Protokoll der Sitzung vom 29.03.2017

meine gentechnischen Daten erhoben werden. Ich werde mich so verhalten, dass dies nicht der Fall sein wird. Ich möchte das nicht. Ich möchte noch nicht einmal selber wissen, was meine DNA hergäbe. Ich möchte nichts über meine ethnischen Belastungen und Krankheitsbelastungen wissen.

(Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU))

Zwar werden diese Daten nicht gespeichert, aber sie müssen erhoben werden. An dieser Stelle sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Das können Sie mir glauben. Hacker und Erpresser gibt es überall. Zunächst werden die Daten erhoben. Das möchte ich nicht. Ich denke, dass dies auch viele Bürger in unserem Land nicht wollen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Petri, sagt:

Das Risiko, das darin besteht: Wir machen den Menschen einerseits gläsern, andererseits ist das Verfahren immer fehleranfällig, und das bedeutet, dass wir wirklich in intime Bereiche des Menschen hineingehen und gleichzeitig den Kreis der Personen, die von Maßnahmen betroffen sind, unendlich weit machen.

Sie schütten das Kind mit dem Bade aus. Sie schießen mit Kanonen auf Spatzen. Wir nehmen auch das Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung ernst. Wir nehmen jedoch gleichzeitig auch das Selbstbestimmungsrecht unserer Bevölkerung über diese intimen Daten ernst. Wir glauben nicht, dass es im Sinne unserer Bevölkerung ist, bei niedrigschwelligen Verdachtsfällen diese große Maßnahme anzuwenden.

Der Bürger erwartet nach wie vor personelle Präsenz der Polizei vor Ort. Er erwartet den Einsatz qualitativ hoher Ermittlungstechnik. Momentan scheitern wir doch schon an der simplen Erfassung und dem Datenabgleich beim normalen Fingerabdruck. Hier begeben wir uns in gefährliche Regionen. Bitte erst die Hausaufgaben machen, einen Schritt nach dem anderen gehen, den Richter nicht außen vor lassen! Dann kann unsere Bevölkerung sicher sein. Dann weiß sie, dass ihre Daten sicher sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schindler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Guttenberger, es hat uns nicht wirklich überrascht, dass die CSU-Fraktion den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der demnächst im Bundesrat zu behandeln sein wird, unterstützt. Etwas anderes hätte uns auch gewundert. Der Dringlichkeitsantrag der CSU kommt ganz harmlos daher. Wer will schon keine effektive Strafverfolgung, noch dazu mit Augenmaß, wie es in der Überschrift heißt? – Ich glaube, das wollen wir alle. Bei genauerer Betrachtung, insbesondere aber bei der Lektüre des Gesetzentwurfs der Staatsregierung vom 21. März 2017, der demnächst, wie gesagt, im Bundesrat behandelt wird, merkt man dann aber, dass die Sache so harmlos nicht ist, wie die CSU sie darzustellen versucht hat. Wir haben es hier vielmehr mit einem gefährlichen Paradigmenwechsel zu tun, wenn die CSU den herkömmlichen daktyloskopischen Fingerabdruck mit dem sogenannten genetischen Fingerabdruck generell gleichstellen will.

Nach der bisherigen Gesetzeslage – Frau Kollegin Gottstein hat das schon kurz ausgeführt – ist es gemäß § 81b der Strafprozessordnung zulässig, Fingerabdrücke zu nehmen, wenn dies zum Zwecke der Durchführung eines Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist. Es ist also sowohl zur Strafverfolgung als auch zur sogenannten Strafverfolgungsvorsorge, also präventiv polizeilich, möglich. Eine Einschränkung, dass Fingerabdrücke nur beim Verdacht auf schwere Straftaten zulässig sind, gibt es nicht. Das bedeutet, dass bei jeder Straftat Fingerabdrücke genommen werden können, also auch beim klassischen Fall des Hühnerdiebs. In der Datenbank beim Bundeskriminalamt befinden sich derzeit Fingerabdrücke von über drei Millionen Personen. Ich nehme an, dass auch meine dabei sind, weil ich mich vor einiger Zeit nicht schnell genug von einer aufgelösten Versammlung entfernt habe. Die Polizei war deshalb befugt, meine Fingerabdrücke zu nehmen. Sei‘s drum; ob meine Fingerabdrücke nun drin sind oder nicht, das stört mich nicht weiter. Meine Damen und Herren, die Zuverlässigkeit von Fingerabdrücken, um festzustellen, wer sie verursacht hat, ist außerordentlich groß.

Nach der bisherigen Gesetzeslage ist ein sogenannter genetischer Fingerabdruck – der Einwand von Frau Gottstein stimmt, dass diese Begrifflichkeit sehr irreführend ist – nur zulässig, wenn der Beschuldigte einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist. "Erhebliche Bedeutung" ist entweder ein Verbrechen oder ein schweres Vergehen, mindestens mittlerer Kriminalität, oder aber, wenn der Beschuldigte einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtig ist und, meine Damen und Herren, wenn wegen der Art und der Ausführung der Tat, der Per

sönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Das geht also immer nur dann, wenn eine Prognoseentscheidung vorliegt, die auch begründet werden kann. Das wiederum bedeutet: Bisher muss kein Hühnerdieb die Erfassung eines genetischen Fingerabdrucks über sich ergehen lassen.

Warum wird denn unterschieden, meine Damen und Herren? – Auch das hat Frau Gottstein schon gesagt: Bei der Entnahme und der Auswertung des sogenannten genetischen Fingerabdrucks handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Untersuchung von Körperzellen darf deshalb nur von einem Gericht angeordnet werden. Es gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gleichwohl befinden sich in der entsprechenden Datenbank des Bundeskriminalamts mittlerweile schon 1,2 Millionen Datensätze. Monatlich kommen angeblich 7.000 neue hinzu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum will die CSU eigentlich eine Änderung? – Sie sagt, dass das aus kriminaltechnischen Gründen sinnvoll wäre. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden bestehe ein dringendes Bedürfnis. – Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ein dringendes Bedürfnis besteht. Wenn ich diese Idee aber logisch weiterdenke, dann muss ich sagen: Kriminaltechnisch und kriminalistisch wäre es am besten, wenn wir schon einmal vorsorglich von allen Neugeborenen einen genetischen Fingerabdruck nähmen; dann hätten wir sie nämlich schon einmal. Wenn sie dann irgendwann einmal auffällig werden, weil sie vielleicht irgendwo ein Huhn gestohlen haben, dann können wir das gleich mit der entsprechenden Datei abgleichen.

(Josef Zellmeier (CSU): War das ein Vorschlag?)

Die Frage ist doch: Wollen wir das, meine sehr verehrten Damen und Herren?

(Beifall bei der SPD)

Ich meine, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch weiterhin beachtet werden muss. Dann wird argumentiert, es handle sich doch längst um eine Standardmaßnahme. Sehen Sie, Frau Guttenberger, es ist schon jetzt nicht so, dass der genetische Fingerabdruck nur ganz ausnahmsweise einmal genommen wird. Frau Gottstein hat die Vielzahl der Tatbestände genannt, bei denen es bereits jetzt möglich ist. Ja, es ist so, der genetische Fingerabdruck hat sich im Laufe der Jahre zu einer Standardmaßnahme entwickelt. Die Frage ist aber doch: Ist er notwendig? Ist

es notwendig, diese Daten zu erheben, um das hohe Niveau der Aufklärung von Straftaten und das hohe Niveau der Verhinderung von Straftaten – beides ist ablesbar in unserer Kriminalitätsstatistik – zu erhalten? – Wir meinen: Nein. Es gibt bislang keinen Beweis dafür, dass er zwingend erforderlich ist, weil wir sonst bei der Strafverfolgung nicht zurechtkommen. Hinzu kommt, dass die Entnahme und Auswertung von genetischem Material eine hohe Fehleranfälligkeit aufweist – auch das hat Frau Kollegin Gottstein bereits angesprochen –, die im Übrigen höher ist als bei der Abnahme von Fingerabdrücken.

Meine Damen und Herren, während früher Einigkeit darüber bestand, dass die Unschuldsvermutung gilt und dass der Staat nachweisen muss, ob jemand eine Straftat begangen hat oder nicht, ist die CSU nun dabei – wie bei anderen Maßnahmen auch –, dieses Prinzip umzukehren. Nach dem Willen der CSU soll offensichtlich eine generelle Schuldvermutung gelten. Deshalb wollen Sie alle möglichen Daten nehmen, um sie dann abgleichen zu können. Das können Sie wollen. Ich hoffe aber, dass diese Initiative genauso scheitern wird wie die im Jahr 2005. Damals haben Otto Schily und Brigitte Zypries zunächst gewackelt, im Ergebnis haben sie sich dann aber doch dagegen ausgesprochen. Ich hoffe sehr, dass diese Linie auf Bundesebene weiterhin gehalten wird.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Gehring.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon der formale und sprachliche Aufbau dieses Dringlichkeitsantrags der CSU ist ein Ausdruck der Symbolpolitik der CSU zur Sicherheitspolitik. Hier wird ein Gesetzentwurf der CSU-Regierung in den Bundesrat eingebracht. Nun soll er begrüßt werden, und die Staatsregierung soll aufgefordert werden, sich mit Nachdruck auf Bundesebene dafür einzusetzen. Da regiert aber nach wie vor die CSU mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, offensichtlich hat die CSU-Staatsregierung nicht den notwendigen Nachdruck, den Sie gerne wollen. Oder reichen die Symbole, die Sie ständig in Richtung Sicherheitspolitik aussenden, doch nicht aus, und da muss das Parlament der Regierung in Sachen Gesetzgebung hinterherhecheln? – Wenn man so will, fungiert hier die Legislative als Claqueur der Exekutive in Sachen Gesetzgebung zur Sicherheitspolitik. Da kann ich nur sagen: Bravo!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im ersten Teil der Überschrift fordern Sie zu Recht eine effektive Strafverfolgung mit Augenmaß. Gut,

aber in der Konsequenz Ihres Antrags verlieren Sie jegliches Augenmaß. Auch die Effektivität dieser Strafverfolgung ist zu hinterfragen. Wenn wir über Strafverfolgung nachdenken, dann müssen wir immer über die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger reden und gleichzeitig die Grund- und die Freiheitsrechte der gleichen Bürgerinnen und Bürger im Blick haben. Wir müssen das in einen Ausgleich bringen.

In diesem Gesetzentwurf, der die DNA-Analyse mit dem Fingerabdruck gleichsetzt – es wurde bereits gesagt, das sind unterschiedliche Dinge –, verlässt die CSU aber dieses Abwägen und damit auch das Abwägen der Grundlagen einer freiheitlichen Bürgergesellschaft. Es ist unbestritten, es streitet niemand ab, dass die DNA-Analyse in Fällen der Schwerstkriminalität, beispielsweise bei Tötungsdelikten, bereits ein effektives Fahndungsmittel ist. Frau Gottstein hat darauf hingewiesen, wo ihr Einsatz möglich ist. Die CSU-Regierung will diese bewährte Praxis jetzt verlassen. Jetzt soll das Sammeln von DNA-Daten beginnen, bevor wirklich etwas Erhebliches passiert ist, also schon bei unerheblichen Straftaten. Wir müssen uns die Konsequenzen der Ausweitung der DNA-Analyse vergegenwärtigen. Dann wird uns bewusst, dass die DNA-Analyse eben nicht mit dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichgesetzt werden kann. Es wurde schon angesprochen: Jeder Mensch hinterlässt Spurenmaterial in Form von Hautschuppen oder Haaren. Das ist etwas anderes als der Fingerabdruck. Bei der DNA-Analyse gibt es viel Material von Unbeteiligten. Es ist auch möglich, DNA-Material von Nichtbeteiligten auszubringen, die gar nicht anwesend sind. Wenn man das Material analysiert, kann man über die Feststellung der Identität weitere Zusatzinformationen gewinnen. Auch darüber ist schon gesprochen worden. Es handelt sich um mögliche Verwandtschaftsbeziehungen, die mögliche Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen oder Hinweise auf Krankheiten. Der weitere Fortschritt der Analysetechniken kann dabei noch ganz andere Möglichkeiten bieten.

Frau Gottstein hat auf Fehlentwicklungen aufgrund falscher DNA-Analysen hingewiesen. So ist in falsche Richtungen ermittelt worden. Mit gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2000 und 2001 die Verfassungsmäßigkeit der DNA-Analyse bei der Strafverfolgung eingeschränkt, und zwar nur im Hinblick auf eine vorangegangene Straftat von erheblicher Bedeutung, nur bei der Prognose weiterer schwerer Straftaten und nur mit einer richterlichen Anordnung. Das muss auch so bleiben und daran dürfen wir nicht rütteln.

Die DNA-Analyse ist mit dem Fingerabdruck nicht gleichzusetzen, weil mit der DNA-Analyse nicht nur die Spuren eines Menschen gesammelt werden, son

dern auch seine Verwandten mit einbezogen werden können. Es kann sein, dass die CSU-Fraktion von einer Datenbank mit 82 Millionen Daten von 82 Millionen Deutschen träumt, aber das hätte mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Das wäre der gläserne Bürger, und das wollen wir nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich fasse zusammen: Erstens. Die Bundesratsinitiative der CSU-Staatsregierung, den genetischen Fingerabdruck mit dem klassischen Fingerabdruck gleichzusetzen, lehnen wir ab. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Deutschland dar. Zweitens. Der Vorschlag ist nichts weiter als die übliche Kraftmeierei der CSU. Er widerspricht den Kernideen der Rechtsprechung und verlässt die Grundlagen des freiheitlichen Bürgerinnen- und Bürgerstaates. Deshalb prophezeie ich auch der Initiative im Bundesrat keinen Erfolg. Drittens. Für Symbolpolitik sind wir nicht zu haben. Deshalb werden wir diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen und dem der FREIEN WÄHLER zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Staatsminister Prof. Bausback. Bevor ich ihm das Wort erteile, teile ich Ihnen mit, dass die CSU namentliche Abstimmung zu ihrem Antrag beantragt hat. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag dieses wichtige Thema heute aufgreift, und möchte mich insbesondere bei der CSU-Fraktion und bei ihrer rechtspolitischen Sprecherin Petra Guttenberger herzlich bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Kollegin Gottstein, Kollege Gehring: Ihre Beiträge zeigen, dass Sie viele Dinge vermengen, die mit dem Thema nichts zu tun haben. Sie zeigen, dass durchaus noch Informationsbedarf gegeben ist. Herr Kollege Schindler, ich schätze Sie als einen sehr abwägenden und sehr sachlich diskutierenden Kollegen. Ihre heutige Polemik, die in dem Vorwurf der Schuldvermutung gipfelt, zeigt, dass im Grund genommen keine wirklich schlagenden Argumente gegen diesen Vorschlag bestehen. Deswegen ist es richtig, wenn wir dieses Thema sine ira et studio in aller Sachlichkeit und ohne große Polemik behandeln.

Bayern hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Voraussetzungen für die Erhebung des genetischen

Fingerabdrucks an die bestehenden Voraussetzungen für die Gewinnung eines herkömmlichen daktyloskopischen Fingerabdrucks angleicht. Dieser Gesetzentwurf wird übermorgen im Bundesrat behandelt, und er verdient auch Rückenwind.

Worum geht es? – Es geht um die Verantwortung für die Sicherheit in unserem Land, um die Menschen und darum, ideologische Scheuklappen abzulegen, unsere Staatsanwälte nicht bewusst blind zu halten; die Menschen sollen bestmögliche Sicherheit bekommen. Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der SPD, wer sich dagegen sperrt, muss den Opfern erklären: Wir könnten mehr tun, aber wir tun es nicht. Dazu bin ich nicht bereit, und dazu ist sicher auch die CSU-Fraktion nicht bereit. Der bayerische Gesetzesantrag stellt neben den anderen aktuellen Gesetzesinitiativen zur Verwertbarkeit sogenannter Beinahetreffer sowie zur erweiterten Analysemöglichkeit von Spurenmaterial unbekannter Herkunft einen weiteren wichtigen Baustein bei der dringend notwendigen Reform der Vorschriften über die DNA-Analyse in der StPO dar.

Worum geht es konkret? – Wenn jemand einer Straftat verdächtig ist und die Gefahr einer Wiederholungstat besteht, muss er heute seinen Fingerabdruck abgeben. Er wird dann zur Aufklärung eventueller zukünftiger Straftaten gespeichert. Sein DNA-Identifizierungsmuster muss er nicht abgeben. Die Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters von Beschuldigten in der DNA-Datenbank muss wie die Speicherung eines konventionellen Fingerabdrucks grundsätzlich schon dann möglich sein, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und die Gefahr einer Wiederholungstat besteht; denn zwischen genetischem und herkömmlichem Fingerabdruck gibt es insoweit keinen Unterschied. Ergebnis einer DNA-Analyse nach § 81g der Strafprozessordnung ist neben dem Geschlecht ein bloßes Identifizierungsmuster als eine Abfolge von Zahlencodes. Dieses Identifizierungsmuster erlaubt lediglich die Feststellung, ob eine Vergleichsprobe von einem zukünftigen Tatort übereinstimmt oder nicht. Genauso ist das beim herkömmlichen daktyloskopischen Fingerabdruck.

Schon aus diesem Grunde sind verfassungsrechtliche Bedenken oder gar der Vorwurf, es würde eine "Rassendatenbank" aufgebaut, haltlos. Gespeichert werden keine Merkmale, aus denen ein Persönlichkeitsbild erstellt werden könnte, sondern allein Identifizierungsmuster, die sich auf dem nicht codierten Teil der DNA befinden. Worin also, Kollege Schindler, soll der schwerwiegende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder gar ein Übergriff auf intimste Daten der Bürgerinnen und Bürger liegen? Mir ist das schleierhaft. Ebenso wenig

kann ich erkennen, inwiefern Bayern über das Ziel hinausschießen soll. Aktuell sind in Deutschland fünfmal so viele Personen in der Fingerabdruckdatei gespeichert wie in der DNA-Datenbank.

Auch ein internationaler Vergleich zeigt uns, dass Aufbau und Pflege der bundesweiten DNA-Analyse-Datei auf eine wesentlich breitere Basis gestellt werden müsste. Jeder zusätzliche Datensatz kann entscheidend dazu beitragen, ein schweres Verbrechen aufzuklären. Dies belegt nicht zuletzt – Kollegin Guttenberger hat es schon angesprochen – der Doppelmord von Königsdorf. Dort führte der Abgleich aufgefundener DNA-Spuren mit der DNA-Datenbank zu einer schnellen Identifizierung eines Tatverdächtigen. Es ist an der Zeit, den genetischen Fingerabdruck zu entmystifizieren. Er ist der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts. Gleichen wir deshalb auch die Voraussetzungen für seine Erhebung an und zeigen wir den Ermittlungsbehörden, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen, sondern uns dafür einsetzen, ihnen die Instrumente an die Hand zu geben, die sie für eine effektive Strafverfolgung benötigen. Ansonsten nehmen wir sehenden Auges, Kolleginnen und Kollegen gerade der FREIEN WÄHLER, in Kauf, dass begangene Straftaten nicht aufgeklärt und künftige nicht verhindert werden. Aus rein ideologischen Gründen auf ein Instrument zu verzichten, das helfen wird, zahlreiche Verbrechen aufzuklären, halte ich für nicht verantwortlich. Das ist nicht mein Verständnis von Rechtsstaat und Opferschutz. Kolleginnen und Kollegen. Bitte stimmen Sie aus diesem Grunde dem Dringlichkeitsantrag der CSU zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Bitte verbleiben Sie am Rednerpult, Herr Staatsminister. Wir haben eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Schindler.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben den Doppelmord von Königsdorf angesprochen. Stimmen Sie mir zu, dass die Gesetzeslage genau in diesem speziellen Fall ausgereicht hat, einen sogenannten genetischen Fingerabdruck zu nehmen, und dass dieser Vorfall deshalb nicht zur Begründung der Notwendigkeit einer Ausweitung der Erhebung von genetischen Fingerabdrücken hergenommen werden kann?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Schindler, ich habe diesen Fall nicht hergenommen, um die Ausweitung zu begründen, sondern um zu belegen, wie wichtig dieses