Subsidiaritätsbedenken bezüglich einer Verordnung der Europäischen Kommission – KOM(2011) 635 endg – Europäisches Kaufrecht
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Abgeordnete Behrendt. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute haben wir in der letzten Runde ein rechtspolitisches Schmankerl und zudem eine Premiere. Viele werden sich, als sie den Antrag gelesen haben, gefragt haben, worum es da eigentlich geht und warum wir uns mit so etwas befassen müssen. Deswegen ein paar einleitende Worte: Nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 sind die Bundesländer weitreichender an der europäischen Gesetzgebung zu beteiligen. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes. Das kann man übersetzen mit: Was du unten kannst besorgen, das verschiebe nicht auf obere Ebenen! Die nationalen Parlamente sind aufgerufen, die Einhaltung dieser Regelungen in der Bundesrepublik zu beachten. Die Länder sind über Artikel 23 durch den Bundesrat zu beteiligen.
Mit dem heutigen Antrag wollen wir – soweit ich das sehe – erstmalig für Berlin ein solches Verfahren auslösen und eine Subsidiaritätsrüge anregen.
In der Sache geht es darum, dass die Europäische Kommission im Oktober dieses Jahres einen Entwurf zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Kaufrechts vorgestellt hat. Es soll ein einheitliches, wenngleich fakultatives Regelungsregime für grenzüberschreitende Verträge in Europa eingeführt werden. Das soll neben die nationalen Kaufrechte treten. Erklärtes Ziel ist es, neben der Stärkung des Onlinehandels das einheitliche hohe Verbraucherschutzniveau in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.
In einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am Montag dieser Woche wurde recht umfangreich Kritik an diesem Entwurf geübt. Zum einen wurde die Notwendigkeit in Zweifel gezogen und zum anderen – das ist der uns hier heute interessierende Punkt – die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für diesen Bereich. So hat Peter Huttenlocher von der Bundesnotarkammer angegeben, aus seiner Sicht könne der Bundestag mit Erfolg Subsidiaritätsrüge erheben, denn dieser Bereich sei der nationalen Gesetzgebung vorzubehalten. Im Bundestag läuft deshalb gerade eine fraktionsüber
greifende Verständigung, eine solche Subsidiaritätsrüge zu erheben. Der zuständige Ausschuss – Herr Kohlmeier hat es sicherlich schon festgestellt – des Bayerischen Landtags hat vor Kurzem auch die bayerische Staatsregierung aufgefordert, entsprechend vorzugehen.
Artikel 114 AEUV – das ist die Grundlage, auf die die Europäische Kommission ihre Tätigkeit stützt – kommt als Grundlage für das europäische Kaufrecht nicht in Betracht, denn darin geht es um die Angleichung der rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedschaften, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Hier soll aber ein optionales Kaufrecht geschaffen und nicht das nationale Kaufrecht harmonisiert werden. Ich sagte es eingangs: Es soll daneben stehen. Deswegen kann dieses Kaufrecht nicht auf Artikel 114 AEUV gestützt werden. Es ist vielleicht möglich, das europäische Kaufrecht auf Artikel 352 AEUV zu stützen. Allerdings wäre dann ein anderes Verfahren zu wählen, und – das ist besonders interessant – das bedürfte dann der Einstimmigkeit im Rat, die sicherlich nicht hergestellt werden kann. Hingegen reicht bei Artikel 114 AEUV die Mehrheit.
Ich möchte Sie auffordern: Lassen Sie uns heute ein Zeichen setzen! Wir müssen sofort darüber abstimmen, weil die Frist, bis zu der sich zu äußern ist, am 12. Dezember abläuft und wir – wie Sie alle wissen – noch keine Ausschüsse haben. Deswegen müssen wir heute eine Sofortabstimmung machen. Wir können es nicht in einen Ausschuss überweisen, weil uns die Frist abläuft, in der sich der Bundesrat damit beschäftigt und die Bundesregierung entsprechend aufzufordern wäre. Lassen Sie uns also heute ein Zeichen setzen für den Erhalt des hohen bundesrepublikanischen Verbraucherschutzniveaus im Kaufrecht. Stimmen Sie unserem Antrag – wie es die Kollegen aus Bayern vorgemacht haben, übrigens alle im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien – zu! – Danke schön!
Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Frank Zimmermann das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Behrendt! Sie haben uns immer an Ihrer Seite, wenn es darum geht, ungerechtfertigte Regelungen, die die Kompetenzen der EU überschreiten und in unsere eingreifen, abzuwehren. Da werden wir immer gemeinsam eine Lösung finden, die Stimme Berlins dagegen zu erheben. Das gilt insbesondere für Fragen des Wettbewerbrechts, des Beihilferechts und diese Eingriffsversuche, wo unsere Arbeit mit kommunalen Unternehmen erschwert wird. Da werden wir strikt auf Einhaltung unserer Zuständigkeit
achten. Aber hier ist leider kein Punkt genannt – auch in Ihrer Rede, Herr Behrendt, und im Antrag nicht –, an dem das Berliner Landesrecht, die Berliner Zuständigkeiten oder Landeskompetenzen in irgendeiner Weise berührt sind. Sie haben selbst ausgeführt, dass es um das Kaufrecht geht, um Bundesrecht, damit um bundesrechtliche Verbrauchschutzmaßnahmen und um die Frage, ob neben dem zwingend geltenden besonderen Schuldrecht dem Kaufrecht ein fakultatives System durch ein europäisches Kaufrecht aufgesetzt wird. Das berührt – wenn überhaupt – die Bundeskompetenz. Deshalb ist es zu Recht im Bundestag problematisiert worden, ob eine Subsidiaritätsrüge erhoben werden soll oder nicht. Deswegen meine ich, schon aus diesem Grund ist es verfehlt. dass wir als Land Berlin eine solche Subsidiaritätsrüge erheben.
Es geht darum, dass wir uns ansehen, wie wir mit den anderen Bundesländern an diesem Punkt ein sinnvolles Signal setzen können, dass die nationalen Zuständigkeiten nicht beeinträchtigt werden. Der Bundesrat hat hierzu in den Ausschüssen eine umfangreiche Stellungnahme vorbereitet. In ihr findet sich kein einziger Hinweis auf die Problematik, die Sie beschreiben. Es geht vielmehr lediglich um die Frage, ob das Kaufrecht materiell eine Verbesserung ist, ob es eventuell eine Schlechterstellung für deutsche Unternehmen bedeutet, ob es den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert oder erschwert. Das sind alles materiellrechtliche Erwägungen, die nicht in das Subsidiaritätsverfahren gehören. Wir sollten uns hüten, mit einer Subsidiaritätsrüge materielle Bedenken gegen eine solche Regelung aufzugreifen. Es geht ausschließlich um die Kompetenzen, und die sind hier nicht berührt.
Deshalb meine ich, dass wir uns als Land nicht dazu aufschwingen sollten, dem Bund zu erklären, was er zu machen hat. Wir sollten sehen – wenn es berechtigte Einwände auf Bundesebene gibt und der Bundestag sagt, dass er in seinen Gesetzgebungskompetenzen möglicherweise berührt oder beeinträchtigt ist –, dass wir dann im Bundesrat nicht dagegen opponieren – das versteht sich von selbst. Wir werden dem Bund das Leben nicht unnötig schwermachen. Aber ein eigenes Recht, aus dem heraus wir hier handeln könnten, ist nicht erkennbar. Das haben Sie auch nicht dargelegt. Es ist lediglich der Streit um die richtige Rechtsgrundlage. Dieser Streit berechtigt nicht zur Subsidiaritätsrüge. Deshalb werden wir diesen Antrag heute ablehnen. Aber wir müssen das auch heute tun, denn – an diesem einen Punkt haben Sie recht – eine Überweisung an den Ausschuss wäre lächerlich, denn es wird demnächst im Bundesrat entschieden. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Behrendt! Ob es ein Schmankerl ist, das sei noch dahingestellt. Zunächst sind wir immer sehr dafür – insofern begrüße ich den Vorstoß ausdrücklich –, wenn sich das Abgeordnetenhaus mit Europathemen befasst, denn ich bin der Auffassung, dass wir das bisher zu selten tun, obwohl es erforderlich ist. Allerdings könnte ich mir für die Europadiskussion auch eine etwas emotionalere und inhaltlichere Debatte vorstellen als unbedingt solch eine juristische Sacherörterung. Insofern hoffe ich, dass wir später einmal zu etwas emotionaleren Europathemen kommen.
Ausdrücklich wurde – mein Kollege Zimmermann hat es bereits erwähnt – das Subsidiaritätsverfahren eingeführt, um die vorherige Beteiligung der Länder – und zwar, lieber Herr Zimmermann, nicht nur um die nationale Ebene, sondern sehr wohl auch die Ebene der Bundesländer – zu garantieren. Meine Kollegin Schillhaneck weiß das. Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode im Abgeordnetenhaus sehr darum bemüht, ein Verfahren einzuleiten bzw. zu entwickeln, das gerade in dem Prozess der Subsidiaritätsüberprüfung die Beteiligung der Landesparlamente ausreichend garantiert. Bisher ist dieses Subsidiaritätsverfahren ausschließlich ein Exekutivverfahren. Insofern haben Sie uns an Ihrer Seite, denn in der letzten Wahlperiode war es nicht möglich, ein ausreichendes, zufriedenstellendes Verfahren herzustellen. Ich glaube, das ist zwingend erforderlich. Andere Bundesländer sind uns inzwischen weit voraus, die konkrete Vereinbarungen mit ihren Landesregierungen abgeschlossen haben. Dieses Verfahren ist ein überaus schwieriges, in dem die Landesparlamente – wenn sie denn wirklich beteiligt werden sollen – auch die notwendigen effektiven Informationen bekommen müssen, um eingreifen zu können.
Frau Michels, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Könnten Sie Ihre Gespräche vielleicht nach draußen verlagern oder aber höflicherweise der Rednerin zuhören? – Ich danke Ihnen!
Ja, so ist es eben, wenn über Europa diskutiert wird und dann auch noch über so eine trockene Materie. Es ist dann immer etwas schwierig.
Nun zu Ihrem Antrag, weshalb es für meine Begriffe kein Schmankerl wird. Erstens versucht Ihr Antrag, in letzter Minute in ein Verfahren einzugreifen, das bereits – Herr Zimmermann hat bereits darauf verwiesen – im Bundestag und auch im Bundesrat läuft. Der Bundestag wird nächste Woche über eine Subsidiaritätsrüge verhandeln; wie die „Financial Times“ gestern mitteilte, fraktionsübergreifend. Insofern bin ich optimistisch, dass Ihrem
Anliegen im Bundestag – wohin es gehört – Genüge getan wird. Aber auch im Bundesrat, lieber Herr Behrendt, läuft die Debatte bereits seit einigen Wochen. Dem Antrag vom Land Bayern, das eine derartige Rüge anstreben wollte, wurde bereits eine Absage erteilt. Insofern ist es schwierig, jetzt noch in die Diskussion eingreifen zu wollen.
Drittens ist Ihr Antrag selbst etwas problematisch, da Sie nicht darauf abzielen, eine konkrete Subsidiaritätsrüge zu erteilen, was eigentlich das zielgerichtete Mittel wäre, sondern Sie sagen, der Senat solle Bedenken äußern und die sollen in die Stellungnahme einfließen. Ihr Antrag ist deshalb leider ein zahnloser Tiger. Deshalb werden wir uns, weil wir diesen Antrag – so, wie Sie das vorhin begründet haben – als Signal auffassen, dass sich dieses Haus zukünftig dem Subsidiaritätsverfahren künftig stärker widmen will, der Stimme enthalten. Wir fordern Sie jedoch gleichzeitig auf: Lassen Sie uns gemeinsam – da haben Sie uns an Ihrer Seite – in dieser Legislaturperiode mit der Landesregierung zusammen ein geeignetes Verfahren entwickeln, damit wir uns als Landesparlament in der Zukunft nicht ganz so trocken – das hoffe ich! –, aber dennoch gleichzeitig wirkungsvoll in das Verfahren einbringen können. Das ist dringend notwendig. – Danke schön!
Vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss offensichtlich etwas deutlicher werden. Es tut mir leid, aber es ist vom Hintergrundgeräuschpegel, wenn viele von Ihnen Gespräche führen, sehr laut. Und es ist – ehrlich gesagt – der parlamentarischen Befassung unangemessen. Bitte lassen Sie das!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag befasst sich in der Tat mit einem wichtigen Thema der Europapolitik, und zwar deshalb, weil hier Regelungen geändert werden sollen, die auch ganz praktische Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepublik haben können. Insofern ist es alles andere als eine trockene und abstrakte Materie. Es gibt aber vielleicht auch Gelegenheit, an dieser Stelle einmal deutlich zu machen, wie man Europapolitik nicht betreiben sollte. Diese Kritik richtet sich auch an die Europäische Kommission, denn die Art und Weise, wie diese Debatte auf europäischer Ebene und in den Nationalstaaten geführt wurde, zeugt gerade nicht
von Transparenz und dem Willen, entsprechende Gesetzgebungsvorhaben zu vermitteln und deutlich zu machen.
Es wird hier ein neues europäisches Recht neben das Nationalstaatsrecht gestellt, und es liegt nicht nur in der Sache ein Problem, sondern – und das hat Kollege Behrendt schon richtig gesagt – es liegt auch ein Problem in der Frage, ob hier europarechtlich die richtige Rechtsgrundlage gewählt worden ist. Auch wir als CDUFraktion teilen die Kritik an diesem Vorgehen, und ich finde es begrüßenswert, dass auf der Ebene des deutschen Bundestages eine entsprechende Initiative gestartet wurde, die offensichtlich wohl auch eine Mehrheit finden wird, und mit der dort fast alle Fraktionen dieses rügen werden.
Ich gebe auch Kollegin Michels völlig recht, die darauf hingewiesen hat, dass wir hier für unser Landesparlament noch keine vernünftige Regelung im Umgang mit diesem neuen Recht, das wir haben, nämlich Subsidiaritätsrügen durchzuführen, gefunden haben. Das bleibt eine Aufgabe, die wir in der neuen Wahlperiode zügig regeln sollten. Auf der anderen Seite heißt das aber noch lange nicht, dass nur, weil es diese Möglichkeit jetzt gibt, auch immer dann, wenn auf europäischer Ebene etwas geregelt wird, was die Interessen der Bundesrepublik Deutschland verletzt, zwangsläufig die Landesinteressen verletzt sein müssen. Darauf hat Kollege Zimmermann schon zu Recht hingewiesen. Hier ist es aus unserer Sicht so, dass deutsche Interesse verletzt sind, dass man das rügen muss, dass aber die Bundesregierung und der Bundestag dafür zuständig sind und eben gerade keine Länderinteressen verletzt sind, weil – auch da stimme ich dem Kollegen Zimmermann zu – das Zivilrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch, eine bundesrechtliche Angelegenheit ist.
Insofern bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen Antrag formal abzulehnen, aber natürlich – und das wäre unsere Bitte an die Landesregierung – dafür zu sorgen, dass bei der Befassung im Bundesrat diese inhaltlichen Bedenken und diese Kritik, die hier geäußert worden ist, auch geteilt wird und somit die Bundesregierung aufgerufen ist, die deutschen Interessen an dieser Stelle gegenüber der Europäischen Union wahrzunehmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass es seit dem Vertrag von Lissabon, seit 2009, diese Frühwarnunterlagen gibt – also die rechtzeitige Information auch der Landesparlamente über solche Gesetzesvorhaben der Europäischen Union. Ich bin ja
auch wie meine Fraktion dabei, mich da einzuarbeiten, und habe eine Flut von Unterlagen durchzusehen, die man ohne rechtskundigen Beistand nur sehr schwer bewältigen kann. Ich würde mir deshalb wünschen, dass es so etwas wie in Baden-Württemberg gäbe: Ich habe hier einen Berichtsbogen der Landesregierung bezüglich dieses Vorgangs – der Drucksache 617/11 –, wo dann eben unter Punkt 11 „Erste Einschätzung zur Vereinbarkeit des EU-Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“ zu diesem europäischen Kaufrecht festgestellt wird:
Nach erster Einschätzung verletzt die vorgeschlagene Verordnung weder den Subsidiaritäts- noch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Interessant! Das wissen wir: Zwei Juristen, fünf Meinungen! Tatsächlich – und das wurde auch von den Vorrednern angemerkt – geht es ja hier mehr um die Frage, ob man die richtige Rechtsgrundlage wählt. Im Grunde genommen könnten wir uns diese Diskussion von Subsidiaritätsbedenken jetzt sparen, denn – wie gesagt – diese Bundesratsinitiative ist schon im Gang.
Aber ich möchte dennoch auf den Inhalt eingehen, denn am 1. Juli 2010 erklärte die Vizepräsidentin der EUKommission, Viviane Reding:
Ich möchte, dass ein polnischer, deutscher oder spanischer Verbraucher bei einem italienischen, finnischen oder französischen Unternehmen online genauso sicher einkaufen kann wie zu Hause.
Ein schönes Ziel! Allerdings scheint mir das alles im intransparenten Gestrüpp und Dickicht der europäischen Bürokratie versackt zu sein. Dazu taucht vor meinen Augen ein Bild auf. Es gab mal einen großen Kaiser namens Napoleon, der auf seinem Pferd sitzend den Code Civil diktierte. Das war noch Rechtssetzung aus einem Guss. Gut! Dahin wollen wir nicht zurück, obwohl Merkel und Sarkozy auf dem Pferd auch ein interessantes Bild abgäben.
Wir möchten natürlich, dass die Parlamente ihr Recht zur Rechtssetzung ausüben und dabei auch alle beteiligen. Insofern ist es interessant, dass am 17. März 2011 – das ist auch schon wieder etwas länger her – der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss einen sehr sinnvollen Vorschlag gemacht hat. In Konsultation mit diesem Grünbuch „Europäisches Vertrags-/Kaufrecht“ schlug er eine Kombination einer Toolbox mit Vertragsklauseln, die man dann in nationalen Verträgen einbauen könnte, die aber europäisch einheitlich sind, und eines solchen fakultativen Vertragsrechts zunächst nur für B-to-B-Beziehungen und eben nicht für B-to-C-Beziehungen für Endverbraucher vor.
Das wäre vielleicht – und es werden sich sicherlich auch viele Juristen mit diesem Thema beschäftigen – der richtige Weg, langsam solche europäischen Rechtsgüter in das nationale Recht einfließen zu lassen und in der natio
nalen Rechtssprechung auszuprobieren, zu welchen Reaktionen es kommt, um dann am Ende sicherlich auch zu einem solchen europäischen Kaufrecht zu kommen, das auch für den Endverbraucher transparent und rechtssicher ist. Aber so, wie es die Kommission geplant hat, geht es sicherlich nicht. Da sind die Einwände der Juristen vollkommen gerechtfertigt, und ich glaube, dass das auch noch einmal überarbeitet werden wird. Aber ich weiß nicht, ob es richtig ist, das hier mit nicht ganz gerechtfertigten Subsidiaritätsbedenken zu forcieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Die antragstellende Fraktion hat sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einige Mitglieder der Piratenfraktion. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU und ein Mitglied der Piratenfraktion. Enthaltungen, bitte! – Das ist die Fraktion Die Linke und ein Mitglied der Piratenfraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.