Sehr schön, Herr Präsident! Vielen Dank! – Herr Abgeordneter Kowalewski! Zu 1: Der Transport von Brennelementen erfolgt in unregelmäßigen Abständen. Seit dem Jahr 2000 sind in neun Fällen unbestrahlte Brennelemente vom Hersteller, in Frankreich in einem Fall aus den USA angeliefert worden. Im gleichen Zeitraum sind drei Transporte mit bestrahlten Brennelementen in die Vereinigten Staaten abgegangen. Auf dem Landweg erfolgt der Transport durchgängig mit Lkws. Nach der Anlieferung und vor dem Abtransport lagern die Brennelemente im Bereich des Reaktors.
Zur zweiten Frage: Das Gefährdungspotenzial ist außerordentlich gering. Die unbestrahlten Brennelemente können von Hand bewegt werden. Sie wiegen nur wenige Kilogramm und enthalten jeweils nur einige Hundert Gramm spaltbares Material. Von ihnen geht praktisch keine Strahlung aus. Die genutzten Brennelemente klingen vor dem Abtransport längere Zeit ab und haben einen großen Teil ihrer Aktivität verloren. Die eingesetzten Transportbehälter erfüllen die rigiden, in der Bundesrepublik geforderten Bedingungen und umschließen die wenigen Kilogramm Material pro Transport sicher. Das Material hat bereits in frischem Zustand, erst recht in benutztem eine Anreichung unter 20 Prozent und ist nicht waffenfähig. Besondere Sicherungsmaßnahmen erübrigen sich daher.
Vielen Dank! – Herr Kowalewski! Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Nein? – Dann hat sich der Kollege Oberg gemeldet. – Bitte schön!
Erstaunlich, was es heute so alles an Nachfragen gibt. – Herr Senator Müller! Gab es in der Vergangenheit meldepflichtige Vorfälle, die in Zusammenhang mit dem Ab- oder Antransport bzw. Lagerung von strahlendem Material rund um den Forschungsreaktor in Wannsee standen?
Herr Senator! Können Sie mir Auskunft darüber geben, wie viele Brennstoffe bzw. in welcher Menge Brennstoffe derzeit auf dem Gelände des Reaktors gelagert werden? In welcher prozentualen Höhe haben diese Brennelemente genau Anreicherungen?
Dann hat die Fragestunde für heute ihren Abschluss gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt die SPD-Fraktion mit dem Kollegen Langenbrinck. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Senatsverwaltung für Inneres bzw. den Staatssekretär. – Stimmen Sie der Auffassung des Staatssekretärs zu, dass es vom Bezirksamt Lichtenberg – –
Einen Moment! Entschuldigung! Sie können nur anwesende Senatsmitglieder fragen. Herr Henkel ist nicht anwesend.
Vielen Dank für den Hinweis, Kollege Oberg! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Stimmen Sie der Auffassung zu, dass das vom Bezirksamt Lichtenberg eingeführte Pilotprojekt eines Online-Ordnungsamtes für Infrastrukturprobleme im öffentlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Bürgerbeteiligung und zur Steigerung der Servicequalität darstellt?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe gerade auf Zuruf auch der Innenverwaltung gehört, dass es sehr zu begrüßen ist.
Jetzt gibt es noch eine Nachfrage an den Regierenden Bürgermeister. – Vielen Dank für Ihre Antwort! Ist denn eine Evaluierung des Lichtenberger Pilotprojekts geplant und strebt der Senat bei erfolgreicher Evaluierung den landesweiten Einsatz dieses Online-Ordnungsamtes an?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Sinn von Pilotprojekten ist die Überprüfung, ob sie gut geflogen sind, sonst wäre es fatal. Wenn es positiv evaluiert wird, muss selbstverständlich in Absprache mit den anderen Bezirken überlegt werden, wie eine flächendeckende Einführung möglich ist. Ich halte es für einen guten Ansatz. Der Senat wird das unterstützen. Wir sehen, ob wir im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung Optimierungen durchführen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senator Czaja: Für wie viele Berliner Leistungsberechtigte wurden im Jahr 2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt?
Im Jahr 2011 wurden von 112 485 Bildungs- und Teilhabeberechtigten insgesamt 231 130 Einzelleistungen beantragt. 56 Prozent der BuT-Berechtigten haben einen Antrag gestellt. Das ist eine sehr positive Tendenz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Sehr geehrter Herr Wowereit! Wie und wann gedenken Sie als Regierender Bürgermeister und Aufsichtsratvorsitzender der Flughafengesellschaft zumindest nachträglich für Transparenz rund um die Flugrouten des BER zu sorgen und offenzulegen, was der Senat konkret unternommen hat, um durch optimierte Flugrouten die betroffenen Bürgerinnen von Fluglärm zu entlasten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es geht nicht nur um Bürgerinnen und Bürger in einem bestimmten Ortsteil oder Bereich, sondern natürlich um alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Das sollte man einmal zur Kenntnis nehmen. Es wird immer so getan, als ob es nur ein paar Tausend gibt. Im Rahmen dieses Flugverfahrens ist sehr viel diskutiert worden. Es gab Bürgerinitiativen, die sich rechtzeitig artikuliert haben. Es gab Betroffene, die das erst später tun konnten, weil sie davon noch nichts wussten.
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass das gesamte Verfahren ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren ist. Wir haben die Fluglärmkommission. Die hat Rechte. Dort wird eine umfassende Bürgerbeteiligung durchgeführt. Deshalb sitzen die betroffenen Gemeinden dort drin. Deshalb sitzen die Berliner Bezirke dort drin. Deshalb wurden dort über Monate lange Verfahren und Anhörungen durchgeführt. Dort hat die Flugsicherung etwa unterschiedliche Modelle erarbeitet und vorgestellt, auch gesagt, wie sie das abgewogen hat.
Die Fluglärmkommission hat dann in der ihr zustehenden rechtlichen Kompetenz auch Empfehlungen abgegeben.
Eine Empfehlung war etwa – da war man sich weitestgehend einig –, dass man Gemeinden oder Personengruppen nicht doppelt durch An- und Abflüge belasten sollte. Das kann man anders machen. – Dann gibt es die andere Methode, da sagt man: Na, wenn schon, dann soll’s dicke kommen, dann sollen einige alles abkriegen! – Die Fluglärmkommission hat in Abwägung dieser unterschiedlichen Interessen gesagt: Bitte sehr, diejenigen, die mit Anflügen belastet sind, die müssen bei den Abflügen entlastet werden und umgekehrt. – Daraufhin kamen dann auch veränderte Routenpläne zur Diskussion, und die Flugsicherung wurde von den betroffenen Gemeinden und Interessenvertretungen aufgefordert – – Im Übrigen sind auch Verbände da drin, die einen sehr starken Einfluss haben, die das bundesweit machen, die ihren Sitz in Frankfurt haben, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, die also sozusagen schon Profis sind, sie müssen sich nicht alles neu erarbeiten. Sie alle haben versucht, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen. Daraufhin kam dann eine veränderte Flugroutenplanung zustande, beispielsweise ein stärkerer Geradeausflug in Richtung Westen, wodurch wieder eine große Entlastung entstanden ist – Sie kennen alle die Diskussion. Zum Schluss – für etliche überraschend – kam dann eine Entscheidung zustande, eben nicht unter der Prämisse, dass man An- oder Abfluggebiete doppelt belasten soll: die Variante über den Müggelsee – zur Schonung der Bürgerinnen und Bürger in Erkner. Das wurde abgewogen, auch von der Flugsicherung.
Das Umweltbundesamt hat selbst Abwägungen vorgenommen, hat ein Gutachten abgegeben. Es ist gesetzlich geregelt, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Benehmen mit dem Umweltbundesamt herstellen soll. Das Umweltbundesamt hat zwar gesagt, wenn bestimmte Prämissen nicht gesetzt würden, könne man auch andere Routen wählen. Sie haben aber auch gesagt, unter den Prämissen die gesetzt worden seien, sei die Flugroute über den Müggelsee zur Schonung der Bürgerinnen und Bürger in Erkner akzeptabel. Sie haben aber auch gesagt, wenn Parallelverkehr nicht als Prämisse gesetzt würde, hätte man auch andere Routen nehmen können.