Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute einiges über die Glaubwürdigkeit der Politik und den Glauben an die Politik gehört. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist ein Paradebeispiel dafür. Dieser Antrag ist mit gleichem Inhalt sowohl von der SPD als auch von den Freien Wählern gestellt worden. Unser Antrag vom Januar wurde im Plenum am 4. Mai abgelehnt.
Meine Damen und Herren der Regierung, Sie stricken sich Ihren Gesetzentwurf aus den Anträgen der Opposition zusammen. Sie warten auf die Anträge der Opposition und picken sich das Beste heraus. Sie haben die Laufzeit von fünf auf vier Jahre geändert und einen neuen Antrag eingebracht. Sie werben mit unserer Begründung um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Meine Damen und Herren, in der Sache sind wir uns doch alle einig. Darüber brauchen wir nicht zu streiten. Jedoch kann es nicht sein, dass die Opposition bei der Einreichung des gleichen Antrags eine schlechtere Arbeit und eine schlechtere Begründung abliefert als die Regierungsfraktionen. Ich könnte Ihnen die Diskussion zur Begründung der Ablehnung des Antrags der SPD und der Freien Wähler vorlesen. Sie würden sehr schnell merken, dass ich die Wahrheit sage. Ich will es Ihnen aber nicht vorlesen, da dies zu weit führen würde. Wenn Sie das interessiert, können Sie selber nachlesen. Meine Damen und Herren, hierbei geht es um die Glaubwürdigkeit der Politik. Politikverdrossenheit beginnt mit einer solchen Praxis. Die sollten wir uns möglichst schnell abgewöhnen.
Die Freien Wähler werden diesem Antrag zustimmen. In der Sache sind wir uns einig. Herr Kollege Zeitler, die Liste könnte ich fortsetzen. Sie haben zweimal gegen die von uns vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes in Bezug auf die Jobcenter gestimmt. Letzten Endes haben wir dies am Ende alle miteinander beschlossen. Außerdem könnte ich den Feuerwehrführerschein nennen, der von uns allen beantragt worden ist. Sie haben unseren Antrag abgelehnt. Letztlich haben wir ihm alle miteinander zugestimmt. Das ist nicht die Politik, die der Bürger draußen will. Gewähren Sie der Opposition auch einmal das Recht, mit einem guten Antrag in diesem Plenum die Mehrheit zu finden.
Sie sollten unseren Antrag nicht ablehnen, die Laufzeit um ein Jahr ändern und ihn dann schließlich wieder neu einbringen, damit ihm zugestimmt wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz kurz. Herr Kollege Hanisch, Sie haben völlig recht. Das ist einer der Anträge aus der Abteilung Copyshop CSU-Fraktion.
In dieser Legislaturperiode ist die Abteilung durch den Copyshop FDP-Fraktion ergänzt worden. Wir sind seit 1986 im Landtag. Die SPD-Fraktion ist noch länger dabei. Leider Gottes haben wir immer wieder erfahren müssen, dass gute Anträge von der Opposition - mittlerweile von allen drei Oppositionsfraktionen - aus Prinzip abgelehnt werden. Sie werden mit einer immer kürzer werdenden Schamfrist abgeschrieben und wieder eingereicht. In der Regel werden sie dann einstimmig angenommen. Da es in der Sache um etwas Sinnvolles und Wichtiges geht, werden wir uns nicht dem schlechten Stil der CSU- und FDP-Fraktion anschließen und den Antrag ablehnen, sondern dieser sinnvollen Sache zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, zunächst zu dem Antrag mit der Drucksache 16/3239 zu sprechen. Das ist der Antrag der Freien Wähler vom Januar, der angeblich eins zu eins mit dem vorliegenden Antrag identisch sein soll. Wenn Sie sich im Internet die Drucksachennummer heraussuchen und nachlesen, werden Sie feststellen, dass die Anträge nicht identisch sind.
Sie haben in Ihrem Antrag fünf verschiedene Punkte aufgeführt, die Sie ändern wollen, um Geld aus dem Staatshaushalt zu fordern. Sie haben in Ihrem Antrag gefordert, die Wartungskosten der Kleinkläranlagen einmal pro Jahr in voller Höhe zu erstatten. In unserem Antrag - das ist das einzig Vertretbare - geht es einzig und allein um die Erstinvestition in Kleinkläranlagen. Wenn Sie von Glaubwürdigkeit sprechen, seien Sie bitte auch ehrlich.
Ich bedanke mich für den Beifall von der CSU; denn das war vor allem ein Plädoyer für die CSU. Ich habe das nicht nötig;
denn ich habe die Sache damals nicht auf den Weg gebracht. Die Liberalen halten dennoch die Fortführung aus infrastrukturellen Gründen vor allem für den ländlichen Raum, aber auch aus Gründen des Ge
wässerschutzes für gerechtfertigt. Wenn hier polemisch über Glaubwürdigkeit oder Unsachlichkeit gesprochen wird, will ich bewusst machen, wovon wir sprechen. Wir sprechen von 400.000 Einwohnern Bayerns, die das Abwasser in 100.000 Kleinkläranlagen entsorgen. Bis Ende 2009 - Herr Wörner, Sie werden dies als Fachpolitiker sicherlich wissen - war die Hälfte umweltfreundlich umgerüstet. In diesem Jahr sind noch einige hinzugekommen. Bei jeder Förderung sollten wir uns klar die Konsequenzen vor Augen halten. Beim alten Fördersatz 2010 sprechen wir von 60 Millionen Euro aus dem Haushalt. Bei dem gekürzten Fördersatz von einem Drittel sprechen wir für die Restlaufzeit von 2011 bis 2014 von 40 Millionen Euro. Wir sprechen immerhin von 100 Millionen Euro. Ich meine, das ist ein nennenswerter Betrag, den man genau ansehen und prüfen muss, ob er gerechtfertigt ist.
Vier Formulierungen im Antrag der CSU, den die FDP als Mitantragsteller unterstützt, sind mir besonders wichtig. Die Förderung gilt ausschließlich für die Erstinvestition in Kleinkläranlagen und nicht für Instandhaltung oder Renovierung. Dies ist ein weiterer Unterschied zum Antrag der Freien Wähler.
Zum Zweiten lege ich besonderen Wert auf die Wortwahl des Antrags. Mich wundert, dass die Opposition das nicht aufgegriffen hat; denn das wäre eine Steilvorlage gewesen. Es geht um die Formulierung, dass man "in den Genuss einer Förderung" kommt. Das muss man explizit herausstellen.
Drittens. Im Verlängerungszeitraum werden die Fördersätze deutlich reduziert. In der Begründung ist von "circa ein Drittel" die Rede. Ich lese das "circa" als "mindestens". Der letzte Punkt ist der gesamten FDPFraktion ungemein wichtig. Es handelt sich um eine letztmalige Fortführung.
Summa summarum: Aus Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem ländlichen Raum und für die Gewässerqualität stimmt die FDP-Fraktion erst-, aber auch letztmalig zu.
Die Intention des von den Freien Wählern eingebrachten Antrags war genau richtig. Die Koalitionsfraktionen haben in der entsprechenden Ausschusssitzung Punkte genannt, um den Antrag abzulehnen. Der Abgeordnete Pach
ner zum Beispiel sagte, der Antrag sei völlig unnötig, da es sich um ganz wenige Fälle handle. Er müsste den heute vorliegenden Antrag eigentlich ablehnen. Herr König hat gesagt, jemand, der einen solchen Antrag einreiche, habe womöglich persönliche Interessen. Das Niveau, auf dem die Diskussion lief, habe ich entschieden abgelehnt. Die Forderung wegen der Betriebskosten hätte herausgenommen werden können. Die Intention des Antrags war aber richtig. Der Antrag hätte im Ausschuss gemeinsam umformuliert werden können, sodass die Koalitionsfraktionen hätten zustimmen können. Sie machen das aber bewusst nicht und reichen einen Schaufensterantrag ein.
Herr Kollege Fahn, Sie hätten schon damals einen Antrag schreiben können, der ein solches Maß an Vernunft ausgewiesen hätte, dass wir zustimmen hätten können.
Mich wundert, dass Sie bei meinem Redebeitrag eine Zwischenbemerkung machen, aber nur Kollegen der CSU-Fraktion zitieren. Sie hätten auch mich zitieren können. Das haben Sie nicht getan. Ich nehme das zur Kenntnis. Mehr ist diese Intervention nicht wert.
Herr Kollege, ich kommentiere das jetzt nicht. Bitte, Frau Staatssekretärin Huml, Sie hatten um das Wort gebeten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag wird fachlicherseits begrüßt, weil wir es für ausgesprochen notwendig halten, die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen, die bis zum 31.12.2010 befristet sind, zu verlängern. Zum Jahresende 2010 werden wahrscheinlich zwei Drittel die Möglichkeit genutzt haben. Für das dritte Drittel wird mit dem Antrag die Möglichkeit geschaffen, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Der Antrag ist fachlich sinnvoll. Ich danke für die Unterstützung aus allen Fraktionen.
Wir haben keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 16/4839 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktio
nen der CSU und der FDP, der SPD, der Freien Wähler und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Bevor wir mit der Behandlung der Dringlichkeitsanträge fortfahren, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Drucksache 16/3827, bekannt: Mit Ja haben 91 Abgeordnete gestimmt und mit Nein 64. Stimmenthaltungen gab es keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/4713 seine Erledigung gefunden.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Natascha Kohnen, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) Versprechen einhalten - Glaubwürdigkeit beweisen - große Klassen verkleinern (Drs. 16/4840)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht bei Bildung sparen: Lehrerinnen- bzw. Lehrerstellenzuwachs muss Priorität haben! (Drs. 16/4842)