Protokoll der Sitzung vom 12.11.2015

Vielen Dank! – Wer antwortet für den Senat? – Herr Senator Czaja – bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Taş! Die Berliner Immobilienmanagementgesellschaft hat gestern von der Innenverwaltung das Projekt übertragen bekommen. Es hat auch schon in den Wochen davor mit dem Bauamt in Treptow-Köpenick Gespräche darüber gegeben, dieses Objekt zu ertüchtigen. Dafür sind einige brandschutzrechtliche Umbaumaßnahmen notwendig, die in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen gegenüber der BIM auch beauftragt wurden. Dann soll dies eine Flüchtlingsunterbringung werden, zunächst eine Notunterkunft.

Vielen Dank, Herr Senator! – Herr Taş – bitte!

Herr Senator! Wie und von wem wird entschieden, wer dort, in diesem ehemaligen Abschiebeknast, untergebracht werden soll und wer woanders? Wer entscheidet darüber?

Vielen Dank! – Herr Senator – bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Taş! Das Belegungsmanagement in den Unterkünften führt das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch – die Berliner Unterbringungsleitstelle zusammen mit der Leistungsstelle. Insofern wird von dieser die Entscheidung vorgenommen, wer in welcher Unterkunft untergebracht wird.

Vielen Dank, Herr Senator! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat Frau Abgeordnete Bayram. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator Czaja! Können Sie ausschließen, dass dort verstärkt Menschen,

(Staatssekretär Bernd Krömer)

die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und Asylantrag stellen, untergebracht werden? Also widersprechen Sie jetzt Herrn Henkel?

Vielen Dank! – Herr Senator – bitte!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Bayram! Nein, das kann ich nicht ausschließen, denn es ist einerseits so, dass das aktuelle Asylrecht vorschreibt, dass diejenigen, die verpflichtend ausreisepflichtig sind, in Unterkünften untergebracht werden müssen, in denen das volle Sachleistungsprinzip erfüllt werden kann. Das ist nur in wenigen Unterkünften der Fall, dort wo beispielweise Küchen vorhanden sind. Das ist in einer Unterkunft in Grünau der Fall. Hinzu kommt, dass natürlich auch beachtet werden muss, dass Flüchtlinge aus Kriegsgebieten – syrische Kriegsflüchtlinge beispielsweise – nicht in eine Unterkunft kommen,

[Elke Breitenbach (LINKE): Aber Roma?]

die den Eindruck erweckt, nicht nur den Eindruck, sondern es ist ein ehemaliges Gefängnis. Insofern wäre es eine Unterkunft, die gezielt auch dafür geeignet wäre, Flüchtlinge unterzubringen, die verpflichtend ausreisepflichtig sind.

[Steffen Zillich (LINKE): Und das sortiert dann die BUL?]

Vielen Dank, Herr Senator!

Nächste Frage für die Piratenfraktion stellt der Herr Abgeordnete Magalski. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Änderungen plant der Senat an der Volksgesetzgebung zum Tempelhofer Feld, um dort temporäre Notunterkünfte für Geflüchtete zu schaffen?

Vielen Dank! – Wer antwortet für den Senat? – Der Herr Regierende Bürgermeister – bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Magalski! Wir haben vorhin darüber gesprochen: Es geht lediglich darum, vielleicht kann man sagen zu konkretisieren, dass, wenn es eine Form von Randnutzung am Tempelhofer Feld geben soll – aus meiner Sicht soll es das –, es sich um

mobile, um temporäre Einrichtungen handelt. Es bleibt dabei, dass die große Freifläche des Tempelhofer Feldes nicht genutzt wird, sondern als Freifläche erhalten bleibt. Und selbstverständlich ist auch die Volksgesetzgebung zu achten, dass keine dauerhaften, unveränderbaren Immobilien dort auf dem Randstreifen errichtet werden. Um diese Konkretisierung geht es: Was heißt temporär und mobil? – Dazu muss juristisch eine saubere Formulierung gefunden werden, und das soll dann entsprechend formuliert werden.

Vielen Dank! – Herr Magalski! Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte!

Vielen Dank! – Wie läuft denn die Abstimmung mit „100 Prozent Tempelhofer Feld“ bzw. mit dem Beauftragten für den Pflege- und Entwicklungsplan? Welches Feedback gibt es von der Seite jetzt schon für diese Idee?

Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Magalski! Es hat dazu schon Gespräche gegeben – ich habe das vorhin nur in aller Kürze darstellen können –, auch mit dem Chef der Senatskanzlei. Und es gibt in den nächsten Tagen auch noch mal Gespräche mit Staatssekretär Gaebler und der Initiative. Soweit ich weiß – ich sage das vorsichtig, vielleicht sind das auch andere –, ist Herr Herzog, der auch in den vergangenen Monaten und im Rahmen des Volksentscheids einer der führenden Köpfe und Initiatoren der Volksinitiative war, unser Ansprechpartner, der die Forderungen der Initiative weiterhin formuliert und auch gemeinsam mit Herrn Böhning und Herrn Gaebler auslotet, auf welcher Grundlage des Volksgesetzes man jetzt was weiter formulieren kann, hin zum Ermöglichen von mobilen Einrichtungen. So ist mein Kenntnisstand. Gespräche werden geführt, direkt auch mit Herrn Herzog.

Vielen Dank! – Es gibt hierzu keine weitere Nachfrage.

Dann hat jetzt die Gelegenheit zur Frage Frau Abgeordnete Spranger für die SPD-Fraktion. – Bitte!

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Der Bundesgerichtshof hat am 4. November 2015 die Kappungsgrenzen-Verordnung bestätigt. Welche Auswirkung hat diese Entscheidung für

(Canan Bayram)

die Berlinerinnen und Berliner Mieter und für die vielen Wohnungssuchenden in Berlin?

Vielen Dank, Frau Spranger! – Für den Senat antwortet Senator Geisel. – Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Spranger! Mit der Kappungsgrenzen-Verordnung wurde in ganz Berlin die Möglichkeit geschaffen, dass die maximale Mieterhöhung im ungebundenen Preisbestand 15 Prozent in drei Jahren beträgt. Vorher lag diese Möglichkeit bei 20 Prozent in dem gleichen Zeitraum. Dagegen hatte ein Vermieter geklagt, mit der These, dass nicht in ganz Berlin ein angespannter Wohnungsmarkt vorherrschen würde. Der Bundesgerichtshof hat nun mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass diese Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass die Kappungsgrenze in den Ländern herabgesetzt werden kann, korrekt ist und auch den Artikel 14 Grundgesetz nicht berührt, der die Eigentumsgarantie festschreibt.

In der Konsequenz gibt das für die etwa 1,6 Millionen Mieterinnen und Mieter in Berlin die Sicherheit, dass ihre Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen darf. Das heißt, eventuelle Mieterhöhungsverlangen, die darüber hinausgehen, können jetzt erfolgreich abgewehrt werden. Ergänzt wird das Ganze noch durch die Mietpreisbremse, die seit 1. Juli dieses Jahres gilt und bei Neuvermietungen eine Erhöhung von maximal 10 Prozent im Vergleich zur vorangegangenen Miete möglich macht. Insgesamt wirkt das also mietpreisdämpfend in Berlin und ist eine deutliche Bestätigung für die Entscheidung des Senats gewesen.

[Beifall von Ülker Radziwill (SPD)]

Vielen Dank, Herr Senator! – Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte!

Danke! – Wir haben vorhin schon gehört, dass hier schon öfter diskutiert worden ist, ob wir überhaupt rechtlich auf der richtigen Seite sind. Sie haben eben gesagt, dass das durch den Gerichtshof entsprechend positiv beschieden worden ist. Nun haben wir ja in Berlin noch mehr Maßnahmen ergriffen. Ich denke an das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, an die Mietpreisbegrenzungsverordnung und an die Umwandlungsverordnung. Sehen Sie denn auch hierbei, dass unsere Entscheidungen richtig sind, indem das jetzt auch durch diesen Entscheid des Bundesgerichtshofs bestätigt worden ist?

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck Vielen Dank, Frau Spranger! – Bitte, Herr Senator!

Frau Abgeordnete Spranger! Da all diese Angriffe auf die Entscheidungen des Senats bisher im Wesentlichen damit begründet wurden, dass nicht in ganz Berlin ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, der Bundesgerichtshof jetzt aber ausdrücklich bestätigt hat, dass der Wohnungsmarkt in ganz Berlin angespannt ist und dass es dabei keine Differenzierung zwischen den einzelnen Stadtteilen innerhalb Berlins geben muss, ist die Rechtssicherheit der Entscheidungen des Senats bei der Kappungsgrenzen-Verordnung, bei der Zweckentfremdungsverordnung und beispielsweise auch bei dem zehnjährigen Kündigungsschutz im Falle der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung deutlich gewachsen. Wir fühlen uns als Senat bestätigt. Wir sind auf dem richtigen Weg und werden genau diesen Weg zum Schutz der Mieterinnen und Mieter in Berlin fortsetzen.

Vielen Dank, Herr Senator! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Otto.

Herr Senator Geisel! Dieses Urteil ist erst mal erfreulich. Es wird aber einschlägig bekannte einzelne Vermieter dazu verleiten, an einer anderen Stelle drücken zu wollen, und das ist in der Regel der Mietspiegel. Was unternehmen Sie, dass der nächste Mietspiegel rechtssicherer wird als der jetzige und nicht dazu verleitet, ihn nicht beachten zu wollen, ihn zu beklagen und ihn für nicht ausreichend wissenschaftlich – Sie kennen das – erklären zu lassen?

Vielen Dank! – Herr Senator, bitte!

Herr Abgeordneter Otto! Wir erarbeiten gerade die Ausschreibungsunterlagen für den neuen Mietspiegel. Die Konsequenz aus der Kritik an dem vorangegangenen Mietspiegel ziehen wir, indem wir versuchen, die Grundgesamtheit der einbezogenen Wohnungen zu erweitern. Wir hatten für den Mietspiegel 2015 eine Grundgesamtheit von 8 000 Mieterinnen und Mietern, die in der Stadt geantwortet haben. Das ist angesichts von 1,6 Millionen Mieterinnen und Mietern in der Tat nicht allzu viel. Angeschrieben hatten wir 50 000 oder 80 000 Mieterinnen und Mieter, und das waren die Rückläufe. Wir haben also dafür zu sorgen, dass beim neuen Mietspiegel die Grundgesamtheit der Antwortenden größer wird. Das heißt, wir

(Iris Spranger)

müssen aller Voraussicht nach die Konsequenz ziehen, mehr Mieterinnen und Mieter als bisher in der Stadt anzuschreiben, um dann mehr Antworten zu bekommen, und gegebenenfalls auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle zu antworten.

Wir diskutieren bei der Vorbereitung der Ausschreibung auch darüber, ob es sinnvoll ist, ein weiteres Merkmal oder eine weitere Lagebestimmung in den Mietspiegel einzuführen. Wir haben ja bisher einfache, mittlere und gute Lage. Es gibt Beispiele in anderen großen Städten, dass man noch stärker differenzieren kann. Wahrscheinlich wäre das eine Möglichkeit, um an der Stelle noch präziser zu arbeiten.

Insgesamt muss man aber sagen, dass der Mietspiegel Berlins der anerkannteste wissenschaftliche Mietspiegel in Deutschland ist und dass wir nur in einem bestimmten Maße dort für weitere Präzisierungen sorgen können. Das tun wir auch. Wenn wir wollen, dass das bundesweit einheitlicher geregelt wird, dann ist eine Bundesregelung erforderlich. Die wird aber für die Ausschreibung des neuen Mietspiegels nicht vorliegen. Insofern stützt sich Berlin auf die Erkenntnisse, die wir bisher gewonnen haben.

Ich nutze aber die Gelegenheit, hier noch einmal deutlich zu sagen, dass alle bisherigen Urteile, die auch in der Öffentlichkeit eine Rolle gespielt haben – Mietspiegel wird angegriffen, das eine Gericht entscheidet so, das andere Gericht entscheidet so, das Obergericht widerruft die Entscheidung des vorangegangenen Gerichts –, nicht den geltenden Mietspiegel 2015 berühren. Hierzu gibt es noch keine einschlägigen Urteile oder Angriffe. Ich bin auch der Auffassung, dass diese Angriffe auf den Mietspiegel endlich aufhören müssen, denn er ist das rechtssichere Instrument für Mieter und auch für Vermieter, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn wir mit unserer Ausschreibung dazu beitragen können, diese zu vermeiden, indem wir für den Mietspiegel eine noch präzisere Grundgesamtheit zur Verfügung stellen, werden wir das gern tun.

Vielen Dank, Herr Senator! – Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass sie sich für eine Nachfrage wirklich erst dann eindrücken, wenn es Ausführungen seitens des Senatsmitglieds gegeben hat, die tatsächlich eine Nachfrage rechtfertigen. Das schnelle Eindrücken kommt erst nach dem Gong. Dazu kommen wir gleich. Aber noch sind wir bei der gesetzten Reihenfolge.

Für die CDU-Fraktion hat jetzt die Fragemöglichkeit Herr Abgeordneter Schlede – bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Unter welchen Gesichtspunkten wählt der Senat Schulen für die Einrichtung von Schwerpunktschulen im Rahmen der Inklusion in den Bezirken aus? – Vielleicht kann ich dazu eine Antwort bekommen, die auch gleich die Begründung im Einzelnen enthält, sodass eine Nachfrage entbehrlich ist.

Vielen Dank, Herr Schlede! – Für den Senat antwortet Frau Senatorin Scheeres. – Bitte!