Protokoll der Sitzung vom 15.08.2019

Die Quintessenz für uns lautet: Es ist eigentlich eine Art Formalakt – Umwandlung eines Bundesgesetzes in Landesrecht. Wir denken aber, dass die handwerklichen Fehler bereits im Vorfeld so groß sind, dass wir diesem Gesetz so nicht zustimmen können. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, der Fraktion der FDP und einer Stimme der Fraktion der SPD die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage Drucksache 18/1944 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und von zwei fraktionslosen Abgeordneten ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz vom 20. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. August 2019 Drucksache 18/2072

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1849

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage sowie den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage Drucksache 18/1849 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 7 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 3.6. Die Tagesordnungspunkte 8 bis 11 wurden in Verbindung mit der Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 3.3 beraten.

Ich komme nun zum Tagesordnungspunkt 12

lfd. Nr. 12:

Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (Berliner Teilhabegesetz – BlnTG)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2027

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe die Vorlage vorab federführend an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

Ich komme dann zu

lfd. Nr. 13:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2019/2020)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2028

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und für die Linksfraktion die Abgeordnete Klein. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ohne Zweifel haben die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin in den vergangenen 15 Jahren einen großen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet. Ihnen ist fast ein Jahrzehnt lang zugemutet worden, ohne Erhöhung der Besoldung auszukommen. In diesen Jahren sind die Sonderzahlung des Weihnachtsgelds radikal gekürzt und eine Kostendämpfungspauschale eingeführt worden. All dies wurde mit der Haushaltslage des Landes Berlin begründet.

Ja, auch die Tarifbeschäftigten waren an dieser Leistung beteiligt. Doch für diese gilt seit Dezember 2017 wieder die Bezahlung nach TV-L in vollem Umfang, während die Beamtinnen und Beamten noch bis 2017 Schlusslicht im bundesweiten Besoldungs- und Versorgungsvergleich waren.

(Thomas Seerig)

Die Erkenntnis, dies ändern zu müssen, hat sich nur langsam, zu langsam durchgesetzt. Erst mit der jetzigen Koalition ist ein belastbarer Fahrplan zur Angleichung der Berliner Besoldung an den Durchschnitt der anderen Länder vereinbart worden. Die Vorlage des Senats zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2019/2020 messen wir genau an diesem Ziel, und wir können sagen: Dieses Ziel werden wir erreichen.

Jetzt folgt eine kleine Rechnung: Wenn man das Berechnungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts anwendet, betrug der Rückstand des Landes Berlin zu den anderen Ländern im Jahr 2016 noch knapp 5,4 Prozentpunkte und konnte bis 2018 auf 3,8 Prozentpunkte reduziert werden. Da sich inzwischen alle anderen Länder auf ihre Besoldungsanpassung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 festgelegt haben, ist eine solide Prognose für die Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode möglich: Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf, also mit der Erhöhung der Besoldung um jeweils 4,3 Prozentpunkte in den Jahren 2019 und 2020 sowie dem Vorziehen des Zeitpunkts der Anpassung, werden wir den Rückstand auf gut 2,8 Prozentpunkte im laufenden Jahr und gut 1,3 Prozentpunkte im kommenden Jahr reduzieren.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Mit dem letzten Schritt der Besoldungsanpassung für das Jahr 2021 ist dann eine Feinjustierung zur Zielerreichung möglich. Deshalb gibt es ja die Evaluierungsklausel im Gesetzentwurf. Beschlossen ist inzwischen, dass die Angleichung dann auf den Monat Januar im Jahr 2021 vorgezogen wird. Geplant ist zunächst erneut eine Besoldungserhöhung, die um 1,1 Prozentpunkte über dem TdL-Abschluss und auch über dem Durchschnitt der anderen Länder liegt.

Wenn dies nicht ausreichend ist, um das Ziel zu erreichen, haben wir eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten. Ich will hier Beispiele nennen: Zum einen ist die Einführung bzw. die Erhöhung der allgemeinen Stellenzulage in den Besoldungsgruppen des einfachen und mittleren Diensts möglich – denn diese Beschäftigten haben immer noch den größten Rückstand zum Durchschnitt der anderen Länder –, zum Zweiten der Wegfall der Besoldungsgruppe A 4, wie es Brandenburg und Niedersachsen für dieses Jahr entschieden haben, drittens eine lineare Steigerung, die über den Zuschlag von 1,1 Prozentpunkten hinausgeht, viertens eine nochmalige Erhöhung der Sonderzahlungen, fünftens die Einführung einer Zulage, wie sie in Bayern seit 1990 als Ballungsraumzulage oder in Brandenburg als Attraktivitätsbonus bezahlt wird oder sechstens eine Kombination aus all diesen Möglichkeiten.

Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen 2019 und 2020 sind uns lieb und teuer. Aber sie sind auch erforderlich. Berlin hat noch aufzuholen, keine Frage, und das Erreichen des Durchschnitts der anderen Länder kann

nicht das letzte Ziel sein; diese Stadt ist nicht nur Durchschnitt. Aber genauso klar ist, dass sowohl 2017 als auch 2018 aufgeholt wurde und 2019 weiterhin aufgeholt wird. Das Weihnachtsgeld ist wieder deutlich erhöht und die Kostendämpfungspauschale abgeschafft worden. Die Senatsentscheidungen vom 15. Mai 2018 haben für die kommenden Jahre Klarheit geschaffen. Wir werden das in der Koalition vereinbarte Ziel erreichen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Goiny. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es an dieser Stelle relativ kurz machen, da wir ja vorhin schon beim Thema Haushalt die Gelegenheit hatten, ein paar Worte darüber zu verlieren: Wir finden es richtig, dass weiter an der Besoldungsverbesserung im Land Berlin gearbeitet wird. Wir finden es auch richtig, dass im Bereich von Zulagen eine ganze Reihe von Korrekturen, Erweiterungen und Verbesserungen vorgenommen wird. Das ist aus unserer Sicht etwas, was dringend notwendig ist. In der Tat gehört zu einer funktionierenden Berliner Verwaltung auch ein ordentlich bezahlter öffentlicher Dienst in dieser Stadt.

Wir sind allerdings der Auffassung, dass das, was hier von der Koalition verabredet wurde und umgesetzt wird, nicht ausreichend ist, weil die Maßnahmen zwar nachvollziehbar sind, aber Sie springen zu kurz. Ich habe das vorhin schon ausgeführt: Wenn Sie am Ende dieses Anpassungspfads nur den Durchschnitt der Landesbesoldungen zum Ziel haben, werden Sie die Benachteiligung Berlins bei der Besoldung in der Region nicht beseitigen, weil der Bund und Brandenburg besser bezahlen werden. Deswegen werden wir in der Konkurrenzsituation weiterhin dritter Sieger sein und dürfen uns nicht wundern, wenn sich der Justizsenator – wie heute in der Presse nachzulesen ist – darüber beklagt, dass der Bund ihm Leute abwirbt. Das liegt eben halt auch daran, dass wir so schlecht bezahlen.

Im Übrigen liegt es teilweise auch daran – ich habe das vorhin erst gerade wieder gehört –, dass wir in einigen Bereichen nach wie vor eine sehr schlechte Personalausstattung haben. Wir werden das sicherlich in den Haushaltsberatungen noch einmal thematisieren, aber schauen Sie einmal den Bereich der Amtsanwaltschaften an! Was Sie dort an personellen Verbesserungen hineingeben, reicht bei Weitem nicht, den Arbeitsanfall dort zu bewältigen, und das ist ein wichtiges Rückgrat der Strafverfolgung in dieser Stadt. Hier sorgen Sie nicht nur für mangelnde Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung, sondern Sie fahren auch die Mitarbeiterinnen und Mit

(Hendrikje Klein)

arbeiter dort auf Verschleiß, und da nützt dann auch jede Zulage nichts.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Auch im Bereich der Ausbildung betreiben Sie Stückwerk; wir haben das vorhin schon beim Thema der Auszubildenden in der Finanzverwaltung besprochen. Auch hier gehen Sie nur einen Teil des Wegs, und deswegen müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie bei Veranstaltungen mit Gewerkschaften – seien es der Deutsche Beamtenbund oder Verdi – entsprechend kritische Nachfragen zu der Situation bekommen, wie Sie hier mit dem öffentlichen Dienst umgehen.

Ich bin gespannt, ob jemand von Ihnen heute noch den Mut findet, zu erklären, warum Sie die Besoldungsanpassung nicht zum 1. Januar zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten machen. Das ist willkürlich gegriffen, das ist eine Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten dieser Stadt, und das gehört zügig abgeschafft. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Swyter (FDP)]

Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Frau Abgeordnete Becker. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile das nicht, was Herr Goiny eben in seiner Rede gesagt hat. Das ist typisches Oppositionsgerede. Sie reden, wir handeln, und wenn man Leute aus der Landesverwaltung vor wenigen Jahren gefragt hätte, hätten sie sich allenfalls an den Kopf gefasst oder uns für verrückt gehalten, dass wir es jetzt vollbringen, dass wir bis zum Jahr 2021 die Besoldung an den Durchschnitt der Bundesländer anpassen. Sie wissen ganz genau, dass das ein sehr guter und wichtiger Schritt ist.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Ich wiederhole jetzt nicht, was meine Kollegin Klein von der Linken gesagt hat. Das war alles sehr vollständig und sehr unterstützenswert. Darum bedanke ich mich dafür und wünsche den Kolleginnen und Kollegen einen schönen Feierabend. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Woldeit. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! – Mal schauen, Frau Becker, ob ich ein etwas anderes Gerede und kein typisches Oppositionsgerede heute von mir lasse. – Frau Klein! Die Erkenntnis, etwas ändern zu wollen, sei relativ spät erkannt worden. – Ja, 2017, und ich beginne einleitend und sage: Erst einmal ist es gut, dass sich mittlerweile etwas tut, und das Ganze in positivem Sinne. Aber was hat denn im Jahr 2017 vielleicht zur Erkenntnis geführt, das sich etwas ändern muss?