Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgt die Wortmeldung nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt für die SPDFraktion der Kollege Karsten. – Bitte schön!

Gestern hat vor dem Oberverwaltungsgericht ein Verhandlungstermin stattgefunden: Wasserbetriebe gegen Bundeskartellamt. Ich frage die Senatorin Frau Yzer, was sich dort ergeben hat.

Bitte schön, Frau Senatorin!

Es hat gestern tatsächlich eine Anhörung stattgefunden. Die Parteien wurden noch einmal gehört. Es hat auch die Ankündigung der Urteilsverkündigung konkret für den 22. Januar 2014 gegeben. Hier hat sich das Gericht wegen der Komplexität des Sachverhalts vorbehalten, noch einmal einige Wochen und Monate in Anspruch zu nehmen, bevor es zur Urteilsverkündung kommt.

Wünschen Sie eine Nachfrage? – Bitte schön, Herr Kollege!

Wie bewerten Sie die Verschiebung durch das Gericht oder die Urteilsverkündung? Teilen Sie die Einschätzung, dass es so kompliziert ist?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Zweifelsohne handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt. Welche Zeit ein Gericht für die Bewertung in Anspruch nimmt, maße ich mir nicht an zu beurteilen.

Vielen Dank!

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Krüger das Wort.

(Senatorin Cornelia Yzer)

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senator für Gesundheit und Soziales: Wie kommt die Neuregelung des § 45d des Sozialgesetzbuches XI durch das Pflegeneuordnungsgesetz auch den betroffenen Menschen in Berlin zugute?

Herr Czaja! Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das Pflegeneuausrichtungsgesetz, das nun auch im gesamten Bundesgebiet gilt und damit auch den Berlinerinnen und Berlinern zugute kommt, hat vorgesehen, dass der Bereich pflegeflanierender ehrenamtlicher Strukturen sowie die Selbsthilfe gestärkt werden. Die Pflegekassen stellen zusätzlich zu den bisherigen Mitteln bis zu 400 000 Euro für diesen Zweck zur Verfügung, wenn das Land in gleicher Höhe Mittel einsetzt.

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf sind die Mittel für die Kofinanzierung eingestellt. Sie finden sie dort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Vorbehaltlich der entsprechenden Verabschiedung des Haushaltsplans laufen aktuell die Vorbereitungen für die Umsetzung ab 2014. In 2013 verfällt das Geld leider, weil die Pflegekassen dadurch, dass es keine Landesmittel gibt, diesen Bereich auch nicht finanzieren wollen.

Entscheidend ist aber die Frage, was wir mit den zusätzlichen Mitteln tun. Es schließt ein wenig an die vorhin gestellte Frage an. Wir wollen drei Dinge tun: Wir wollen zunächst die vorhandenen Strukturen in Berlin stärken. Dazu gehört der Ausbau der Kontaktstellen Pflegeengagement. Ich bin vorhin kurz darauf eingegangen, was wir dort diesbezüglich tun. Es sind die Einrichtungen, die sich räumlich und themenbezogen in den Stadtteilzentren bewegen und die dort eine bewusste Verbindung zu Gemeinwesenarbeit und einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen. Bisher konnten aufgrund der knappen Mittel bei den Kontaktstellen maximal Personalausgaben für eine Person finanziert werden. Durch die Aufstockung der Mittel ist hier ein Ausbau der Personaldecke möglich. Der bereits bei den Selbsthilfekontaktstellen bestehenden Standard von 1,5 Stellen wird dort angestrebt.

Wir haben als Zweites die Unterstützung von Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige vor. Das schließt bei dem Thema an, das wir vorhin besprochen haben, als es um die Woche der pflegenden Angehörigen ging. Bislang wurden vornehmlich Ehrenamtliche und Selbsthilfegruppen von den Kontaktstellen Pflegeengagement unterstützt. In Hamburg und demnächst auch in Sachen werden aus den Mitteln des § 45c

sogenannte Nachbarschaftshelfer finanziert. Sie kümmern sich stundenweise um pflegebedürftige Nachbarn oder deren pflegende Angehörige. Gerade in den häufigen Fällen, wo die Angehörigen von Menschen mit beginnender Pflegebedürftigkeit weit weg wohnen oder verhindert sind, können Nachbarschaftshelfer eine wichtige Rolle spielen. Bereits bestehende Ansätze werden gerade auf ihre Übertragbarkeit auf Berlin geprüft. Da noch die Rückmeldung aus Hamburg fehlt, kann hier ein abschließendes Votum erst dann abgegeben werden. Für die pflegeflankierende Nachbarschaftshilfe wird aber grundsätzlich ein größeres Potenzial gesehen, wenn hier gezielt gefördert wird.

Als Drittes geht es uns darum, ein vorhin von den Grünen kurz angesprochenes Thema, die Stärkung der Kompetenzen der Angehörigen von in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Lebenden zu erreichen. Durch die rasante Entwicklung der Wohngemeinschaften zeigt sich hier eben auch eine besondere Notwendigkeit zur Stärkung der Selbstorganisation der Angehörigen. Die Zahl der Wohngemeinschaften ist in Berlin auf weit über 500 gestiegen. Bereits jetzt haben die Kontaktstellen PflegeEngagement Aufgaben übernommen, die aus einem ausgelaufenen Modellprojekt Bestand haben sollen. Dazu gehört die Unterstützung sogenannter Paten. Das sind Ehrenämter von Menschen, die sich ehrenamtlich um eine in einer WG lebende Person kümmern, also ein Besuchsdienst mit erweiterten Aufgaben. Das können Angehörige oder auch solche Nachbarschaftshelfer oder Paten sein.

Unser Interesse ist es, mit diesen Mitteln, die wir von den Pflegekassen und aus dem Landeshaushalt haben, vorhandene Strukturen zu stärken und nicht weitere Organisationen oder Institutionen zu schaffen und damit eine Niedrigschwelligkeit und den Zugang zu den Institutionen sowie den Einrichtungen zu ermöglichen, beispielsweise auch aufsuchende Arbeit in Pflegewohngemeinschaften vorzunehmen, um dort mit Angehörigen zu sprechen und sie dahin gehend zu qualifizieren, die Betreuung und Unterstützung der zu Pflegenden vorzunehmen.

Vielen Dank! – Herr Kollege Krüger! Sie haben keine Nachfrage?

Dann kommen wir zu der spontanen Frage der Grünen. – Herr Kollege Otto, bitte schön!

Ich habe eine Frage an den Senator für Stadtentwicklung Herrn Müller. – Ich kann mich seit Montag nun wieder stärker der Berliner Wohnungsbaupolitik widmen, Herr Müller.

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Das Thema Wohnungsbauförderung ist in dieser Woche eines von denen, das die Medien groß beherrscht hat. Daraus ergibt sich die Frage: Aus welchen Gründen lehnen der Senat von Berlin und insbesondere der Finanzsenator Ihre Vorschläge, Herr Senator Müller, ab, eine Wohnungsbauförderung für alle städtischen und privaten Bauherren beispielsweise auch Genossenschaften aufzulegen?

Herr Senator Müller, bitte schön!

Dass Sie mir die Frage stellen, ist bemerkenswert. Ich habe auch das vor 14 Tagen in der Aktuellen Stunde oder der Großen Anfrage deutlich gemacht

[Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit: Da war Herr Otto im Wahlkampf!]

ach so, da war Herr Otto im Wahlkampf. Dann erkläre ich es noch einmal in Kurzform: Es gibt zwei mögliche Verfahrenswege, direkt die städtischen Gesellschaften besser auszustatten, damit sie mehr und schneller bauen können. Und es gibt einen weiteren Verfahrensweg, die städtischen Gesellschaften zu unterstützen, aber auch den Fonds zu öffnen, einen revolvierenden Fonds, der über die IBB abgewickelt wird, ihn auch zu öffnen für private Bauprojekte, damit man auch entsprechend bezahlbaren Wohnraum auf privaten Flächen und in der ganzen Stadt organisieren kann und nicht nur dort, wo städtische bauen.

Das sind zwei mögliche Modelle. Sie werden im Senat und auch im Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert. Meine Position kennen Sie: Ich glaube, dass es gut ist, Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen in der ganzen Stadt anzubieten, dass wir nicht große private Flächen haben, wo die alleine machen, was sie wollen, sondern wir müssen immer einen Fuß mit in der Tür haben, sowohl die soziale Infrastruktur durchsetzen als auch die städtebaulichen Verträge einsetzen, die Wertabschöpfung einsetzen, aber auch ein weiteres Instrument – unseren Wohnungsbaufonds.

Vielen Dank! – Herr Otto! Für eine Nachfrage bekommen Sie das Wort. Bitte schön!

Man weiß ja nicht mehr genau, wer eigentlich die Stadtentwicklung hier in Berlin bestimmt, aber: Herr Müller! Wird sich denn Ihr zweiter Weg durchsetzen? Das ist die Frage. Und: Wann wird der Senat das entscheiden?

Bitte schön, Herr Senator!

Wenn Sie es unterstützen, Herr Otto, kann nichts mehr schiefgehen.

[Lachen bei den GRÜNEN]

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Fraktion Die Linke. Herr Kollege Schatz hat das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Auch eine Frage an Herrn Senator Müller: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in der letzten Woche die Nachtroute über BlankenfeldeMahlow für rechtswidrig erklärt. Wie nimmt der Senat Einfluss auf die notwendige Neuplanung dieser Flugrouten?

Herr Senator! Bitte schön!

Das wird über die Lärmschutzkommission weiterbegleitet. Insofern sind wir mittelbar auch daran beteiligt, aber nicht über einen direkten Einfluss, den wir an der Stelle ausüben.

Eine Nachfrage vom Kollegen Schatz? – Bitte schön!

Wäre nicht eine mögliche Alternative, der Initiative des Mitgesellschafters Brandenburg zu folgen und auf Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr generell zu verzichten?

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Herr Senator! Bitte schön!

(Andreas Otto)

Ich glaube, dazu kennen Sie auch die bekannten Positionen. Ich glaube, das ist miteinander ausgetragen und entschieden worden.