Protokoll der Sitzung vom 22.05.2003

Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einig, dass ein Betrieb, der ausbildet und Ausbildungswerkstätten vorhält, andere Kostenstrukturen hat als ein Betrieb, der nicht ausbildet, sodass der Betrieb, der ausbildet, im Rahmen dieses so genannten Wettbewerbs auf jeden Fall benachteiligt ist?

Herr Kollege Wörner, ich stimme Ihnen zu, dass die Tatsache, dass Unternehmen über ihren Bedarf hinaus ausbilden, ein erheblicher Kostenfaktor ist, der dazu führt, dass diese Unternehmen eine andere Kostenstruktur haben als Unternehmen – insbesondere Großunternehmen –, die es sich bei der Ausbildung sehr leicht machen. In dieser Beurteilung gibt es gar keinen Unterschied. Ich habe jedoch von dem jetzigen Rechtsstand auszugehen, und ich wiederhole es nochmals: Bei der Wirtschaftsministerkonferenz haben alle Wirtschaftsminister und Wirtschaftssenatoren, ganz gleich ob aus Ihrer Partei oder aus der Union, die Linie noch einmal bestätigt, dass die Vergaberichtlinien nicht weiter aufgelockert werden dürfen. Davon habe ich auszugehen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Ich bitte nun Herrn Sprinkart um die nächste Frage.

Wie hoch sind die Gesamtkosten der Grundlagenstudie Wintertourismus, wie hoch ist der Anteil des Freistaates Bayern an der Studie und wie ist es zu erklären, dass Wochen nach Vorstellung der Studie auf einer Pressekonferenz diese noch nicht zugänglich ist?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Sprinkart! Die Gesamtkosten der Grundlagenstudie „Wintertourismus in Bayern“ betrugen 48000 e. Die Studie wurde zu 50% von meinem Haus bezuschusst. Auftraggeber der Studie sind der Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte und der Deutsche Skilehrerverband. Mein Haus bzw. der Freistaat Bayern sind nicht Auftraggeber der Studie. Ich sage dies bewusst, weil es in der Presse falsch dargestellt worden ist.

Die Ergebnisse der Studie „Wintertourismus in Bayern“ wurden am 5. Mai 2003 in einer Pressekonferenz meines Hauses direkt nach Abschluss der Studienarbeiten erstmalig der interessierten Fachöffentlichkeit und der Presse vorgestellt. Eine Pressemappe mit Informationsmaterialien zu den Studienergebnissen wurde im Rahmen der Pressekonferenz verteilt und im Nachgang zur Pressekonferenz auch an Interessierte versandt. Zudem darf ich darauf hinweisen, dass die Ergebnisse seit der Pressekonferenz am 5. Mai für alle Interessierten über das Internet sowohl beim Verband der Seilbahnen und Schlepplifte unter „www.seilbahnen.de“ als auch beim Skilehrerverband unter „www.skilehrerverband.de“ abrufbar sind. Darüber hinaus wird derzeit eine schriftliche Kurzfassung dieser Studie vorbereitet, die möglichst kurzfristig – also in den nächsten Wochen – der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Sprinkart.

Wann gibt es die Langfassung dieser Studie, oder die gibt es die für die Öffentlichkeit überhaupt nicht?

Staatssekretär Spitzner (Wirtschaftsministerium) : Wenn Sie die Langfassung haben wollen bzw. die einzelnen Studienergebnisse, die der Presse zur Verfügung gestellt worden sind, dann stelle ich Ihnen dies gerne zur Verfügung.

Das, was der Presse zur Verfügung gestellt worden ist, habe ich natürlich auch. Ich wollte aber wissen, auf welchen Grundlagen die Studie angefertigt und die Ergebnisse erzielt wurden.

Die nächste Zusatzfrage wäre eine andere: Was waren die Beweggründe der Staatsregierung, sich mit 50% an dieser Studie zu beteiligen? Die Tatsache, dass auf die Bedeutung der Seilbahnen hingewiesen wird, wird es kaum gewesen sein, denn die Tourismusorte, in denen es Seilbahnen und Lifte gibt, wissen das besser. Sie bräuchten keine Studie für 50000 e.

Herr Kollege Sprinkart, ich gehe davon aus, dass sie das wissen. Für mich war es aber bei der Pressekonferenz, die ich geleitet habe, überraschend, dass diese Studie einhellig von allen Kommunen – ganz gleich welche politische Farbe sie repräsentierten –, von den Tourismusverbänden, von den Gastronomieverbänden und von den Medien als äußerst positiv, konstruktiv und wichtig bewertet worden ist.

Welche waren die Beweggründe für diese Studie? Sie wissen, dass der Tourismus in Bayern ein ganz gewichtiger Wirtschaftsfaktor ist. In Bayern hängen vom Tourismus inklusive der Gastronomie rund 240000 Arbeitsplätze direkt ab. Das sind fast 7% des Bruttoinlandsprodukts. Fakt ist weiter, dass der Wintertourismus in Bayern unterschätzt wird. Viel zu wenige in der Öffentlichkeit

wissen, dass rund 43% der Gesamteinnahmen des bayerischen Tourismus aus dem Wintertourismus erzielt werden. Rechnet man die Tagesausflügler noch hinzu, sind es sogar über 50%. Das heißt, der Wintertourismus in Bayern ist genauso gewichtig wie der Sommertourismus.

Gerade die Fremdenverkehrsorte in Oberbayern, im Allgäu, im Fichtelgebirge und im Bayerischen Wald klagen sehr darüber, dass für den Wintertourismus viel zu wenig Promotion gemacht werde. Der Wintertourismus sei für sie wichtig, um die Kosten zu senken und um sie insgesamt wettbewerbsfähig zu sein. Es war der Wunsch aller Wintersportorte, des Skilehrerverbandes und des Seilbahnverbandes, dass in einer Studie erfasst wird, was getan werden muss, um den Wintertourismus in Bayern zu aktivieren. Das haben wir mit dieser Studie unterstützt, und wir wollen es auch weiterhin unterstützen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Sprinkart.

Herr Staatssekretär, könnte es nicht sein, dass Sie durch diese Studie den Druck, Beschneiungsanlagen zu genehmigen, erhöhen wollen, was im Allgäu meines Erachtens vollkommen überflüssig ist, weil wir schon alles beschneit haben? Könnte es sein, dass mit dieser Studie Druck auf die Kommunen ausgeübt wird, dass sie sich mit öffentlichen Mitteln an den Seilbahnen und Liften beteiligen, was angesichts der Haushaltslage der Kommunen nicht gerade einfach sein dürfte?

Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Vermutung völlig daneben liegen. Sie sagen selbst, es würde angeblich alles laufen, was genehmigt ist. Daher hätte es genau aus diesen Gründen der Studie gar nicht bedurft. Ich bedanke mich dafür, dass Sie so massiv der Genehmigung von Beschneiungsanlagen zugestimmt haben.

(Sprinkart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und der zweite Teil meiner Frage? – Willi Müller (CSU): Eine vierte Zusatzfrage gibt es nicht!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Fragesteller ist Herr Werner.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung im Hinblick auf die Belastungen für die in Oberdolling lebenden Menschen sowie die schützenswerte Natur in unmittelbarer Nachbarschaft des Landeplatzes den Versuch eines Oberdollinger Unternehmers, eine Genehmigung für die Durchführung von jährlich 1500 Flugbewegungen mit dem Hubschrauber zu erhalten, nachdem das Luftamt Südbayern erst vor vergleichsweise kurzer Zeit 60 Flugbewegungen pro Jahr genehmigt hat?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, Herr Kollege Werner! Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Die Genehmigungsfähigkeit eines Hubschraubersonderlandeplatzes in Unterdolling wird im Rahmen des eingeleiteten luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die zuständige Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, derzeit geprüft. Die Antragstellerin hat grundsätzlich bei jedem Antrag auf luftrechtliche Genehmigung einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines neutralen Verwaltungsverfahrens, in dessen Rahmen das Luftamt Südbayern unter Berücksichtigung aller rechtlichen Gesichtspunkte und unter Berücksichtigung der eingebrachten Stellungnahmen eine vorurteilsfreie und rechtlich einwandfreie Entscheidung treffen wird. Dabei steht es jedem Antragsteller offen, eine Modifizierung einer bereits vorhandenen luftrechtlichen Genehmigung anzustreben.

Wegen des laufenden luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens kann derzeit über die Erfolgsaussichten des vorliegenden Genehmigungsantrags und über den genauen Zeitpunkt einer Entscheidung keine Aussage gemacht werden.

Der Antrag liegt seit 19. 05. 2003 bis 18. 06. 2003 bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Einwendungen können bis 02. 07. 2003 erhoben werden. Zugleich wurde der Antrag auch den Trägern öffentlicher Belange – unter anderem Deutsche Flugsicherung GmbH, Landratsamt, Gemeinde – zur Stellungnahme bis 27. 05. 2003 vorgelegt. Die sich hierbei ergebenden Erkenntnisse und damit insbesondere auch die rechtlich relevanten Belange der betroffenen Bürger werden bei der Entscheidung der Genehmigungsbehörde berücksichtigt.

Bei einem Antrag auf Genehmigung eines privatwirtschaftlich betriebenen Hubschraubersonderlandeplatzes, wie dem vorliegenden, besteht für die Staatsregierung keine Einwirkungsmöglichkeit hinsichtlich der angestrebten Anzahl der Flugbewegungen oder der Standortwahl. Vielmehr ist die Genehmigungsfähigkeit des Hubschraubersonderlandeplatzes allein nach den derzeit geltenden luftrechtlichen Regelungen zu beurteilen, wobei es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Werner.

Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass man einen Unterschied zwischen dem eventuell notwendigen Transport von Waren und reinen touristischen Rundflügen machen sollte?

Das hängt vom jeweiligen Fall und vom jeweiligen Einzelantrag für die Genehmigung eines solchen Sonderplatzes ab. Ich sage nochmals: Das Luftamt Südbayern wird als zuständige Behörde all diese Aspekte vorurteilsfrei und rechtlich sauber prüfen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es noch eine Zusatzfrage? Herr Werner.

Herr Staatssekretär, angenommen, der Antrag wird genehmigt, wird es dann auch Bestandteil des Prüfungsverfahrens sein zu ermitteln, wie viel Flugbewegungen maximal genehmigt werden können, falls der Betreiber nach kurzer Zeit einen Mehrbedarf geltend macht?

Herr Kollege, das kann ich jetzt noch nicht sagen. Um es bayerisch zu sagen: Ich kann mich jetzt noch nicht dort kratzen, weil ich noch nicht weiß, ob es mich später juckt. Tatsache ist: Er hat eine Genehmigung und es steht ihm offen, eine Modifizierung einer bereits vorhandenen luftrechtlichen Genehmigung anzustreben. Ob er das tut, ist seine Sache. Sie können aber davon ausgehen – darum geht es mir –, dass die zuständige Behörde sehr genau und objektiv die Einwendungen und Überlegungen, die auch Sie mit angesprochen haben, in die Abwägung mit einbeziehen wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Werner.

Herr Staatssekretär, wird es denn auch Bestandteil der Prüfung sein, sich eventuell nach Standortalternativen umzuschauen? Es gibt Flugplätze, bei denen die in der Nachbarschaft wohnenden Menschen über die Umweltbedingungen klagen.

Herr Kollege Werner, ich gehe davon aus, dass bei allen Überlegungen auch Alternativstandorte in die Erwägung miteinbezogen werden. Inwieweit das im konkreten Fall passiert, kann ich nicht sagen, weil ich persönlich die Prüfung nicht vornehme.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller: Herr Dr. Scholz.

Welche Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Staatsregierung, um Unternehmen, die nicht die Größenkriterien für die Mittelstandsförderung kleiner mittlerer Unternehmen (KMU’s) der EU erfüllen interjection: (Umsatz 40 Millionen e, Gesamtkapital 25 Millionen e, bis 250 Mitarbeiter) , wohl aber das Unabhängigkeitskriterium (maximal 25% Eigentumsanteil größerer Firmen) als so genannter „industrieller Mittelstand“ in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Qualifizierung, Finanzierung, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu fördern und zu unterstützen?

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt den Mittelstand durch ihre konsequent mittelstandsfreundliche Politik, die unter anderem zahlreiche Förderprogramme für den Mittelstand beinhaltet. Bedeutung für die Mittelstandsförderung haben die in der mündlichen Anfrage erwähnten Größendefinitionen der Europäischen Union. Bestimmte Beihilfen dürfen nur zugunsten so genannter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gewährt werden. Das sind die klaren Vorgaben der Europäischen Union.

Die Bayerische Staatsregierung fördert aber auch Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Die in der Anfrage aufgestellte Behauptung, dass Unternehmen, die zwar nicht die Größengrenzen der KMU-Definition, jedoch das Unabhängigkeitskriterium erfüllen, als „industrieller Mittelstand“ zu bezeichnen sind, ist unzutreffend. Zum einen sind auch Unternehmen des „industriellen Mittelstands“ häufig KMU im Sinne der EU-Definition, zum anderen gibt es in allen Wirtschaftssektoren Unternehmen, die zwar nicht die Größengrenzen der KMU-Definition, jedoch das Unabhängigkeitskriterium erfüllen.

Zu den angesprochenen Bereichen ist Folgendes anzumerken:

Stichwort Forschung und Entwicklung: In diesem Bereich ist nach EU-Recht grundsätzlich eine Förderung unabhängig von der Unternehmensgröße zulässig. Mein Haus ermöglicht auch Unternehmen mit 251 bis 400 Mitarbeitern den Zugang zum Bayerischen Technologieförder-Programm; hier wird in der Regel ein Zuschuss von 25% gewährt. Weitere Technologie-Förderprogramme meines Hauses, die nicht auf KMU beschränkt sind, sind die Programme „Mikrosystemtechnik“ und „Neue Werkstoffe“. Hier werden im Rahmen von vorwettbewerblichen Forschungsverbünden Förderungen von 50% unabhängig von der Unternehmensgröße gewährt.

Stichwort Qualifizierung: Im Bereich berufliche Bildung fördert mein Haus keine einzelbetrieblichen Maßnahmen. Die zahlreichen überbetrieblichen Fördermaßnahmen kommen jedoch allen – auch größeren – Unternehmen zugute.

Stichwort Finanzierung: Das Bayerische Mittelstandskreditprogramm ist ein mit staatlichen Zuwendungen subventioniertes Förderprogramm für Investitionsmaßnahmen, das bei der Europäischen Kommission notifiziert ist. Darlehen aus dem MKP sind daher nur für KMU im Sinne der EU-Vorschriften zulässig.

Die Finanzierung von Investitionen von Unternehmen, die die Kriterien der EU für KMU nicht erfüllen, ist jedoch aus Mitteln des so genannten Ergänzungsprogramms der LfA Förderbank Bayern möglich. Dieses Programm ist nicht öffentlich subventioniert. Die Konditionen des Ergänzungsprogramms sind gleichwohl attraktiv. Sie lieben am unteren Rand der Kapitalmarkt-Konditionen und sind mit einem Festzinssatz und mit festen Laufzeiten von 10, 15 oder 20 Jahren ausgestattet.

Stichwort Vergabe öffentlicher Aufträge: Öffentliche Aufträge sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben; den Zuschlag soll das wirtschaftlichste Angebot erhalten. Das Kriterium der Größe eines Unternehmens darf bei Auswahl- und Zuschlagsentscheidungen nicht herangezogen werden, weil es nicht unmittelbar leistungsbezogen ist. Die mittelständischen Belange werden hauptsächlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose berücksichtigt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Scholz.

Herr Staatssekretär, ist sich die Staatsregierung des Umfangs und der Bedeutung der Unternehmen, die über den EU-Kriterien liegen, bewusst – ob man das jetzt industrieller Mittelstand nennt oder nicht – und hat die Staatsregierung Überlegungen angestellt, um diesen Teil der Wirtschaft, der regional sehr bedeutsam sein kann, stärker in Bayern zu halten, zu binden und zu fördern?

Herr Kollege Dr. Scholz, ich kann Ihnen sagen – ich kann nur für mich sprechen –: Ich persönlich bin mir der Bedeutung dieser Unternehmen sehr wohl bewusst. Ich sage das aus meiner tagtäglichen Erfahrung heraus. Ich sage das auch deshalb, weil wir erleben, dass in den letzten Jahren gewisse Unternehmen im Zuge des Wachstums größer geworden sind und oft nur – ich sage es einmal bayerisch – um ein paar Zerquetschte über diesen Kriterien von 250 Mitarbeitern oder anderen liegen.

Es ist für uns wirklich alles andere als erfreulich, solchen eigentlich konstruktiven Wachstumsunternehmen nicht die Förderung zukommen lassen zu dürfen, die die KMU selbstverständlich in Anspruch nehmen können.

Das ist sicherlich ein Problem. Ich sage deutlich: Das ist ein Problem, das wir nicht allein regeln können, das muss von der EU geregelt werden.