Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

In Rheinland-Pfalz gibt das Land Lehrerstunden, und das andere ist Sache der Kommunen. Dort gibt es exakt die gleiche Diskussion wie bei uns. Die wird in Hessen so geführt, die wird in Niedersachsen so geführt, die wird in Schleswig-Holstein so geführt. Die wird nirgends anders geführt, allerdings mit dem Unterschied, lieber Herr Zeller, dass das große und auch nicht arme Land Nordrhein-Westfalen für Betreuungsangebote, für das, was damit über den Unterricht hinaus geleistet werden muss, für ein ganzes Schuljahr lediglich einen Zuschuss von 10 000 DM zur Verfügung stellt und die Mittel seit 1993 nicht erhöht worden sind. Das ist SPD-Politik: 10 000 DM pro Jahr, seit 1993 nicht erhöht.

(Beifall bei der CDU – Abg. Zeller SPD: Sie wis- sen aber, dass das nur ein Bestandteil von etwas ganz anderem ist! Sie vergleichen Äpfel mit Bir- nen! Das ist doch der Punkt! – Abg. Wintruff SPD: Die haben aber auch ein anderes Angebot an Ge- samtschulen!)

Ja, das kommt noch dazu. Ich wollte eleganterweise verschweigen, dass man da überhaupt nur ein Angebot bekommt, wenn man an der Gesamtschule ist, und dass die anderen Schulen bis heute massiv benachteiligt sind.

Noch einmal: acht Jahre lang! Schauen Sie sich die Kostenentwicklung und die Haushaltsmittel in den Jahren 1993 bis heute in Baden-Württemberg an, und dann schauen Sie

(Ministerin Dr. Annette Schavan)

sich die Mittel in Nordrhein-Westfalen im gleichen Zeitraum an. Dann sehen Sie den Unterschied zwischen SPDund CDU-Politik.

(Beifall bei der CDU – Abg. Zeller SPD: Die ha- ben mehr Ganztagsschulen und Ganztagsangebote als Baden-Württemberg!)

Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung und komme damit auch zum Schluss: Eine Weiterentwicklung eines differenzierten Angebots muss und wird schon in den nächsten Haushalten sichtbar werden, ein Angebot, das die Veränderung der familiären Lebenswelten genauso berücksichtigt wie die Entwicklung in den Kinder- und Jugendwelten. Die bestehen nicht nur aus Schule. Dazu gehört, dass bei uns jeder zweite Jugendliche in einem Sportverein ist. Dazu gehören Jugendmusikschulen sowie die Jugendarbeit in vielen Bereichen. Das wollen wir Stück um Stück zusammenbringen. Dazu gehören Schülermentorensysteme mit der Möglichkeit für Schüler und Schülerinnen, zusätzlich Verantwortung zu übernehmen.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE meldet sich zu ei- ner Zwischenfrage. – Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerin – –

Nein. – Ich komme jetzt zum Schluss.

Deshalb, lieber Herr Zeller: Wenn Sie sagen: „Es wird sich zeigen, ob Sie bereit sind, Geld für bessere Zukunftschancen für junge Menschen zu geben“, dann würde ich Ihnen raten, einmal eine Zeit lang, ein paar Monate, mit diesem Satz ein bisschen vorsichtiger umzugehen.

(Abg. Zeller SPD: Wir werden es bei den Haus- haltsberatungen sehen!)

Es ist wiederum keine CDU-Pressestelle, die jedes Jahr erneut bekannt gibt: 41,5 % der in den Landeshaushalt von Baden-Württemberg eingestellten Mittel gehen in Schule und Hochschule. Jede vierte Mark aus diesem Landeshaushalt geht in die Schulen. Wenn Sie die Abfolge der Länder nehmen, müssen Sie schon ganz schön Rubriken heruntergehen, bis Sie ein SPD-Land darin finden.

(Abg. Rückert CDU: Do glotzschd!)

Deshalb sage ich zugespitzt: Wo die SPD regiert, ist garantiert, dass es weniger Geld für Bildung gibt als da, wo die CDU regiert.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Zeller SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 13/10. Frau Kollegin Rastätter, was wird beantragt: Überweisung oder Abstimmung?

Abstimmung.

Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/10, abstimmen. Wer

dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! –

(Abg. Zeller SPD: Knapp! – Weiterer Zuruf von der SPD: Sehr knapp!)

Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 14:00 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:22 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 13/322

Ich rufe auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. T h e r e s i a B a u e r G R Ü N E – W e i t e r g e w ä h r u n g v o n Z u s c h ü s s e n n a c h § 4 5 a P B e f G f ü r S e m e s t e r t i c k e t s a n d e n V e r k e h r s v e r b u n d R h e i n - N e c k a r

Frau Abg. Bauer, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Besteht eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), dass die Zuschüsse des Landes, die nach § 45 a PBefG an den VRN gezahlt werden, in gleicher Höhe weitergezahlt werden, auch wenn die Verkaufszahlen des Semestertickets sich rückläufig entwickeln oder wenn das Semesterticket durch das bestehende MAXX-Ticket ersetzt würde, das derzeit schon für Schüler besteht?

Herr Staatssekretär Mappus, Sie haben das Wort zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abg. Theresia Bauer wie folgt:

Eine Vereinbarung der in der Fragestellung genannten Art besteht nicht. Nach § 45 a PBefG hat ein Verkehrsunternehmen, nicht jedoch der Verkehrsverbund, einen Anspruch auf eine Zuwendung für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs. Im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar fallen darunter insbesondere das MAXX-Ticket und das Semesterticket. Dabei gilt: Je niedriger der Ertrag aus dem Beförderungsentgelt, desto höher ist die Zuwendung. Abgerechnet wird grundsätzlich auf der Grundlage der tatsächlich verkauften Fahrausweise. Sind die Verkaufszahlen rückläufig, reduziert sich auch die Zuwendung.

(Staatssekretär Mappus)

Findet nur eine Umschichtung zwischen mehreren Angeboten von Ausbildungszeitfahrausweisen statt, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Einnahmen der Verkehrsunternehmen aus Erträgen und Ausgleichsleistungen gleich hoch bleiben.

Für das MAXX-Ticket gibt es allerdings eine Sonderregelung. Weil dieses Tarifangebot wesentlich günstiger als herkömmliche Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs ist, war es notwendig, besondere Verfahrensabsprachen für die Ausgleichsberechnungen zu treffen. Mit RheinlandPfalz, Hessen und der Verbundgesellschaft der Verkehrsunternehmen wurde einvernehmlich eine Deckelung der Ausgleichsleistungen vereinbart, die allerdings bisher wegen der unerwartet hohen Nachfrage jährlich nachverhandelt werden musste.

Diese Deckelung erfolgt durch die Festlegung einer Obergrenze von ausgleichsberechtigten Stückzahlen. Für das Semesterticket des VRN besteht eine solche Deckelungsregelung nicht. Bei der Berechnung der Ausgleichsleistung für das Semesterticket werden also alle verkauften Stückzahlen berücksichtigt. Werden weniger Semestertickets verkauft, erhalten die Verkehrsunternehmen auch weniger Ausgleichsleistungen. Steigen die Studierenden vom Semesterticket auf das MAXX-Ticket um, kann letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkehrsunternehmen wegen der Deckelungsregelung weniger Ausgleichsleistungen erhalten.

Keine Zusatzfragen? – Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Sozialministeriums – Drogenpolitik in BadenWürttemberg – Überlebens- und qualifizierte Ausstiegshilfen für Schwerstabhängige – Drucksache 13/19

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Sozialministeriums – Erlass einer Rechtsverordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen – Drucksache 13/21

c) Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Sozialministeriums – Drogenpolitik in Baden-Württemberg – Drucksache 13/105

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung je fünf Minuten, für die Aussprache über a bis c fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten.

Wem von der Fraktion GRÜNE darf ich das Wort erteilen? – Frau Abg. Lösch, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein suchtpolitisches Gesamtkonzept muss auf vier gleichberechtigten Säulen basieren: auf der Prävention, der Suchtkrankenhilfe, der Repression und den Überlebenshilfen. Angesichts der hohen Zahl der Drogentoten in Baden-Württemberg ist aus unserer Sicht eine differenziertere Sicht der Suchtpolitik unerlässlich, die Überlebenshilfen und Schadensminimierung einschließt.

In der Koalitionsvereinbarung kann man unter dem Titel „Drogenpolitik“ nachlesen – so, wie es auch in der Stellungnahme zu unserem Antrag zu lesen ist –: