Zu eins: Angesichts gesellschaftspolitischer Anforderungen und demographischer Veränderungen in den nächsten fünf bis zehn Jahren werden auch im Lande Bremen verstärkt weitere Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe notwendig werden, die auf die Förderung der Selbstverantwortung und Entwicklung der Stärken junger Menschen setzen und die neue Wege für junge Menschen im Land Bremen aufzeigen. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beabsichtigt, dem Landesjugendhilfeausschuss im November 2000 einen Vorschlag zu machen, wie das Anliegen nach einer Jugend-Enquete und die Verpflichtung, in jeder Legislaturperiode einmal über die Lage von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien zu berichten, auf eine vertretbare Weise in einer kompakten Anstrengung verwirklicht werden können.
Zu zwei: Sinn der zuvor genannten Bemühungen ist es, aktuelle Informationen und Hinweise für die Jugendhilfeplanung zu erhalten.
Zu drei: Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird selbstverständlich Jugendlichen und ihren Verbänden Gelegenheit zur Beteiligung geben. Über die Form soll in der genannten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses entschieden werden. — Soweit die Antwort des Senats!
Wenn wir wissen, in welcher Form wir die Jugend-Enquete betreiben wollen und den Bericht, der erforderlich ist, dann werden wir auch darüber zu entscheiden haben, in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden. Haushaltsmittel sind erst einmal dafür so nicht eingestellt, das müssen wir dann beratschlagen.
Beabsichtigt Ihr Ressort, auch Vorschläge aus anderen Bundesländern aufzunehmen? Ich nenne als Beispiele Hamburg und Baden-Württemberg.
Wir werden das im Landesjugendhilfeausschuss sicherlich eingehend diskutieren, inwieweit auch andere Länder uns Ideen geben können.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Wechsel des Hafenstandortes durch die isländische SamskipReederei“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Töpfer, Hoyer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Gründe haben dazu geführt, dass die isländische Reederei Samskip ihren wöchentlichen Container-Liniendienst von Bremerhaven nach Cuxhaven verlegt hat?
Zweitens: Hat es zwischen BLG/Eurogate und der Fischereihafen Betriebsgesellschaft den Versuch eines gemeinsamen Konzeptes zum Verbleib der Reederei in Bremerhaven gegeben?
Drittens: Sieht der Senat durch die Verlagerung des Dienstes, mit dem unter anderem auch der Seefischmarkt Bremerhaven direkt mit frischem Fisch
versorgt worden ist, Nachteile für den Fischereihafen beziehungsweise für die Fischauktion in der Seestadt?
Zu eins: Nach Auskunft der Samskip-Reederei sei die Entscheidung, den Anlaufhafen für den Islandliniendienst zu wechseln, aufgrund von wirtschaftlichen Erwägungen getroffen worden. Der Liniendienst zwischen Island und dem europäischen Festland werde zur Verbesserung des Services regelmäßig auf seine Wirtschaftlichkeit überprüft. In diesem Zusammenhang sei auch der deutsche Anlaufhafen neu bestimmt worden. Die Reederei konnte zwischen den drei möglichen Häfen Bremerhaven, Cuxhaven und Hamburg neu entscheiden. Nach Mitteilung der Samskip-Reederei biete Cuxhaven künftig die optimal auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Konditionen.
Zu zwei: Nach Kenntnis des Senats sind die BLG/ Eurogate und die FBG nicht in die Überlegungen der Samskip-Reederei hinsichtlich der Festlegung eines neuen Anlaufhafens in Norddeutschland eingebunden worden. Deshalb konnten BLG/Eurogate und FBG kein Konzept mit der Samskip-Reederei erarbeiten, um diese weiterhin an Bremerhaven zu binden. Sie haben diese Entscheidung erst durch Veröffentlichungen der Reederei erfahren.
Zu drei: In der Vergangenheit wurde nur ein geringer Teil der Frischfischcontainer für die Bremerhavener Fischauktion mit dem Samskip-Dienst über den Containerterminal abgewickelt, so dass nicht davon auszugehen ist, dass die geringe Transportkostendifferenz zwischen Cuxhaven und Bremerhaven einen negativen Einfluss auf Bremerhaven als Fischauktionsplatz haben wird.
Die Firma Samskip weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie ein Transportdienstleistungsunternehmen sei und demzufolge keinen Einfluss auf die Geschäfte ihrer Kunden nehme. Deshalb sei ihr eine Einschätzung darüber, inwieweit Bremerhaven in Zukunft direkt mit Frischfisch versorgt werde, nicht möglich. Auch von Cuxhaven aus werde in Zukunft ein Weitertransport der SamskipFrachten nach Bremerhaven arrangiert werden können.
Der Senat bedauert, dass es zu einem Abzug von Bremerhaven nach Cuxhaven gekommen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Verlagerung jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Fischereihafen beziehungsweise die Fischauktion in Bremerhaven haben wird. Nach Angaben der Firma Samskip verbleibt die Deutschlandzentrale mit 60
Können Sie sagen, um wie viel tausend Container es sich handelt, die dem Hafenplatz Bremerhaven verloren gegangen sind?
Ja, Stichwort Bestandspflege! Sie haben in Ihrer Antwort, wenn ich Sie richtig verstanden habe, zum Ausdruck gebracht, dass BLG/ Eurogate und FBG durch dieses Vorgehen von Samskip überrascht worden sind. Gibt es nicht eigentlich darüber Gespräche, wenn man Reeder gewinnen oder halten will?
Das ist zunächst eine Frage, die wir an die BLG gemeinsam richten müssen, und ich füge auch sofort hinzu, dass ein Überraschungseffekt eben auch seine Überraschung hat. Sagen wir es anders: Sich um Reeder und um Schiffsanlandungen zu bemühen, ist ein Selbstläufer, und ich deute auch an, dass es auch vorher Kontakte zwischen der BLG und der Reederei gegeben hat, die aber wohl, aus welchen Gründen auch immer, es handelt sich um eine wirtschaftlich unabhängige Entscheidung der BLG, nicht zu einem Ergebnis geführt haben. Also, der vom Senat vorgetragene Überraschungseffekt hatte einen Vorlauf, und den deute ich damit an.
Die vierte Anfrage betrifft die Beteiligung öffentlicher Unternehmen an der NS-ZwangsarbeiterEntschädigung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Welche Unternehmen, Eigenbetriebe und Einrichtungen unter Kontrolle beziehungsweise im mehrheitlichen Besitz von Stadt und Land Bremen sind der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu
kunft“ zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern beigetreten oder werden ihr beitreten, nachdem Länder und Kommunen nun keinen Anteil am staatlichen Finanzierungsbeitrag von fünf Milliarden DM übernehmen werden?
Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ sieht als Stifter mit jeweils fünf Milliarden DM die in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen und den Bund vor. Mit der gemeinsamen Stiftung wollen private Unternehmen für die deutsche Wirtschaft und die Bundesrepublik Deutschland für die gesamte öffentliche Hand ein abschließendes Zeichen ihrer moralischen Verantwortung für die Zwangsarbeit während des NSRegimes setzen. Die hälftige Finanzierung des Stiftungsvermögens seitens der öffentlichen Hand durch den Bund ist eine grundsätzliche, abschließende Festlegung. Diese politische Festlegung gilt auch für die Freie Hansestadt Bremen.
Unabhängig hiervon sind in eigener unternehmerischer Entscheidung die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft AG und die Gewoba der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft beigetreten. Gleiches gilt auch für die Stadtwerke Bremen AG, an der die Freie Hansestadt Bremen allerdings nicht mehr mehrheitlich beteiligt ist.
Das Land und die Stadtgemeinde Bremen werden auch in Zukunft ihre eigenständigen Bemühungen um eine Aufarbeitung der Zwangsarbeit in dieser Stadt, zum Beispiel durch Besuchsprogramme für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, fortsetzen. — Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, ist dem Senat bekannt, dass die Beschäftigung von Zwangarbeiterinnen und Zwangsarbeitern etwa bei den städtischen Krankenanstalten aktenkundig ist, dass man aber darüber hinaus auch von einem flächendeckenden Gebrauch von Zwangsarbeitern in den städtischen Behörden, Unternehmungen, Einrichtungen ausgehen kann?