Ich sagte Ihnen ja schon, dass wir noch in einer Prüfung sind. Wenn wir das Ergebnis der Prüfung haben, werden wir das Parlament und den Senat natürlich informieren.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Wo wir gerade bei den Energienetzkonzessionen sind: Wie ist der Stand bezüglich der Einsprüche gegen die Vergabe der Gasnetzkonzession? Hat sich inzwischen die Bundesnetzagentur konkret mit Einsprüchen geäußert?
[Steffen Zillich (LINKE): Was hat denn das mit der Ursprungsfrage zu tun? – Zurufe von Benedikt Lux (GRÜNE) und von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]
Nun mal ganz langsam, lieber Kollege Lederer! Das ist ein bisschen komplizierter, als Sie vielleicht hier glauben
machen wollen, weil es schon wichtig ist, die unterschiedlichen Ebenen – wer hat sich beworben, und wer macht das Vergabeverfahren im Senat – deutlich zu trennen, denn das könnte in der Tat ein Einfallstor für ein Bundeskartellamt, aber auch für Wettbewerber sein zu sagen: Das Land ist de facto nicht getrennt, und da wird ohne „Firewall“ über den, der sich bewirbt, entschieden. – Insofern bitte ich um Verständnis, dass es wichtig ist, diese Frage im öffentlichen Raum noch einmal ordentlich abzuklären. Das ist kein mangelnder Respekt gegenüber einem Abgeordneten oder dem Parlament, sondern es dient dem Schutz des Verfahrens und seiner ordnungsgemäßen Durchführung.
Der Senat – das wissen Sie ja – hat eine Vergabeentscheidung getroffen. Diese Vergabeentscheidung ist nun im Parlament. Das Kartellamt hat Akten angefordert. Wir haben dem Kartellamt ca. 8 000 Seiten dieses Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die sind in Bonn eingetroffen. Jetzt werden sie – man kann da ja nichts vorschreiben – das auswerten und prüfen. Sie wissen ferner – auch das ist öffentlich –: Die GASAG hat sich an die Gerichte gewandt. Die werden das Verfahren überprüfen. Diese Verfahren schweben. Jede Seite trägt ihre Argumente vor. Der Bewerber, der beigeladen ist in diesem Verfahren, kann als jemand, der den Zuschlag bekommen hat, seine Rechtsposition vortragen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen soll es eine Antwort des Senats an Herrn Heilmann bezüglich seiner Befangenheit bei der Gasnetzvergabe gegeben haben. Darüber haben wir viel diskutiert. Mich würde interessieren: Was war der Inhalt dieses Schreibens? Ist Herr Heilmann jetzt befangen oder nicht?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es gibt interne Vorgänge im Senat, die auch intern bleiben sollten. Wir haben den Vorgang erörtert und ein gemeinsames Bestreben, dass auch nur der Anschein einer möglichen Befangenheit vermieden werden sollte. Ich glaube, das ist allgemeiner Konsens.
Erst einmal danke für die Antwort, Herr Wowereit! Muss ich jetzt sagen: Herr Heilmann ist befangen und dann auf eine Abmahnung warten, eine solche Aussage zu unterlassen, um herauszufinden, ob er befangen ist oder nicht? Können Sie verstehen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und dieses Parlaments ein Interesse daran haben zu erfahren, ob bei einem so wichtigen Vergabeverfahren ein Mitglied dieses Senats, das in einem solchen Fall natürlich Informationen bekommt, befangen ist oder nicht? Wie finden wir das heraus?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das ist relativ einfach herauszufinden, weil jedes Senatsmitglied für sich selbst prüfen muss, ob es Tatbestände gibt, bei denen eine Befangenheit vorliegen könnte – entweder eine tatsächliche oder eine Grauzone, in der der Anschein einer Befangenheit vorliegen könnte. Das ist im politischen Bereich dann zwar nicht im eigentlichen Sinn justiziabel, aber zur Vermeidung von Fehlinterpretationen sollte man doch überlegen, ob man an bestimmten Abstimmungsprozessen teilnimmt. Diese Prüfung muss individualisiert vorgenommen werden, wenn sie ansteht.
Sie haben einen ganz interessanten Satz gesagt: Sie möchten den Anschein jeder Befangenheit in Zukunft vermeiden. – Vor dem Hintergrund, dass gerade Ihnen das in Ihrer Antwort nicht gelungen ist, Herr Regierender Bürgermeister, frage ich Sie: Wie möchte es der Senat denn in Zukunft bewerkstelligen, dass der Anschein jeder Befangenheit vermieden wird?
Wir kommen dann zur zweiten Runde der gesetzten Anfragen. Es geht wieder mit der SPD-Fraktion los. – Frau Burgunde Grosse! Bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie werden Sie die Rechtsunsicherheit beseitigen, die bei den Mobilitätshilfediensten durch die EU-Rahmenrichtlinie zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen und ihre Vorgaben zum Transport von Rollstühlen entsteht, und gleichzeitig die Mobilität von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Grosse! In unserem Sachbereich sind wir für diese Fragestellung nicht zuständig. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es um eine Richtlinie, mit welcher die Europäische Union vorschreibt, wie Fahrzeuge ausgestattet sein müssen und dass diese Ausstattungsrichtlinie der Europäischen Union dazu führt, dass die Mobilitätshilfedienste, die wir derzeitig in Berlin haben, ihre Leistungen in der Form nicht mehr anbieten können. Wer aber im Kern dafür die Zuständigkeit hat, muss innerhalb des Senats noch einmal besprochen werden. Ich weiß nicht, ob es eine Verkehrsfrage ist. Bei uns ist die Frage einer EUNorm für Fahrzeuge nicht im Geschäftsverteilungsplan geregelt. Deswegen kann ich auf die Frage auch nicht angemessen antworten.
Frau Grosse, Sie wollen doch bestimmt eine Nachfrage stellen? Dann bekommen Sie das Wort, bitte schön!
Ich möchte eine Nachfrage stellen, Herr Senator Czaja. Wie mir bekannt ist, nimmt Ihre Senatsverwaltung an dem Runden Tisch „Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderungen“ teil. Welche Ergebnisse haben diese Treffen denn bislang erzielt?
Frau Abgeordnete Grosse! Das ist richtig. Auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nimmt an diesem Runden Tisch teil, ebenso die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Welche genauen Erkenntnisse man jetzt genau zu diesem speziellen, von Ihnen angesprochenen Thema hat, kann ich Ihnen derzeit nicht sagen. Ich reiche es Ihnen gern nach. Wir können es auch im Ausschuss erörtern, um uns dazu Details geben zu lassen. Die EU-Norm zur Ausstattung von Fahrzeugen gehört nicht in den Fachbereich der Senatsverwaltung, sodass ich Ihnen jetzt dazu auch nicht präzise antworten kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: In welcher Höhe und für welchen Zeitraum stehen städtebauliche Fördermittel für die vier weiteren Bezirkszentren Residenzstraße in Reinickendorf, die Dörpfeldstraße in Treptow-Köpenick, die Bahnhofstraße in Tempelhof-Schöneberg und die Spandauer Altstadt, welche aktuell in das Programm aktive Zentren aufgenommen wurden, insgesamt zur Verfügung? Wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Projekte? – Vielen Dank!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Vogel! Wir bekommen für diese Bereiche auch aus dem Bundeshaushalt Geld.
Für das Jahr 2015 sind im Bundeshalt insgesamt für diese Städtebaufördermittel 700 Millionen Euro vorgesehen. Auf Berlin heruntergebrochen sind das zum Glück 20 Millionen Euro mehr als in den früheren Jahren, also rund 100 Millionen Euro, die wir insgesamt für diese Programme in diesen Bereichen zur Verfügung haben.
Was jetzt die vier neuen Gebiete konkret anbelangt, die wir in die aktiven Zentren aufnehmen können, gibt es noch keine detaillierten Zahlen. Die Bezirke erarbeiten im Moment einen Kosten- und Umsetzungsplan. Wir wollen im Jahr 2015 in die Umsetzung gehen. Insofern wird im ersten und zweiten Quartal feststehen, für welche Maßnahme wie viel in der jeweiligen Geschäftsstraße ausgegeben wird.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es wäre ein Zeitraum von rund zehn Jahren. Berlin trägt – wenn ich das richtig weiß – rund zwei Drittel der Kosten. Das wären pro Jahr pro Gebiet ungefähr 1,5 Millionen Euro, die für die unterschiedlichsten Maßnahmen, die vor Ort umgesetzt werden können, zur Verfügung stehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass das Land Berlin erwägt, sich aus der Bespielung des Humboldt-Forums zurückzuziehen?