Nicht zuletzt sieht die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, vor, dass das Asylrecht ein Einzelfallrecht ist. Dadurch erklärt sich auch, dass es in bestimmten Staaten geringe Anerkennungsquoten gibt und manchmal höhere Anerkennungsquoten. Es kommt aber auf den Menschen an, auf jeden einzelnen Menschen. Das nehmen Sie für sich auch als Politikerinnen und Politiker in Anspruch. Die Menschenwürde ist unteilbar, sie ist universell. Dass Sie darüber reden wie über ein Verfügungsgut, über das sich bestimmen lässt, zeigt auch, dass Sie nicht viel davon verstanden haben, von Empathie, davon, was es bedeutet, Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, sei es nun deutsch, sehr deutsch, überdeutsch oder international, irgendwie Verständnis entgegenzubringen. Deswegen haben Sie auch wenig Grundlage dafür, dass man Ihnen gegenüber Verständnis aufbringt, selbst wenn Sie einmal vernünftige Dinge beantragen – auch das ist ja schon einmal vorgekommen. Hier sieht man aber wieder, wie relativierend Sie letztendlich sind, was Menschen wie dich und mich mit dem gleichen Blut unter der gleichen Sonne auf dieser Erde angeht. Wenn sie fliehen, wenn sie von Krieg und Verfolgung betroffen sind, ist es völlig egal, aus welchem Land sie kommen. Dann hat man das im Einzelfall zu prüfen. Sichere Herkunftsstaaten sind vielleicht ein Verfahrensindiz, -erleichterung, aber es geht darum, das im Einzelfall anzuerkennen. Kein Wort von Ihnen zu diesem Menschenrecht auf Asyl!
Die Debatte hat gezeigt, wir sollten die Bundesregierung und den Bundesrat ihren Job machen lassen. Sie befinden sich in den Verhandlungen, und das wird in der EU, die natürlich ihre Außenpolitik, ihre Einwanderungspolitik koordinieren muss, besser gemacht als hier im Berliner Abgeordnetenhaus. So viel Demut, aber gleichzeitig auch Selbstbewusstsein darf sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren – und insbesondere Herr Lux! Sie sind doch Jurist. Lesen Sie doch den Antrag, wenn Sie mir nicht zuhören können! Ich verweise auf Artikel 5 des Vorhabens der EU: Es steht dem deutschen Gesetzgeber frei, Rechtsvorschriften konkret zu modifizieren, um damit dann im Bundesrat aktiv zu werden. Nichts anderes will dieser Antrag bezwecken. Der Senat soll doch einmal Farbe bekennen und die Initiative der Europäischen Kommission unterstützen.
Das Innenministerium hat doch gerade erst am Wochenende, so war es jedenfalls in der „Welt am Sonntag“ zu
lesen, auf die unerlaubte Einreise von Afghanen, Syrern und Irakern hingewiesen, die über die dänische Grenze und den Seeweg nach Deutschland gekommen sind und deren Asylanträge in Skandinavien abgelehnt worden sind. Man hat festgestellt, dass diese Migranten versucht haben, hier erneut einen Asylantrag zu stellen. Das ist Asylshopping. Man probiert es so lange, bis es klappt, und das ist doch nicht im Sinne des Gesetzes.
[Beifall bei der AfD – Katina Schubert (LINKE): Man kann sich kein Asyl kaufen! So ein Quatsch! – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]
Wo ist denn Ihre europäische Solidarität? An jeder Wegkrümmung, an jeder Weggabelung singen Sie das Hohelied der EU. Wo ist denn jetzt diese Solidarität? Die EU ist doch kein Rosinenkuchen, von dem Sie sich beliebige Teile abschneiden können. Entweder Sie nehmen es als Ganzes und heißen es gut, oder Sie lassen die Finger davon. Wenn Sie diesen Vorschlag ablehnen, gehören Sie zu den kleinen Nationalisten, die immer nur das heraussuchen wollen, was Ihnen gerade in die lokale Soße passt, und das kann es doch nicht sein.
[Beifall bei der AfD – Torsten Schneider (SPD): Sie sind doch diejenigen, die sich die Rosinen heraussuchen!]
Frau Präsidentin! – Was soll man dazu sagen – es ist ja die letzte Gelegenheit? – Wir stehen – erstens – zur EU. Sie stehen nicht zur EU. Zweitens: Wir lassen die Bundesregierung ihren Job innerhalb der EU machen. Wir haben uns immer stark dafür eingesetzt, dass die europäische Flüchtlingspolitik besser koordiniert wird. Da werden wir natürlich unseren Teil in der Solidarität, aber auch in den Erfordernissen, die es in allen Länder gibt, mittragen. Wir wollen aber nicht, dass Sie dem Bundesrat bestimmte Bedingungen stellen, bei denen überhaupt nicht bestimmbar ist, was gemeint ist, wenn man z. B. folgenden Absatz liest:
durch Änderungsanträge aufgeweicht oder entfernt werden sollten, sind solche Änderungsanträge abzulehnen.
Das nur mal als Beispiel irgendwelcher Hypothesen, die in Ihrem Antrag enthalten sind, der auch materiell völlig daneben geht. Da ist schlichtweg nicht verständlich, Herr Bronson, was Sie wollen. Aber auch Ihre eigene Haltung zur EU zeigt, dass man es schwer hat mit Ihnen in der Auseinandersetzung.
Das war ein Anfang. Ich weiß, man soll die Hoffnung niemals aufgeben. Das fällt mir schwer. Wir haben aber ja noch vier Jahre miteinander; vielleicht ergibt sich da noch einmal eine andere Gelegenheit. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag haben die Koalitionsfraktionen die sofortige Abstimmung beantragt. Die antragstellende Fraktion beantragt dagegen die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien. Gemäß § 68 der Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Überweisungsantrag abstimmen. Wer der Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die CDUFraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist das damit abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag Drucksache 18/0744 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Enthaltungen? – Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die jetzige Diskussionsrunde muss Anwesenden, die in der Berliner Ehrenamtsarbeit erfahren sind, schon fast wie eine Jubiläumsveranstaltung anmuten, wurde doch vor fast genau sieben Jahren, nämlich am 1. Januar 2011, die Ehrenamtskarte, um die es im Antrag geht, nach langem Verlauf und vielen Debatten eingeführt. Anfänglich mit einer Stückzahl von 4 500 Karten an engagierte Berlinerinnen und Berliner ausgegeben, sank die Zahl in den Folgejahren fast um die Hälfte. Das zeigte, dass die Ehrenamtskarte durch fehlende Anpassung an die Bedürfnisse der Empfängerinnen
und Empfänger nicht – wie eigentlich vorgesehen – zu dem Herzstück der Anerkennungskultur geworden war.
Was macht man in solchen Fällen? – Man bildet einen Beirat und lässt ihn kluge Vorschläge ausarbeiten. Bis dahin mussten jedoch noch zwei Ausschussbesprechungen und ein Antrag vergehen, bis der Beirat 2015 zum Zuge kam. Dieser erarbeitete für Berlin in sensationell kurzer Zeit, nämlich in nur sechs Sitzungen, ein beachtliches Maßnahmenpaket. Dieses wurde im Frühjahr 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Wer jedoch denkt, dass der Senat nunmehr zügig an die Umsetzung ging, musste sich eines Besseren belehren lassen. Es folgten nun eine erneute Ausschusssitzung und Besprechung zu den Vorschlägen und ein erneuter Antrag der damaligen Koalition.
Übrigens waren alle Anträge von hervorragender Qualität, und auch die Ausschussbesprechung war so intensiv, dass es mich wundert, dass der jetzige Senat drei Anläufe brauchte, um eine Mitteilung – zur Kenntnisnahme – auf den Weg zu bringen, die diese Bezeichnung auch verdient. Ich sage das deshalb, weil nur ein Bruchteil der Fragen und Probleme widergespiegelt wird, die in den Ausschussbesprechungen bewegt und durch den Beirat durch Vorschläge unterlegt wurden. Das ist nach fünf Jahren intensiven parlamentarischen Ringens ein Zustand, der die Öffentlichkeit frustriert zurücklassen muss.
Doch Halt! Wir haben ja noch die jetzige Koalitionsvereinbarung, die das Ziel einer attraktiven Ehrenamtskarte klar im Blick hat. Damit dieser Blick nicht von Unwesentlichem abgelenkt wird, ergibt sich, wie sollte es auch anders sein, die Notwendigkeit eines erneuten parlamentarischen Antrags, der noch einmal intensiv die noch nicht umgesetzten Vorschläge des Beirats ins Bewusstsein hebt. Dazu gehören meiner Meinung nach insbesondere folgende Forderungen – erstens: Die Kombination der Jugendleiterkarte Juleica mit der Ehrenamtskarte. Diese Forderung ist besonders pikant, weil die zuständige Staatssekretärin bereits in der Sitzung am 20. November 2017 zugegeben hat, dass die jetzige Regelung nicht nachvollziehbar war. Trotzdem wurde der Antrag der CDU von der Koalition abgelehnt.
Zweitens: Die Ergänzung der Ehrenamtskarte um eine Urkunde und Anstecknadel, um mit einem nach außen wahrnehmbaren Zeichen eine stärkere Identifikation mit dem Ehrenamt zu erreichen.
Drittens: Die sichtbare Anerkennung für die Partner der Ehrenamtskarte, die dadurch endlich öffentliches Lob und den Dank des Senats erhielten, würde weitere Unternehmen und Einrichtungen ermutigen, aktive Partner der Ehrenamtskarte zu werden.
Zudem soll es die Möglichkeit geben, mit der Ehrenamtskarte reduzierte Fahrscheine zu erwerben. Letzteres kündigte die Staatssekretärin im Jahr 2016 an. Sie teilte mit, dass der Senat sich dafür einsetze, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Partner der Ehrenamtskarte mit entsprechenden Vergünstigungen wird. Wie der heutige Sachstand ist, wissen wir noch immer nicht, Frau Staatssekretärin!
An diesem Antrag wird sich erneut beweisen, ob es RotRot-Grün wirklich ernst ist, Verantwortung für die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und die dafür notwendige Anerkennungskultur zu übernehmen. Trotz Lippenbekenntnis der Koalition hat sich bisher eigentlich nur gezeigt, dass in diesem Bereich den vielen Ehrenamtlichen in Berlin der Weg erfolgreich versperrt wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Frau Demirbüken-Wegner! Ich habe überhaupt keine enttäuschte Öffentlichkeit vorgefunden oder gesehen, im Gegenteil! Die Ehrenamtskarte ist hervorragend verbessert worden. Auch die Zahl der erhöhten Inanspruchnahme zeigt das wunderbar.
Es gibt eine schöne Drucksache – 18/0572 vom 4. Oktober 2017. Dort hat der Senat in einem Schlussbericht dargestellt, welche Verbesserungen schon aufgenommen worden sind. Vieles, was Sie in Ihrem Antrag kritisieren – und der Antrag stammt vom Januar dieses Jahres –, ist obsolet. Wenn Sie die Vorlage gelesen hätten, hätten Sie Ihren Antrag eigentlich auch in die Tonne schmeißen können. Dort steht, dass die Forderung, die Ehrenamtskarte weitgehend mit der des Landes Brandenburg zu verzahnen, schon erfüllt ist. Dort steht, dass die Zahl der bisherigen Partner und Partnerinnen auf fast 200 erhöht wurde. Die Anzahl der Personen, die auf die Karte zurückgreifen, hat sich auch deutlich erhöht. Da steht zum Beispiel, dass im Jahr 2016 rund 4 500 Ehrenamtskarten ausgegeben wurden und die Zahl Ende August 2017 bereits auf 6 700 in Anspruch genommene Karten gestiegen ist – die Statistik ist wahrscheinlich noch besser, wenn wir sie uns bis Ende des letzten Jahres anschauten.
Die Karte wird weiterhin von der Senatskanzlei ausgegeben. Sie wollen nun, dass der Regierende Bürgermeister jede einzelne Karte persönlich überreicht. Es gibt sehr viele Ehrungen. Es gibt eine wunderbare Ehrungskultur in diesem Land, in dieser Stadt, und auch die Bezirke
sind Teil dessen. Ich verstehe gar nicht, was Sie möchten. Sie wollen auf der einen Seite, dass es schnell geht, und auf der anderen Seite wollen Sie, dass alles über das Rote Rathaus vergeben wird. Dann müssten die Menschen ja viel länger auf die Karten warten.
Auch Ihre Vorstellung, dass die Leiterkarte mit der Ehrenamtskarte nicht verbunden ist, stimmt nicht: Im Ausschuss wurde schon von der Staatssekretärin bestätigt, dass wir das miteinander verbinden.
Ich verstehe auch überhaupt nicht einen Teil der anderen Kritik an dieser Karte. Was Sie nur wollen, ist doch Folgendes: Sie sagen, es gab einen Beirat. – Ja, den gab es, der hat gearbeitet, der hat wunderbare Ideen entwickelt. Nicht jede Idee ist vielleicht eins zu eins umgesetzt worden, aber der größte Teil der Ideen ist umgesetzt worden. Jetzt holen Sie sozusagen eine alte Sache hervor, und ich glaube, da haben Sie auch persönlich einen anderen Anspruch, die Sachen umzusetzen.
Deswegen muss ich Sie wahrscheinlich enttäuschen – und das ist vielleicht Teil der enttäuschten Öffentlichkeit, nämlich Sie selbst und Ihre Fraktion –, dass wir Ihren Antrag hier ablehnen werden. Aber wir werden sicherlich noch sehr umfangreich im Ausschuss debattieren. Auch da werden wir versuchen, Ihnen deutlich zu machen, dass diese Karte hervorragend weiterentwickelt worden ist und gut angenommen wird, und das ist gut so. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gar nicht so auf die Einzelheiten dieses Antrags eingehen, sondern eher mal etwas Grundsätzliches zum Thema Ehrenamt und bürgerliches Engagement sagen: Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar in unserer Gesellschaft, und auch die AfD unterstützt und stärkt Engagement und ehrenamtliche Arbeit.
Sich gegenseitig zu helfen und sich gesellschaftlich zu engagieren ist für viele Menschen ein großes Bedürfnis, und es gibt ja viele Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch viele Menschen, die ihre Zeit sinnvoll und gemeinnützig ausfüllen möchten, die soziale Kontakte pflegen möchten, sich selbst einbringen und verwirklichen wollen oder einfach nur Freude daran haben, anderen Menschen zu helfen.