Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Dregger! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Taş.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe nicht, was noch wohlwollend überprüft werden muss, warum der eine Abgeordnete den anderen noch überzeugen muss. Im März 2012 hat sich die 7. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder für die Einführung einer stichtagsungebundenen Regelung in das Aufenthaltsrecht ausgesprochen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei erfolgreicher und nachhaltiger Integration bei langjährigem Aufenthalt ermöglichen soll – somit auch die dafür zuständige Senatorin aus Berlin. Hierzu ist in der Koalitionsvereinbarung zwischen den Unionsparteien und der SPD vom 27. November 2013 folgende Zielsetzung festgehalten – da einige diese Zielsetzung anscheinend nicht kennen, darf ich an der Stelle zitieren –:

(Martin Delius)

Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Lebensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfügen. Grundlage soll die Bundesratsdrucksache 505/12 vom März 2013 sein.

Die Linke, die Grünen und die Piraten sind – wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten – für eine diesbezügliche Regelung. Laut „Berliner Zeitung“ vom 22. Oktober 2013 ist die Integrationssenatorin, Frau Kolat, dafür, dass statt Kettenduldungen Jugendliche nach vier Jahren und Erwachsene spätestens nach acht Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Sie bezieht sich dabei auf den eingangs genannten Bundesratsbeschluss. – Ich hoffe, Frau Kolat, Sie halten daran auch fest. – Bei so viel überparteilichem Gleichklang sollte eine diesbezügliche gesetzliche Regelung im Bundestag nicht lange auf sich warten lassen und dürfte es keine Schwierigkeit bereiten, in Berlin, dem Antrag der Piratenfraktion folgend, eine vorgezogene Bleiberechtsregelung tatsächlich auch einzuführen.

[Beifall von Martin Delius (PIRATEN)]

Nicht nur SPD-geführte Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und SchleswigHolstein, auch das CDU-geführte Hessen haben entsprechende Weisungen an ihre Ausländerbehörden erteilt, Her Dregger.

[Zuruf von der CDU: Haben wir schon gehört!]

Der überwiegende Teil dieser Menschen wird auch zukünftig in unserem Land bleiben. Wie in der Begründung der Bundesratsdrucksache zu Recht bemerkt wird, kann ohne eine Bleiberechtsregelung die aufenthaltsrechtliche Situation der Betroffenen in vielen Fällen weder durch eine Zwangs-Aufenthaltsbeendigung noch durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geändert werden. Es kann doch nicht angehen, dass sich in der Bundesrepublik rund 86 000 Menschen mit einer Duldung – rund 36 000 von ihnen bereits länger als sechs Jahre – aufhalten, ohne zu wissen, wie es in ihrem Leben hier in Deutschland weitergeht. Auch bei dieser Gruppe ist viel von sogenannten Integrationsleistungen die Rede. Bleiben wir einmal bei dieser Terminologie. Wie realistisch ist es, von Menschen, die jahrelang auf ihren Koffern leben müssen, zu verlangen, sich hier einzulassen und einzuleben? Wie realistisch ist diese Anforderung, wenn Menschen jahrelang in Zwangsunterkünften leben müssen, nicht arbeiten und ein begrenztes geografisches Gebiet nicht verlassen dürfen? Deshalb müssen das Arbeitsverbot, die Zwangsunterbringung und die Residenzpflicht aufgehoben werden. Deshalb muss dem betroffenen Personenkreis auch ermöglicht werden, an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Alle diese Forderungen sind übrigens auch von Frau Kolat ausgesprochen worden. Zurück zu einer Berliner Regelung im Vorgriff auf die Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Wie erwähnt gibt es einen überparteilichen Konsens zur Einführung einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung.

Sie müssten bitte zum Schluss kommen!

Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung des Aufenthaltsgesetzes bald im Bundestag beschlossen werden kann. In dieser Situation ist es geboten, auch in Berlin eine vorgezogene Regelung auf dem Erlassweg einzuführen. – Herzlichen Dank!

Vielen Dank, Herr Taş! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Piratenfraktion hat die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Darüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag überwiesen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.5:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 11

Neues System bei der Vergabe der Kinder- und Jugendzeiten im Vereinsschwimmen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 17. Januar 2014 Drucksache 17/1416

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0843

Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von grundsätzlich bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD. Das Wort hat der Abgeordnete Buchner. – Bitte sehr!

(Hakan Taş)

Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Hintergrund dieses Antrags ist auch, dass Berlin in den letzten Jahren viel Geld in seine Schwimmbäder investiert hat. Seit 2006 bis zum zuletzt verabschiedeten Haushalt 2014/15 sind es insgesamt etwa 100 Millionen Euro, die wir in die Sanierung unserer Hallenbäder investiert haben. Das trägt Früchte. Denn ab Herbst dieses Jahres stehen in Berlin 36 der 37 Hallenbäder wieder zur Nutzung zur Verfügung – für die Schulen, die Vereine, aber auch die Einzelnutzerinnen und -nutzer, und das ist gut so.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Wie in allen anderen Sportarten ist es auch im Schwimmen und in den anderen Wassersportarten, wie zum Beispiel Triathlon, üblich, dass Berlin seine Sportstätten, also auch die Schwimmhallen, den Vereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Das ist seit vielen Jahren so und das ist keineswegs selbstverständlich. Die Sanierung der zahlreichen Hallen, die wir seit 2006 durchgeführt haben, und ihre Wiederinbetriebnahme bringen jetzt die Möglichkeit, bei der Vergabe der Schwimmzeiten an die Vereine zu einem kleinen Reset zu kommen. Denn da gibt es Hallen, die sind 30 oder 40 Jahre geöffnet. Da gibt es Vereine, die vor 20 Jahren einmal eine größere Gruppe Kinder und Jugendliche hatten und entsprechen Hallenzeiten bekommen haben, Mittwoch um 16 oder 17 Uhr. Nun haben sie aber – wenn sie Pech hatten – in den letzten 20 Jahren nicht mehr viele Kinder und Jugendliche dazubekommen, sodass heute auf dieser Mittwochszeit um 16 Uhr Erwachsene schwimmen müssten. Wir wollen aber, dass – gerade in einem verdichteten Zeitplan bei Kindern und Jugendlichen und in einem veränderten und stärker auf Ganztagsschulen ausgelegten Schulsystem – die Zeiten, die Kinder und Jugendliche für Sport und Schwimmen nutzen können, vorrangig ihnen zugutekommen.

Deshalb haben wir nach enger Rücksprache mit Schwimmvereinen und dem Schwimmverband diesen Antrag gemacht. Deswegen will ich auch – weil ausreichend Zeit ist und ich aber als erster reden muss – gleich einige Argumente, die von den Oppositionsfraktionen kommen werden, vorwegnehmen, zum Beispiel die Frage, warum in diesem Antrag von 17 Hallen die Rede ist. Das hat zwei Gründe. Der eine Grund ist, dass uns die Schwimmvereine und der Schwimmverband selbst gesagt haben, dass es im Moment etwa 20 Vereine in Berlin gibt, die engagiert Kinder- und Jugendschwimmen durchführen und dass es sinnvoll wäre, diese Zahl auch entsprechend festzulegen. Der andere Grund ist, dass wir die anderen Hallen auch haben wollen, um die Nutzergruppen, die jetzt nicht betroffen sind – Schwimmen bei der DLRG, Erwachsenenschwimmen, Behindertensport – berücksichtigen zu können. Der andere Grund ergibt sich schon aus dem Bäderanstaltsgesetz: 50 Prozent der in

Berlin zur Verfügung stehenden Wasserzeiten sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Insoweit ist es auch gut und richtig, dass es in Berlin Hallenbäder gibt, die ausschließlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Nun ist es so, dass der Antrag schon eine Weile liegengeblieben ist, wir hatten ja auch den Haushalt und solche Geschichten zu beraten. Bei der Beratung im Sportausschuss ist deutlich geworden, dass sich im letzten Jahr, als Bäder wieder in Betrieb genommen worden sind, die Bäderbetriebe und der Schwimmverband an dem, was wir fordern, weitgehend orientiert haben. Es ist tatsächlich so, dass wir schon im letzten, im vorletzten Jahr daran gearbeitet haben, Bäderzeiten am Nachmittag für das Jugend- und Kinderschwimmen weitgehend freizubekommen. Insoweit ist es ja auch nicht schlecht, dass wir diesen parlamentarischen Prozess schon angestoßen hatten.

Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche schwimmen können. Wir haben dafür einiges getan. Wir werden gleich, im weiteren Verlauf der Sitzung, das Thema Bäder in Bezug auf die Eintrittspreise noch einmal haben. Ich möchte mich bedanken für sehr konstruktive Beratungen, die wir im Sportausschuss zu diesem Antrag hatten. Ich möchte aber auch denjenigen aus dem organisierten Sport danken, die diese Initiative an uns herangetragen haben. Vielen Dank Ihnen allen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, lieber Kollege Buchner! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt der Kollegin Schillhaneck das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Buchner! Wir haben uns ja schon im Ausschuss ausgiebig darüber unterhalten, und wir teilen Ihr Anliegen in ganz großen Strecken. Das Problem, das wir haben, ist Ihr Antrag, der unserer Meinung nach zum einen ein wenig zu kurz springt, weil er sich ausschließlich um das kümmert, was Sie gern als organisierten Sport bezeichnen. Ich würde das, ehrlich gesagt, korrekterweise lieber als vereinsgebundenen Sport bezeichnen, denn auch alle anderen, die sich zusammenschließen, in Schwimmgruppen, die in Laufgruppen oder anderswie gemeinsam Sport treiben, sind ja nicht unorganisiert. Ich glaube, wenn die unorganisiert wären, kämen sie gar nicht zum Sporttreiben. Also an der Stelle würde ich sagen, es geht Ihnen primär um Vereine, und ich denke, das ist dann auch der richtige Begriff.

Man sieht das gleich bei Ihrer Überschrift, und Sie haben recht an der Stelle: Ja, insbesondere die Kinder- und

Jugendarbeit von Vereinen – das ist auch im Ausschuss sehr deutlich herausgehoben worden – steht heutzutage vor einer neuen Herausforderung – und das erwähnen Sie übrigens in Ihrem Antrag überhaupt nicht. Durch die fast flächendeckende Einführung des Ganztagsschulbetriebs in vielen Bereichen ist das Fenster, in dem ein Verein oder eine andere Struktur, die gezielte Angebote für Kinder und Jugendliche zum Schwimmenlernen, zum sportlichen Schwimmen oder auch einfach für die Freizeitaktivität Schwimmen machen, immer kleiner geworden. Das ist etwas, was auch wir schwierig finden.

Allerdings ziehen wir einen anderen Schluss daraus, und zwar nicht, dass wir uns als Allererstes darum kümmern müssen, wie die Schwimmvereine, die noch aktiv Kinder- und Jugendschwimmen betreiben, prioritär mit Flächen und Schwimmzeiten versorgt werden, sondern wir sagen, wir müssen bitte noch mal einen halben Schritt miteinander zurückgehen und fragen: Wie kommen wir denn insgesamt besser dazu, solche Angebote, so vielen Kindern und Jugendlichen wie möglich zugänglich zu machen? Das ist der Punkt, wo wir sagen, wir teilen Ihr Anliegen sehr weitegehend, aber nicht so weit, dass wir sagen würden, das ist ein guter Antrag. Deswegen haben wir uns im Ausschuss enthalten und werden das auch hier wieder tun.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Sie haben auch die Sache mit den 17 Hallen, was für uns ein großes Mysterium war, wie Sie auf die Zahl 17 kommen, hingewiesen. Jetzt sagen Sie, das sind 20 Vereine, die brauchen 17 Hallen. Welche mathematische Logik dahintersteckt, ist mir jetzt immer noch nicht klar – aber gut. Der Schwimmverband sagt: Wir brauchen 17 Hallen, – dann hat er aus seiner Perspektive sicher recht. Trotzdem stellt sich an der Stelle für uns die Frage: Was ist denn mit den anderen, die nicht vereinsgebundenen Sport treiben? Die hätten wir auch gern berücksichtigt.

Wir haben Ihnen im Sportausschuss – ich gebe zu – einen relativ kurzen, knappen Änderungsvorschlag gemacht, um zu versuchen, diesen Aspekt an Ihrem Antrag noch zu heilen. Das wollten Sie nicht haben. Aber ich denke, es gibt einen Punkt, da müssen wir noch mal reden über diese Frage Vereinsorientierung, freies Sporttreiben und insgesamt Integration von Schwimmangeboten für Kinder und Jugendliche auch in Sportangebote, und das ist dann, wenn wir über das Bäderkonzept reden. Auch da haben wir ein kleines Problem mit Ihrem Antrag – Sie sagen, der liegt jetzt schon ein bisschen. Jetzt sind wir an dem Punkt, wo wir – ich glaube, wenn ich den Senator richtig verstanden habe, werden wir im Mai oder Juni dazu kommen werden – wahrscheinlich über ein Bäderkonzept reden können.

[Bürgermeister Frank Henkel: Juni!]

Der Senator sagt gerade Juni. – Vielen Dank! – Ich glaube, dann sollten wir ganz genau darüber reden: Erstens wofür wird da was zur Verfügung gestellt? Wem soll es

zur Verfügung gestellt werden? Wir kommen wir gemeinschaftlich zu einem Prozess, da sinnvolle Prioritätensetzungen stattfinden zu lassen, auch unter Heranziehung von ganz unterschiedlichen Faktoren, regionale Verteilungen, soziodemografische Zusammensetzung der Bevölkerung, der Nutzer/-innenstruktur usw.? Ich glaube, dann wäre Ihr Antrag überarbeitungsbedürftig. Sie wollten ihn unbedingt jetzt haben. Dann werden wir uns jetzt eben enthalten. Er ist nicht schlecht, aber er ist auch nicht so gut, dass wir ihm zustimmen wollten. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Danke schön, Frau Kollegin Schillhaneck! – Dann erteile ich jetzt für die Fraktion der CDU dem Kollegen Zeelen das Wort und empfehle mich dann auch wieder. Jetzt übernimmt Frau Schillhaneck wieder. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr haben wir an gleicher Stelle darüber gesprochen, dass Berlin Nachholbedarf bei den Schwimmfähigkeiten von Kindern hat. Mit dieser Initiative wollen wir neben dem Schulschwimmsport den Kinder- und Jugendsport stärken, damit noch mehr Kinder frühzeitig das Schwimmen erlernen und Spaß an der faszinierenden Sportart haben können.

Bei genauer Betrachtung der Zahlen fällt auf, dass innerhalb der Bezirke große Unterschiede in Berlin vorhanden sind. In Pankow und in Steglitz-Zehlendorf liegt die Nichtschwimmerquote bei deutlich unter 10 Prozent. Neukölln hingegen liegt mit einer Quote von über 38 Prozent leider an der Spitze. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Nichtschwimmerquote weiter zu reduzieren. Eine, wenn nicht sogar die wichtigste Voraussetzung zur Senkung der Nichtschwimmerquote ist es, die Bäderinfrastruktur in unserer Stadt aufrechtzuerhalten.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD]

Ohne Schwimmbäder kein Schwimmunterricht! In den Haushalt 2014 und 2015 investieren wir wieder 50 Millionen Euro per anno in unsere Berliner Bäder. Wir bekennen uns damit zu den Bäder-Betrieben und machen deutlich, dass sie für uns zur Daseinsvorsorge in Berlin gehören. Das ist auch ein Erfolg der Sportpolitikerinnen und -politiker von CDU und SPD.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Ülker Radziwill (SPD)]