Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Schülerlotsen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Rohmeyer, Eckhoff und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!
Wir fragen den Senat: Welche Maßnahmen hat der Senat zur Einrichtung von Schülerlotsendiensten ergriffen, und ab wann werden an welchen Grundschulen Schülerlotsen zum Einsatz kommen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
In seiner Antwort auf die Große Anfrage von CDU und SPD zum Thema „Sichere Schulwege in Bremen und Bremerhaven“ vom September 2000 hat der Bildungssenator angekündigt zu prüfen, welche Grundschulen in Bremen überhaupt daran interessiert sind, Schülerlotsen zur Sicherheit ihrer Klientel einzusetzen. Im November 2000 wurden alle Grundschulen in Bremen mit dem Informationsschreiben 19/2000 gebeten, ihr etwaiges Interesse an der Einsetzung von Schülerlotsen der Bildungsbehörde zu melden. Bis zum gesetzten Termin am 11. Dezember 2000 gingen in der Schulbehörde insgesamt zehn positive Rückmeldungen ein. Da die Schülerlotsen das dreizehnte Lebensjahr vollendet haben müssen, kommt als Kooperationspartner nur eine Sekundarschule in Betracht. Die zehn interessierten Grundschulen benannten in ihrer Rückmeldung eine aus ihrer Sicht geeignete Sekundarschule in ihrer Nachbarschaft. Diese wurde dann durch das zuständige Fachreferat im Januar 2001 von dem Wunsch der Grundschulen informiert und gleichzeitig gebeten, bis zum 5. Februar 2001 ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Abstellung von Schülerlotsen der Schulbehörde mitzuteilen. Keine der angeschriebenen Schulen der Sekundarstufe I sah sich in der Lage, an dem angestrebten Verkehrssicherheitsprojekt mitzuarbeiten. Häufig wurde Unterrichtsausfall für die eventuell einzusetzenden Schülerlotsen als Grund für die Ablehnung genannt. Das Fachreferat wird durch die Vermittlung direkter Gespräche zwischen den Grundschulen und den Sekundarstufe-I-Schulen darauf hinwirken, dass die von den Grundschulen gewünschte Kooperation zustande kommt.
Herr Senator, können Sie mir den Unterschied zwischen Bremen und Bremerhaven dahin gehend erklären, dass es in Bremerhaven ausweislich der Antwort des Senats auf die genannte Große Anfrage vom September 2000 ja durchaus möglich ist, nämlich nach der damaligen Antwort an drei Schulen, dass dort Schülerlotsen zum Einsatz kommen?
Ich kann das nur bestätigen, dass es auch heute noch so ist, dass in Bremerhaven an drei Grundschulen Schülerlotsen eingesetzt sind. In Bremen gibt es übrigens auch eine Schule, an der es Schülerlotsen nach wie vor gibt, das ist an der Freien Evangelischen Bekenntnisschule, da funktioniert das offensichtlich seit langem sehr erfolgreich.
Herr Senator, Sie werden wahrscheinlich meine Auffassung teilen, dass es sinnvoll gewesen wäre, früher bei dieser Sache nachzuhaken, so dass es schon zum kommenden Schuljahr zur Einrichtung von Schülerlotsendiensten hätte kommen können. Können Sie hier versprechen, dass die Behörde bei den Schulen, die sich gemeldet haben, noch einmal alles versuchen wird, dass auf jeden Fall zum Schuljahresbeginn 2002/2003 dort Schülerlotsen zum Einsatz kommen können?
Aufgrund dieser Anfrage habe ich darauf hingewiesen, dass ich mit der Antwort eigentlich so nicht zufrieden bin, weil es schon deprimierend ist, wenn zehn Grundschulen sich melden, dass dann keine der Sekundarschulen sich in der Lage sieht, diese sehr sinnvolle Arbeit, die ja auch die soziale Verantwortung in die Erziehungsaufgaben der Schulen mit einbezieht, zu übernehmen. Es stimmt mich schon ein wenig traurig, dass das so gänzlich ohne Reaktion geblieben ist.
Ich habe daraufhin gesagt, dass noch einmal mit den entsprechenden Schulen geredet wird, gegebenenfalls sogar mit der Maßgabe, dass, wenn wir die Grundschulen fragen, ob sie auch damit einverstanden sind, wenn das nicht ein permanenter Lotsendienst wird, sondern zumindest ein Lotsendienst, der die ersten Wochen der Einschulung der Erstklässler begleitet, um da zu einem Kompromiss zu kommen. Dann müssten die Schulen also keine Angst haben, das ganze Jahr Schüler abstellen zu müssen, denn das ist schon auch eine Belastung für die Schulen, da zum Teil die Wege zwischen den Grundschulen und den Sek-I-Schulen natürlich etwas länger sind, so dass die Lotsen dann zum Teil erst eine Viertelstunde oder 20 Minuten nach Unterrichtsbeginn in die Schule kommen, was nicht angenehm ist. Wenn man das auf einen geringeren Zeitraum begrenzen könnte, dann ist das vielleicht auch ein Kompromiss, den man sogar noch zum neuen Schuljahr umsetzen könnte. Ich habe jedenfalls mein Fachreferat gebeten, mit den entsprechenden Schulen noch einmal Rücksprache zu nehmen und sie aufzufordern, die Grundschulen nicht allein zu lassen.
Eine noch! Herr Senator, halten Sie es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, wenn vielleicht die bremischen Schulen, die sich gemeldet haben, mit den Bremerhavener Schulen, die hier schon Erfahrungen haben, in einen Erfahrungsaustausch treten würden?
Ich glaube, das Problem ist nicht so tiefgründig, dass man da jetzt einen Evaluationsbericht aus Bremerhaven anfordern muss. Es handelt sich um eine relativ einfach strukturierte Angelegenheit, dazu muss guter Wille vorhanden sein, wenn der nicht da ist, ist es sehr schwer, das aus der Bildungsbehörde anzuordnen.
Eine abschließende Bemerkung vielleicht: Wenn es so einfach gewesen wäre, hätte es ja durchaus schon eine Umsetzung geben können!
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Selbstauswahlrecht der Hochschulen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Jäger, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wie wird der Senat sicherstellen, dass Bremer Hochschulen von der neu geschaffenen Möglichkeit der Auswahl von Studierenden durch die Hochschulen selbst Gebrauch machen werden?
Welche Fachbereiche beziehungsweise Studiengänge eignen sich nach Ansicht des Senats im Besonderen für diese Möglichkeit?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Mit dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999, der am 1. August 2000 in Kraft getreten ist, wurde die Möglichkeit geschaffen, bis zu 20 Prozent der Studienplätze nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Hochschulen zu vergeben. Nach der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen vom 8. September 2000 bestimmen die Hochschulen im Detail, welche Auswahlmaßstäbe angewendet werden, und regeln die Ausgestaltung des Verfahrens. Eine vergleichbare Regelung wurde in die örtliche Vergabeverordnung übernommen. Dieses Auswahlverfahren ist nachrangig gegenüber den Vorab-Quoten und den Auswahlkriterien Leistung und Wartezeit durchzuführen.
Die Hochschulen befürworten die Einführung einer Hochschulquote, sehen in der jetzigen Regelung, insbesondere aufgrund der Nachrangigkeit, jedoch keine hinreichende Grundlage für eine echte eigenständige Auswahlentscheidung im Sinne einer Bestenauslese. Geeignet wären grundsätzlich Studiengänge, die eine gewisse Mindestgröße haben, damit die Quoten nicht zu klein sind und der Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Ergebnis steht, sowie insbesondere anwendungsorientierte Studiengänge mit engem Praxisbezug, bei denen auch berufliche Vorerfahrung und andere Qualifikationen, weniger ausschließlich schulische Leistungen, maßgebend für die Eignung zum Studium sind. Die bremischen Hochschulen haben bisher keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht.
Die Hochschule Bremen beabsichtigt, ein Auswahlverfahren auf der Basis von Auswahlgesprächen zum Wintersemester 2001/2002 für die Studiengänge Freizeitwissenschaft und Management im Handel einzuführen. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen sieht keine Notwendigkeit, zur Sicherstellung der Nutzung der neuen rechtlichen Möglichkeiten auf die Schulen einzuwirken.
Ja, ich habe zwei Zusatzfragen! Herr Senator, teilen Sie meine Auffassung, dass ein verstärktes Selbstauswahlrecht der Schulen, vielleicht unter besseren Rahmenbedingungen als jetzt, durchaus ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Hochschulen wäre?
Ich vermute, Sie meinen die Hochschulen, Sie sprachen eben von Schulen, ich unterstelle, dass Sie die Hochschulen meinen.
Ich glaube, dass im Augenblick aufgrund der tatsächlichen Situation 80 Prozent der Studierenden nach Leistung und Wartezeit ausgewählt werden. Wir begrenzen also diese Auswahl auf 20 Prozent, und da sagen die Hochschulen, dieser Aufwand ist schlichtweg zu groß. Dieses Verfahren, das sie unternehmen müssten, um hier noch einmal eine Auslese vorzunehmen, wird nicht zu der von ihnen gewünschten Verbesserung der Situation oder auch einem Leistungswettbewerb führen. Da sagen die Hochschulen zu uns, dass es hier zu aufwendig ist. Deshalb sagen sie, momentan machen wir es nicht.
Betriebswirtschaftslehre, in denen diese Auswahl möglich wäre, noch Kapazitäten, und deshalb ist kein Auswahlverfahren nötig, weil wir eben noch genügend Kapazitäten haben. Da können wir niemanden ablehnen.
Herr Senator, können Sie sich vorstellen, bei der Genehmigung neuer Studiengänge dieses Thema speziell mit den Hochschulen und den Fachbereichen zu erörtern, damit die Hochschulen dann auch schon einmal eine Möglichkeit haben, zumindest dieses Verfahren zu evaluieren, weil doch wahrscheinlich und denkbar ist, dass dieses Selbstauswahlrecht in den nächsten Jahren gestärkt wird und dann auch umgesetzt werden muss?
Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen, so dass die Antwort auf die zwölfte und dreizehnte Anfrage Ihnen schriftlich vorgelegt wird.
Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Mützelburg, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgendes Thema beantragt worden: