Protokoll der Sitzung vom 15.11.2000

Es finden Futtermittelkontrollen statt. Wenn Sie dabei berücksichtigen, dass an bremischen Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven Tiere aus Mitgliedstaaten überhaupt nicht geschlachtet werden, dann relativiert sich auch manches. Ich glaube, dass die Kontrollen in ausreichendem Maße stattfinden.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn diese Kontrollen ausgeweitet werden müssten, was Sie ja auch angedeutet haben, was eventuell sein könnte, wie wollen Sie das in Bremen und Bremerhaven gewährleisten unter dem Aspekt, dass das Budget des Landesuntersuchungsamtes abgesenkt wird und auch die Stellen reduziert werden und viele dieser Kontrollen eben durch Betriebsbesichtigungen erfolgen?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie wissen, dass das Landesuntersuchungsamt im Moment vor einer Veränderung steht, die genau zu prüfen und zu begleiten ist. Fest steht, dass, egal welche Veränderungen in der Struktur vorgenommen werden, die erforderlichen Unter

suchungen natürlich auch in dem vorgeschriebenen und notwendigen Ausmaß vorgenommen werden müssen.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Hammerström!

Frau Senatorin, Sie haben es eben angedeutet, aber könnten Sie uns noch einmal bestätigen, auch im Rahmen eines aktuellen Verbraucherschutzes, dass an Bremer und Bremerhavener Schlachthöfen keine Rinder aus anderen Mitgliedstaaten geschlachtet werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist richtig!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist es richtig, dass auch am Schlachthof Bremen-Nord beispielsweise nur Rinder aus der näheren Umgebung von Bremen geschlachtet werden, so dass hier auch diese unnötigen Tiertransporte entfallen?

Bitte, Frau Senatorin!

Auch das trifft zu!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielleicht noch zur Aufklärung, weil die Kollegin Hoch den Futtermittelbereich eben ansprach! Können Sie bestätigen, dass Futtermittel aus England in Deutschland überhaupt nicht mehr zugelassen werden und dass das Futtermittel, das hier in Deutschland auf dem Markt ist, in Mulmshorn – wir haben das in der Deputation auch gerade besprochen – bei mindestens 132 Grad und drei Bar sterilisiert wird, so dass dadurch auch bei an Scrapie erkrankten Schafen diese Sachen, die BSE hervorgerufen haben, überhaupt nicht mehr vorkommen können?

Bitte, Frau Senatorin!

Das trifft alles zu! Ich glaube, die Schutzmaßnahmen sind sehr umfangreich. Das zeigt sich auch daran, dass wir ja noch keinen konkreten Fall in Deutschland haben, Gott sei Dank.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Teiser!

Frau Senatorin, würden Sie es trotzdem für sinnvoll und überfällig halten, dass, wie vor wenigen Tagen in Frankreich, die Tiermehlverfütterung generell in Deutschland untersagt wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Das wäre ein weiterer Schritt, den man sicherlich in die Prüfungen einbeziehen muss.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Werden Sie als Vertreterin des Senats in entsprechenden Verhandlungen auf Bundesebene denn dafür eintreten?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir treten schon seit längerem auch für diesen Punkt ein.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Ausbildungsreform der Polizei“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Herderhorst, Teiser, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Frage der Zuordnung der Dienst- und Fachaufsicht für die Ausbildung der Polizei zum Senator für Inneres noch nicht geregelt ist und damit Rechts- und Planungsunsicherheit insbesondere bezogen auf die überfällige Polizeilaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsnovelle entstanden sind?

Wie wird der Senat entsprechend der Koalitionsvereinbarung den Fachbereich an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung zukünftig personell und räumlich ausstatten, und welchen Standort hält er dafür am geeignetsten?

Die Anfrage wird beantwortet durch Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat sieht keine Rechts- und Planungsunsicherheit hinsichtlich der Polizeilaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsnovelle. Der Senat hat am 23. Mai 2000 auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung zur Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei das vom Senator für Inneres, Kultur und Sport vorgelegte Aus- und Fortbildungskonzept für die Polizei beschlossen. Seine Umsetzung macht unter anderem Änderungen des Polizeilaufbahnrechts und des Ausbildungs- und Prüfungsrechts erforderlich.

Vordringliche Änderungen der Polizeilaufbahnverordnung, die im Zusammenhang mit dem reformierten Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst stehen, sind rechtzeitig zu Beginn des laufenden Wintersemesters an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Kraft getreten. Entwürfe einer umfassenden Novellierung der Polizeilaufbahnverordnung sowie einer Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden derzeit erarbeitet und dann zügig umgesetzt.

Dem Senator für Inneres, Kultur und Sport obliegt als Ausbildungsbehörde nach geltendem Recht die Fachaufsicht über die Ausbildung der Polizei sowie die Dienstaufsicht über die auszubildenden Beamten. Ihm obliegt ferner die Aufsicht über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung in den Angelegenheiten, die deren Fachbereich Polizeivollzugsdienst unmittelbar betreffen. Er hat dabei nach Paragraph 46 des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung das Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen und dem Senator für Bildung und Wissenschaft herzustellen.

Im Interesse einer Stärkung der Aufsichtsbefugnisse des Senators für Inneres, Kultur und Sport über den Studiengang Polizeivollzugsdienst hat der Senator für Finanzen in Abstimmung mit der Senatskanzlei dem Senator für Inneres, Kultur und Sport einen Weg vorgeschlagen, der dieses Verfahren erleichtert. Eine Entscheidung über den endgültigen Status und die künftige Zuordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung kann nur unter Berücksichtigung der Entwicklung aller Studiengänge an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung erfolgen. Der Senat geht davon aus, dass diese Entscheidung – wie bereits in seinem Beschluss vom 23. Mai 2000 angekündigt – bis Ende des Jahres getroffen ist.

Zu Frage zwei: Die Umsetzung des Aus- und Fortbildungskonzepts der Polizei mit den Schwerpunkten Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst nach Einführung der zweigeteilten Laufbahn, Zusammenfassung der Fortbildungsaktivitäten an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Aufbau einer Fachbereichsverwaltung, Einrichtung eines Hochschulcontrollings, einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung sowie einer Betriebseinheit für Fort- und Weiterbildung für den Fachbereich Polizeivollzugsdienst soll stufenweise und kostenneutral erfolgen. Dabei sind auch die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und Standortfragen zu klären.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte schön!

Herr Senator, Sie haben geantwortet, dass die Dienstaufsicht in Teilen beim Senator für Inneres liegt, nämlich bezogen auf die Auszubildenden, und die Fachaufsicht in Gänze. Wenn dem so ist, dann kann ich nicht nachvoll

ziehen, aber vielleicht können Sie mir da helfen, warum diese Abstimmungen jeweils bezogen auch auf das Ausbildungsrecht, so will ich es jetzt einmal umfassend bezeichnen, hier die Abstimmungen zwischen den Senatoren für Finanzen und Inneres und zusätzlich noch mit der Senatskanzlei getroffen werden müssen.

Bitte, Herr Bürgermeister!

Herr Abgeordneter, ich kann das sehr offen sagen. Es gibt von der Senatskanzlei und damit auch sozusagen von der Seite des Koalitionspartners noch keine verbindliche Zustimmung zu der Übertragung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung vom Senator für Finanzen auf den Senator für Inneres, Kultur und Sport. Das ist ein nicht ganz unerheblicher Punkt. Hier gibt es keinen Dissens zwischen dem Senator für Finanzen und dem Senator für Inneres, Kultur und Sport, sondern der Dissens liegt auf einer anderen Ebene.

Weil dies noch nicht endgültig entschieden ist, ergeben sich ein paar Abstimmungsprobleme mit der Budgetzuordnung, da natürlich durch die Tatsache, dass der Anteil der Polizeiausbildung in der Hochschule für Öffentliche Verwaltung quantitativ im Verhältnis zu den anderen Studiengängen Steuer und Öffentliche Verwaltung zugenommen hat, die Proportionalität der Budgetzuordnung geregelt werden muss. Dies kann man aber nur dann machen, wenn ich eine Gesamtabstimmung habe und die Grundsatzentscheidung der Zuordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung getroffen ist. Wir werden unsererseits in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen und in die Abstimmung bringen, der die Übertragung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung vom Senator für Finanzen auf den Senator für Inneres, Kultur und Sport im Kern vorsieht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte schön!

Kann ich denn davon ausgehen, Herr Bürgermeister, dass dieser Gesetzentwurf auch berücksichtigt, dass wir de facto ab spätestens 2002 nur noch den Fachbereich Polizei an der Hochschule haben werden und sich insofern ja daraus ganz gewisse Konsequenzen ergeben müssen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Herr Abgeordneter, der Senat wird diese Fragen schrittweise abarbeiten, und ich denke, dass doch mehr Punkte offen sind, als Sie in Ihrer Frage im Moment unterstellen, weil auch die Frage der Fortführung der Ausbildung von Finanzbeamten im Steuerbereich, in welcher Form und wie weit, in Kooperation mit Niedersachsen keines

falls abgeklärt ist und deshalb diese Frage heute auch nicht abschließend beantwortet werden kann.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.