Protokoll der Sitzung vom 10.12.2003

Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen lasse. – Das ist der Fall.

Wer für den Gesetzentwurf Drucksache 13/2282 stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Abg. Kretschmann GRÜNE erhebt sich. – Heiter- keit)

Das war eine besondere Betonung der Unterstützung?

(Heiterkeit – Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜ- NE)

Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13:30 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:12 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:29 Uhr)

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes – Drucksache 13/2622

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 13/2693

Berichterstatter: Abg. Oelmayer

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Pauli.

(Minister Dr. Repnik: Ach, deswegen ist der da! Ich habe mich schon gewundert! – Gegenruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das war aber eine un- qualifizierte Bemerkung!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorgesehenen Änderungen im Stiftungsgesetz stärken die Stiftungsfreiheit. Das Entstehen von Stiftungen wird einfacher und transparenter, und auch die Bekanntmachung von kommunalen Stiftungen wird vereinfacht. Deswegen konnte ich bereits in der Ersten Beratung Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf empfehlen. Der Innenausschuss ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt. Alle Fraktionen sind anwesend und stimmen dem zu.

(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Gall SPD: Oh, ich bin ganz erschrocken!)

Das Wort erhält Herr Abg. Junginger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht schaffe ich es, noch kürzer zu reden. Lassen Sie mich trotz einer einmütigen Befürwortung des neuen Landesstiftungsgesetzes einige wenige Bemerkungen für unsere Fraktion machen.

(Abg. Stickelberger SPD: Dann wird es nicht kür- zer!)

Erstens: Der Bundesgesetzgeber hat mit seiner materiellrechtlichen Vorlage die Voraussetzungen für dieses Gesetz geschaffen. Dafür gilt dem Bundesgesetzgeber unser Dank. Auch die rot-grüne Regierung in Berlin, Herr Minister, scheint offensichtlich öfter einmal etwas Gutes abzuliefern.

(Abg. Heinz CDU: Aber nur an Kleinigkeiten! – Zuruf des Abg. Stickelberger SPD)

Ich stelle keinen Widerspruch fest. Damit ist das so beschlossen.

Zweitens: Das Stiftungswesen ist in Zeiten knapper oder leerer öffentlicher Kassen besonders wichtig. Es tritt in Form öffentlicher Stiftungen – die Landesstiftung kann als schlechtes Beispiel nicht unerwähnt bleiben –,

(Heiterkeit des Abg. Oelmayer GRÜNE – Abg. Oelmayer GRÜNE: Diese Debatte führen wir heute nicht!)

privater Stiftungen und Bürgerstiftungen in Erscheinung. Wenn 2002 in Baden-Württemberg mehr als 1 600 Stiftungen gemeinnützig tätig geworden sind, dann ist durch diese Stiftungen viel Gutes geleistet worden, und zwar im Bereich des Sozialen, des Kulturellen, des Sports, der Kunst, der Forschung und der Wissenschaft. Hierfür gilt es an dieser Stelle Dank zu sagen.

In meiner Region, der Kurpfalz, gibt es Stiftungen, die ständig bis hin zu kleinen Zuwendungsbeträgen als Anstoßfinanzierung finanzielle Leistungen gewähren. Ich möchte an dieser Stelle einmal einige Stifternamen nennen: Es gibt die Heinrich-Vetter-Stiftung, die Hector-Stiftung, die HoppStiftung, die Plattner-Stiftung und die Tschira-Stiftung – alle SAP-Gründer haben auch einen Teil der verdienten Millionen in Stiftungen eingebracht. Beispielsweise hat die Hector-Stiftung am letzten Sonntag in meiner Heimatstadt einen Sportpark eines Vereins mit 6 000 Mitgliedern mit 1,5 Millionen € unterstützt.

In diesen Zeiten wäre Derartiges ohne solche Stiftungen nicht möglich. Deswegen ist es an dieser Stelle angezeigt, dafür einmal ausdrücklich Dank zu sagen. Derartiges Engagement ist beispielhaft. Ich merke nur an: Damit wird auch dem Grundsatz der Verfassung von der Sozialbindung des Eigentums Rechnung getragen. Auch das, meine ich, soll positiv angemerkt werden.

Damit ist das, was herausgehoben werden soll, gesagt. Dem Gesetzentwurf ist in Zweiter Beratung auch von unserer Fraktion die Zustimmung zu erteilen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Stickelberger SPD: Das war aber nicht kürzer!)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Noll.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf in den Chor der Lobrednerinnen und Lobredner anlässlich dieser Gesetzesänderung einstimmen.

(Abg. Stickelberger SPD: Es sind doch bisher nur zwei gewesen!)

Selbstverständlich begrüßen auch wir Liberalen die Erleichterung dessen, was auf Bundesebene dankenswerterweise vorgesehen ist, und seine Umsetzung in Landesrecht. Sie haben zu Recht angesprochen, dass wir gerade in Zeiten, in denen wir nicht mehr alles vom Staat erwarten dürfen und können, verstärkt auf bürgerschaftliches Engagement und auch stiftungsrechtliches Engagement setzen werden. Daher begrüßen wir diese Gesetzesänderung sehr und hoffen, dass damit ein Schub in diese Richtung entsteht.

Auch den zweiten Aspekt, dass die Einsichtnahme erleichtert und damit auch mehr Transparenz geschaffen wird – das ist immer wichtig für die Vertrauensbildung und dafür, dass man auch weiß, wo das Geld letztendlich landet –, begrüßen wir sehr.

Deswegen darf ich zum Schluss kommen und auch seitens der Liberalen volle Zustimmung signalisieren.

(Beifall der Abg. Gall und Junginger SPD – Minis- ter Dr. Repnik: Sie hätten wenigstens die Patienten- stiftung nennen müssen, Herr Noll!)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man könnte es so sagen: Wir haben jetzt das zweite innovative Finanzierungsinstrument auf der Tagesordnung dieses Hauses, diesmal allerdings ohne Anführungszeichen und auch mit unserer vollen Unterstützung. Ich sage dies nicht nur, weil es sich um eine rot-grüne Gesetzesvorlage handelt, die in Berlin sinnvollerweise verabschiedet worden ist, und zwar mit großer Mehrheit, wenn nicht einstimmig.

Ich sage dies auch, weil die Regularien, die in dieser Gesetzesfassung enthalten sind, das Stiftungsrecht erleichtern, es, wie Kollege Noll gesagt hat, transparenter machen und weil wir das bürgerschaftliche Engagement mit vielerlei Stiftungen anregen und unterstützen sollten. Deswegen trägt auch unsere Fraktion dieses Gesetzesvorhaben in diesem Haus mit. Wir gehen davon aus, dass wir es einstimmig verabschieden können.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält der Innenminister, Herr Dr. Schäuble.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass von den Rednern aller Fraktionen das Stiftungswesen in seiner Bedeutung so

herausgestellt worden ist. Ich möchte mich dem auch für die Landesregierung anschließen.

Wir dürfen sehr dankbar sein, Herr Kollege Junginger, dass nicht nur im Bereich der Kurpfalz, sondern in ganz BadenWürttemberg das Stiftungswesen eine sehr gute und sehr lange Tradition hat und dass wir sehr viele bedeutende Stiftungen haben. Ich darf mich sicher im Namen von Ihnen allen bei allen Persönlichkeiten, die sich mit ihrem Vermögen in Stiftungen engagieren, ganz herzlich bedanken. Das ist eine hervorragende Sache, und es ist mit Recht darauf hingewiesen worden, dass es in diesen finanziell so schwierigen Zeiten – wir haben heute Morgen die Haushaltsrede des Herrn Finanzministers hören müssen – doch immer mehr Persönlichkeiten gibt und zum Teil schon lange gab, die sich in Stiftungen engagieren. Wir sind mehr denn je auf einen solchen Idealismus angewiesen.

Wenn dies mit einem Gesetz der rot-grünen Mehrheit in Berlin, aber natürlich jetzt auch mit unserem Landesgesetz noch einmal besonders betont wird, wenn wir dadurch den Gedanken des Stiftungswesens noch stärken wollen, ist das eine gute Sache. Ich bin dankbar dafür, dass dies übereinstimmend in diesem hohen Hause so gesehen wird.