Ich möchte Sie jetzt fragen, wie Sie die Empfehlung dieser UN-Kommission auf einer Skala von null bis fünf einordnen würden.
Ich will eine solche Wertung hier gar nicht vornehmen. Ich halte die Regelungen, die auf Bundesebene getroffen worden sind, für rechtlich zulässig.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Islam-Unterricht“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Zachau und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Ist der im vergangenen Jahr ins Gespräch gebrachte runde Tisch „Islam-Unterricht“ in Bremen eingerichtet worden?
Zweitens: Welche Überlegungen und Pläne gibt es im Senat, in das Konzept des biblischen Geschichtsunterrichts auch nichtchristliche Religionen, hier vor allen Dingen den Islam, einzubeziehen?
Zu Frage eins: Im Herbst des vergangenen Jahres ist im Rahmen einer offenen Podiumsveranstaltung zum Thema „Islamischer Religionsunterricht in Bremen“ und dort auf Anregung von Herrn Bürgermeister Dr. Scherf verabredet worden, einen runden Tisch einzurichten, um dieses Thema weiter zu diskutieren. Die Federführung wurde dem zuständigen Fachreferat beim Senator für Bildung und Wissenschaft übertragen.
Verabredet wurden ferner folgende konkrete Zielsetzungen: Es soll fachlich und inhaltlich geklärt werden, insbesondere auch mit Blick auf die bremische Verfassung, ob beziehungsweise wie ein islamischer Religionsunterricht an Bremer Schulen eingerichtet werden kann. An dem Diskussionsprozess sollen neben den beiden großen Kirchen Vertreter möglichst vieler muslimischer Vereinigungen und Verbände beteiligt werden. Nach Möglichkeit soll bis zur nächsten Bremer Islamwoche im Jahr 2001 ein Zwischenergebnis vorgelegt werden.
In einem kleineren Arbeitskreis ist die Arbeit des runden Tisches vorbereitet worden. Die erste Sitzung des runden Tisches findet am 23. März 2000, also heute, im Rathaus statt.
Zu Frage zwei: Bereits jetzt werden im biblischen Geschichtsunterricht religionskundliche Themen anderer Religionen, insbesondere auch zum Islam, be
handelt. Dazu wurden vor einigen Jahren umfangreiche Materialien erarbeitet und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Insofern sieht der Senat zurzeit keinen Handlungsbedarf für weitere Planungen. Sobald entsprechende Ergebnisse des runden Tisches vorliegen, ist es durchaus denkbar, dass diese Frage erneut aufzugreifen ist. — Soweit die Antwort des Senats!
Können Sie dem Hause noch einmal sagen, mit welchen Eckpunkten Sie in diese Gespräche des runden Tisches heute gehen? Welche Vorüberlegungen bestehen im Ressort? Auf welche Art und Weise kann das Ziel, den islamischen Unterricht hier in Bremen auch zu verankern, geregelt werden?
Die Schwierigkeit, die mir geschildert worden ist, besteht in erster Linie darin, eine Vereinheitlichung auf der Seite der Islamvertreter herzustellen. Das ist nicht einfach, mir sind die unterschiedlichen Ansätze vorgetragen worden.
Insbesondere müssen wir Wert darauf legen, dass es sich hier lediglich um Teile einer Religionskunde, nicht Religionsunterricht, handeln sollte. Wir müssen natürlich an erster Stelle versuchen, das ist ja auch in der Antwort klar geworden, eine Lösung zu erzielen, die nur im Einklang mit der bremischen Verfassung möglich ist, Bremer Klausel. Ich denke, es wird noch einige Zeit vergehen, bis wir zu einvernehmlichen Regelungen kommen.
Es ist ja nun auch leider nicht so, dass dies ein Fach ist, von dem ich sagen kann, dass es regelmäßig so stattfindet, wie es in den Lehrplänen vorgesehen ist. Sie wissen, wenn wir über Sport, Kunst und biblischen Geschichtsunterricht reden, sind die Schulen sehr leicht geneigt, diese als erste ausfallen zu lassen, wenn es darum geht, Unterricht
Ich denke, das ist noch ein langer Weg. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass ich sehr großen Wert darauf lege, dass diese Fächer, die ich jetzt genannt habe, nicht ein Schattendasein führen, sondern dass wir sie auch weiterhin in dem Fächerkanon verankern.
standen, dass Sie sagen, wie auch immer die Lösung nach den Gesprächen sein wird, Sie streben an, die Lösung unterhalb der Schwelle einer Verfassungsänderung, Stichwort Bremer Klausel, einzurichten, dass Sie also eine Verfassungsänderung nicht ins Auge fassen?
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Kokain statt Heroin“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Oppermann!
Ich will den Kollegen erst einmal Gelegenheit geben, sich zu beruhigen. Es ist keine Alternativfrage. Wir fragen den Senat: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bezüglich der zunehmend feststellbaren Verwendung von Kokain statt Heroin durch Drogenabhängige in Bremen und Bremerhaven vor? Welche Folgen sind aufgrund des Verhaltens der Drogenabhängigen bezogen auf das Infektionsrisiko mit Hepatitis C und Tbc bekannt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass Drogenabhängige zunehmend Kokain statt Heroin konsumieren. Die von der Polizei festgestellte Zunahme von Kokainbesitz bei gleichzeitiger Abnahme von Heroinbesitz ist nach Beobachtungen der Drogenberatungsstellen auf die Zunahme des Mischkonsums von Heroin oder Methadon und Kokain zurückzuführen. Zu zwei: Das Infektionsrisiko mit Hepatitis C ist nicht von der Substanz abhängig, sondern von der Applikationsform. Insofern gilt bei beiden Substanzen eine Risikoverminderung bei Verzicht auf intravenösen Gebrauch. Eine Tbc-Infektion ist von der Substanz- und von der Applikationsform unabhängig, sie erfolgt durch Tröpfchenübertragung. Ihre Ausbreitung wird durch
ungesunde Lebensführung und durch schlechte Wohn- und Ernährungsbedingungen begünstigt. Dennoch spielen Tbc-Fälle in der Gruppe der Drogenkonsumenten in Bremen bisher nur eine untergeordnete Rolle. — Soweit die Antwort des Senats!
Die fünfte Anfrage steht unter dem Betreff „Keine Haft für Sexualtäter?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Sauer, Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wie beurteilt der Senat die Nichtbeantragung eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft für einen Sexualtäter im Bremer Osten, obwohl die Polizei aufgrund des Sachverhalts, der Anzeigen der Opfer und der Tatsache, dass der Täter wegen begangener Sexualdelikte bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt hatte, sich um die Beantragung eines Haftbefehls wegen Wiederholungsgefahr bemüht hatte?
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass im vorliegenden Fall der Täter erst nach dem dritten Übergriff, Tatverdacht wegen sexueller Nötigung, Beleidigung, Körperverletzung, wegen Wiederholungsgefahr in Haft genommen wurde?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass die Staatsanwaltschaften auf Grundlage des geltenden Strafprozessrechts die Haftgründe stringenter auslegen und dann entsprechende Haftbefehle beantragen?