Herr Abgeordneter, Sie können gern weiter filibustern. Sie können mich auch missinterpretieren, wie Sie wollen. Ich bleibe bei meiner Meinung. Wenn 90 Prozent der Asylbewerber, die nach Deutschland kommen –
ich sage einmal mindestens 90 Prozent, es sind vielleicht noch mehr –, abgewiesen werden, weil deutlich ist, dass sie aus wirtschaftlichen Interessen hierher kommen, dann sage ich einfach einmal, dass die Wege verkürzt werden müssen, um ihre Asylverfahren abzukürzen, damit wir zu einem schnelleren Ergebnis kommen. Das ist das Entscheidende!
(Beifall bei der CDU – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das dürfen Sie gern sagen! Das ist aber etwas anderes, als der Kollege Herderhorst gesagt hat! Das ist der entscheidende Punkt!)
Herr Dr. Kuhn, ich bitte Sie, jetzt nicht in einen Dialog mit dem Senator einzutreten! Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Herderhorst! Bitte sehr!
Herr Senator, würden Sie mir bitte noch einmal bestätigen, dass es sich bei dieser Frage um einen ganz bestimmten Personenkreis handelte, über den wir, und das habe ich
gesagt, hier ja bereits zweimal debattiert haben und auch, denke ich, nachgewiesen haben, dass es sich um einen Personenkreis handelt, der insbesondere ein Recht auf Asyl nicht besessen hat und von daher hier rechtswidrig gelebt hat?
Würden Sie mir ferner bestätigen können, dass es eine Reihe von Fällen gibt, in denen letztinstanzlich rechtskräftig festgestellt worden ist, dass diese Ausländer zur Ausreise verpflichtet sind und dem dann aus welchen Gründen auch immer nicht nachgekommen wird?
Herr Abgeordneter, es ist genauso, wie Sie es sagen. Die Frage bezog sich auf die Fälle von Personen mit diesen Doppelidentitäten, die wir festgestellt haben, die wir jetzt zügig abarbeiten, aber das Temperament der Diskussion, ich bitte um Entschuldigung, hat eben dazu geführt, dass wir auch die Gesamtproblematik der Asylverfahrensregelung besprochen haben. Das ist eben ein weitergehendes Problem, das wir bundesweit sehen, das wir in den Griff bekommen müssen.
Der zweite Punkt war noch nicht beantwortet, ob es Fälle gibt, die rechtskräftig entschieden worden sind, bei denen die Asylbewerber dann jeweils hier noch über dieses rechtskräftige Datum hinaus verbleiben.
Nein, von den in Frage stehenden Personen dieser ganz konkreten Personengruppe haben wir 24 abgeschoben, und es gibt keinen einzigen Fall, der anders entschieden wäre. Das ist richtig.
Eine Bemerkung hat mich jetzt doch etwas stutzig gemacht. Herr Senator, gehen Sie davon aus, dass etwas rechtswidrig ist, bevor es die Gerichte endgültig entschieden haben und der Verfahrensweg ausgeschöpft ist? Wenn das so ist, woher nehmen Sie sich das Recht dazu? Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass es ein rechtsstaatliches Prinzip ist, dass es eine Unschuldsvermutung gibt, bis endgültig entschieden ist, und zwar von Gerichten! Das ist ja der große Vorteil der Bundesrepublik Deutschland!
Davon gehe ich nicht aus, da haben Sie mich falsch verstanden! Ich habe ganz deutlich gesagt, dass wir die rechtsstaatlichen Kriterien sehen und einhalten müssen. Das ist doch genau das Thema der Debatte heute Morgen.
Wir haben bei dieser in Rede stehenden Personengruppe, die für den Abgeordneten Herderhorst den Anlass gegeben hat, hier diese Frage zu stellen, 531 Personen identifiziert. Davon sind inzwischen 289 Fälle von der Ermittlungsgruppe der Polizei der Ausländerbehörde gegeben worden. Das sind alles Fälle, bei denen Doppelidentitäten vorhanden sind, das heißt, sie haben falsche Nationalitäten angegeben. Das ist nicht rechtens, wenn ich das so deutlich sagen darf. Da ist festzustellen, die werden abgeschoben!
Herr Senator, ist es zutreffend, dass aus dieser Personengruppe, über die wir reden, nachweislich in der Vergangenheit regelmäßig rechtswidrige Übergriffe auf die Wohnbevölkerung insbesondere im nahen Umfeld erfolgt sind und der Stadtteil teilweise dort terrorisiert worden ist?
Herr Abgeordneter, das ist eine weitere Facette dieses Gesamtproblems. Es ist in der Tat festzustellen, dass sehr viele aus dieser Personengruppe nachweisbar Rechtsverstöße begangen haben. Man darf allerdings jetzt nicht verallgemeinert sagen, dass nun alle Angehörigen dieser Personengruppe entsprechende Straftäter waren. Das ist nicht der Fall. Es sind der Polizei aber in der Tat Anhäufungen von solchen Fällen erkennbar.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes hängt maßgeblich von der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft seiner Menschen ab. Nicht zuletzt die Diskussion um die Green Card hat gezeigt, dass das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem umsteuern muss. Bildung muss wieder Bedarfsziel sein und auch zukunftsorientiert auf das Leben in einer sich immer schneller verändernden gesellschaftlichen und beruflichen Realität vorbereiten.
Das zunehmende Problembewusstsein für Bildungsfragen hat seine Ursache auch darin, dass eine ausreichende und generelle Ausbildungs- und Studierfähigkeit auch bei Vorlage der entsprechenden Eingangsqualifikation nicht mehr gegeben ist. Anders ausgedrückt: Wir tätigen hohe Ausgaben im Bildungsbereich, aber mit dem Ergebnis kann man nicht immer zufrieden sein.
Die jüngste OECD-Studie weist auf Stärken, aber auch auf zahlreiche Schwächen im Bildungswesen hin. Wir meinen, dass wir daraus und aus dem deutlichen Nachwuchsmangel auch in Bremen bildungs
politische Konsequenzen ziehen müssen. Es ist dringend notwendig, Reformen und Schwerpunktsetzungen im Bildungswesen jetzt auf den Weg zu bringen!
Die naturwissenschaftlichen Fächer haben einen schweren Stand. Wenn wir Ursachenforschung betreiben, warum sich die Situation verschärft hat, meine Damen und Herren, stellen wir Folgendes fest: Erstens: Die Industrie beklagt heute den naturwissenschaftlichen Nachwuchsmangel und hat doch gerade in den neunziger Jahren wenige bis gar keine Absolventen mit naturwissenschaftlichen Studienabschlüssen eingestellt. Die Schüler haben sehr schnell mit Verweigerung dieser Fächer reagiert, zumal die Naturwissenschaften und Mathematik als sehr schwierige Fächer gelten.
Zweitens: Die Durchschnittsnote beim Abitur ist eine wichtige Weggröße, und da gehen nur wenige den schwierigen, steinigen und auch widerständigeren Weg. Drittens: In der humanistischen Bildungstradition überwiegen die Geisteswissenschaften mit ihren klassischen Bildungsinhalten. Das zeigt sich im unsystematischen Aufbau der Stundentafel bei den Naturwissenschaften mit ihren Brüchen aufgrund der epochalen Sequenzen mit jährlichem Ausfall.