Protokoll der Sitzung vom 29.08.2013

Daraus ergibt sich meine zweite Frage.

Es gibt eine Nachfrage.

Dann meine eine Nachfrage – –

Die hatten Sie jetzt gestellt.

Nein, ich habe nur in den Kontext gestellt, dass er meine Frage ausweichend beantwortet hat. – Jetzt kommt meine wirkliche Frage: Herr Senator! Halten Sie es für verantwortungsvoll, dass Menschen, die aus Kriegsregionen kommen und nach drei Monaten in eine Wohnung ziehen dürften, nicht in eine Wohnung dürfen, sondern nach Marzahn-Hellersdorf in diese Sammelunterkunft geschickt werden?

Herr Senator!

Frau Abgeordnete Bayram! Vielleicht ist es schon ein paar Tage her, dass Sie die Frage aufgeschrieben haben. Sie haben gefragt: Trifft es zu, dass entgegen der

(Canan Bayram)

geschlossenen Vereinbarung noch immer über 100 Wohnungen aus dem Kontingent der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht an Flüchtlinge vergeben wurden? – Ich habe geantwortet: Nein, es trifft nicht zu, dass über 100 Wohnungen nicht aus dem Kontingent vergeben wurden, sondern dass das Gegenteil der Fall ist. – Ich habe Ihre Frage also nicht ausweichend, sondern ausgesprochen klar beantwortet, nämlich so, wie Sie sie gestellt haben.

Zu Ihrer Frage, ob Flüchtlinge nicht nach MarzahnHellersdorf sollten: Ich finde es unverantwortlich, den Eindruck zu vermitteln, dass es Stadtteile oder Bezirke in Berlin gibt, in die Flüchtlinge nicht aufgenommen werden sollten, weil sie dort keine Sicherheit hätten.

[Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN]

Wir gewährleisten gemeinsam mit der Polizei und den Sicherheitsdiensten, die für die Betreiber der Einrichtungen arbeiten, die Sicherheit an allen 30 Standorten, an denen in Berlin Gemeinschafts- oder Notunterkünfte existieren. Das wird auch so bleiben. Es gibt keine Räume, wo so etwas in Berlin nicht möglich ist.

Natürlich besteht der Wunsch, Flüchtlinge weitgehend in Wohnungen unterzubringen. Aber Sie wissen selbst, dass Flüchtlinge das häufig gar nicht wollen, weil sie mit anderen Flüchtlingen zusammenleben und Hilfsangebote bekommen wollen, von denen sie Sorge haben, sie könnten sie nicht erhalten, wenn sie in einer Wohnung sind. Kinder werden gemeinsam in einer Region eingeschult, und es besteht die Angst, sie müssen beim Umzug in eine Wohnung umgeschult werden. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen in Gemeinschaftsunterkünften bleiben wollen.

Ich weiß, dass es schwerfällt zuzugestehen, dass die Zahl der Menschen, die in Wohnungen vermittelt wurden, in Berlin gestiegen ist, aber die Zahl zeigt das nun einmal deutlich, und zwar trotz des angespannten Wohnungsmarkts. Ich verstehe, dass es ideologisch ausgesprochen schwer ist, das einer CDU-SPD-Koalition zuzuschreiben, aber das ist nun einmal die Realität. Sie müssen doch zugeben, dass es äußerst positiv ist, dass uns das gelungen ist.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank!

Wir kommen dann zur Frage 4 des Kollegen Hakan Taş von der Fraktion die Linke

Syrische Flüchtlinge schützen: Umsetzung des fraktionsübergreifenden Bundestagsantrags

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Befindet sich der Senat hinsichtlich der Umsetzung des fraktionsübergreifend Beschlusses des Deutschen Bundestags „Syrische Flüchtlinge schützen“ vom 28. Juni 2013 – Drucksache 17/14136 – mit der Bundesregierung in Abstimmung, und wie ist der diesbezügliche Stand?

2. Inwieweit hat der Senat zu den Punkten 3 – Aufenthaltsverlängerung für syrische Studenten –, 4 – Verlängerung des Abschiebestopps für Syrien – und 5 – eigene, ergänzende Aufnahmeanordnungen der Länder für Familienangehörige von Syrern – eigene Schritte zum Schutz von syrischen Flüchtlingen vorbereitet oder eingeleitet?

Vielen Dank! – Es antwortet Senator Henkel! – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Kollege Taş! Meine Damen und Herren! Zu Ihrer ersten Frage, Herr Kollege: Ja, der Senat befindet sich hinsichtlich des genannten Bundesratsbeschlusses mit der Bundesregierung in einem kontinuierlichen Kontakt. Neben der bereits im Einvernehmen mit den Bundesländern beschlossenen Anordnung, in Deutschland gemäß § 23 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 24 des Aufenthaltsgesetzes vorübergehend 5 000 besonders Schutzbedürftige aus Syrien und den Anrainerstaaten Syriens aufzunehmen, wird aktuell ein Entwurf einer Anordnung für die Aufnahme von 150 irakischen, iranischen und syrischen Flüchtlingen aus der Türkei im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms 2013 erarbeitet sowie Begleitregelungen zu dieser Anordnung, die sich derzeit noch in der Abstimmung mit den Bundesländern befinden. Darüber hinaus hat das Land Berlin im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im vergangenen Jahr 27 Personen und in diesem Jahr bisher 38 Personen aus Syrien gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz aufgenommen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Für syrische Studenten und ihre Familienangehörigen, deren Lebensunterhaltssicherung infolge des Bürgerkriegs in Syrien nicht mehr gewährleistet ist, hat das Land Berlin – ebenfalls im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und den Bundesländern – gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz eine Anordnung erlassen, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für die Fortsetzung des Studiums eine Aufenthaltsverlängerung vorsieht.

(Senator Mario Czaja)

Mit Blick auf die fortdauernde kriegsähnliche Lage in Syrien hat das Bundesministerium des Inneren am 15. März dieses Jahres sein Einvernehmen für die Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung um weitere sechs Monate erklärt. Vor diesem Hintergrund habe ich angeordnet, Abschiebungen nach Syrien nach § 60a Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz ebenfalls für weitere sechs Monate auszusetzen. Diese Anordnung gilt zunächst bis zum 30. September. Ich gehe davon aus, dass diese bei unveränderter Situation in Syrien auch weiter verlängert wird.

Eine über die genannte Aufnahmeordnung hinausgehende Regelung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Betracht kommen. Hier halte ich ein bundeseinheitliches Handeln für zwingend geboten, wie es im Übrigen auch § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz nahelegt. Es sollen also zunächst die Umsetzung der oben genannten Anordnung zur Aufnahme von 5 000 Flüchtlingen und die damit gewonnene Erfahrungen abgewartet werden. Dies schließt natürlich nicht aus, Herr Kollege Taş, dass bei Bedarf möglicherweise vom Bundesministerium des Inneren in Abstimmung mit den Bundesländern zu gegebener Zeit weitere Anpassungen vorgenommen werden.

Vielen Dank! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Taş? – Bitte schön!

Herzlichen Dank, Herr Senator! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie jetzt gerade gesagt, bei Bedarf werden weitere syrische Flüchtlinge gern in Berlin aufgenommen. Ist dem so?

Herr Senator!

Kollege Taş! Sie wissen, dass wir eine humanitäre Verpflichtung haben. Sie haben genau zugehört, was ich gesagt habe. Sie haben den Antrag vor sich – einen Antrag übrigens, von dem Sie schreiben, er sei fraktionsübergreifend. Ich habe ihn auch vor mir: Die Linkspartei fehlt hier offensichtlich. Ich sehe einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

[Katrin Lompscher (LINKE): FDP gibt’s hier nicht!]

Das war der fraktionsübergreifende Antrag im Deutschen Bundestag, auf den Sie Bezug genommen haben. Natürlich ist es – auch das wissen Sie aus den zahlreichen Diskussionen, die wir im Innenausschuss führen – immer

so, dass einzelfallbezogene Verlängerungen und Prüfungen stattfinden. Sie können davon ausgehen, dass wir im vorliegenden Fall diese Prüfung größtmöglich vornehmen werden.

Vielen Dank! – Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann hat Frau Bayram das Wort.

Wir freuen uns auf jeden Fall, dass Berlin schon einmal 200 Flüchtlinge aufnehmen wird, sind aber der Ansicht, dass es mehr sein könnten. Meine Frage geht dahin, Herr Senator, wie es denn mit dem Nachzug von Familienangehörigen ist. Wie wird die Berliner Ausländerbehörde sich gegenüber den Auslandsbotschaften und Konsulaten verhalten, wenn syrische Flüchtlinge oder aus Syrien kommende Menschen ihre Familien nachziehen lassen wollen? In der Vergangenheit war das nicht sehr großzügig. Jetzt wurde angekündigt, dass sich das ändern soll. Können Sie uns dazu bitte etwas sagen?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Dieser Antrag, der fraktionsübergreifend in Rede steht, hat verschiedene Punkte, und Herr Kollege Taş hat bereits in seiner Frage auch auf familienangehörige Syrer abgestellt. Ich habe darauf, so denke ich, geantwortet. Ich will es noch einmal deutlich machen, Frau Kollegin Bayram: Aufgrund der aktuellen Situation, die wir haben, sehe ich das als eine humanitäre Verpflichtung, der wir nachkommen. Was getan werden muss und was getan wurde, tun wir in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern. Was ich hier getan habe, habe ich auch bereits gesagt. Darüber hinaus wird es darauf ankommen – auch das habe ich formuliert –, dass wir uns in diesem Gesamtverfahren mit der Bundesebene und den anderen Bundesländern abstimmen.

Es kommt noch eins hinzu: Gerade im Blick auf Familienangehörige, aber auch auf andere Dinge, die passieren können, glaube ich, dass wir vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Syrien – und das ist nicht nur auf Bundesebene, sondern in allen Bundesländern gewährleistet – eine größtmögliche, großzügige Prüfung bei betroffenen Personen vornehmen werden. Das ist meine feste Überzeugung. Wir in Berlin jedenfalls werden das tun.

Vielen Dank!

(Bürgermeister Frank Henkel)

Wir kommen dann zur Frage Nr. 5 des Kollegen Martin Delius von der Piratenfraktion über

Ist Studieren in Teilzeit in Berlin immer noch nicht überall möglich?

Bitte schön, Her Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Auf welchem Stand befinden sich die Universitäten und Hochschulen bei der Umsetzung des § 22 Abs. 4 und 5 BerlHG?

2. An welchen Universitäten und Hochschulen bestehen noch Hürden bei der Organisation und Einrichtung von Studiengängen und Prüfungen in Teilzeit, und was unternimmt der Senat, um die Universitäten und Hochschulen dabei zu unterstützen, diese zu überwinden?

Danke schön!

Vielen Dank! – Frau Senatorin Scheeres, bitte schön!