Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlede! Ihnen ist ja bekannt, dass das Land Berlin die Inklusion weiter voranbringen möchte. Dieses handhaben wir in einem Beteiligungsprozess. Wir haben einen Inklusionsbeirat eingerichtet, der aus Bürgerinnen und Bürgern, unterschiedlichen Initiativen und Schulen zusammengesetzt ist, und der Beirat hat uns unterschiedliche Empfehlungen mit auf den Weg gegeben. Ein Baustein war u. a. die Schwerpunktschule. Der Beirat hat auch Punkte formuliert, wie eine Schwerpunktschule aussehen soll. Daraufhin haben wir eine Facharbeitsgruppe mit unterschiedlichen Schulleitern, aber auch Fachleuten eingerichtet, die dann entsprechende Konzepte entwickelt haben.
Zur Einrichtung der Schwerpunktschulen ist zum einen die vorhandene Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf wichtig. Es geht aber auch um die gleichmäßige Verteilung von Schwerpunktschulen. Es soll ja in der Perspektive mehrere Schwerpunktschulen geben. Für 2016/17 ist die Einrichtung von sechs Schwerpunktschulen vorgesehen – und dann weitere 30 Schulen. Uns ist wichtig, dass sie in der ganzen Stadt verteilt sind. Und natürlich geht es auch darum, dass die entsprechenden Schulen dazu bereit sind, sich auf diesen Weg zu begeben und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Hierzu haben wir Gespräche mit einzelnen Schulen aufgenommen und sehen eine sehr große Bereitschaft und ein sehr großes Interesse, dieses Konzept an einzelnen Schulen umzusetzen.
Nun doch die Nachfrage: Inwieweit wurden die Bezirke bei diesen Entscheidungsprozessen mit einbezogen? Sie sind ja schließlich die Schulträger.
Sehr geehrter Herr Schlede! Wir sind ständig in Kontakt mit den Schulträgern. Uns ist natürlich wichtig, dass einerseits die Schule bezüglich dieses Themas offen ist und dass es andererseits auch vonseiten des Schulträgers gewünscht ist, solch eine Schwerpunktschule im Bezirk zu haben. Man kann an der Stelle auch sagen, dass dies ein sehr zukunftsorientiertes Konzept im Bereich der Inklusion ist, und deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es Schulträger gibt, die nicht den Wunsch haben, dieses Konzept umzusetzen.
Das war jetzt das Stichwort: Die Schwerpunktschulen sind von Ihnen schon mehrfach als Übergangsformen bezeichnet worden. Wann werden wir denn das endgültige und ausfinanzierte Konzept für die inklusive Schule erwarten können?
Sehr geehrte Frau Kittler! Das Konzept ist schon da. Das hatte ich auch schon im Ausschuss angesprochen. Es ist auch kein Geheimkonzept, sondern es ist in Facharbeitsgruppen entwickelt worden. Schulleiter und Fachleute waren beteiligt. Das war unsere Orientierungsgröße, letztendlich auch Schulen anzusprechen, die sich hierbei mit uns auf den Weg machen möchten. Wir beraten gerade den Doppelhaushalt 2016/2017, und wie Sie wissen, gibt es einige Bausteine des Inklusionskonzepts, die sich im Haushalt widerspiegeln. Das sind u. a. die Schwerpunktschulen. Sechs Schwerpunktschulen sind ab dem Schuljahr 2016/17 vorgesehen, und dann folgen 30 weitere. Wie Sie sich vorstellen können – es ist ein gestuftes Konzept –, gehen wir gestuft vor, um die Schwerpunktschulen einzurichten.
Ich frage den Senat: Halten Sie den Termin des „Sulfatgipfels“ kommende Woche – wenn man der Brandenburger Zivilgesellschaft glauben darf – am 20. November deshalb geheim, weil Sie Angst haben, wieder am Land Brandenburg zu scheitern, wenn es um die Berliner Interessen geht? Es gibt bei Campact gerade eine Resolution, die bereits von 13 500 Menschen unterzeichnet wurde, keine neuen Tagebaue und qualitativ hochwertiges Trinkwasser ohne hohe Sulfatwerte zu bekommen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Gebel! Wir halten da überhaupt nichts geheim. Es gibt noch im November dieses Jahres die angekündigte Gesprächsrunde der zuständigen Staatssekretäre, einen Maßnahmenplan festzulegen, um die Situation zu verbessern. An diesen Gesprächen werden auch Vertreter der Berliner Wasserbetriebe und der Bergbauunternehmen teilnehmen. Das ist in der gemeinsamen Kabinettssitzung verabredet worden. Inzwischen gibt es Veröffentlichungen aus Brandenburg, dass auch dort große Probleme bei der Trinkwasserqualität bestehen. Es ist also nicht nur ein Problem des Landes Berlin, sondern auch eins des Landes Brandenburg. Ich gehe fest davon aus, dass wir gemeinsam daran arbeiten, die Sulfatbelastung in der Spree deutlich zu verringern. Diese Bereitschaft ist auch bei Brandenburg vorhanden.
Wir hatten eine heftige Auseinandersetzung – wenn ich das kurz noch mal rekapitulieren darf – in Sachen Nutzung der Braunkohle. Dort fielen die Auffassungen zwischen Berlin und Brandenburg deutlich unterschiedlich aus, vor allem im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Energiewende, das Thema, das vorhin eine Rolle gespielt hat. Bei der Sulfatbelastung der Spree sind unsere Auffassungen gar nicht so weit auseinander. Wir als Land Berlin, als diejenigen, deren Trinkwasserqualität sich deutlich verschlechtert hat – es besteht noch keine Gefährdung der Bevölkerung, aber es ist deutlich schlechter geworden – dringen stärker darauf, zeitnah zu einer Veränderung zu kommen. Bei dem Ziel, die Sulfatbelastung der Spree abzusenken, besteht aber Einigkeit mit der Brandenburger Landesregierung.
Teilen Sie denn die allgemeine Einschätzung, dass ohne konkrete Sulfatgrenzwerte an der Einleitstelle der Ta
gebaue durch wasserrechtliche Genehmigungsbescheide wir hier in Berlin immer wieder steigende Sulfatanteile in der Spree, dem Uferfiltrat und im Grundwasser haben werden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben mit Brandenburg bereits seit einigen Jahren Grenzwerte festgelegt, und seit einigen Jahren müssen wir konstatieren, dass diese festgelegten Grenzwerte überschritten sind. Daraus schlussfolgernd ist das Thema auf die Tagesordnung der gemeinsamen Kabinettssitzung mit der brandenburgischen Landesregierung gesetzt worden, um zu klären, was wir tun können, um die Grenzwerte zukünftig einzuhalten bzw. die Sulfatwerte unter diese Grenzwerte zu drücken. Die ursprüngliche Position, die Brandenburg diesbezüglich eingenommen hatte – ich interpretiere jetzt mal –, war, dass sich die Sulfatbelastung durch die entsprechenden Auswaschungen bei Tagebauen etc. von selbst erledigt und die Sulfatbelastung automatisch abnimmt. Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Deswegen ist dringender Handlungsbedarf geboten, und deswegen setzen Berlin und Brandenburg sich zusammen, um einen konkreten Maßnahmenplan zu erarbeiten.
Was noch offen ist, was wir aber auch dringend benötigen, das ist eine Beteiligung des Freistaats Sachsen. Auch der Freistaat Sachsen trägt mit seinen Tagebau- und Bergwerkimmissionen dazu bei, dass die Sulfatbelastung der Spree steigt. Es ist also nicht nur eine Angelegenheit von Berlin und Brandenburg, sondern es ist auch eine Einbeziehung des Freistaats Sachsen vonnöten. Hier müssen wir noch weiter vorangehen; das haben wir bisher noch nicht geschafft.
Herr Senator! Inwieweit ist denn eine Beteiligung der Bergbauunternehmen an der Reduzierung der Sulfatbelastung in der Spree vorgesehen oder gar gesichert, auch angesichts der stattfindenden Verkaufsverhandlungen?
Herr Abgeordneter Zillich! Es ist eine Forderung des Landes Berlin, dass die Bergbauunternehmen sinnvollerweise daran beteiligt werden, dass also eine Verursacherbeteiligung stattfinden muss. Inwieweit das mit den laufenden Verkaufsverhandlungen gerade in Brandenburg in Einklang zu bringen ist, werden letztendlich die Verhandlungen zeigen, ebenso die Frage, wie sich das rechtssicher durchsetzen lässt. Es ist aber ausdrücklich die Position des Landes Berlin, hier das Verursacherprinzip zur Wirkung zu bringen.
Für die nächste Frage erteile ich der Kollegin Lompscher von der Linksfraktion das Wort. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Warum hat der Innensenator die seit dem Sommer 2014 anhängige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan zur Kleingartenkolonie Oeynhausen so lange – bis zum Herbst 2015 – hinausgezögert? Wie kam er zu der Auffassung, die Erschließung des Grundstücks sei mit dem nie näher konkretisierten Erschließungsangebot eines Investors gesichert, und damit bestünde ein Baurecht?
Frau Abgeordnete Lompscher! Der Senat hat hier überhaupt nichts hinausgezögert. Der Vorgang des bezirksaufsichtsrechtlichen Verfahrens bezüglich des Beschlusses über die Kleingartenkolonie Oeynhausen war vielmehr ein sehr komplexer. Es war eine sehr schwierige Rechtsprüfung. Im Ergebnis dieser Rechtsprüfung sind wir, auch in Abstimmung mit anderen Senatsverwaltungen, zu dem Ergebnis gekommen, das Sie gerade skizziert haben.
Wie sollte denn der durch diese Senatsentscheidung herbeigeführte mutmaßliche exorbitante Planungsgewinn vom ursprünglichen Kaufpreis von 600 000 Euro auf
Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Antwort schriftlich nachliefern werde. Das kann ich jetzt aus dem Stegreif nicht beantworten.
Es ist ja so, Herr Staatssekretär, dass insbesondere rechtliche Prüfverfahren in der Innenverwaltung heute schon mehrfach Gegenstand waren, deshalb frage ich Sie: Wie lange dauert denn ein durchschnittliches Prüfungsverfahren in der Innenverwaltung?
Üblicherweise sind wir in der Situation, dass solche sehr komplexen Verfahren aus den Bezirken – und nur auf diese spielen Sie offenbar an –
eher die Ausnahme darstellen. Deshalb kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Vergleiche nennen, da derartig komplexe Sachverhalte, die eine so umfangreiche Prüfung benötigen, glücklicherweise nicht häufig auftreten.
Für die nächste Frage erteile ich dem Kollegen Prieß das Wort. – Nein! Es ist der Herr Spies. – Bei mir steht Prieß, aber wir nehmen auch Spies. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wurden die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der zu Beginn des Jahres 2014 abgeschlossenen Evaluation des Projekts „Heime“ inzwischen umgesetzt?