Das ist sicherlich ein Problem. Ich sage deutlich: Das ist ein Problem, das wir nicht allein regeln können, das muss von der EU geregelt werden.
Herr Staatssekretär, Unterstützung in Forschung und Entwicklung bietet die Bayerische Forschungsstiftung. Sind Sie der Meinung, dass man mit einer speziellen Zielsetzung bezogen auf diese Unternehmen, über die wir hier sprechen, mehr tun kann als das bisher der Fall ist, weil die sich schwerer tun, in den F&E-Bereich hineinzukommen?
Ich bin selbst stellvertretendes Mitglied der Forschungsstiftung und weiß aus den einschlägigen Besprechungen und Sitzungen – Kollegin Dr. Baumann aus Ihrer Fraktion könnte das bestätigen, wenn sie hier wäre –, dass man gezielt in den letzten Jahren auch gerade diesen Aspekt der kleinen und mittleren Unternehmen, die sich sehr schwer tun, entsprechende Finanzierungen darzustellen, Entwicklungsaufgaben zu übernehmen und Grundlagenforschung zu betreiben, nachhaltig unterstützt hat. Die Forschungsstiftung ist hier auf dem richtigen Weg. Wenn es mehr Geld gibt, dann können wir wesentlich mehr machen.
fen, der wissenschaftliche Anspruch sei nicht hoch genug. Kann man diesen, teilweise etwas abgehobenen und nicht mittelstandsfreundlichen Anspruch etwas zurückschrauben?
Ich kann jetzt nur so viel sagen oder verraten: In der Forschungsstiftung sitzen auch hochrangige Professoren. Jeder Antrag wird hier von hochrangigen Leuten, meist Wissenschaftlern, beurteilt. Deshalb wird ein sehr hohes Niveau eingefordert. Ich halte das grundsätzlich für richtig. Ich halte es auch für richtig, dass man darauf schaut, auch wenn ein hoher Anspruch gestellt wird, keine Mitnahmeeffekte erzielt werden. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Ich weise darauf hin, dass die Politiker – das sind auch Vertreter Ihrer Fraktion und meiner Fraktion – gerade bei den Diskussionen in den von Ihnen geschilderten Fällen sehr wohl darauf hinweisen, dass man die Messlatte nicht allzu hoch legen sollte oder nicht so hoch, wie von der Wissenschaft immer eingefordert. Hier ist Einiges aufgrund unserer Interventionen berücksichtigt worden.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit haben Sie die Fragen beantwortet, die an Ihr Haus gerichtet waren.
Ich rufe jetzt zur Beantwortung der nächsten Fragen den Herrn Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen, Dr. Schnappauf, auf. Die erste Frage stellt in Vertretung für den Kollegen Kaul, Kollege Walter Hofmann.
Herr Staatsminister, welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Nutzung erneuerbarer Energien wie Windenergie, Sonnenenergie und Wasserkraft in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturparks zuzulassen? – Wohlgemerkt: Das ist die Frage des Kollegen Kaul.
Herr Präsident, verehrter Kollege Walter Hofmann, Hohes Haus! Meine Damen und Herren, die genannten Anlagen für erneuerbare Energien bedürfen nach dem Fachrecht einer Anlagengenehmigung, zum Beispiel einer Baugenehmigung, einer wasserrechtlichen Gestattung oder einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die naturschutzrechtliche Prüfung ist in diese Genehmigungsverfahren integriert.
In Naturschutzgebieten gilt das gesetzliche Verbot des Artikels 7 Absatz 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Darin heißt es, ich zitiere:
Danach wird das Verbot der Errichtung solcher Anlagen in der Regel entgegenstehen. In unseren beiden Nationalparken Bayerischer Wald und Naturpark Berchtesgaden gilt laut den Nationalparkverordnungen dieses Verbot ebenso. In Landschaftsschutzgebieten und in den Schutzzonen von Naturparken regeln die entsprechenden Verordnungen, dass Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, unzulässig sind.
Soweit die in den einzelnen Schutzgebietsverordnungen aufgenommenen Ausnahme- bzw. Erlaubnistatbestände nicht greifen, verbliebe einzig die Möglichkeit einer Befreiung nach Artikel 49 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Danach kann von den geltenden Verboten im Einzelfall unter anderem dann eine Befreiung erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern oder der Vollzug der Bestimmung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen im Sinne des Gesetzes vereinbar ist.
Das heißt also, es ist hier eine Einzelfallabwägung im jeweiligen Verfahren zu treffen, und es kann nicht von einem generellen Vorrang bestimmter Belange ausgegangen werden.
Herr Staatsminister, wie groß ist das Ausmaß der Asbestbelastung nach dem Brand des Kühlturms im ehemaligen Eon-Kraftwerk in Schwandorf, wie hoch ist die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung einzuschätzen, und welche Maßnahmen zur Schadstoffsanierung werden ergriffen?
Herr Präsident, Frau Kollegin Scharfenberg, Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Brand wurden Kühlturmeinbauten aus Asbestzement in zerkleinerter Form, nämlich Bruchstücke bis zu zehn Zentimetern Größe, ausgetragen und in östlicher Richtung verteilt.
Im Haupteinwirkungsbereich in Schwandorf und Wackersdorf wurden daraufhin unverzüglich Untersuchungen zur Ermittlung des Ausmaßes der Asbestbelastung veranlasst. Der Untersuchungsumfang wurde in Abstimmung der Regierung der Oberpfalz, dem Landratsamt Schwandorf sowie dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen lag die Asbestbelastung in der Außenluft bei den systematischen Messungen am 14. und 15. Mai in allen Fällen unterhalb der Nachweisgrenze. Verwendet wurde das Messverfahren nach der VDI-Richtlinie 3492.
Zur gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung ist Folgendes zu sagen: Es ist das Gutachterbüro Dr. Pedall eingeschaltet worden, das zu dem Ergebnis kam, nach allen einschlägigen Bewertungskriterien kann eine Gesundheitsgefährdung bei Nutzung der untersuchten Anlagen und Örtlichkeiten ausgeschlossen werden. Die Warnhinweise der Regierung der Oberpfalz für die Bevölkerung erfolgten vorsorglich, solange keine Untersuchungsergebnisse vorlagen. Die Warnung wurde am 16. Mai aufgehoben.
Noch ein Wort zu den Maßnahmen zur Schadstoffsanierung: Als Sofortmaßnahme wurden und werden aufgefundene Asbestzementbruchstücke eingesammelt. Abgesucht wurden insbesondere Freiflächen von Kindergärten, Horten, Schulen etc. Wo möglich und sinnvoll, wurden Flächen mechanisch und/oder nass gereinigt. Die punktuellen Maßnahmen werden derzeit so weit möglich flächendeckend fortgeführt. Sollte sich beispielsweise im Zuge der zurzeit durchgeführten Ausbreitungsrechnungen Bedarf an weiteren Untersuchungen und Kontrollmessungen ergeben, werden diese von der Regierung der Oberpfalz selbstverständlich unverzüglich veranlasst.
Herr Staatsminister, in welcher Entfernung um den Kühlturm herum wurden Proben entnommen bzw. Asbeststücke eingesammelt?
Frau Kollegin, ich glaube, dass ich diese Information von der Regierung erhalten habe. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wurden Brandreste in einer Entfernung von bis zu acht Kilometern festgestellt. Um hier das Geschehen genauer nachvollziehen zu können, ist eine weitere Ausbreitungsrechnung durch die Firma Eon in Auftrag gegeben worden, um weitere Erkenntnisse zu erhalten und danach gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Frau Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Beziehen sich diese acht Kilometer auf das Gebiet um den Kühlturm herum oder nur auf das Gebiet in östlicher Richtung, in die der Wind Ihrer Meinung nach wehte? Noch eine Frage zur Schadstoffsanierung, davon hatten Sie gerade gesprochen: Wird Eon daran beteiligt?
Grundsätzlich sind nur drei Zusatzfragen zulässig, Sie haben eine zweite Frage mit hineingemogelt. Sicher ist der Herr Minister so großzügig und wird sie beantworten.
Herr Präsident, Frau Kollegin, zu der Frage, ob das ein 360-Grad-Umgriff oder die Hauptausbreitungsrichtung war, das müsste ich Ihnen nachtragen.
So detailliert habe ich das im Moment nicht parat. Aus den mir vorliegenden Unterlagen kann ich diese Frage nicht exakt beantworten. Ich werde heute Nachmittag aber gerne nachfragen lassen.
Was die letzte Frage anbelangt, so wird die Entscheidung über eine Beteiligung der Firma Eon im Zuge der Erkenntnisse erfolgen, die jetzt noch gewonnen werden, beispielsweise im Hinblick auf die Ausbreitungsrichtung. Letzten Endes gilt überall der Grundsatz des Verursacherprinzips. Das heißt, wer einen Schaden verursacht hat, hat dafür die Verantwortung zu tragen und die Kosten zu übernehmen.
Herr Staatsminister, welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung zur Weiterbildung der Naturschutzbehörden in Fragen der Fischbiologie, damit den sich ständig wandelnden ökologischen Gegebenheiten in Fischgewässern ausreichend Rechnung getragen wird?
Herr Präsident, verehrter Kollege Prof. Dr. Vocke, meine Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich feststellen, dass die Mitarbeiter in den Naturschutzbehörden aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung fundierte Kenntnisse über ökologische Gesetzmäßigkeiten zum Beispiel in der Populationsökologie und von Räuber-Beutebeziehungen besitzen, die in und außerhalb von Gewässern gelten. Die Auseinandersetzung mit ökologischen Fragen- und Problemstellungen der Fischbiologie gehört zu den zentralen Aufgaben der Naturschutzverwaltung. So ist mit der Durchführung des Artenhilfsprogramms „Äsche“ dem Fischartenschutz eine besondere Priorität zugekommen. Wir haben uns erst kürzlich darüber unterhalten und an der Loisach eine Pressekonferenz durchgeführt. Die Äsche steht stellvertretend für Fließgewässerarten der sommerkühlen Oberläufe unserer Flüsse. Um eine nachhaltige Verbesserung in den Äschenregionen zu erreichen, war die Komplizität dieser Ökosysteme zu sehen. Diese umfasst neben den Strukturen der Gewässer ebenso die Auswirkungen frischfressender Vögel, die Art der fischereilichen Bewirtschaftung, aber auch wie Nutzungen die Kraftwerksbetrieb oder Geschiebeentnahme.
Gerade die Auswirkungen von fischfressenden Vögeln nehmen seit vielen Jahren einen besonderen Schwerpunkt im Naturschutz ein. So baut die Kormoranverordnung, wie Sie, Kollege Dr. Vocke wissen, auf einem Gutachten auf, bei dem fischbiologische Fragestellungen maßgeblich im Vordergrund standen und das Natur
Um die Belange des Fischartenschutzes einzubringen, setzt sich der Naturschutz in jedem Einzelfall intensiv mit der Wasserkraftnutzung auseinander. Bereits bei der Überarbeitung des Restwasserleitfadens kam aus Gründen des Naturschutzes dem Fischartenschutz ein wesentliches Gewicht zu. Bei den derzeitigen in Umsetzung befindlichen „Bayern-Netz-Natur Projekten“ spielen bei rund 55% die Auen von Flüssen und Bächen eine wichtige Rolle. So führte beim ersten bayerischen Biotobverbundprojekt im Salingbachtal eine Renaturierung zu einer erfolgreichen Regenerierung der Fließgewässer-Lebensgemeinschaften und damit insbesondere für die Fische und die Bachmuscheln. Nachdrücklich werden vom Naturschutz Erfordernisse der FließgewässerAuenökosysteme und damit auch der Fischarten in das neue Auenprogramm eingebracht.
Im Übrigen war die Thematik in den vergangenen Jahren Gegenstand mehrerer Veranstaltungen der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen – also der ANL – in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Wasserwirtschaft in Wielenbach und dem Institut für Fischerei der Landesanstalt für Landwirtschaft, die auch der Weiterbildung dienen. Darauf zielt wohl der Kern Ihrer Frage ab, Kollege Prof. Dr. Vocke. Es ist beabsichtigt in Verbindung mit den aktuellen Fragen – ich denke beispielsweise an die europäische Umsetzung der FFHRichtlinie Natura 2000 oder an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – so ist beabsichtigt, dies durch Fortbildungsarbeit mit und über die ANL zu vertiefen. Darüber hinaus hat das Landesamt für Umweltschutz Sachverstand, um die Naturschutzbehörden in besonderen Fragen der Gewässerökologie oder der Fischbiologie detailliert zu beraten. Insgesamt wird also Ihrem Anliegen in umfangreicher Weise versucht Rechnung zu tragen.
Herr Staatsminister, ich höre immer wieder Klagen von vielen Fischereiverbänden vor Ort, dass ihre Belange als Verbände nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht gewürdigt werden. Was kann gemacht werden, um das Verständnis der Unteren Naturschutzbehörden für die Belange der Fischerei zu verstärken? Es geht mir vor allem um die Belange vor Ort.
Herr Präsident, Kollege Prof. Dr. Vocke, Sie wissen, es ist mir ein persönliches Anliegen, Nutz und Schutz im ausgewogenen Miteinander zu verfolgen. Es geht darum, eine differenzierte Landnutzung voranzutreiben, die langfristig größeren Bestand hat als wenn wir kurzfristig einen Belang erhöhen. Wir werden sonst mehr provozieren als Akzeptanz zu finden. Es ist deshalb das erklärte Ziel, die anerkannten Nutzerverbände nach §29 des Bundesnaturschutzgesetzes aktiv einzubeziehen.
Das gilt für den Jagdverband ebenso wie für den Fischereiverband oder andere. Ich bin überzeugt, in diesem Miteinander liegt eine der Stärken des bayerischen Naturschutzes. Es geht darum, Nutz und Schutz nicht gegeneinander auszuspielen. Deshalb zielt die gesamte Weiterbildung der Fachkräfte an den Unteren Naturschutzbehörden darauf ab, die differenzierte Landnutzung, das Miteinander von Nutz und Schutz zu vermitteln und miteinander zu kommunizieren. Es geht darum, dieses Prinzip vor Ort, in der praktischen Arbeit, weiter zu vertiefen. Ich kann nicht ausschließen, dass es vor Ort im Einzelfall zu unterschiedlicher Betrachtung kommt. Es ist aber der erklärte politische Wille, dieses Leitbild in der Praxis umzusetzen.