Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

Die neue Einrichtung kann nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2014 richtig an den Start gehen. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Zeitplan einhalten werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Universitäten waren von Anfang an vertreten. Sie waren Teil der Bund-LandArbeitsgruppe, die ich eben angesprochen habe. Das war ein sehr, sehr intensiver Diskussionsprozess über unterschiedliche Modelle, und die Universitäten waren daran beteiligt, Eckpunkte des eben vorgestellten gemeinsamen Strukturmodells zu diskutieren. Sie haben auch mitbekommen, dass es uns wichtig war, dass die Charité weiterhin eine Gliedkörperschaft der Freien Universität und der Humboldt-Universität bleibt. Das ist in der Verwal

tungsvereinbarung ganz klar so formuliert. Sie haben in der Öffentlichkeit auch schon im Rahmen der Darstellung der finanziellen Ausgestaltung mitbekommen, dass sich das Land dazu geäußert hat, dass im Rahmen der Exzellenzinitiative die Landesmittel fortgeführt werden. Das ist letztendlich ja auch eine finanzielle Sicherheit für die Universitäten. Sie werden auch im neuen Aufsichtsrat von BIG vertreten sein.

Vielen Dank! – Herr Kollege Oberg für eine Nachfrage!

Vielen Dank! – Frau Scheeres! Sie haben von dem privaten Engagement von Frau Quandt berichtet. Wofür genau werden denn die 40 Millionen Euro, die über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung gestellt werden, eingesetzt? In welchem Verfahren wird über die Verwendung der Mittel entschieden?

Bitte schön, Frau Scheeres!

Es wird unterschiedliche Schwerpunkte geben. Ein Schwerpunkt ist zum Beispiel die Förderung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Über das genaue Verfahren kann ich Sie gern informieren. Wir werden es gern dann im Ausschuss vorstellen.

Vielen Dank! – Für eine zweite Nachfrage hat jetzt Frau Kollegin Schillhaneck das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben gerade einen sehr groben Plan gemacht. Deshalb frage ich jetzt konkret nach: Wann und wie wird das Parlament über die Details der Vereinbarung informiert und dann im Nachgang auch in die notwendigen weiteren Schritte zur Kooperationsumsetzung, also zum Beispiel ein Vorschaltgesetz, eingebunden? Wann genau?

Frau Senatorin! Bitte schön!

Ich habe es eben dargestellt: Die Vereinbarung, dass wir uns mit dem Bund abschließend verständigt haben, ist noch ganz frisch. Wir sind jetzt dabei, die Verwal

(Senatorin Sandra Scheeres)

tungsvereinbarung in den Senat einzubringen. Wie Sie wissen, kommt die Verwaltungsvereinbarung in dieser Form auch zur Kenntnis ins Parlament und kann in den entsprechenden Gremien aufgerufen und diskutiert werden. Wir bereiten jetzt den Gesetzentwurf vor, den wir benötigen, um die Rahmenbedingungen für das neue Institut zu haben, und gehen davon aus, dass wir das 2013 diskutieren können.

Vielen Dank!

Wir kommen nun zur Frage Nr. 7 des Kollegen Burkard Dregger von der CDU-Fraktion zum Thema

Online-Bewerbungen in der Berliner Verwaltung

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Ab wann kann man sich bei der Berliner Verwaltung online bewerben?

2. Welche Vorteile und Ersparnisse erwartet der Senat?

Vielen Dank! – Es antwortet Herr Senator Henkel. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dregger! In der Berliner Verwaltung erfolgen Bewerbungen ja bereits jetzt online – etwa für die Einstellung als Lehrerin oder Lehrer. Auch in meinem Verantwortungsbereich sind Online-Bewerbungen für den Polizeivollzugsdienst und seit dem 1. November – als Pilotprojekt unter Beteiligung mehrerer Senatsverwaltungen und Bezirke – für die Nachwuchskräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes möglich.

Zu Ihrer zweiten Frage, welche Vorteile und Ersparnisse der Senat erwartet: Zum einen präsentiert sich das Land Berlin als moderner Arbeitgeber und Dienstherr, indem es zeitgemäße IT-gestützte Zugänge, insbesondere für dringend benötigte Nachwuchskräfte, die sich für eine Tätigkeit in der Berliner Verwaltung interessieren, öffnet. Zum anderen beschleunigt und vereinfacht das OnlineBewerbungsverfahren den gesamten Prozess vom Eingang der Bewerbung bis zum Einstellungsangebot.

Eine möglichst frühzeitige Einstellungszusage ist ein wichtiger Erfolgsfaktor bei dem Ringen um leistungsstarke und motivierte Nachwuchskräfte für die Berliner Ver

waltung, und deshalb gehört das zu der ersten Frage bereits erwähnte Pilotprojekt zu den wichtigen Vorhaben des Programms „ServiceStadt Berlin 2016“. Nicht zuletzt führt das IT-gestützte Bewerbungsverfahren vor allem in den Bereichen, in denen Nachwuchskräfte in größerem Umfang eingestellt und während der Ausbildung oder Probezeit – etwa im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst – intensiv in ihrer Personalentwicklung begleitet und gefördert werden dazu, dass die Qualität der Einsatzsteuerung und individuellen Betreuung erhalten und womöglich verbessert werden kann. Dies ist bedeutsam, um Nachwuchskräfte nicht nur zu gewinnen, sondern über die Ausbildungs- und Probezeit hinaus an das Land Berlin als attraktiven, weltoffenen und auch familienfreundlichen Arbeitgeber und Dienstherrn zu binden.

Vielen Dank! –Herr Kollege Dregger hat keine Nachfrage, aber Kollege Birk hatte sich gemeldet. – Bitte schön!

Herr Henkel! Zum einen habe ich nicht verstanden, ob es über die Innenverwaltung und die Lehrkräfte hinaus tatsächlich für die gesamte Berliner Verwaltung gilt, was Sie da – ab wann? – einführen wollen.

Ich habe vor allem aber die folgende Nachfrage: Werden die Bewerbungen in der Verwaltung dann einfach ausgedruckt und es geht papieren weiter, oder haben Sie einen Workflow entwickelt, wonach das gesamte Verfahren mit allen Beteiligungen – Personalrat usw. – elektronisch abgebildet ist, sodass tatsächlich eine Arbeitsersparnis entsteht und man wirklich von einer digitalisierten Verwaltung sprechen kann?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Es handelt sich dabei, Kollege Birk, noch nicht um alle, sondern um einen Großteil der Bezirke und einen Großteil der Senatsverwaltungen.

Die Frage, inwieweit wir elektronisch arbeiten oder immer noch in Papierform die Dinge bewerkstelligen: Daran arbeiten wir gerade im Rahmen der Diskussion um die E-Akte – um diese Diskussion und Debattenlage wissen Sie auch aus dem Ausschuss!

Vielen Dank!

(Präsident Ralf Wieland)

Wir kommen zur Frage Nr. 8 des Kollegen Andreas Otto von den Grünen

Wer prüft die Selbstanzeige von BER-Aufsichtsrat und Geschäftsführung, und wer zahlt die Rechnung?

Bitte schön!

So: Wer prüft die Selbstanzeige von BER-Aufsichtsrat und Geschäftsführung, und wer zahlt die Rechnung? – Ich frage den Senat:

1. Welche Sachverhalte und welcher entsprechende Zeitraum sollen durch Wirtschaftsprüfer und Anwälte bei Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Flughafengesellschaft laut Auftrag der Aufsichtsratssitzung vom 1. November 2012 untersucht werden, und wie soll eine umfangreiche Beweissicherung möglich sein, wenn die zu Prüfenden nicht suspendiert sind?

2. Was für eine Haftpflichtversicherung besteht für Mitglieder des Aufsichtsrates und für die Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, und wie hoch ist die Versicherungssumme für die einzelnen Personen?

Herr Staatssekretär Böhning – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Otto! Prüfungsumfang sind eine Ursachenanalyse und Haftungsfragen im Zusammenhang mit den BERVerschiebungen vom 3. Juni 2012 auf den 17. März 2013 und auf den 27. Oktober 2013. Eine solche Prüfung ist auch mit den gegenwärtigen Mitgliedern der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrates möglich.

Zu Ihrer zweiten Frage: Entsprechend der üblichen Praxis bei vergleichbaren Unternehmen besteht bei der FBB eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter, eine sogenannte Directors-and-OfficersVersicherung – D&O-Versicherung –, mit einer Deckungssumme von 30 Millionen Euro.

Vielen Dank! – Herr Otto! Haben Sie eine Nachfrage?

Es ist ja alles offen geblieben!

[Dr. Manuel Heide (CDU): Nein!]

Nun ist es vielleicht bedauerlich, dass der Regierende Aufsichtsrats – –

Herr Kollege! Sie stellen bitte die Frage!

Ja! Ich wollte nur mein Bedauern ausdrücken! – Ich würde gerne von Ihnen wissen, Herr Staatssekretär: Können Sie bestätigen, dass das Fehlverhalten und die Fehlentscheidung der Aufsichtsratsmitglieder und der Geschäftsführung Gegenstand dieser Untersuchung sind?

Herr Staatssekretär Böhning!

Prüfungsumfang sind insgesamt – ich verweise auf meine erste Antwort – die Ursachenanalyse der Verschiebungen sowie die entsprechenden damit verbundenen Haftungsfragen. Das ist der entsprechende Umfang der Untersuchungen von Wirtschaftsprüfern und Anwälten.