Beschäftigungszuschuss. Auch diese Zahlen sind noch nicht abschließend bestätigt. Wir werden uns auch an dieser Stelle intensiv bemühen, diesen Titelansatz, insbesondere für den Beschäftigungszuschuss, für Berlin zu erhöhen, um tatsächlich vorherige Absprachen und Vereinbarungen für das Jahr 2010 auch einhalten zu können. In all diesen Fragen sind wir parallel zur Plenarsitzung und am morgigen Tag im intensiven Gespräch mit der Regionaldirektion, denn von dort waren diese Informationen nicht zu bekommen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von Kollegin Breitenbach? – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wir haben jetzt beide immer BEZ gesagt, also Beschäftigungszuschuss. Er ist aber auch die Grundlage für den Berliner ÖBS. Bedeuten die Zahlen, die Sie eben genannt haben, wenn es dabei bleibt, dass die Bundesebene damit den Berliner ÖBS zerschlagen will?

Frau Senatorin Bluhm – bitte!

In der Tat ist der Beschäftigungszuschuss nach § 16e eine wichtige Finanzierungsgrundlage für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Ich habe versucht, den jetzigen Wissensstand in der Kompliziertheit darzustellen. Wenn die Zahlen sich so bestätigen würden, wäre es tatsächlich eine deutliche Absenkung des Kostenanteils, der der Bundesagentur bzw. der Regionaldirektion in dem Zusammenhang zur Verfügung stehen würde. Allerdings ist eine politische Bewertung vor dem Hintergrund noch auszulotender Spielräume bzw. von Bundeszuweisungen schwierig. In jedem Fall ist es sinnvoll, hier auf ein Problem, das möglicherweise mit gravierender Auswirkung auf das Land Berlin zukommt, hinzuweisen.

Danke schön, Frau Senatorin!

Dann geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Thiel von der FDP-Fraktion. – Bitte, Herr Thiel!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Herr Wowereit! Der Presse entnehmen wir, dass Sie auf Ihrer Pressekonferenz unter anderem gesagt haben, dass Sie sich erst einmal in anderen Städten über die Öffnungszeiten für Geschäfte in Hauptbahnhöfen informieren wollen. Heißt das, dass Sie gegebenenfalls Ihre spontane Meinungsäußerung vom vergangenen Sommer, bei der Sie die Geschäfte aufforderten zu schließen, vernünftigerweise revidieren würden?

Herr Regierender Bürgermeister Wowereit – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann mich nicht erinnern, dass ich die Geschäfte aufgefordert habe zu schließen. Ich habe aber auf die Rechtslage hingewiesen, und diese ist unzweideutig so, dass in der Tat nur in einem begrenzten Umfang für den Reisebedarf geöffnet werden darf. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Situation nicht einfacher geworden. Insofern sind wir im Zwiespalt.

Sie kennen meine persönliche Auffassung zu den Ladenöffnungszeiten. Sie ist weitergehend als die Gesetzeslage. Auf der anderen Seite hat das Bundesverfassungsgericht leider einen sehr engen Rahmen gesetzt. Wir werden versuchen, den Rahmen für die Sonntagsöffnungszeiten im Allgemeinen auszuschöpfen, so wie das Bundesverfassungsgericht das definiert hat. Das ist nach unserer Definition im Umfang von bis zu zehn Sonntagen. Das ist auch nach der Begründung des Urteils nicht ausgeschlossen. Das muss nun in die entsprechende Gesetzesfassung gegossen werden – nach Beratung mit den entsprechenden Verbänden. Das werden wir auch vornehmen.

Eine Sonderregelung für den Hauptbahnhof ist eine andere Sache. Deshalb habe ich gesagt, das kann in den anderen Ländern nicht wesentlich unterschiedlich sein. Denn die allgemeine Gesetzeslage muss dort ähnlich sein, es sei denn, dass man explizit eine einzelgesetzliche Regelung getroffen hat. Dieser Überblick ist nun zusammengestellt worden. Er liegt auch schon vor. Ich habe ihn aber jetzt nicht präsent. Wir werden ihn aber noch auswerten und dann gucken, ob sich daraus Änderungen ergeben. Der Zwiespalt ist da. Sie wissen, Gewerkschaften und Kirchen sind dagegen und sagen auch, es ist die Aufgabe des Ordnungsamtes der öffentlichen Stellen, dafür Sorge zu tragen, dass kein Missbrauch getrieben wird. In diesem Dilemma befinden wir uns zurzeit.

Eine Nachfrage von Herrn Thiel – bitte schön!

Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben zwischen Sonntagsöffnungszeiten und Hauptbahnhof differenziert, was sonst nicht so feinfühlig gemacht wird. Trotzdem frage ich, wenn Sie jetzt sagen, dass diese Liste schon vorliegt, wieso Sie für diese erkenntnismehrenden Entscheidungen über ein halbes Jahr gebraucht und diese nun auf Ihrer Pressekonferenz als eine Neuerung dargestellt haben. Wenn diese Liste schon vorliegt, dann könnten Sie doch längst handeln.

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe das Thema nicht von mir aus angesprochen, sondern Journalisten hatten aufgrund der aktuellen Diskussionslage hierzu nachgefragt. Der Senat bislang hat keine Gesetzesänderung beschlossen und auch nicht auf den Weg gebracht. Insofern gibt es auch klare Zuständigkeiten. Ich glaube auch nicht, dass die Kollegen von ihrer Grundeinstellung her daran Interesse haben. Die Diskussionen im Parlament laufen auch. Das Parlament kann zu diesem Punkt ebenfalls tätig werden. Mit der bestehenden Gesetzeslage sind die Vorwürfe jedoch irgendwie nachvollziehbar. Da muss im Einzelfall geguckt werden, ob das eine oder das andere Geschäft gegen die Gesetzeslage verstößt.

Wenn man das grundsätzlich ändern will, muss man das Gesetz ändern, mit der Problematik, die sich daraus ergibt. Der Wirtschaftssenator hat mir gerade eben gesagt, dass es in den meisten anderen Ländern keine einzelgesetzliche Regelung beispielweise für die Bahnhöfe oder die Hauptbahnhöfe gibt. Die Frage ist auch, ob es jemand kontrolliert. Wo keine Kontrolle ist, gibt es auch kein Bußgeld. Es ist ein wenig schwieriger so.

Die Auseinandersetzung, ob wir das jetzt so wollen oder ob wir das eher einschränken, wird dann politisch zu führen sein. Auch da haben wir sicher unterschiedliche Auffassungen, wenn auch wir beide höchstwahrscheinlich nicht. Aber es kann sein, dass andere der Auffassung sind, es sollte bei der jetzigen Gesetzeslage bleiben.

Meine Damen und Herren! Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen hat jetzt geendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Wie immer wird diese Runde mit dem Gongschlag eröffnet.

[Gongzeichen]

Sie haben sich eingeloggt. Es beginnt mit Herrn Dr. Kluckert. Es folgt Herr Birk. – Bitte schön, Herr Dr. Kluckert! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Finanzsenator: Herr Dr. Nußbaum! Die Justizverwaltung hat im Dezember erklärt, dass der damalige Justizpressesprecher zu Ihnen auf eine besser bezahlte Position gewechselt ist. Deshalb meine Frage: Wie kommt es, dass Ihre Verwaltung ein größeres Budget für einen Pressesprecher hat als andere Senatsverwaltungen?

[Michael Schäfer (Grüne): Weil die das Geld verteilen!]

Herr Senator Nußbaum – bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Diese Stellungnahme ist vielleicht so getroffen worden oder aber auch nicht. Gehen Sie aber davon aus, dass ich Ihnen auch jetzt nicht über personelle Dinge und Gehaltszahlungen, die in den Persönlichkeitsbereich hineinfallen, Auskunft gebe. Und gehen Sie weiter davon aus, dass das alles nach Recht und Ordnung zugeht und dass die ganzen Vorschriften eingehalten worden sind. – Vielen Dank!

[Christian Gaebler (SPD): Den Stellenplan hat das Abgeordnetenhaus beschlossen!]

Eine Nachfrage von Herrn Dr. Kluckert – bitte schön!

Herr Finanzsenator! Angesichts der vielen Verstöße, die Berliner Gerichte oder Bundesgerichte immer wieder feststellen, muss man denn immer davon ausgehen, dass alles ganz ordnungsgemäß zugeht, oder warum lavieren Sie um eine Antwort herum? Es geht hier nicht um eine Einzelpersonalangelegenheit, sondern um eine Budgetfrage. Da kann man doch fragen, ob Ihr Budget höher ist als das anderer Senatsverwaltungen oder gleich groß.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Einfach mal in den Haushalt gucken!]

Herr Senator Dr. Nußbaum – bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn Sie hier mit Unterstellungen arbeiten, dann fällt es mir schwer, Ihnen eine offene und ehrliche Antwort zu geben. Die Antwort ist natürlich trotzdem offen und ehrlich, und deshalb sage ich Ihnen nochmals deutlich: Es handelt sich

hier um eine Einzelnachfrage. Hier gibt es eine Stelle, und diese Stelle ist bewertet. Sie können das im Stellenplan nachschauen, und danach wird bezahlt.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Birk. Ihm folgt der Kollege Schäfer. – Bitte schön, Herr Birk!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Wirtschaftssenator: Herr Wolf! Seit 28. Dezember ist der praktische Umsetzungsteil der Dienstleistungsrichtlinie in Kraft getreten, deswegen frage ich Sie: Halten Sie es für metropolengerecht und den Grundsätzen der Servicestadt Berlin entsprechend, dass sich die Öffnungszeiten und die Sprechzeiten des einheitlichen Ansprechpartners im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie auf werktags von 10 bis 13 Uhr beschränken?

Herr Senator Wolf – bitte!

Herr Birk! Ich halte es für richtig, dass wir die Sprechzeiten bedarfsgerecht einrichten. Es handelt sich hier um eine Dienstleistung für Unternehmen, die eine Dienstleistungstätigkeit in Berlin aufnehmen wollen. Wir müssen jetzt erst einmal gucken, wie groß die Nachfrage überhaupt ist.

Der einheitliche Ansprechpartner ist entsprechend der Dienstleistungsrichtlinie fristgemäß eingerichtet worden. Im Übrigen sind wir gerade dabei, die letzten Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige elektronische Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, sodass aus meiner Sicht nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand eine physische Ansprechbarkeit von 10 bis 13 Uhr erst einmal ausreichend ist. Wenn wir einen erhöhten Bedarf feststellen, werden wir entsprechende Anpassungen vornehmen.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Birk – bitte schön!

Danke schön, Herr Wirtschaftssenator! Erklären Sie mir doch den Widerspruch, dass Sie einerseits eines der aufwendigsten Softwareprogramme erstellen, um diese Dienstleistungsrichtlinie zu gewährleisten, und auf der