Wir haben jetzt erstmalig die Bezirke, die für die Bewässerung zuständig sind, mit hohen monetären Summen in die Lage versetzt, noch mal deutlich mehr in Pflege und Bewässerung zu investieren, insgesamt 22 Millionen Euro pro Jahr. Die Bezirke sind jetzt aufgerufen, genau dieses Geld auch auszugeben. Pro Baum waren früher 48 Euro zur Verfügung gestellt, jetzt sind es endlich die geforderten 82 Euro. Das sind sehr gute Nachrichten.
Ich glaube trotzdem, dass wir das genau beobachten müssen, damit wir das Grün der Stadt besser schützen können. Gerade in Zeiten von Corona haben wir gesehen, welche enorme Dienstleistung für die Erholung der Bürgerinnen und Bürger das Grün erbringt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin, Sie haben die deutlich erhöhten Geldmittel angesprochen – 50 Millionen Euro in diesem und im kommenden Jahr –, die wir als Parlament den Bezirken zur Verfügung stellen. Hält die Senatsverwaltung denn nach, dass das auch wirklich durch die Bezirke ausgegeben wird, was zum Beispiel die Beschaffung von Tankwagen angeht, was auch die Beauftragung zum Beispiel der BSR zur Bewässerung von Bäumen angeht? Inwieweit achten Sie darauf, dass das Geld, das da ist, hoffentlich auch wirklich zugunsten der Bäume ausgegeben wird, damit sie gewässert werden?
Wir haben uns jetzt noch mal mit einem Schreiben an die Bezirke gewandt, um darauf hinzuweisen, dass jetzt die Zeit ist, dieses Geld zu nutzen. Wir sind mit den Bezirken im Gespräch, nur ist es trotzdem so, dass die Bezirke jetzt in der Verantwortung stehen. Wir finden das auch richtig. Sie wissen, wie die Lage in ihrem Bezirk ist, welche Bäume wo stehen und welche Pflege die brauchen. Wir sind da natürlich im Austausch, aber die Verantwortung ist jetzt eindeutig bei den Bezirken.
Ich frage den Senat: Wie hoch waren die Kosten für den Polizeieinsatz im Rahmen der Beerdigung einer Angehörigen des Remmo-Clans, bei dem laut Presseberichten mehrere Hundert Polizisten und sogar ein Hubschrauber eingesetzt wurden, und wer trägt diese Kosten?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Diese Kosten werden nicht ermittelt. Für die Sicherheit im öffentlichen Raum ist die Polizei zuständig, genauso wie das auch beispielsweise morgen, am 1. Mai, der Fall sein wird oder bei sonstigen Demonstrationslagen der Fall ist. Wir setzen die öffentliche Ordnung durch, und die Kosten sind im Haushalt der Polizei abgedeckt.
Wie rechtfertigt es der Senat unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit vor dem Gesetz, dass an dieser privaten Beisetzung insgesamt rund 200 Personen teilnehmen durften, während bei Beisetzungen von Berlinern, die nicht dem Clanmilieu zuzurechnen sind, lediglich 20 Personen zugelassen sind und sie in der Praxis bisher auch dementsprechend durchgeführt wurden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter! Ihre Angaben sind nicht korrekt. An dieser Beisetzung haben drei mal 20 Personen teilgenommen. Insgesamt also 60 Personen, aber entsprechend der Eindämmungsverordnung immer in Zwanzigergruppen. Hintergrund ist, dass die Verstorbene 16 Kinder und 50 Enkel hatte. Damit traf die Vorstellung einer Kernfamilie, die wir bei der Eindäm
mungsverordnung ursprünglich hatten, die es erlaubt hätte, das auf 20 Personen zu beschränken, so nicht zu.
Was immer man von dieser Familie hält, was immer man von Aktivitäten von Angehörigen dieser Familie hält – es ist ein Mensch gestorben, und wir haben dafür zu sorgen, dass eine würdige Beerdigung stattfindet.
Gleichzeitig muss die öffentliche Ordnung durchgesetzt werden. Im vergangenen Jahr hat die Beerdigung eines mehrfach kriminellen Täters, Nidal R., stattgefunden; als er ermordet wurde, haben sich über 2 000 Menschen auf dem Friedhof eingefunden. Das fand ich schon schwierig, und unter den Bedingungen der Eindämmungsverordnung war das in dieser Größenordnung – wahrscheinlich hätte die Zahl der Anwesenden in der Realität noch über dieser Anzahl gelegen – nicht möglich. Deshalb hat die Berliner Polizei deutlich gezeigt, dass wir die Eindämmungsverordnung durchsetzen, dass wir bereit sind, das dort mit dem entsprechenden Nachdruck zu tun, und insofern war es eine Machtdemonstration des Staates. Wir setzen unsere Regeln durch, sie gelten für alle.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator! Sie haben auch die Beerdigung von Nidal R. angesprochen: über 2 000 Menschen, jetzt wieder eine Beerdigung. Unabhängig davon, dass Menschen trauern dürfen – wie bewerten Sie es vor dem Hintergrund von bestehenden Integrationsbemühungen, dass einzelne Familien bei Beerdigungen und anderen Dingen so massive hohe Polizeiaufkommen zu verantworten haben? Ist das für Sie ein klassisches Beispiel gelungener Integration?
Herr Woldeit! Ich habe nicht zu bewerten, ob Menschen zu Beerdigungen gehen, wenn sie trauern. Es ist, glaube ich, nicht die Aufgabe des Senats, zu bewerten, ob und in welcher Form jemand seiner Trauer Ausdruck verleiht. Wir haben dafür zu sorgen, dass die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt, und das tun wir.
Vor dem Hintergrund, dass schon ca. 50 Frauen mit Kindern in zwei Hotels Schutz vor häuslicher Gewalt finden, da die Frauenhäuser dieser Stadt voll ausgelastet sind, frage ich den Senat: Wie ist die Perspektive der Unterbringung dieser Frauen, wenn die Kooperation mit den Hotels endet, und wie ist die Perspektive der Kinder, die dort weder kindgerechte Beratung noch z. B. ein Spielzimmer vorfinden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema häusliche Gewalt haben wir von Anfang an im Blick gehabt, weil wir von anderen Ländern gelernt haben, dass bei einer solchen Pandemie, besonders wenn häusliche Isolation angeordnet ist, die häusliche Gewalt zunimmt. Wir haben darauf sehr früh reagiert. Die Hotelunterbringung, die Sie ansprechen, konnten wir bewerkstelligen, weil wir die beiden Immobilien sehr frühzeitig angemietet haben – einmal für Menschen, vor allem für Frauen, die aufgrund von Covid-positiv-Fällen in häuslicher Isolation sind, und andererseits für die normale Schutzunterbringung von Frauen, die Gewalt erfahren, und deren Kinder.
Die Perspektiven, die Sie ansprechen, sind die gleichen wie die von Frauen, die in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung untergebracht sind. Es handelt sich nicht nur um eine Unterbringung, sondern wir haben ein Netz an Unterstützung mit sehr vielen Beratungs- und Begleitungsmöglichkeiten. Das heißt, es ist nicht nur eine Unterbringung, sondern die Frauen erhalten selbstverständlich auch eine Begleitung für die Zeit danach. Das gehört zur Arbeit der Frauenhäuser dazu. Es gehört auch eine soziale und berufliche Beratung für die Zeit danach dazu, ob eine Zweite-Stufe-Wohnung als Zwischenlösung infrage kommt oder gleich die Vermittlung in eigenen Wohnraum. Wir haben eine eigene Vermittlung für Frauen in dieser Situation in eine Wohnung. Diese Beratung durch Hestia funktioniert in Berlin gut. Frauen aus Frauenhäusern werden gezielt dabei unterstützt, wieder in einer eigenen Häuslichkeit zu leben. – All das, was Frauen in Frauenhäusern an Unterstützung zur Verfügung steht, steht auch diesen Frauen zur Verfügung. Wir haben
die Anmietung sehr optional gestaltet. Das heißt, wenn der Bedarf steigt, können wir weitere Etagen anmieten.
Da sich ja zeigt, dass die Kapazitäten nicht ausreichen: Haben Sie denn schon begonnen, das siebte geplante Frauenhaus, das wir im letzten Doppelhaushalt bewilligt haben, einzurichten?
Ich kann nicht feststellen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen. Deswegen haben wir nachgelegt. Wenn die Kapazitäten nicht da wären, wäre die Unterbringung nicht da. Wir haben ausreichende Kapazitäten. Wir haben jetzt auch noch einmal relativ kurzfristig 34 Frauenhausplätze ans Netz gebracht. Das siebte Frauenhaus – das wissen Sie – ist im Werden. Das hat leider auch immer etwas mit baulichen Gegebenheiten zu tun, denn die Sicherheitsanforderungen an ein Frauenhaus sind sehr hoch, und die wollen wir auch weiterhin so hoch belassen. In Kürze wird das siebte Frauenhaus eröffnet.
Eine weitere Nachfrage gibt es nicht, sodass wir damit zur zweiten Runde kommen. Es beginnt die Fraktion der SPD. – Herr Abgeordneter Buchner, Sie haben das Wort.
Ich frage den Senat: Welche Vorstellung hat der Senat, gemeinnützige Sportvereine zu unterstützen, die infolge der Coronakrise durch Einnahmeausfälle in Zahlungsschwierigkeiten geraten?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Buchner! Seit geraumer Zeit ist der Senat im Gespräch mit dem Landessportbund, weil in der Tat die Coronakrise dazu führt, dass ehrenamtlich geführte, gemeinnützige Sportvereine wirt
schaftlich in Bedrängnis geraten. Das kann einmal durch Kursausfälle geschehen. Ich denke da beispielsweise an Reitvereine, die die Kosten für die Ställe und die Unterhaltung der Pferde haben – die Pferde müssen aus gesundheitlichen Gründen bewegt werden –, die aber keine Kurse durchführen können. Damit fallen die Einnahmen weg, aber sie haben die vollen Kosten. Andererseits kommen Sportvereine auch durch den Wegfall von Mitgliedsbeiträgen in Bedrängnis, weil Vereinsmitglieder keine Perspektive sehen, den Sport im Verein weiterhin betreiben zu können. Ich fordere an solchen Stellen immer die Menschen, die Mitglied in Sportvereinen sind und es sich leisten können, zur Solidarität auf. Man sollte in seinem Sportverein bleiben und weiterhin seinen Beitrag zahlen. Es gibt noch viele andere Dinge, die dazu führen können, dass ehrenamtliche Sportvereine Einnahmeausfälle haben.
Für die Beschäftigten dieser Sportvereine haben wir schon mit dem Rettungsschirm für Soloselbständige und Kleinstunternehmer Hilfe leisten können. Jetzt stellt sich aber die Frage: Wie sorgen wir dafür, dass Sportvereine auch weiterhin existieren können? Die gesellschaftliche Rolle des Sports wird von uns zu Recht sehr hoch bewertet. Ich nenne sie immer das Rückgrat der Gesellschaft. Über die Gesunderhaltung der Menschen hinaus haben Sportvereine die Aufgabe, Menschen zu integrieren und Sekundärtugenden zu vermitteln. – Sie wissen das alles. – Einnahmeausfälle haben viele von uns in der Coronakrise zu verkraften. Wichtig ist, dass wir existenzielle Risiken abfedern. Deshalb haben wir uns mit dem Landessportbund darauf verständigt, dass wir einen Rettungsschirm Sport brauchen. Der Regierende Bürgermeister hatte in seiner Regierungserklärung hier im Plenum bereits gesagt, dass wir an dieser Stelle Hilfe leisten müssen. Ich beabsichtige, in die nächste Sitzung des Senats am Dienstag eine Besprechungsunterlage einzubringen, um einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein solcher Rettungsschirm Sport aussehen könnte, um existenzielle Risiken für gemeinnützige Sportvereine abfedern zu können.
Darüber hinaus geht es aber nicht nur um gemeinnützige Vereine. Die Sportmetropole wird ja beispielsweise auch durch Profivereine repräsentiert. Ich denke dabei an die BR Volleys, die Füchse und ALBA. Betroffen ist auch der SCC Charlottenburg, der den Marathon und den Halbmarathon in Berlin und viele andere Läufe organisiert. Diese Vereine sind Aushängeschilder für die Sportmetropole Berlin. All diese Sportvereine oder Sportorganisationen bringen jährlich einen volkswirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 250 Millionen Euro für die Stadt. Deshalb gehört es sich, dass wir in Zeiten der Krise zusammenhalten und dafür sorgen, dass diese Sportmetropole nicht nur in guten Zeiten funktioniert, sondern dass wir auch füreinander einstehen. Dieses Konglomerat müssen wir besprechen. Ich glaube, dass wir mit den Menschen, die sich im Sport und für die Sportmetropole Berlin engagieren, solidarisch sein müssen. Darüber müs
Ich habe ein paar Vorschläge für den zweiten Nachtragshaushalt eingebracht, der im Moment noch im Senat beraten werden muss. Ich gehe davon aus, dass der Senat entsprechend solidarische Beschlüsse fassen wird.
Dass der Senator mein Nachfrage bereits beantwortet hat, zeigt, dass wir nicht so gut abgesprochen sind, wie viele immer denken.
Deswegen gibt es eine andere Nachfrage: Wie sieht der Senat die Chance, das Sporttreiben in kleineren Gruppen mit künftigen Verordnungen wieder möglich zu machen?