Protokoll der Sitzung vom 16.11.2017

Vielen Dank! – Dann bekommen Sie das Wort. Bitte schön!

Weiterhin möchte ich wissen: Wie sind aktuell die Rückmeldungen aus den Bezirken, bzw. wo werden absehbar weitere Plätze entstehen?

Frau Senatorin!

Die Bezirke sind in dieser Frage immer unterschiedlich gefordert, das muss man ehrlicherweise sagen. Es sind ja in erster Linie die Innenstadtbezirke gefordert. Aber es gibt sehr viele Einrichtungen auch der Kirchengemeinde und andere, die Kältehilfeplätze anbieten. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang sehr eng mit den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Mitte zusammen, die uns auch sehr unterstützt haben. Dort werden auch weitere Unterkünfte für die Kältehilfe entstehen. Unter anderem sind es auch drei Unterkünfte, in denen vorher Geflüchtete untergebracht waren.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht jetzt an den Kollegen Düsterhöft von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank! – Vielen Dank an Sie, Frau Senatorin, und auch an Herrn Staatssekretär Fischer für das große Engagement! Sie haben immer wieder ausführlich im Ausschuss berichtet. Es ist wirklich beeindruckend, wie viel Arbeit dahintersteckt, damit das so läuft.

Der Eindruck in der Öffentlichkeit, wenn man den Medien glaubt bzw. einfach die Eindrücke auf sich wirken lässt, ist, dass der Bedarf in diesem Jahr besonders groß ist. Gibt es schon Rückmeldungen aus den bestehenden Unterkünften, was die Belegung bzw. den Andrang auf diese Plätze angeht?

Frau Senatorin!

Es gibt bisher noch keine Rückmeldungen. Als wir die 1 000 Plätze in der Koalitionsvereinbarung festgeschrie

ben haben – das waren nicht einfach 1 000 Plätze gegriffen, sondern sie haben sich an der Belegung der Kältehilfeplätze orientiert. Die Zahlen werden schon erfasst, aber sie liegen jetzt noch nicht vor. Wir hatten im Vorfeld auch mit Akteuren der Kältehilfe gesprochen und uns von diesen beraten lassen. Also deshalb erst mal die 1 000 Plätze! Das müsste auch hinkommen, wenn wir uns die Belegung angucken, denn im letzten Jahr hatten wir 920 Plätze. Ich sage an dieser Stelle auch noch mal: Wenn sie nicht reichen sollten oder wenn wir einen ganz harten Winter haben, werden wir Leute nicht auf der Straße erfrieren lassen, sondern dann müssen weitere Kältehilfeplätze schaffen – um das auch noch mal klarzumachen. Aber ich gehe davon aus, dass sie reichen.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur AfD-Fraktion. – Herr Kollege Vallendar – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 7. November fand in Berlin die Demonstration „Revolution statt Krieg“ mit einem T34-Panzer, Militärfahrzeugen, Uniformen und Waffenmodellen sowie Sowjetflaggen statt. Ich frage den Senat: Warum wurde dieser Umzug in dieser Form gestattet, obwohl die Versammlungsfreiheit keinen Anspruch auf das Mitführen derartiger Utensilien begründet?

Herr Senator Geisel wird beantworten. – Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes sichern Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zu, wenn das waffenfrei geschieht. Die „Waffen“, die dort mitgeführt wurden, waren Attrappen und keine Waffen, insofern war diese Demonstration in dem Spektrum der Meinungsfreiheit, das vom Grundgesetz abgedeckt wird, möglich. Die Versammlungsbehörde hat an dieser Stelle die Möglichkeit eines Verbotes nicht gesehen. Im freiheitlichdemokratischen Rechtsstaat müssen wir aushalten, dass auch Meinungen öffentlich formuliert werden, die wir nicht teilen. Ich teile das Anliegen dieser Demonstration nicht, aber ein Anlass für ein Verbot ist das nicht.

Herr Vallendar! Sie stellen eine Nachfrage? – Bitte schön!

Ich frage den Senat: Zu den Initiatoren gehörten unter anderem Mitglieder der sozialistischen Jugendgruppe Die Falken e. V. Im Haushaltsplan 06 ist eine Förderung von 15 500 Euro im Jahr für diesen Verein vorgesehen. Gedenkt der Senat trotz dieser Tatsache, diese Stalinisten weiterhin zu fördern?

[Lachen bei der CDU, der LINKEN und den GRÜNEN – Zurufe von den GRÜNEN und der AfD]

Herr Senator! Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Falken sind eine Jugendorganisation, die in einem Bundesverband organisiert ist. Sie sind als Bundesverband sicherlich pluralistisch aufgestellt, und es gibt eine Vielzahl von Mitgliedern. Die Arbeit der Falken, die in Berlin vom Senat gefördert wird, ist hervorragend, und deswegen gedenken wir diese Finanzierung nicht einzustellen.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Dann kommen wir jetzt zur FDP-Fraktion. – Frau JasperWinter, bitte schön, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat angesichts der gestrigen Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin, in denen es in zwei Fällen die Vermietung von Zweitwohnungen nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz erlaubte und klarstellte, dass kein Wohnraumverlust in diesen Fällen eintrete, und angesichts von weiteren 160 offenen Verwaltungsgerichtsverfahren in diesem Zusammenhang: Wann und wie handelt der Senat endlich, schafft die offenkundigen Mängel des Gesetzes ab und sorgt so auch für eine landesweit einheitliche Anwendung des Gesetzes?

Frau Senatorin Lompscher – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Fragestellerin! Gerichtliche Überprüfungen von Verwal

tungsakten und auch von Gesetzesvorgaben sind ein ganz üblicher Vorgang und insofern nicht zu kritisieren. Ich habe von den Urteilen so wie Sie in der Zeitung gelesen. Insofern weiß ich darüber auch nicht mehr, als Sie aus der Zeitung entnommen haben. Dass wir eine Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes für erforderlich halten, haben wir schon in den Richtlinien der Regierungspolitik festgehalten. Diese befindet sich derzeit in der internen Mitzeichnung und wird in Kürze den Senat erreichen.

Vielen Dank! – Frau Kollegin! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Dann bekommen Sie das Wort. Bitte schön!

Ich konkretisiere das noch mal – das ist auch aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts ersichtlich –, dass es sich in dem einen Fall um eine Familie handelte, die höchstens die Hälfte des Jahres in ihrer Zweitwohnung wohnt, nämlich in den Sommermonaten und nur am Wochenende. Angesichts der Genehmigung, die jetzt erteilt wurde – wie rechtfertigen Sie Ihre Ankündigung, in solchen Fällen nur 30 bis 60 Tage, aber nicht bis zur Hälfte des Jahres solche Vorgänge zu erlauben?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Zum einen betrifft diese Ankündigung die eigene Hauptwohnung und nicht Zweitwohnungen, zum anderen handelt es sich, wie bei allen Gerichtsurteilen, um Einzelfälle, die im Einzelfall zu betrachten sind.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an Herrn Daniel Buchholz. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Frau Senatorin! Vielleicht können Sie uns noch mal erklären – weil die FDP es offensichtlich noch nicht verstanden hat –, wie bei der Reform des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes die 60-Tage-Regelung zustande kommt und dass sie sich auch in anderen Städten Deutschlands schon bewährt hat.

Frau Senatorin – bitte!

Vielen Dank, Herr Buchholz! – Zunächst: Sie kommt erst dann zustande, wenn das Abgeordnetenhaus es so beschließt.

[Beifall von Katalin Gennburg (LINKE)]

Es ist zunächst einmal ein Vorschlag des Senats, wenn wir ihn so beschließen werden. Der Hintergrund ist relativ einfach. Für die Vermietung der eigenen Wohnung, wenn man zum Beispiel im Urlaub oder aus anderen Gründen abwesend ist, gibt es derzeit noch keine Regelung. Dafür besteht aber durchaus ein Interesse. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir uns an einem überschaubaren Zeitrahmen orientiert, der sich insbesondere an Urlaubszeiten und zusätzlichen Wochenenden im Zusammenhang mit Feiertagen etc. orientiert. Wir schlagen die Regelung von bis zu 60 Tagen vor – vorausgesetzt, man lässt sich beim Bezirksamt entsprechend registrieren weist das auch entsprechend nach –, um hier eine Unklarheit zu beseitigen; das ist das Ziel.

Wir haben uns bewusst nicht an der Regelung in Hamburg orientiert, die lautet: weniger als die Hälfte des Jahres. Mit einer solch weitgehenden Regelung ist ein großer Anreiz da, sie überzuinterpretieren – ich will es mal vorsichtig formulieren. Deshalb unser Vorschlag: nicht mehr als 60 Tage.

Vielen Dank! – Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Sie kennen das Prozedere. Ich werde die Runde mit einem Gongzeichen eröffnen, und schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich starte jetzt die Anmeldung.

[Gongzeichen]

Da sich sehr viele gemeldet haben, werde ich jetzt die Anmeldung stoppen.

[Gongzeichen]

Ich verlese die Namen in der eingegangenen Reihenfolge. Wir beginnen mit der Abgeordneten Frau DemirbükenWegner. Es folgen Herr Czaja, Herr Dregger, Herr Buchholz, Herr Düsterhöft, Herr Wansner, Herr Swyter, Herr Wild; sodann schauen wir, wie viel wir noch schaffen. – Zunächst gebe ich der Abgeordneten Frau Demirbüken-Wegner das Wort. – Bitte schön!

[Unruhe]

Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit! Alle wollen die Frage verstehen und sodann mit Sicherheit auch die Antwort des Senats. – Frau Demirbüken-Wegner – bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Meinung vertritt der Senat zur aktuellen Kritik des Deutschen Musikrats, der von einem Skandal spricht, dass an den Grundschulen bis zu 80 Prozent der Musikstunden ausfallen?

[Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

Frau Senatorin Scheeres!

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen das Thema natürlich sehr ernst. Es ist uns wichtig, und aus diesem Grund sind wir mit den Hochschulen im Gespräch, zum einen, dass Musiklehrer ausgebildet werden. Im Land Berlin sind die Studienkapazitäten ausgeweitet worden. Wir arbeiten in diesem Bereich zum anderen aber auch ganz konkret über den Quereinstieg, um Musiker einzustellen. Das funktioniert sehr gut. Wir haben ein starkes Interesse, dass der Musikunterricht stattfinden kann. Wir haben hier aber auch das bundesweite Problem, dass uns Fachkräfte fehlen. Ich kann die Kritik verstehen, aber wir arbeiten daran, dass der Musikunterricht intensiver stattfinden kann.

Vielen Dank! – Frau Demirbüken-Wegner, für eine Nachfrage haben Sie nun die Gelegenheit!

Danke schön! – Frau Senatorin! Seit wann stehen Statistiken zum Unterrichtsausfall unter Datenschutz, wie kürzlich die Pressestelle Ihrer Bildungsverwaltung einem anfragenden Bürger mitteilte?

[Heiko Melzer (CDU): Es gilt das Informationsfreiheitsgesetz!]