Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Ich glaube, dazu kennen Sie auch die bekannten Positionen. Ich glaube, das ist miteinander ausgetragen und entschieden worden.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zu den Piraten. – Herr Kollege Prieß! Bitte schön! Sie haben das Wort!

Ich habe eine Frage an Herrn Bausenator Müller. – Wieso sehen die jetzt angekündigten Richtlinien für einen geförderten Wohnungsbau wiederum eine feste Mietsteigerungsrate von 0,20 Euro pro Quadratmeter alle zwei Jahre vor, sehr ähnlich, wie es in den als gescheitert zu betrachtenden und als unsozial gebrandmarkten Fördermodellen des sog. sozialen Wohnungsbaus aus der Vergangenheit vorgesehen war, die dazu geführt haben, dass die geförderten Wohnungen oftmals teurer sind als frei finanzierter Wohnraum?

Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Prieß! Ich habe eben schon versucht, es deutlich zu machen: Es gibt unterschiedliche Modelle. Wir haben in unserem Modell so etwas tatsächlich auch mit berücksichtigt, weil natürlich auch die normalen Betriebs- und Lebenshaltungskosten der Immobilien steigen und finanziert werden müssen. Über eine Laufzeit von 15 oder 20 Jahren entstehen Kosten, die in irgendeiner Form aufgefangen werden müssen. Ich glaube, in unserem Modell ist das, was wir an Steigerungsraten vorgesehen haben, ein wirklich sehr moderates Verfahren und ein gangbarer Weg. Aber noch mal: Auch über solche Varianten und solche Bestandteile der Modelle wird man in den nächsten Wochen sicherlich noch diskutieren.

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege?

Ja! – Wäre nicht eine indexbasierte Steigerung, wie zum Beispiel am Mietspiegel oder am Preisindex, an der Preisentwicklung, an der Einkommensentwicklung in diesem Fall eine viel bessere Lösung?

Herr Senator! Bitte schön!

Mietspiegel – der Vergleich mit der Indexierung hinkt etwas. Aber natürlich, auch das ist ein gangbarer Weg. Ob es dann allerdings – so habe ich Ihre Frage verstanden – damit nicht zu diesen Steigerungen kommt oder nicht zu den von uns vorgesehenen oder prognostizierten Steigerungen, das wage ich zu bezweifeln.

Vielen Dank!

Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.

[Gongzeichen]

Herr Kollege Spies! Sie fangen an!

Das ist ja überraschend! – Ich frage Frau Arbeitssenatorin Kolat: Wie bewerten Sie die Initiative des Berliner Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, – ich zitiere – „Bedürftigen das Sammeln von Flaschen zu erleichtern“? Seit gestern werden im Bezirk Boxen aufgestellt, in die Flaschen geworfen werden können. Sind Ihrer Meinung nach Erlöse aus dem Flaschensammeln bei Leistungsberechtigten vom Bedarf abzuziehen?

Frau Senatorin! Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Spies! Ich habe diese Initiative auch der Zeitung entnommen. Ich sage mal: Beschäftigungsmaßnahmen wie MAE sollen erstrangig dazu dienen, dass bei den Menschen während dieser Beschäftigung auch die Beschäftigungsfähigkeit erhöht wird. Das ist primär das, worauf ich gucke. Dass der Bezirk meint, dadurch zwei sinnvolle Sachen miteinander zu verbinden, was die Situation im Park und das Sammeln von Pfandflaschen angeht, ist eine inhaltliche Frage, deren Bewertung dem Bezirk zusteht und nicht der Arbeitssenatorin.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte schön!

Frau Kolat! Sie haben die Frage nicht beantwortet, ob die Erlöse aus dem Flaschensammeln vom Bedarfssatz abgezogen werden sollen, wenn Sie Leistungsberechtigte dazu anleiten, Flaschen zu sammeln und dadurch Einkommen zu erzielen.

Frau Senatorin! Bitte schön!

Soweit ich das der Presse entnommen habe, wurde das im Rahmen von MAE-Maßnahmen durchgeführt. Was mit den Flaschen in diesen Behältern passiert, entzieht sich auch meiner Kenntnis.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zum Kollegen Herr Otto.

Ich habe eine Frage an den Finanzsenator. – Herr Senator Nußbaum! Trifft es zu, dass der Senat es ablehnt, Wohnungsbaufördermittel auch für Private, zum Beispiel Genossenschaften, auszureichen, und sich ausschließlich auf städtische Gesellschaften konzentrieren möchte? – Das stand zumindest in der Zeitung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Otto! Ich weiß nicht, welche Zeitungen Sie lesen.

[Antje Kapek (GRÜNE): Alle!]

Vielleicht warten Sie einfach mal auf einen Senatsbeschluss zu dieser Frage. Ich kann da nur den Kollegen Müller unterstützen: Es ist eine hervorragende Leistung des Landes, in dieser schwierigen Haushaltssituation 320 Millionen Euro für Wohnungsneubauförderung zur Verfügung zu stellen. Es geht darum, Neubau zu generieren, weil wir in einer wachsenden Stadt zusätzlichen Wohnraum brauchen. Ich glaube, das ist Konsens. Es ist in der Tat, wie der Kollege Müller es ausgeführt hat, die Frage: Wie kommt man an dieses Ziel? – Wir haben vor, auch Wohnungsgenossenschaften einzubeziehen.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege Otto? – Bitte schön!

Ich war jetzt überrascht, weil Sie gesagt haben, Sie unterstützen Herrn Senator Müller. Das wird nach außen nicht immer so deutlich, insofern ist es schön, dass Sie das sagen konnten.

Wann wird der Senat denn diese Entscheidung treffen? Der Haushalt liegt bei uns auf dem Tisch. Eigentlich sind Sie da gar nicht mehr im Spiel.

Bitte schön, Herr Senator!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Otto! Wenn wir nicht mehr im Spiel sind, müsste ich Ihnen auch keine Antwort darauf geben. Ich versuche es aber trotzdem: Der Senat hat einen Haushaltsplanentwurf vorgelegt, in dem 320 Millionen Euro auf fünf Jahre etatisiert sind, die über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert sind. Jetzt ist die Diskussion im Parlament, in den entsprechenden Fachausschüssen, aber auch im Haushaltsausschuss, wie viel in den Fünfjahrestranchen denn wirklich gebraucht wird. Denn es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Liquiditätsabfluss und Verpflichtungsermächtigung. Damit wird sich das Parlament befassen. Am Ende wird der Senat sicherlich auch Förderrichtlinien ausarbeiten. Wenn Sie solch ein Programm auflegen, müssen Sie definieren: Wie sollen die Mittel vergeben werden? Geht das über die IBB, geht das über den Senat? Wer wird im Detail gefördert? – Das ist exekutives Handeln, und da werden wir noch rechtzeitig eine Entscheidung treffen.

Vielen Dank!

Die nächste Frage geht an Herrn Kollegen Mutlu. – Bitte schön!

Ich frage die Bildungssenatorin Frau Scheeres: In den Medien war dieser Tage zu lesen, dass einige Gymnasiasten, die das Probejahr nicht bestanden haben, aufgrund der Zusammensetzung ihrer Klasse gegen die Schule geklagt haben. Und zwar hat es in ihrer Klasse einen weitaus höheren Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund gegeben als in Parallelklassen. Wie bewerten Sie diese Praxis, und wie werden Sie dafür sorgen, dass

Gymnasien diese Ausnahme nicht zur Regel machen und Kinder mit Migrationshintergrund nicht in besonderen Klassen, die eigentlich im Gesetz verboten sind, zusammenfassen und damit reine Ausländerregelklassen schaffen?

Sehr geehrter Herr Mutlu! Gerade im Moment findet die diesbezügliche Verhandlung statt. Es geht ja um drei Schülerinnen und Schüler, die das Probejahr nicht bestanden und formuliert haben, aufgrund der Zusammensetzung der Klasse nicht bestanden zu haben, weil sie eine entsprechende Förderung nicht erhalten hätten. – Mir sind keine Erkenntnisse bekannt, dass es an der Mischung der Klasse liegen könnte. Die Schulleitung hat uns deutlich gemacht, dass sie auf verschiedene Kriterien achtet. Gerade im Moment läuft die Klage. Uns ist natürlich wichtig, dass es eine soziale Mischung gibt und auch eine Mischung der Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege Mutlu? – Bitte schön!

Das ist kein Einzelfall. Ziel der Schulstrukturreform war es, mehr Chancengleichheit zu schaffen. – Sind Sie mit mir der Meinung, dass derartige organisatorische Zusammensetzungen von Klassen der Schulstrukturreform widersprechen und die ganze Schulstrukturreform ad absurdum führen? Und was wollen Sie dagegen tun? Darauf kommt es an jenseits davon, dass jetzt gerade vor Gericht verhandelt wird. Was sollen Sie gegen diese Praxis von vielen, vielen Gymnasien tun?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Mutlu! Zum einen wissen Sie auch, dass sich die Schülerinnen und Schüler in den Oberstufen ihre Schulen selbst aussuchen können.

[Özcan Mutlu (GRÜNE): In den Oberschulen!]

Ja, in den Oberschulen, das stimmt. Aber das heißt auch, ob man sich ein Gymnasium im Wedding aussucht oder auf ein Gymnasium in Pankow geht. Diese Möglichkeit besteht. Sie wissen auch, dass das Verfahren der Aufteilung der Schülerinnen und Schüler, das wir verändert haben, sehr gut funktioniert. Daran waren Sie inhaltlich auch beteiligt. Natürlich gibt es in bestimmten Gebie

ten einen großen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in den Schulen. Da hat aber trotzdem die Schulleitung den Auftrag zu schauen, wie die sozialen Mischungen in den einzelnen Klassen dann sind.

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Meine Frage war eine andere!]

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Frau Kollegin Matuschek von der Fraktion Die Linke. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an Senator Müller. – Herr Müller! Die erste Phase der Ausschreibung zum zukünftigen S-Bahnbetrieb ist beendet. Ich frage Sie: Wie viele Bewerber hat es gegeben? Wie viele kommen in die nächste Stufe? Und wer konkret hat sich denn beworben?

Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Ich kann Ihnen das nicht detailliert sagen und will es, ehrlich gesagt, auch gar nicht und will mich da nicht direkt einmischen, weil das ein Bewerbungsverfahren ist, das fachlich begleitet wird, auch mit dem juristischen Sachverstand. Wir haben mehrere gute Bewerbungen bekommen. Es gibt auch einzelne Bewerber, die mehrere Bewerbungen mit den unterschiedlichsten Konzepten abgegeben haben. Wir sind im Moment gerade in der Auswertung dieser Bewerbungen. Dem schließen sich dann die konkreten Vergabegespräche an, wo noch einmal detaillierter in diesem Verfahren nachgearbeitet wird.

Für eine Nachfrage haben Sie, Frau Kollegin, das Wort.