Protokoll der Sitzung vom 10.05.2000

Eine Zusatzfrage? — Bitte, Frau Stahmann!

Herr Senator Lemke, die Frage trägt den Titel „Kinder und Jugendliche in die Politik einbinden“. Was hat für Sie denn Priorität, Kinder und Jugendliche nur einzubinden oder sie als gleichberechtigte Partner zu begreifen, sie auch vielleicht einmal direkt neben die Erwachsenen zu stellen?

Bitte, Herr Senator!

Es gibt vielfältige Formen der Einbindung, und ich kann mir verschiedene auch konkret vorstellen, aber das Entscheidende ist, dass wir die Kinder endlich wieder motivieren können. Frau Striezel hat ja eben gesagt, dass ich mit einer

besonderen Betonung, das hat sie wahrscheinlich gemeint, zwei der letzten Sätze besonders hervorgehoben habe. Das war in der Tat auch meine Absicht, denn das Problem, dass sich unsere jungen Menschen in unserem Land in verstärktem Maße von der politischen Einbindung abwenden, liegt in erster Linie auch an den Vorbildern, die sie täglich erleben.

Ich finde, da war ein sehr großer Akzent dieser Rede, und ich finde das sehr ernsthaft. Wir sollten uns alle vornehmen, den Jugendlichen ein entsprechendes Vorbild zu sein, nicht nur im Bereich der Politik, sondern auch im Bereich der Schulen, der Bildung, in anderen gesellschaftlichen Bereichen, dort die jungen Menschen zu akzeptieren und sie zu motivieren, sich in die gesellschaftliche Arbeit einbinden zu lassen. Das sehe ich als ein ganz großes Ziel an.

Weitere Zusatzfrage? — Bitte, Frau Stahmann!

Herr Senator Lemke, Sie haben zu Recht das große politische Engagement der Bremer Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler gelobt, hier gab es ja auch Bestrebungen, das Wahlalter 16 durchzusetzen als einen kleinen Baustein zur Gleichberechtigung, zur Hinführung — zur Einübung möchte ich nicht sagen —, zur Teilhabe. Wie schätzen Sie es ein, dass dieses ganze Vorhaben gescheitert ist? Welches Signal sendet das an die Jugendlichen?

Bitte, Herr Senator!

Selbstverständlich nicht ein Signal im Sinne dieser Anfrage: Wir senken das Wahlalter, nun kommt alle noch verstärkt zu uns. Aber das ist nicht allein ein Kriterium, das für mich entscheidend wäre, sondern die vielen Dinge, die ich aufgezählt habe, das Sich-Einbinden, das Anerkennen von Leistungen der Schülerinnen und Schüler, das halte ich für wesentlich wichtiger. Das andere ist für mich aus meiner persönlichen Sicht zunächst ein formaler Akt.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, ich denke, es ist klar geworden!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Rohmeyer! — Bitte, Herr Kollege!

Herr Senator, können Sie mir zustimmen, dass überall dort, wo das Wahlalter auf 16 gesenkt wurde, keine besondere Steigerung der Wahlbeteiligung durch eben diese Altersgruppe von 16 bis 18 Jahren erreicht wurde und dass es somit ein Misserfolg war?

Bitte, Herr Senator!

Ich hatte eigentlich in der Beantwortung der letzten Frage von Frau Stahmann Ihre Frage schon beantwortet. Ich stimme Ihnen zu!

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Danke!)

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf Zulagen für Angestellte in Abschiebehaftanstalten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat die Situation der Beschäftigten in der Abschiebehaftanstalt zwischen Beamtinnen/Beamten und Angestellten, wonach seit dem 1. Januar 1999 Beamtinnen/Beamte eine Zulage erhalten und den Angestellten aufgrund tarifvertraglicher Versäumnisse diese Zulage bisher versagt geblieben ist?

Wann erwartet der Senat eine angleichende Regelung im Bundesangestelltentarif, BAT, und wird den Angestellten die Zulage dann rückwirkend zu gewähren sein?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt — das ist ein bisschen Gesetzestechnik —:

Nachdem aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichtes, es handelt sich um das Versorgungsreformgesetz 1998 vom 29. Juni 1998, ab dem 1. Januar 1999 auch den Beamten in Abschiebehafteinrichtungen eine Zulage nach Nummer zwölf der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B gewährt wird, das ist die so genannte Justizvollzugszulage, war die entsprechende tarifvertragliche Gleichstellung mit den in Abschiebehafteinrichtungen beschäftigten Angestellten mehrfach Beratungsgegenstand in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Da die Änderungen aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 darüber hinaus auch

zum Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit weiterer Zulagen im Beamtenbereich führten und dies bei der tarifvertraglichen Umsetzung im Arbeitnehmerbereich ebenfalls berücksichtigt werden sollte, war ein erhöhter Abstimmungsaufwand zwischen den Tarifvertragsparteien erforderlich, was zu der jetzt entstandenen Verzögerung führte.

Die Geschäftsstelle der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat jedoch im Rahmen der zweiten Mitgliederversammlung im Jahr 2000 der Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 21. März 2000 mitgeteilt, dass der Gewerkschaft ÖTV zwischenzeitlich ein Tarifvertragsentwurf über die Fortentwicklung von Zulagenregelungen für Angestellte zur Prüfung zugeleitet wurde, in dem unter anderem die Gewährung der so genannten Justizvollzugszulage auch an Angestellte in Abschiebehafteinrichtungen rückwirkend ab dem 1. Januar 1999 vorgesehen ist.

Es wird davon ausgegangen, dass diesbezüglich ein Einvernehmen mit der Gewerkschaft ÖTV erreicht werden wird. Der Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages wird jedoch frühestens nach Abschluss der Lohnrunde 2000 erwartet.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH-RL“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Zachau und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche weiteren Kosten sind durch die letzten sechs Gutachten zur Bewertung potentieller FFH-Gebiete entstanden?

Zweitens: Warum wurden die eindeutigen fachlichen Beurteilungen der FFH-Würdigkeit insbesondere des Weddewardener Außendeichs und des Hollerlandes bei der Meldung nicht berücksichtigt?

Drittens: Hat der Senat Stellungnahmen seitens des Bundesumweltministeriums beziehungsweise des Bundesamtes für Naturschutz aufgrund der rechtswidrigen Nichtmeldung potentieller FFH-Gebiete erhalten, und wenn ja, wie lauten diese im Einzelnen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Um eine sachgerechte Entscheidung für eine abschließende Meldung von FFH-Gebieten treffen zu können, hat der Senat am 16. Juni 1998 und

am 14. Dezember 1999 beschlossen, weitere naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Begutachtungen durchführen zu lassen. Hierzu sind 1999/ 2000 folgende Gutachten beauftragt und erstellt worden: Es wurden Gutachten vergeben an Herrn Professor Dr. Horst Wilken im Jahre 1999 in Höhe von 34.744,32 DM zur Bewertung des Naturschutzgebietes Westliches Hollerland, Leher Feld, gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union; an Herrn Professor Dr. Horst Wilken in diesem Jahr zur Bewertung des Gebietes Außendeichsland der Lesum gemäß der FFH-Richtlinie der Europäischen Union sowie zur Bewertung des Gebietes Weddewardener Außendeich gemäß der FFHRichtlinie der Europäischen Union, beide Gutachten zusammen 52.200 DM; an das Büro F und N Umweltconsult in diesem Jahr in Höhe von 27.806,59 DM zur Bewertung der Bedeutung der Gebiete Grabensystem Blockland, Grabensystem Werderland und Grabensystem Niedervieland-West gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und an das Büro NEULAND rat und plan in diesem Jahr in Höhe von 40.600 DM zur Bewertung der Bedeutung der Gebiete Weddewardener Außendeich und Grabensystem Blockland gemäß Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Die Honorare für diese Gutachten betrugen insgesamt also 155.350,91 DM brutto. Ferner hat der Senator für Bau und Umwelt zur Klärung der Schutzwürdigkeit von Grünlandgebieten für die Fischfauna gemäß den Anforderungen der FFH-Richtlinien im November 1999 ein Gutachten an das Büro BIOCONSULT vergeben, Honorarsumme 8000 DM brutto. Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat im November 1999 den Rechtsanwalt Ganten mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu den Folgen der Meldung eines Gebiets nach der FFH-Richtlinie beauftragt. Die Höhe des Honorars betrug 20.000 DM brutto. Zu zwei: Die abschließende Gebietsmeldung wurde vom Senat am 28. März 2000 in Kenntnis der Gutachten beschlossen und am 10. April 2000 an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit weitergeleitet. Zu drei: Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bittet mit Schreiben vom 23. März 2000 um Stellungnahme zu der Meldung der vom Senat am 14. Dezember 1999 beschlossenen Gebietsvorschläge, der so genannten Tranche 2 a. Eine Stellungnahme des BMU oder BfN zur abschließenden Meldung von FFH-Gebietsvorschlägen liegt zurzeit noch nicht vor. — Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? — Bitte sehr!

Ich habe die Frage: Frau Senatorin, Sie haben eingangs gesagt, es gehe um eine sachgerechte Beurteilung beziehungsweise Bewertung, daher seien die Gutachten eingeholt worden. Die Gutachten, Sie wissen das ja, bestätigen die Bewertung durch die Umweltbehörde eigentlich in fast vollem Umfang. Dies ist aber jetzt bei der Entscheidung des Senats gar nicht mehr berücksichtigt worden. Würden Sie mir zustimmen, dass man sich in der Tat das ganze Geld hätte sparen können und dass es hier wirklich nichts anderes als Verschwendung ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Da kann ich Ihnen nicht so folgen. Es hilft ja immer, wenn man um Erkenntnisse ringt.

Zusatzfrage? — Bitte sehr!

Also, da habe ich eine eindeutig andere Auffassung! Eine zweite Frage: Wie wird sich eigentlich der Senat verhalten, wenn Aufforderungen seitens der zuständigen Bundesministerien kommen, die fachlich eindeutig als FFH-würdig beurteilten Gebiete auch nachzumelden, beziehungsweise dann, wenn in der Realität definitiv finanzielle Konsequenzen auf Bremen zukommen, die ja im Moment wie ein Damoklesschwert über Bremen hängen? Wie also gedenkt man dann, im Senat weiter vorzugehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich gehe davon aus, Frau Abgeordnete, dass der Senat dies für einen solchen Fall beraten wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG“. Die Anfrage trägt die Unterschriften von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Zachau und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin!