Zu allen Fragen kann ich eindeutig ja sagen. Ich bestätige auch, dass wir bei der Einzelfallprüfung außerhalb des rechtlichen Rahmens, wo eine Abschiebung eindeutig gegeben ist, trotzdem Härtemaßstäbe prüfen, ob zum Beispiel ein junger Mensch, der sich in der Ausbildung befindet, diese Ausbildung bei uns in Deutschland noch beenden sollte. Genau das sind die Prüfungen, die wir auch noch machen, die aber unabhängig von den Rechtstatbeständen noch zu einer Liberalisierung führen könnten. Die grundsätzlichen rechtlichen Fragen sind aber genau so abgelaufen und werden so behandelt, wie Sie es eben gesagt haben.
Herr Senator, stimmen Sie mir zu, wenn ich feststelle, dass hier in diesen Fällen nun tatsächlich alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft worden sind und nun auch konsequenterweise die Maßnahmen umgesetzt werden, dass das so im rechtsstaatlichen Sinne durchaus vertretbar ist?
Das ist nicht nur vertretbar, sondern es ist in einem rechtsstaatlichen System auch notwendig, weil wir sonst keine rechtsstaatliche Garantie mehr für andere Fälle geben würden.
Herr Senator, wenn es so ist, wie Sie und der Kollege Herderhorst sagen, dass dies in allen Fällen rechtlich abschließend geklärt worden ist, wie erklären Sie dann die Tatsache, dass von 531 Personen bisher nur etwa 30 abgeschoben worden sind?
Ich habe ja gesagt, dass wir jeden Einzelfall prüfen, und durch die rechtsstaatlichen Instanzen dauert das eben seine Zeit. Deshalb müssen wir abwarten, bis alle Fälle durchgegangen sind. Das ist vollkommen richtig.
Ich habe eine Verständnisfrage: Wenn es rechtlich abschließend geklärt ist, in welchen Instanzen kann es sich dann noch befinden? Das verstehe ich nicht!
Nein, ich habe gesagt, dass sie rechtlich abschließend geklärt werden. Das ist doch der Sinn eines solchen Verfahrens!
Das ist doch der Sinn der rechtsstaatlichen Prozeduren, die wir hier haben. Ich verstehe Ihre Frage nicht. Wir befinden uns in jedem Einzelfall in einer rechtsstaatlichen Prüfung,
und wenn sie geprüft sind, gibt es einen Abschluss. Das machen wir zurzeit, sehr genau, sehr korrekt, sehr nachvollziehbar und sehr transparent.
Stimmen Sie mir dann zu, dass man das so zusammenfassen kann, dass eben noch nicht alle Fälle abschließend rechtsstaatlich geklärt sind?
Die neunte Anfrage der Fragestunde betrifft gentechnisch verunreinigtes Saatgut. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: In welchem Umfang wird Saatgut über die Bremer Häfen importiert beziehungsweise transportiert?
Zweitens: Wie häufig und nach welchem Untersuchungsplan finden Kontrollen des umgeschlagenen Saatgutes auf Kontamination mit gentechnisch manipuliertem Saatgut statt?
Zu eins: Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellt sich die Situation der Importe 2000 für Saatgut wie folgt dar: Samen, Früchte und Sporen, ohne Mais und Raps, zur Aussaat Menge 323 931 Kilogramm, Wert 2 068 967 DM. Transitgüter werden bei dieser Zahl nicht berücksichtigt.
Über die Grenzkontrollstelle Bremen wurde kein Saatgut eingeführt. Über die Grenzkontrollstelle Bremerhaven wurden 2404 Tonnen Maissaatgut, jedoch kein Rapssaatgut als Importe und Transitware gelöscht.
Zu zwei: Kontrollen des umgeschlagenen Saatgutes auf Kontaminationen mit gentechnisch verändertem Saatgut sind in den Einlassstellen der Bremer Häfen nicht durchgeführt worden. Saatgut für die Vegetationsperiode dieses Jahres wurde, wie auch in den Jahren zuvor, nach den Maßgaben der Pflanzenbeschauverordnung auf Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen untersucht.
Der Senat verkennt jedoch nicht, dass insbesondere bei importiertem Mais- und Sommerrapssaatgut eine Kontrolle auf gentechnisch veränderte Bestandteile angezeigt ist. Einige Flächenländer haben bereits für diese Vegetationsperiode ein Monitoringprogramm durchgeführt, um in Kenntnis der im Jahr 2000 festgestellten Vermischung bei Sommerraps einen aktuellen Überblick über die derzeitige Situation zu gewinnen.
Nach dessen Auswertung wird Bremen rechtzeitig zur Vegetationsperiode des nächsten Jahres ein mit dem BMVEL und den Ländern abgestimmtes Kontrollprogramm im Zusammenhang mit der Novellierung des Saatgutverkehrsgesetzes auflegen. – Soweit die Antwort des Senats!
Ist es richtig, dass Sie bisher nicht kontrolliert haben – das entnehme ich auch Ihrer Antwort –, dass Sie aber jetzt in die Richtung gehen werden, auch ein Untersuchungskonzept ähnlich wie Hamburg zu entwickeln und anzuwenden?
Wir sind in Vorbereitung, und zwar in Abstimmung mit den Ländern. Es gibt jetzt Vorläufer, im Wesentlichen in den Flächenländern, wo auch viel Anbau mit Saatgut stattfindet. Wir werden dies gemeinsam auswerten und im nächsten Jahr dann rechtzeitig beginnen.