Weiterhin schreiben Sie, EU-Bürger nähmen ihr Recht auf Freizügigkeit war, indem sie auf der Suche nach einem besseren Leben nach Berlin kommen. Das mag die Motivlage korrekt beschreiben, ist aber rechtlich natürlich unzutreffend. Die Freizügigkeit ist an eine Arbeitsaufnahme bzw. eine Ausbildung oder an die Fähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, geknüpft.
Sie umfasst jedoch gerade nicht das Recht, beliebig in das Sozialsystem eines anderen Mitgliedstaates einzuwandern. Die EU ist eben gerade keine Sozialunion, und das ist gut so.
Wir sagen daher: Hilfe für Menschen in unmittelbarer Notlage – ja, natürlich! Aushebelung des Aufenthaltsrechts und fortgesetzte Armutszuwanderung – nein! Ein starker Sozialstaat und offene Grenzen für jedermann schließen sich aus. Vor die Wahl gestellt, entscheidet sich Rot-Rot-Grün für offene Grenzen. Wir als AfD befürworten dagegen ganz klar den Erhalt des Sozialstaats. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit dem vorliegenden Antrag greift die Koalition eine der zentralen Forderungen, eines der zentralen Ergebnisse der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe auf. Alle Menschen, die wohnungslos werden oder auf der Straße leben, sollen in Berlin eine Hilfe bekommen, und zwar egal, welchen Pass sie haben, egal, welchen Aufenthaltsstatus. Diese grundlegende menschliche Hilfe muss jedem und jeder zuteilwerden, die in unsere Stadt kommt. Wir haben dieses Gebot der Menschlichkeit in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben und das im Prozess der Strategiekonferenz dann auch konkret ausbuchstabiert. Ich habe an dieser Arbeitsgruppe der EUBürgerinnen teilgenommen, und wir sind dort in einer ziemlich breit und heterogen aufgestellten Gruppe zu klaren Ergebnissen gekommen. Drei davon möchte ich nennen.
Der eine Punkt ist: Wir wollen eine Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis in allen Bezirken. Auch das ist im Antrag formuliert. Es darf nicht sein, dass Menschen in Not in einigen Bezirken abgewiesen werden und in anderen Hilfe bekommen. Ich meine jetzt die Hilfe, die über die reine Unterbringung in den ASOG-Unterkünften hinausgeht, denn auf die hat jeder einen Rechtsanspruch. Das Überleben, eine menschliche Ansprache und gesundheitliche Versorgung dürfen nicht Glückssache sein, je nachdem, an welche Verwaltung man sich wendet.
Wir wollen außerdem eine Qualitätssicherung in der Unterbringung nach ASOG. Die Unterbringung von Menschen ohne Wohnung ist viel zu oft eine Gelddruckmaschine. Die Unterbringungen sind zu eng, zu dreckig und ohne Beratung. Diese schändlichen Verhältnisse wollen wir beenden. Wir sind auf einem guten Weg dazu, denn es gibt mittlerweile in den Bezirken eine Verabredung, Unterbringungsmöglichkeiten, die definierten Mindeststandards nicht entsprechen, nicht mehr zu nutzen.
Wir wollen außerdem eine Perspektivenberatung und Kontakte zu Anlaufstellen für alle Wohnungslosen, unabhängig von Pass und Aufenthaltsstatus in allen Bezirken. Unterstützt werden wir als Koalition in unseren Bemühungen von der Liga der Wohlfahrtsverbände, auch das möchte ich noch mal deutlich machen. Wir werden unterstützt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, von der Caritas, der Diakonie, der Jüdischen Gemeinde, der AWO und dem Roten Kreuz. Alle die lehnen es nicht nur ab, dass wohnungslose Menschen nach der Staatsbürgerschaft unterschieden werden, sondern sie alle fordern weitgehende Hilfsangebote für Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Eine Rückkehrhilfe, wenn sie gewünscht wird, gerade bei Leuten, die von Arbeitsausbeutung betroffen waren, ist eine ganz andere Sache. Aber da hat die Kollegin Radziwill auch schon gesagt, gerade da wollen wir eigentlich nicht, dass die Menschen
Nein, ich rede weiter. – Gerade aus Europa kommen viele Menschen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, und sie arbeiten hier in Berlin auf unseren Baustellen, in den Restaurantküchen und in der Reinigung. Diese harte Arbeit wird nicht nur schlecht bezahlt, sondern diese Arbeitsverhältnisse sind oft prekär; oft sind sie auch nicht legal. Wer sich mit dem System nicht auskennt, wird schnell Opfer von Arbeitsausbeutung, und wer sich wehrt oder einfach Pech hat, verliert die Arbeit und in sehr vielen Fällen eben auch die Unterkunft. Eine konkrete Umsetzung unseres Antrags ist deshalb auch die Finanzierung des BEMA, des Berliner Beratungszentrum für Migration und gute Arbeit bei „Arbeit und Leben“ des DGB. Hier sitzen die Spezialistinnen für Arbeitsausbeutung, Lohnprellerei und durch den Arbeitsverlust verursachte Obdachlosigkeit.
Mit dem Zugang zu Unterkunft und Beratung und medizinischer Versorgung eröffnen sich für viele Menschen, für die es scheinbar aussichtslos war aufgrund ihres Aufenthaltsstatus, oft auch Perspektiven, doch in Berlin bleiben zu können. Solange das Wohlstandsgefälle zwischen vielen Regionen Europas und Berlin derart groß ist, dass es Regionen gibt, in denen Menschen ihre Kinder nicht zur Schule schicken können, weil es keine gibt oder weil sie diskriminiert werden, solange es in dieser Stadt so viele Menschen gibt, die ihren Profit damit machen, Leute für ihre Arbeit nicht zu bezahlen und sie jederzeit vor die Tür zu setzen, sie in Bruchbuden wohnen zu lassen, solange ihnen das in ihr Geschäftsmodell passt, so lange ist es unsere politische und menschliche Aufgabe, diese Ausbeutung zu bekämpfen und jedem und jeder, der/die hier auf der Straße leben, Hilfe anzubieten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin sprach gerade über eine Menge sinnvoller, notwendiger Dinge in diesem Bereich Obdachlosigkeit, die auch die Unterstützung der FDP finden werden; Dinge
wie eine Vereinheitlichung der Standards zwischen den Bezirken, eine Vereinheitlichung der Verfahren bei der Unterbringung von Wohnungslosen oder halt auch ein landesweites Management für ASOG-Unterkünfte.
sondern, der Kollege Penn sprach es bereits an, es geht hier ausschließlich um die niederschwelligen Angebote. Das ist ein Punkt, wo weitestgehend in diesem Hause Konsens besteht, dass natürlich eine Unterkunft für jeden kurzfristig niederschwellig gegeben sein muss. Nur, das zeigen mir auch die Reden meiner Vorrednerin aus der Koalition, der Gedanke geht weiter. So ein Gedanke, dass man in Berlin eine Insellösung schafft jenseits bundespolitischer und EU-mäßiger Regelungen – Frau Fuchs sprach es an, Hamburg verfährt in diesem Punkt mit einer rot-grünen Regierung komplett anders – und Berlin einen ausgeprägten Sonderweg geht, wird das Problem nicht lösen, sondern verlagert es nur und konzentriert es nämlich auf Berlin.
Was uns in diesem Antrag auch fehlt, ist das nicht angesprochene Thema der Beratung, der Information. Ein sofortiges Abschieben, wie es Frau Fuchs ansprach, ist nicht der Weg. Aber eine vernünftige Beratung würden wir parallel auch erwarten.
Das müsste aus unserer Sicht auch Gegenstand eines entsprechenden Beschlusses sein. Denn auch die Wohlfahrtsverbände sagen, ein Ausbau der niederschwelligen Angebote ist nicht der Weg, das Problem zu lösen, sondern es geht darum, endlich die Ursachen zu lösen. Insofern gibt es viele Argumente gegen und für den Antrag. Auch wir werden uns am Ende enthalten, denn man kann nicht generell gegen das Vorhalten niederschwelliger Angebote sein. Der beste Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen, findet sich aus unserer Sicht in der Begründung, wenn es dort heißt, ein anderes Verfahren würde gegen den Koalitionsvertrag verstoßen. An den sind wir aber nicht gebunden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Wild gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung noch einen Redebeitrag angemeldet. Die Redezeit beträgt bis zu drei Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir machen keine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen, zwischen Christen und Moslems, zwischen Schwarzen und Weißen und zwischen Inländern und Ausländern. Nur wer beide Augen zu hat, liegt im Zeitgeist. Was führt so viele ausländische Obdachlose in unsere Stadt? Das ist ja schon komisch. Wozu migriert man, wenn man keine Wohnung mehr hat, ins Ausland, dessen Sprache man nicht mächtig ist? Warum fügt man einem Problem ein weiteres hinzu? Na? – Ich will es Ihnen verraten. Das ist Berlins liberale Drogenpolitik. Hier kannst du überall die Drogen in ausreichender Menge kaufen, die man in Warschau nicht bekommt, oder nur unter dem Risiko, im Warschauer Gefängnis zu landen.
Gegen Hilfs- und Beratungsangebote ist nichts einzuwenden. Allerdings sollten verantwortungsvolle Politiker immer die Interessen des Souveräns mitdenken. Und fragt man den Berliner, welches Interesse er hat, ausländische Multiproblempersonen in der Stadt zu haben, werden die meisten keinen Grund finden. Hilfe könnte also ein Flug nach Warschau, nach Minsk oder nach Kiew sein, in Begleitung durch die Bundespolizei bis zum Zielort. Das ist preiswert und geht schnell. Den Pullfaktor Drogenparadies Berlin kann man damit natürlich nicht abschalten, aber eine Entlastung der Berliner und der hier legal aufhältlichen Ausländer ließe sich schon erreichen. Das Drogenparadies Berlin kann man nur durch Abschaffung der Eigenbedarfsgrenze, anlasslose Personenkontrollen in den bekannten Stadtquartieren und Festnahme, Verurteilung und spätere Abschiebung von ausländischen Drogendealern auflösen. Dazu braucht man das Bundesrecht nicht zu ändern. Der Berliner muss einfach vernünftige Leute ins Parlament wählen, die man in der SPD nur vereinzelt und bei den Linken und Grünen gar nicht findet. Beratungsstellen für die Beratung von Personen, die sich hier nicht aufhalten dürfen oder psychiatrischer Hilfe bedürfen, können wir als Fremde den Betroffenen nicht in angemessener Weise zukommen lassen.
Bei den Mehrheitsverhältnissen im Integrationsausschuss verwundert es nicht, dass die Beschlussempfehlung verantwortungslos und nicht zielführend ist. Ich rufe alle SPD-Kollegen auf, diesem Antrag zu widersprechen und mit Nein zu stimmen. – Danke schön!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Zu dem Antrag auf Drucksache 18/1651 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme mit geändertem Berichtsdatum: 30. März 2020. – Wer dem Antrag mit geändertem Berichtsdatum zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Ein fraktionsloser Abgeordneter stimmt gegen den Antrag. Wer enthält sich? –
Das sind die Oppositionsfraktionen und die anderen beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag so angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 7. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2019 Drucksache 18/2337
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2096
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 7. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2019 Drucksache 18/2338
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2097
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Über Lärm und seine gesundheitlichen Folgen haben wir an dieser Stelle schon des Öfteren gesprochen. Diese beiden Anträge sollen dazu beitragen, dass Berlin leiser wird und die gesundheitlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner deutlich verringert werden.
Immerhin über 18 Prozent der Berliner Bevölkerung werden durch Verkehrslärm belastet. Gut 270 000 Berlinerinnen und Berliner haben sogar Belastungen von über 65 Dezibel, und damit wird ihre Gesundheit gefährdet. Vom lokalen Schienenverkehr, also Straßenbahnen und oberirdische U-Bahnen, sind 18 000 Berlinerinnen und Berliner direkt betroffen. Unser Ziel ist, diese Belastungen durch Verkehrslärm zu reduzieren. Deswegen stellen wir einen Lärmaktionsplan auf, darin sind konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung verankert. Daneben finden sich Aussagen zur Lärmminderung bei der Straßenbahn im Nahverkehrsplan.
Die Forderungen dieser beiden Anträge sind sicher ambitioniert und erfordern auch erhöhten Aufwand bei der BVG. Sie sind aber für eine konsequente Lärmreduzierung notwendig. Beim Antrag zum Kurvenquietschen geht es darum, dass nicht nur einige, sondern alle Straßenbahnfahrzeuge mit sogenannten Laufflächenkonditionierungsanlagen ausgestattet werden. Diese Anlagen schmieren zwischen Rad und Gleisboden bei Trockenheit, denn nur so lässt sich das Kurvenquietschen dauerhaft vermindern. Die neuen Straßenbahnen werden von Hause aus mit diesen Anlagen ausgerüstet. Ein Teil der Bestandsflotte hat diese Anlagen auch, allerdings hat sich herausgestellt, dass diese Fahrzeuge nicht ständig im gesamten Netz unterwegs sind und somit die Wirkung nicht ausreicht. Deshalb sollen alle Fahrzeuge, die langfristig der Flotte angehören, nachgerüstet werden.