Protokoll der Sitzung vom 12.01.2012

Sie müssen eine Frage stellen!

Sie müssen erst eine neue Beschlusslage schaffen. Wie wollen Sie das realisieren? Es geht nicht so, wie Sie das hier vortragen.

Herr Senator Henkel!

Ganz konkret meinen Sie die Frage Polizeipräsident und die bei Ihnen damit verbundene Sorge, ich oder wer auch immer würde par ordre du Mufti am LGG und am Landesbeamtengesetz vorbei entscheiden. Dem ist nicht so. Richtig ist, dass ich eine Ausnahme beantragt habe, um mir eine weitere Option zu sichern. Ich habe vorhin da

(Bürgermeister Frank Henkel)

von gesprochen, dass der Landespersonalausschuss eine unabhängige Einrichtung des Landes Berlin ist. Das ist auch so, und zu dieser Unabhängigkeit sage ich noch einmal das, was ich eben gesagt habe: In Fällen, in denen der Landespersonalausschuss allgemein oder im Einzelfall – das ist hier die entscheidende Formulierung – eine Ausnahme von der Stellenausschreibungspflicht zulässt, besteht deshalb auch keine Stellenausschreibungspflicht nach dem Landesgleichstellungsgesetz.

Danke schön! – Eine Nachfrage vom Kollegen Lux. – Bitte!

Danke schön, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Angenommen, der Landespersonalausschuss beschließt, dass die Ausschreibungspflicht in diesem Fall entfällt, entfällt dann nach Ihrer Rechtsansicht auch die Pflicht eines geordneten Auswahlverfahrens? Man trennt ja auch nach Landesbeamtengesetz – wie Sie wissen, aber hier nicht erwähnt haben – zwischen Ausschreibung und Auswahl. Was machen Sie, wenn sich Ihre Bewerberinnen und Bewerber trotzdem auf die Stelle bewerben? Wollen Sie dann auch auf ein geordnetes Auswahlverfahren verzichten?

Herr Senator Henkel – bitte!

Was ich mache, habe ich im Übrigen im Innenausschuss am Montag dieser Woche erklärt. Ich werde ein ordnungsgemäßes Verfahren sicherstellen. Das ist mein Bemühen, und deshalb habe ich vorsorglich diesen Antrag gestellt.

[Beifall bei der CDU – Zurufe von den Grünen]

Danke schön! – Diese Fragestunde hat für heute ihre Erledigung gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.

Ich komme jetzt zur

lfd. Nr. 4:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt die SPD. – Kollege Isenberg, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! – Meine Frage geht an den Gesundheitssenator. – Herr Senator Czaja! Nach der erfolgreichen Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in der letzten Legislaturperiode sind neue Produkte für Raucherinnen und Raucher auf den Markt gekommen. Ich denke da an die elektronische Zigarette. Sehen Sie hier gesetzlichen Justierungsbedarf oder Handlungsbedarf in der Rechtsumsetzung?

Bitte schön, Herr Senator Czaja!

Herr Präsident! Herr Kollege Isenberg! Es ist schon so, dass es beim Thema elektronische Zigarette unterschiedliche Rechtsauffassungen gab. Wir haben deswegen am 4. Januar bei uns im Haus die unterschiedlichen Verwaltungen – die Justizverwaltung und die Verantwortlichen aus dem gesundheitlichen Verbraucherschutz usw. – eingeladen. Wir haben diese rechtlichen Auffassungen miteinander ausgetauscht, und es verfestigt sich die Auffassung, dass es sich bei der elektronischen Zigarette um ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es ist also ein Funktionsarzneimittel, und die Verantwortlichkeiten sind damit relativ klar geregelt. Es ist so, dass die Zuständigkeit bei der Verfolgung bei den Bezirken, also bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern liegt, und bei Großhändlern, Importeuren, Herstellern oder Großapotheken ist das LAGeSo zuständig. Wir haben die Bezirke, die noch etwas Hilfestellung benötigt haben, noch einmal darauf hingewiesen, dass das auch im RdB schon im Jahr 2010 miteinander besprochen wurde.

Danke schön! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege Isenberg? – Bitte!

Meine Nachfrage bezieht sich auf den Wasserdampf, der von dieser elektronischen Zigarette emittiert wird. Gibt es schon abschließende Erkenntnisse über die Frage, ob dieser Wasserdampf auch für andere Menschen gesundheitsschädliche Stoffe beinhaltet, oder ist das eher nicht der Fall?

Herr Senator!

Ob Wasserdampf gesundheitsschädlich ist, kann ich Ihnen nicht ganz so genau sagen. Es ist zumindest so, dass die Inhaltsstoffe der elektronischen Zigarette unterschiedlich sind. Teilweise dient es zur Entwöhnung, an anderen Stellen geht es darum, Nikotin zu genießen oder eben zu konsumieren. Die Frage, ob das gefährlich ist, kann man so derzeitig noch nicht beantworten. Mein Haus hat eine Warnung ausgesprochen. Sie wissen vielleicht, dass die Lobbyisten zum Vertreiben dieser elektronischen Zigarette gegen Institutionen und Landesverwaltungen vorgehen, die das mit einer Zigarette gleichsetzen. Das haben wir nicht getan, sondern wir haben auf die Vorsicht hingewiesen. Die jeweiligen Inhaltsstoffe müssen dann überprüft werden. Das geschieht sicher schrittweise durch die Ämter, die ich eben als zuständig beschrieben habe.

Vielen Dank!

Jetzt hat für die Fraktion der CDU der Kollege Trapp das Fragerecht. – Bitte sehr!

Ich habe eine Frage an den Herrn Finanzsenator. – Herr Finanzsenator! Es waren vorhin Auszubildende der Berliner Polizei auf der Tribüne. Deshalb noch mal die Frage an Sie: Können Sie bitte die Aussage Ihres Hauses im Hauptausschuss wiederholen bzw. erläutern, wonach die Möglichkeit der Ausnahme von der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß Artikel 89 der Verfassung von Berlin von Ihnen zugelassen wird, damit 363 Beamte auf Widerruf, nämlich diese Auszubildenden, die im Frühjahr 2012 ihre Ausbildung beenden, in den Dienst der Berliner Polizei bzw. der Feuerwehr übernommen werden können?

Herr Senator – bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Trapp! Die Finanzverwaltung hat in der Tat im Dezember letzten Jahres ein Haushaltsrundschreiben an die Verwaltungen geschickt, um darauf hinzuweisen, dass in einer haushaltslosen Zeit, also ab dem 1. Januar 2012, besondere Regeln gelten. Sie haben selbst auf den Artikel 89 der Berliner Landesverfassung hingewiesen. Das heißt, in der Zeit, in der wir keinen vom Parlament beschlossenen

Haushaltsplan haben, sind Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie absolut notwendig und begründbar sind, respektive, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes erforderlich sind.

Es ist eine Konkretisierung bezüglicher vieler Punkte, die wir in diesem Haushaltsrundschreiben gemacht haben, um den Verwaltungen eine Hilfestellung, eine Anleitung, zu geben, wie sie sich in dieser Zeit zu verhalten haben. Der Artikel 89 – ich sage das an dieser Stelle, weil es das eine oder andere Mal kolportiert wird – ist keine Verfassungsbestimmung, die dem Finanzsenator ein besonderes Recht an die Hand geben soll, sondern ist eine Bestimmung, die das Budgetrecht des Parlamentes schützen soll. Sie soll sicherstellen – das sagt der Artikel 89 –, dass in einer haushaltslosen Zeit – voraussichtlich bis zur Sommerpause – die Verwaltung keine Fakten schafft, die letztlich das endgültige Budgetrecht des Parlaments präjudizieren. Es ist insofern eine Schutzfrist für das Parlament.

Um zu Ihrer konkreten Frage zurückzukommen: Sie können insofern, weil es sich um eine landesverfassungsrechtliche Vorschrift handelt, auch nicht um eine Ausnahme bitten. Das heißt, Sie können bitten, aber ich kann Ihnen keine Ausnahme gewähren, sondern die Frage, die die Verwaltung und wir gemeinsam beantworten müssen, ist, ob es zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gehört, diese Anwärter sowohl im Feuerwehr- als auch im Polizeibereich – um die geht es ja – zu übernehmen.

Wir freuen uns, dass wir an der Stelle überhaupt so viele junge Beamte ausbilden und übernehmen können, sowohl bei der Feuerwehr als auch bei der Polizei. Es wäre aus meiner Sicht deswegen kontraproduktiv, denen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, keine Einstellungsperspektive zu geben. Aber das geht dann nur über ein Anstellungsverhältnis, das solange dauert, bis der Haushalt bis zum Sommer beschlossen ist. Sie können dann in das Beamtenverhältnis übernommen werden, bis dahin, wie gesagt, Anstellung – unmittelbar dann Beamtenverhältnis. Es entstehen ihnen meines Wissens auch keine Nachteile mit Blick auf eventuelle Pensionsverpflichtungen, weil die Zeit im Anstellungsverhältnis angerechnet wird. Aber an dieser Stelle, weil es das eine oder andere Mal auch diskutiert worden ist: In einer haushaltslosen Zeit verbietet der Artikel 89 der Verfassung Beförderungen. Also Beförderungen sind nicht möglich. Insofern ist das eine gute Nachricht: Diese ausgebildeten Polizisten und Feuerwehrleute können übernommen werden, müssen sich aber noch ein bisschen gedulden, bis sie ins Beamtenverhältnis übernommen werden..… Denn wie gesagt: Es ist ein originäres Recht des Abgeordnetenhauses, im Stellenplan Beamtenstellen zu schaffen. Das kann nicht in der Verwaltung passieren, sondern das kann man erst in einem Haushaltsverfahren machen,

(Senator Dr. Ulrich Nußbaum)

das dann auch mit einem Haushaltsbeschluss endet. – Vielen Dank!

Herr Trapp, haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall.

Dann hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Gelbhaar das Wort. – Bitte!

Meine Frage richtet sich an den Senator für Verkehr, Herrn Müller. – Nachdem der Bürgermeister nun die Teilausschreibung der S-Bahn als neues Senatsziel definiert hat und gestern im Hauptausschuss die Frage abgeblockt wurde, frage ich: Welche Rechtsgutachten zur S-Bahnvergabe liegen dem Senat seit wann vor, und wann gedenkt der Senat diese zu veröffentlichen?

Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Wir haben im Moment mehrere juristische Einschätzungen zur Prüfung im Haus. Der Regierende Bürgermeister hat das vorhin angekündigt, dass nun nach der Erklärung der Deutschen Bahn ja klar ist, dass wir nur noch eine begrenzte Auswahl von Wegen zur Verfügung haben. Wir prüfen jetzt diese juristischen Stellungnahmen, aber wir haben im Moment keine Gutachten, die wir dem Haus vorlegen können.

Kollege Gelbhaar hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte sehr!

Gibt es keine Gutachten, die Sie uns vorlegen können, oder wollen Sie uns keine Gutachten vorlegen? – Zur Präzisierung dieser Fragestellung: Ihr Haus prüft seit über einem Jahr. Sollen wir wirklich davon ausgehen, dass seitdem kein Rechtsgutachten zu dieser Frage erstellt wurde, das Sie uns vorlegen können?

Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Wir bereiten eine rechtssichere Lösung vor, was auch eine mögliche Teilausschreibung anbelangt. Wir haben dafür selbstverständlich auch entsprechenden juristischen Sachverstand im Haus. Wir lassen uns auch beraten, und wir werden das entsprechend vorbereiten. Wir werden dann dem Haus nach unserer Prüfung und nach unserer juristischen Einschätzung einen entsprechenden Weg vorschlagen.

Für die Fraktion Die Linke hat Frau Dr. Schmidt das Wort zu einer Frage. – Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe eine Frage an den Finanzsenator. Sehr geehrter Herr Nußbaum! Ich frage nach Klarheit in Bezug auf den Hickhack in der Koalition zum Thema Bezirksfinanzen, nachdem gestern im Hauptausschuss von der Koalition die Debatte abgelehnt wurde. In der letzten Sitzung des Rates der Bürgermeister haben Sie die Forderung der Bezirke nach Erhöhung der Globalsumme ja noch in Gänze abgelehnt. Kurz vor Weihnachten haben die beiden Fraktionsvorsitzenden der Koalition den Bezirken 50 Millionen Euro mehr zugesagt. Das Defizit der Bezirke beträgt allerdings 111 Millionen Euro. Das Problem drängt also. Deshalb die Frage an Sie: Wann können die Bezirke mit Klarheit darüber rechnen, ob, wann und wie viel Geld sie mehr bekommen für die Aufstellung ihrer Haushalte 2012 und 2013?

Herr Senator Nußbaum – bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin! Ob sie mehr Geld bekommen, ist ja noch nicht gesagt.

[Thomas Birk (GRÜNE): Aha!]

Wir sind jetzt in einem Haushaltsaufstellungsverfahren, und dieses Haushaltsaufstellungsverfahren folgt einer sehr sinnvollen und ausgeklügelten Prozedur. Das heißt, erst einmal wird sich der Senat auf Senatsebene verständigen und dann im Senat einen Haushaltsplan beschließen, der ein Landesbudget feststellt. Da wird selbstverständlich das Bezirksbudget ein Teil dessen sein. Dann werden wir diesen Haushaltsplanentwurf dem Parlament, zu dem Sie ja auch gehören, für die Haushaltsberatungen vorlegen.

Ich sagte das eben schon: Das Parlament hat das Budgetrecht. Das Parlament kann natürlich auch im Rahmen