Nee, nee, das ganz sicher nicht. – Nächste Frage: Wer verteilt die dann? Und wie ist sichergestellt, dass es keine Notrufe über Facebook mehr braucht, weil die gebrauchten Sachen nicht rechtzeitig da ankommen, wo sie gebraucht werden?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wir sind für das Engagement der jeweiligen Institutionen vor Ort sehr dankbar, und es wird immer Aufrufe auch von Facebook vor Ort geben, binnen der einen oder anderen Stunde diese oder jene Unterstützung zu bekommen. Wenn dies aber von Ehrenamtlichen oder Anwohnern so nicht möglich ist, gibt es auch immer eine Abstimmung mit den jeweiligen Institutionen, mit der „Arbeitsgruppe Ehrenamt“ des landesweiten Koordinierungsstabs, die auf dieses Lager zugreifen und dann die notwendigen Hilfsgüter von dem THW, von der Feuerwehr oder von Unterstützungsgruppen der Bundeswehr an den jeweiligen Ort bringen lassen, aber es wird sicherlich auch weiterhin so sein, dass bürgerschaftliches Engagement über Facebook stattfindet und der Senat das nicht unterbinden will und auch nicht unterbinden wird.
Vielen Dank, Herr Senator! – Die Gelegenheit zu einer Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Zillich. – Bitte!
Vielen Dank! – Herr Senator! Was empfehlen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, die Sachspenden abgeben wollen und die die Erfahrung machen, dass an der konkreten Einrichtung, wo sie das tun wollen, im Moment dieser akute Bedarf für diese Sachspende nicht da ist, allgemein der Bedarf aber schon da ist?
Zunächst empfehle ich denjenigen, die spenden wollen, immer stärker in Notaufnahmeeinrichtungen und in Erstaufnahmeeinrichtungen zu spenden, weil dort der Bedarf größer ist und weil die neu ankommenden Flüchtlinge dort häufiger der Unterstützung bedürfen als in Gemeinschaftsunterkünften.
Das Zweite ist, dass wir ansonsten, wenn Dinge in den jeweiligen Unterkünften abgegeben werden, die dort nicht gebraucht werden können, diese dann in die Sammeleinrichtung bringen, um sie von dort aus zu verteilen.
Das sind die Empfehlungen, die wir dazu geben. Zudem weisen wir auch auf das hin, was an Sammel- und Spendenlisten von den unterschiedlichen Initiativen vor Ort formuliert wird. Das haben wir auch auf der Senatsseite noch einmal zusammengefasst, wo dann die jeweiligen Hilfsangebote, die man an den jeweiligen Standorten hat, stündlich aktualisiert werden. Das würden wir allein auch gar nicht schaffen, und das wird über die AG Ehrenamt dann mit den jeweiligen Hilfsorganisationen vor Ort koordiniert.
Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2014
Zunächst möchte ich dazu ganz herzlich den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßen, Herrn Dr. Dix, und erteile ihm auch das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegen heute der Jahresbericht 2014 zu Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme des Senats zur Beratung vor. In den zehn Jahren,
die seit meiner ersten Wahl durch dieses Hohe Haus vergangen sind, haben grundlegende Veränderungen in beiden Bereichen stattgefunden, die sich auch in dem aktuellen Bericht wiederspiegeln. Ich habe immer betont, dass die Bedeutung des Datenschutzes zunehmen wird. Das gilt in gleicher Weise für die Informationsfreiheit. Diese Erwartungen sehe ich, so paradox es klingen mag, bestätigt, obwohl die Enthüllungen von Edward Snowden unsere schlimmsten Befürchtungen über außer Kontrolle geratene Geheimdienste nicht nur in den USA, sondern auch in Europa noch übertroffen haben.
Zwar hat die Bundesregierung bisher nicht die notwendigen Konsequenzen für den Rechtsrahmen und die Kontrolle der Gemeindienste gezogen und hält offenbar auch keine nennenswerten Konsequenzen für nötig, aber die Unternehmen, deren wirtschaftlicher Erfolg auf dem Vertrauen der Kunden in die Sicherheit der technisch vermittelten Kommunikationen beruht, haben erste Konsequenzen gezogen. Telekommunikationsunternehmen und Anbieter von E-Maildiensten bieten verstärkt Verschlüsselungsmöglichkeiten an.
In Kürze wird eine europäische Datenschutzgrundverordnung verabschiedet werden, die, so hoffe ich, den Datenschutz auf einem hohen Niveau europaweit vereinheitlichen wird. Das ist überfällig, denn wir sind auf dem Weg in ein „stählernes Gehäuse der Hörigkeit“, wie Max Weber es mit Blick auf die deutsche Bürokratie bezeichnet hat.
Dieses Gehäuse wird allerdings nicht, wie Weber seinerzeit meinte, von Bürokraten kontrolliert, sondern von großen außereuropäischen Unternehmen, die uns eine „schöne neue Welt“ versprechen, wie ein GoogleManager es formulierte, der offenbar Aldous Huxley nicht gelesen hat. Es geht auch nicht allein um marktbeherrschende US-Unternehmen wie Google, Facebook oder Apple, sondern es geht in naher Zukunft auch um chinesische Unternehmen, deren Namen noch nicht so bekannt sind, wie etwa Alibaba und Baidu. Wenn wir nicht völlig in ein komfortabel wirkendes Gehäuse der Hörigkeit geraten wollen, dann müssen wir den Datenschutz und die Datenschutzaufsicht deutlich stärken.
Ich teile nicht die Befürchtung der Bundeskanzlerin, dass Deutschland im weltweiten Wettbewerb ins Hintertreffen geraten könnte, wenn man die Datenschutzreform nur unter dem Blickwinkel des Datenschutzes betrachten würde – Datenschutz kann im Gegenteil zum Wettbewerbsvorteil werden.
Kundenbindung und personalisierte Gesundheitsanwendungen sind wichtig und möglich, ohne die informationelle Selbstbestimmung und das Patientengeheimnis zur Disposition zu stellen. Auch die vom Senat angestrebte Smart City darf nicht zu einem Gehäuse der Hörigkeit werden, sondern sie muss den Berlinerinnen und Berlinern stets auch im öffentlichen Raum die Möglichkeit bieten, sich unbeobachtet und damit frei zu bewegen.
Es gibt übrigens ermutigende Beispiele aus der Bundeshauptstadt dafür, dass Datenschutz auch in einer digitalisierten Umwelt ein Erfolgsfaktor ist: Berlin entwickelt sich zu einer Metropole der Start-ups, und immer mehr dieser Unternehmensgründer entdecken den Datenschutz als Qualitätsmerkmal, das ihnen Vorteile im Wettbewerb verschaffen kann. Ich nenne beispielhaft nur das Unternehmen Hoccer, das vor Kurzem Testsieger beim Vergleichstest für Messengerdienste wurde, und den E-MailAnbieter Posteo. Beide in Berlin ansässige Unternehmen bieten sicher verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten an. Es gibt also einen Markt für datenschutzfreundliche Produkte, und solche Geschäftsideen sollte der Senat noch stärker als bisher fördern und selbst nutzen, um mit gutem Beispiel voranzugehen.
Lassen Sie mich mit einer persönlichen Bemerkung schließen! Sie haben die Arbeit unserer Dienststelle in den zurückliegenden zehn Jahren immer wieder, auch durch Haushaltsentscheidungen, unterstützt, wofür ich Ihnen herzlich danke. Der Datenschutz und die Informationsfreiheit werden auch in Zukunft die Unterstützung des Abgeordnetenhauses brauchen, denn die Aufgaben wachsen sowohl aufgrund der technischen Entwicklung als auch durch die europäische Datenschutzreform noch deutlich an.
Meine offizielle Amtszeit hat im Juni dieses Jahres geendet. Ich gehe davon aus, dass Sie in Kürze einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählen werden. Eine weitere Verzögerung dieser Entscheidung würde der Bedeutung dieses Amts nicht gerecht.
Das Berliner Datenschutzgesetz sieht zwar vor, dass der Amtsinhaber auf Aufforderung des Parlamentspräsidiums bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt bleibt. Ich
schlage allerdings vor, dass diese gesetzliche Bestimmung bei nächster Gelegenheit in der Weise geändert wird, dass die Pflicht zur weiteren Amtsausübung auf längstens sechs Monate begrenzt wird. Das würde der Rechtslage im Land Brandenburg entsprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
[Beifall bei der CDU, den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Uwe Doering (LINKE) in Richtung SPD: Sie hätten auch mal klatschen können!]
Vielen Dank, Herr Dr. Dix! Ich möchte Sie bitten, den Dank des Hauses auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben!
Wir kommen nun zur Besprechung des Berichts durch die Fraktionen. Den Fraktionen steht jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt nach Fraktionsstärke die SPD. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kohlmeier – bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Dix! Herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den uns vorgelegten Datenschutzbericht 2014! In diesem Bericht zeigen Sie sehr deutlich, dass unsere Daten geschützt werden müssen – und wir auch manchmal vor unseren Daten. Auch ist es wieder sehr deutlich geworden, dass Datenschutz eben nicht nur in unserer Stadt, sondern auch auf allen anderen Ebenen im Bund und in der EU eine Rolle spielt. Die uns vorliegende Drucksache – oder anders und ausführlich: die Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2014 ist die Antwort des Berliner Senats auf den Datenschutzbericht und den Informationsfreiheitsbericht für das Jahr 2014.
Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass der Senat dazu antwortet. Trotzdem möchte ich mich vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Senatsverwaltungen für die Stellungnahme und für die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Bericht des Datenschutzbeauftragten bedanken.
Der Datenschutzbericht 2014 zeigt – wie auch Herr Dr. Dix bemerkt hat –, dass von uns beschlossene Gesetze wie z. B. das Informationsfreiheitsgesetz auch zu einer verstärkten Nachfrage durch die Berlinerinnen und Berliner führen. Ich begrüße das Berliner Informationsfreiheitsgesetz, und deshalb ist es umso wichtiger, dass der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand weiter
verbessert und vereinfacht wird. Dies führt, wie bereits Herr Dr. Dix und sein Team im Bericht erwähnten, zu mehr Transparenz der Entscheidungen des Landes Berlin, dies führt zu mehr Verständnis über die Entscheidungen, und dies führt zu einer größeren Beteiligung der Berlinerinnen und Berliner.
Aber der Datenschutzbericht 2014 weist immer auch sehr deutlich darauf hin, dass es große datenschutzrechtliche Baustellen gibt. Eine hat Herr Dr. Dix eben noch einmal benannt: den NSA-Skandal. Aber es gibt auch viele kleinere, die in dem Bericht erwähnt werden, wie z. B. dass Berliner Behörden keine E-Mail-Dienste von Anbietern nutzen, die ihren Sitz nicht in der EU haben.
In dem 177-seitigen Datenschutzbericht finden sich aber auch nicht ganz alltägliche Themen, zu denen sich der Datenschutzbeauftragte eingebracht hat. Zwei Beispiele möchte ich Ihnen hier nennen: Auf Seite 60 des Datenschutzberichts finden Sie, dass sich der Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Deutschen Schachbund eingesetzt hat, dass keine elektronischen Geräte bei Schachturnieren zugelassen werden, z. B. Handys, um das sogenannte elektronische Doping zu unterbinden. Ein weiteres Beispiel finden Sie in dem Bericht aus dem Bereich des Tourismus: Herr Dr. Dix und sein Team haben geprüft, dass vom Zoologischen Garten nicht in den Sanitärbereich des naheliegenden Designhotels geschaut werden konnte. Das Prinzip „Privacy by Design“ war bei den bodentiefen Fenstern gerade nicht berücksichtigt worden.
Es ist mir wichtig zu erwähnen, dass der Berliner Datenschutzbeauftragte auch seine Sanktionsmöglichkeiten genutzt hat: In insgesamt 25 Fällen wurden Bußgeld- oder Verwarnungsbescheide erlassen, und in 17 Fällen wurden Strafanträge gestellt. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass der Datenschutz in Berlin kein zahnloser Tiger ist.