Dieses Problem wollen wir Freien Demokraten beheben und legen Ihnen hierzu einen Vorschlag vor. Dazu haben wir vor allem zwei Ansätze in unserem Antrag benannt: Zum einen gilt es, für einige Ausschreibungen Altfahrzeuge gar nicht erst zuzulassen. Zum anderen gilt: Dort, wo nutzbare, junge, gebrauchte Fahrzeuge vorhanden sind, ist die Übergabe von gebrauchten Fahrzeugen an den nächsten Betreiber schon vorab in der Vergabe zu regeln. Denn das eröffnet dann dem nächsten Betreiber Chancen und nimmt Risiken vom laufenden Betreiber.
Diese Änderungen würden auf jeden Fall dazu führen, dass mehr Wettbewerb entsteht. Mehr Wettbewerb ist nicht nur nötig, um Kosten zu senken, sondern vor allem auch, um eine bessere, modernere S-Bahn zu haben, um attraktivere Fahrzeuge einzusetzen, die für die Nutzer auch attraktiver sind.
Auch wenn der Senat auf meine Anfragen sinngemäß geantwortet hat, dass das alles nicht so wichtig wäre – ich meine, moderne S-Bahnnutzer verlangen nun einmal Dinge wie WLAN und USB-Steckdosen und moderne Raum- und Beleuchtungskonzepte. Diese Konzepte gibt es ja auch, nur leider woanders und nicht in Berlin.
Die Ausschreibungspolitik des Berliner Senats führt dazu, dass bei uns die Leute stattdessen noch in alten, unattraktiven Wagen bis in die 2030er-Jahre hinein werden fahren müssen. Wer einen attraktiven ÖPNV will, der von mehr Menschen genutzt wird – und dazu haben wir uns in dem Haus hier immer alle bekannt –, der muss die Voraussetzungen dafür natürlich auch schon in den Ausschreibungen schaffen, und das versäumt gerade der Senat.
Der Antrag der CDU hat dasselbe Grundanliegen wie unser FDP-Antrag. Er unterscheidet sich in einzelnen Aspekten. Einer ist: Wir Freien Demokraten sehen es kritisch, den Interimsvertrag zu kündigen, der bereits ab nächsten Monat umgesetzt werden soll, weil wir einfach glauben, dass die Position des Landes Berlin gegenüber dem Betreiber so eher noch schlechter würde. Wir sind aber offen, die Diskussion zu führen und vielleicht sogar
beide Anträge zu einem gemeinsamen Ansatz zusammenzuführen und die verschiedenen guten Ideen miteinander zu verbinden.
Das Ziel ist ganz klar: Wir wollen einen attraktiveren und einen kostengünstigen S-Bahnverkehr. Das ist unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Verkehrs- und Umweltpolitik. Damit unsere wachsende Stadt gut funktionieren kann, ist deshalb eine solche Verbesserung der Ausschreibung für die S-Bahn absolut unabdingbar, und ich hoffe, wir können Sie davon überzeugen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch in diesem Jahr soll mit der S-Bahn der Interimsvertrag II abgeschlossen werden. Die Forderung im CDU-Antrag, die Vergabekonzeption jetzt zu ändern, ist für mich nicht nachvollziehbar, denn die damals CDU-geführte Wirtschaftsverwaltung hat 2015 an allen Entscheidungen mitgewirkt – und das ohne Widerspruch. Ihre Kritik ist somit unglaubwürdig.
An die geplante Interimsvergabe sollen sich kurz laufende Folgeverträge für beide Teilnetze anschließen. Dies ist letztlich Ergebnis der Langlebigkeitsuntersuchungen für die Baureihe 481. Diese Fahrzeugflotte ist auch noch 16 Jahre einsatzbereit und flexibel genug, um die geforderten Leistungen zu erbringen. Ein Weiterbetrieb dieser Baureihe bis ca. 2030 ist möglich und finanziell sinnvoll. Bei derartigen Vergaben, die nur ein Verkehrsunternehmen erbringen kann, ist gesetzlich vorgegeben, dass ein Wirtschaftsprüfer im Auftrag des Senats die Kalkulation und die kalkulierte Rendite im Detail prüft. Ihre Aussage, dass im Ergebnis der Ausschreibung des Teilnetzes Ring plus Südost Mehrkosten gegenüber dem Altvertrag entstünden, ist schlicht falsch. Das ist so, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen. Beim heutigen Vertrag zahlt die S-Bahn die Trassen- und die Stationspreise und erhält im Gegenzug die Fahrgeldeinnahmen. Beim künftigen Bruttovertrag ist es anders herum. Dann stehen die Einnahmen dem Land zu, und die S-Bahn fährt zu einem Preis je Zugkilometer – ohne selbst von steigenden Fahrgeldeinnahmen zu profitieren.
Ihre Forderung nach einer transparenten und diskriminierungsfreien Vergabe sollte nicht darin münden, die Leistungen der S-Bahn, wie in anderen Regionen, auseinanderzureißen und etwa Fahrzeugbereitstellung und Betrieb getrennt zu vergeben. Dieses Vorgehen würde eine mas
sive Verlagerung der Risiken auf die Länder bedeuten. Das kann nicht in Ihrem und unserem Interesse sein. Die Schwierigkeiten ergeben sich nämlich immer dann, wenn die eingesetzten Fahrzeuge nicht mehr einsatzfähig sind. Ich möchte dies kurz an zwei Beispielen verdeutlichen.
Schaut man sich das Debakel um die Pendlerstrecke der Nord-Ostsee-Bahn zwischen Hamburg und Sylt an, stellt man fest, hier wurden im November 2016 alle Wagen wegen Mängeln aus dem Verkehr gezogen. Die finanziellen Auswirkungen bleiben zunächst einmal am Land hängen. Erst nach langen juristischen Auseinandersetzungen kann das Land unter Umständen von beteiligten Unternehmen Regress fordern. Ein weiteres Beispiel bietet die Mitteldeutsche Regiobahn. Hier kam es zu Fahrzeugausfällen zwischen Zwickau und Chemnitz. Auch hier zeigt sich, dass es bei den Fahrzeugschäden regelmäßig zu absurden Entlastungsversuchen der Hersteller kommt und der Verbund als Aufgabenträger zwischen den Stühlen sitzt. Zwei Beispiele für Vergabekonzepte, die den Aufgabenträgern derzeit um die Ohren fliegen.
Schaut man sich die Berliner S-Bahn-Krise an, stellt sich dies anders dar. Ja, es gab massive Mängel an den Fahrzeugen, Fehler im Management der S-Bahn und Probleme bei der Verjährung gegenüber Bombardier. Berlin hat aus der Vergangenheit gelernt und deshalb im Vertrag mit der S-Bahn ein hartes Controlling vorgesehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Friederici das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wie auch die FDP-Fraktion haben sehr folgerichtig erkannt, dass man die Fehler, die man beim ersten Ausschreibungsverfahren gemacht hat, eben nicht wiederholen sollte. Der Grundfehler bei der ersten Ausschreibung war – wir hatten eine ganze Reihe von Bewerbern –, dass wir nach einer nicht optimal ausformulierten Ausschreibung Klagen gegen das Vergabeverfahren hatten, mit dem Ergebnis, dass zum Schluss in der Tat die Grundsätze für die Vergabe nur noch auf einen Bewerber zutrafen. Das war die Berliner S-Bahn AG. Bevor ich weiter in die Genese der Vergangenheit gehe und den Blick in die Zukunft schweifen lasse, möchte ich allerdings noch etwas zu der Situation sagen, die wir 2011 vorgefunden haben.
Als wir damals – CDU und SPD – die Senatsregierung übernommen haben, haben wir ab 6. Januar 2009 eine
Winterkrise gehabt. Darauf folgten dreieinhalb Winter, in denen es ähnlich schlimm lief und kein stabiler S-BahnVerkehr vorhanden war. Inzwischen wissen wir: Es sind mehr Fahrzeuge vorhanden, mehr Werkstätten, es wird mehr Lagerwirtschaft betrieben, es gibt auch wieder mehr Personal. All das ist der Verdienst nicht nur des Managements, das vorher Fehler gemacht hat, sondern vor allen Dingen der Mitarbeiter. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion sehr herzlich bedanken.
Außerdem ist es sehr wichtig zu sagen, dass die Ausschreibung, die wir dann begonnen haben, gegen den Widerstand der Vorgängerkoalition aus SPD und Linkspartei, das einzige Mittel war, schnell Fahrzeuge zu erhalten. Es gab dann eben aufgrund eines schlechten Ausschreibungstextes Klagen, Verzögerungen und Ähnliches, und wir hatten am Ende nur einen Bewerber. Genau das wollen wir verhindern. Wir wissen alle – Henner Schmidt von der FDP hat es richtig gesagt –: Es gibt vergleichsweise keinen öffentlichen Nahverkehr, der so teuer und damit zum Nachteil der Steuerzahler fährt, wie das, was jetzt mit der S-Bahn GmbH vereinbart worden ist.
Wir wollen für den nächsten Teilabschnitt und auf Basis der beiden Anträge dieses für die Zukunft verhindern. Das ist das Grundanliegen der beiden Anträge. Wir wollen Klagen abweisen, wir wollen einen klaren Vergabetext. Sicherlich könnte es am Ende nur einen Bewerber geben, das ist durchaus nicht ausgeschlossen – wer auch immer das sein mag. Nur hat das Land Berlin am Ende des Vergabeverfahrens eine ganz andere Position, als es sie jetzt für das Teilnetz hat, wo wir auf die neuen Züge warten. Deswegen sage ich ganz deutlich: Wettbewerb senkt Kosten im effizienten Betrieb des Unternehmens und vor allen Dingen bei der Technik und den Overheadkosten. Wettbewerb führt dazu, dass mehr Servicegedanken Eingang finden, Wettbewerb führt dazu, dass die Fahrzeuge solider werden. Alles das gerät in Gefahr, wenn man nur noch einen hat, der dann diesen Auftrag im Rahmen einer alleinigen Vergabe erhält. Wir wollen das verhindern. Wir wollen von Vornherein sagen, damit es eben nicht zu Verzögerungen kommt, muss es zu einer klaren Formulierung der Vergabe kommen. Eben weil wir wollen, dass es nicht zu einer neuen Winterkrise kommt, sind beide Parteien – CDU und FDP – der Meinung, dass wir uns in diese Richtung bewegen müssen. Wir wollen es später nicht sein, die darunter leiden müssen, dass wir möglicherweise wieder eine Verzögerung bei der Vergabe für das neue Teilnetz haben, so wie es beim ersten Vergabeverfahren vor einem guten Jahr der Fall war. Das abzuwenden ist Sinn und Anlass dieser beiden Anträge. Der FDP-Antrag sagt im Kern, lediglich die Vergabe, wir sagen, dass die Gestaltung der Ausschreibung und die Vergabe neu organisiert und klarer gefasst werden sollen. In diesem Sinne freue ich mich schon sehr auf die Fachberatung im Ausschuss und bitte schon jetzt um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! Sie wissen, ich habe in der letzten Legislaturperiode das Vergabeverfahren für das Teilnetz Ring kritisiert und den Hauptfehler darin gesehen, dass die Fahrzeugbeschaffung und die Betreiberfunktion in der Ausschreibung miteinander gekoppelt waren. Das führte u. a. dazu, dass wir ein sehr teures Ergebnis haben.
Wie Sie Ihre Kritik auf das, was gegenwärtig zur Diskussion steht, übertragen können, ist mir schleierhaft. Wir haben doch die Situation, dass wir gegenwärtig bei der S-Bahn noch 500 Viertelzüge aus den Baureihen 481 und 482 haben, die eine durchschnittliche Lebensdauer von noch 16 Jahren haben. Das heißt, die werden in den Jahren 2028 bis 2033 ausgemustert. Bis dahin sind sie funktionstüchtig und leistungsfähig. Diese Fahrzeuge nicht zu nutzen, wäre fatal und würde die Ausschreibung nur verteuern. Wenn wir sagen, wir wollen die Nutzung von Neufahrzeugen verbindlich vorschreiben, und damit sagen, die Altfahrzeuge können nicht genutzt werden, würde das die Ausschreibung und das Verfahren erheblich verteuern. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Fahrzeuge nutzen. Das wird für das Land Berlin insgesamt günstiger sein.
Herr Schopf hat es schon angesprochen, es gibt eine Überkompensationskontrolle. Da wird darauf geachtet werden, dass es hier nicht zu einer extrem hohen Rendite kommt, dass unzulässige Kosten angesetzt werden, sondern es geht darum, dass diese Fahrzeuge für die Nutzungsdauer, die sie haben, genutzt werden. Das, finde ich, ist ein vernünftiges Verfahren.
Wenn wir dann in die wettbewerbliche Vergabe kommen, dann können sich auch welche mit Neufahrzeugen bewerben. Der Wettbewerbsdruck, um den Wettbewerbsideologen ein Argument an die Hand zu geben, auf diejenigen, die mit Neufahrzeugen in den Wettbewerb gehen wollen, wird natürlich größer, wenn man auf der anderen Seite die Nutzung von Altfahrzeugen ermöglicht. Insofern kann dabei nur ein günstiges Ergebnis für das Land Berlin herauskommen. Ansonsten muss man darüber diskutieren, wie die Anschaffung von Neufahrzeugen künftig geschieht, inwieweit wir hier zu einem Fahrzeugpool o. Ä. kommen, aber das ist eine andere Debatte als das, was gegenwärtig zur Diskussion steht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Die vorliegenden Anträge fordern eine Neugestaltung der Interimsverträge für die Teilnetze der S-Bahn zwischen dem Senat und der S-Bahn GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der Deutschen Bahn. Für das Teilnetz Stadtbahn wird u. a. die Beibehaltung der alten Züge der Baureihe 481 gefordert, für das Teilnetz NordSüd hingegen neue Fahrzeuge und damit verbunden Finanzierungsunterstützung für die anzuschaffenden Fahrzeuge. Für beide Teilnetze wird eine Nichtumsetzung von Verträgen bzw. ihre Kündigung gefordert.
Der Vertrag des Senats mit der S-Bahn GmbH läuft Ende des Jahres 2017 nach 15 Jahren Laufzeit in einem Gesamtvolumen von rund 3,5 Milliarden Euro aus. Für die Ausschreibung des Betriebes ab 2018 wurde das gesamte S-Bahnnetz in drei Teilnetze aufgeteilt, da die Vertragsvergabe für das Gesamtnetz mit zu hohen Risiken behaftet wäre und somit kein Wettbewerb stattfinden würde. Aufgrund der Verzögerungen sind die beiden Netze Stadtbahn und Nord-Süd mittlerweile über Interimsverträge und als Direktvergaben wiederum an die S-Bahn GmbH vergeben worden. Der früheste Interimsvertrag wird 2020 enden, der späteste 2026.
Die Vergabeanforderungen an das dritte Teilnetz RingSüdost wurden mehrmals geändert, sodass alle zwischenzeitlichen und meist internationalen Mitbieter absprangen und am Ende die S-Bahn GmbH als alleiniger Bieter verblieb. Die Kosten für den nun abgeschlossenen Vertrag waren höher als die des vorangegangenen Vertrages. Dieses Szenario droht auch für die anderen zwei Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd. Die Laufzeiten der abzuschließenden Verträge sollen höchstens acht Jahre betragen, was viel zu kurz ist, um die hohen Einsatzkosten, insbesondere für einen neuen Fuhrpark, wieder einzufahren. Die S-Bahn GmbH hingegen verfügt bereits über Altfahrzeuge und wollte diese in der Vergangenheit nicht an Neuanbieter verkaufen. Dies alles führt zu einer faktischen Monopolstellung der S-Bahn Berlin GmbH.
Das alles führt laut CDU-Antrag nicht nur zu höheren Kosten, sondern widerspricht auch den EU-Wettbewerbsregeln. Die Herstellung neuer Fahrzeuge sollten Unternehmen in der Berliner Umgebung übernehmen – so der CDU-Antrag. Die AfD-Fraktion begrüßt den Vorstoß der CDU-Fraktion durchaus, zumal ich eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe bereits vor rund sechs
Insbesondere haben wir festzustellen: Es ist dem Erfordernis neuer Fahrzeuge auf dem Teilnetz Nord-Süd zuzustimmen. Dies würde dazu führen, dass auch die S-Bahn GmbH neue Fahrzeuge kaufen müsste. Der Vorteil des Besitzes von Altfahrzeugen entfiele. Außerdem würde der Einsatz neuer Fahrzeuge der in Zukunft geforderten Flexibilität gerecht werden, sollte der Interimsvertrag II gekündigt bzw. nicht umgesetzt und entsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Auch Unterstützungsleistungen für die Finanzierung neuer Fahrzeuge seitens des Senats sollte es wie von der CDU-Fraktion gefordert geben. Wir stimmen weiterhin zu, dass jedes Teilnetz für sich wirtschaftlich sein sollte und Quersubventionen aus Einnahmen anderer Teilnetze nicht möglich sein dürfen.
Jedoch will sich uns nicht erschließen, weshalb auf dem Teilnetz Stadtbahn die Fahrzeuge der alten Baureihe 481 beibehalten werden sollen. Es geht aus dem Antrag der CDU nirgends hervor, weshalb hier von der logischen Konsequenz abgewichen wird, die Wettbewerbsgleichheit, die der Antrag grundsätzlich fordert, auch für das Teilnetz Stadtbahn herzustellen. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass eine Vertragslaufzeit von höchstens acht Jahren zu gering erscheint, um eine diskriminierungsfreie Wettbewerbsvergabe und einen gewinnorientierten Betrieb zu ermöglichen, sollte die Vertragslaufzeit auch in Zukunft mindestens 15 Jahre betragen.
Die AfD-Fraktion steht für diskriminierungsfreie und faire Wettbewerbsvoraussetzungen bei den Ausschreibungen aller Teilnetze. Wir empfehlen daher die Überweisung der Anträge an den Ausschuss.
Abschließend noch ein Wort zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner S-Bahn: Die AfD-Fraktion weiß sehr genau zu unterscheiden zwischen der Profitgier des Bahnkonzerns und dem Missmanagement der S-Bahngeschäftsführung auf der einen Seite und der Leistung der Mitarbeiter auf der anderen Seite. Deshalb wollen wir einen fairen Wettbewerb der Anbieter bei Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter im operativen Betrieb. Wir treten dafür ein, dass diese bei einem Betreiberwechsel zu gleichen Konditionen übernommen werden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal beschäftigen wir uns mit
dem Thema S-Bahnausschreibungen, und ich finde, das ist auch vollkommen richtig so. Ich finde es gut, dass die Opposition hier jetzt auch Anträge vorlegt und ihre Vorstellungen erkennen lässt. Ich möchte da allerdings eine Ausnahme machen. Ich will das begründen. Ich finde es explizit angenehm von der FDP, hier einen relativ unaufgeregten Antrag vorgelegt zu haben, über den man auch im Detail diskutieren kann, wird und sollte.
Das könnte man auch bei der CDU behaupten, wäre da nicht diese merkwürdige Vorgeschichte. Welche Vorgeschichte? – Die CDU hat in den letzten fünf Jahren mitregiert, und sie hat vor allem – und das ist an dieser Stelle ganz wesentlich – die letzte Ausschreibung auf den Weg gebracht. Da wird mir die FDP sicherlich zustimmen, diese Ausschreibung über die Ringbahn hat wesentliche Weichen für das gestellt, was jetzt an Spielraum für die künftigen Verträge, für die künftigen Ausschreibungen vorhanden ist.
Das heißt, der Antrag der CDU kommt jetzt etwas merkwürdig daher. Wenn er jetzt auch noch begründet wird, man hätte aus den Fehlern der letzten Ausschreibung gelernt, dann muss ich doch in mich hineinlachen, weil all das, was Sie, Herr Friederici, hier von der Kanzel kritisiert haben, ist Ihnen in der letzten Legislatur schriftlich wie mündlich wieder und wieder mitgeteilt worden: wie man eine Ausschreibung ordentlich machen kann, sodass das Ergebnis besser ist. Sie wollten es nicht hören und kommen jetzt hier nach vorne, haben anscheinend Amnesie und erzählen uns was vom Pferd. So geht das nicht, liebe CDU! Da muss man auch bei der Wahrheit bleiben und sagen, was war und was ist.