Welche Informationen hat der Senat über den Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen in Sachen Bremer Hilfe zur Selbsthilfe e. V.?
Erstens, Bausteinprojekt: Nach dem Beschluss der Deputation für Arbeit und Gesundheit im Juni 2000, der sich auf das Landesprogramm „Qualifizierung in Beschäftigung“ bezog, hat der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Bremer Hilfe zur Selbsthilfe e. V. eine bis zum 30. Juni 2003 beantragte Förderung einer Beschäftigungsmaßnahme lediglich bis zum 31. Dezember 2000 bewilligt. Eine weitere Förderung dieser Maßnahme ist nicht erfolgt.
Zweitens, andere arbeitsmarktpolitische Projekte: Für neun Teilnehmer in drei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die in 2001 auslaufen, wurden im Jahr 2000 Personalergänzungsmittel in Höhe von 78 796 DM sowie Sachmittel in Höhe von 16 332,08 DM bewilligt. Im Rahmen auslaufender, in 2000 begonnener Maßnahmen des Programms “Hilfen zur Arbeit” wurden in 2001 noch insgesamt 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei dem Verein beschäftigt. Die Fortführung dieser Maßnahmen war notwendig, um einen positiven Abschluss für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erreichen beziehungsweise eine sukzessive Umorientierung auf andere Träger realisieren zu können. Hierfür werden in 2001 418 000 DM für Personalmittel und 75 000 DM für Regie- und Sachmittel aufgewendet.
Drittens, Drogenhilfeprojekte: Für drei Drogenhilfeprojekte sind 2001 als Zuwendung aus Haushaltsmitteln für Personalkosten 490 900 DM und für Sachkosten 67 500 DM vorgesehen, an Abschlägen wurden bis einschließlich 31. 8. 01 356 080 DM davon gezahlt.
Viertens, Präventionsprojekte: Für das über das Präventionszentrum Nord betriebene Projekt der aufsuchenden Cliquenbetreuung “Kontaktabus Bremen-Nord” sind im Jahr 2001 Zuwendungsmittel über Projektförderung in Höhe von 169 000 DM vorgesehen, davon rund 130 000 DM für Personalkosten des Projektes. Bis zum 31. 7. 2001 wurden vom Amt für Soziale Dienste Abschläge in Höhe von 91 000 DM gezahlt. Vom Senator für Bildung und Wissenschaft wurden außerdem für Honorar- und Sachkosten für das Präventionszentrum Nord bisher 80 000 DM in monatlichen Raten gezahlt.
Alle genannten Zahlungen entsprechen in vollem Umfang der Beschlusslage der Deputationen für Arbeit und Gesundheit sowie für Soziales, Jugend und Senioren, wonach die Zusammenarbeit mit dem Träger im Rahmen eines geordneten Trägerwechsels beendet, aber qualitativ gute Arbeit in den Projekten im Interesse der betreuten und dort beschäftigten Personen nicht gefährdet werden sollen. Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bremen gegen Verantwortliche des Vereins Bremer Hilfe zur Selbsthilfe e. V. sind noch nicht abgeschlossen.
Herr Staatsrat, ist es angedacht, eventuell einen neuen Träger zu benennen, der die Arbeit zum Nutzen der drogenkranken Menschen kompetent und kostentransparent weiterführen wird, und wenn ja, ist als Träger eventuell die AWO angedacht?
Wir sind zurzeit mitten im Verfahren, um diesen von mir so genannten geordneten Trägerwechsel zu organisieren. Wir hatten vor der Sommerpause eine Versammlung potentiell interessierter Träger, die sich jetzt erklären müssen, die ihr Interesse bekunden müssen auf der Grundlage eines so genannten Verkaufsprospektes der Bremer Hilfe. Die Verhandlung führt ein von uns Bevollmächtigter, ein Rechtsanwalt, der sehr erfahren ist in diesen Fragen, und dem Verfahren kann ich nicht vorgreifen, aber ich bin ganz sicher, dass die gefundene Lösung eine sehr plurale Trägerstruktur widerspiegeln wird.
Teilen Sie meine Auffassung, dass die langen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft für alle Beteiligten belastend sind und das Verfahren beschleunigt werden sollte?
Nach meinen Beobachtungen war dies ein sehr aufwendiges Verfahren zunächst bei der Kriminalpolizei, und nach meinen Informationen ist die Staatsanwaltschaft dabei, beschleunigt dieses Verfahren zu beenden.
Wir kommen zur zwölften Anfrage, sie befasst sich mit dem Thema “Aktivitäten der Scientology-Sekte in Bremen und Bremerhaven”. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.
in Bremen und Bremerhaven während der Monate Juli und August 2001 vor? Inwieweit wurden vom Stadtamt in Bremen beziehungsweise von der Verwaltungspolizei in Bremerhaven Genehmigungen zur Durchführung von Informationsständen erteilt? Welche Konsequenzen wird der Senat ziehen, um schneller verbesserte Erkenntnisse über Aktivitäten der Scientology-Sekte zu erhalten, und wie soll nach Auffassung des Senats zukünftig auf Aktivitäten dieser Psychosekte reagiert werden?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Rohmeyer! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Dem Senat liegen für die Monate Juli und August bislang keine Erkenntnisse über Aktivitäten der Scientology-Sekte in den Fußgängerzonen in Bremen und Bremerhaven vor. Zu Frage zwei: Das Stadtamt in Bremen und die Verwaltungspolizei in Bremerhaven haben bisher keine Genehmigungen für Informationsstände der Scientology-Sekte erteilt. Zu Frage drei: Sowohl die Beamten des Polizeivollzugsdienstes, die Verwaltungspolizei als auch die Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven sind hinsichtlich der Scientology-Problematik sensibilisiert. Die Behörden gehen allen Hinweisen auf unzulässige Aktivitäten der Scientology-Sekte unverzüglich nach. Sollten sich diese Hinweise bestätigen, werden kurzfristig entsprechende Maßnahmen getroffen.
Herr Senator, teilen Sie meine Auffassung, dass in dem Fall, wenn wie geschehen, dass hier in Bremen die Scientology-Organisation Informationsstände, wo Dianetikbücher und weiteres Material verteilt worden sind, aufgebaut hatte, dann auch entsprechende Genehmigungen vom Stadtamt hier in Bremen und analog in Bremerhaven von der Verwaltungspolizei hätten eingeholt werden müssen?
Wenn dies geschehen ist, ja! Entweder nach Straßenrecht oder sofern das nach Versammlungsrecht geht, bei der Versammlungsbehörde eben nach dem Versammlungsrecht!
Stände stattgefunden haben. Herr Senator, ich habe noch eine Frage bezüglich der Aktivitäten, inwiefern Sie die Arbeit des Verfassungsschutzes einschätzen. Gibt es da hier in Bremen gezielte Tätigkeiten oder im Rahmen der bundeseinheitlichen Regelung?
Herr Abgeordneter, die Scientology-Sekte wird aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Innenministerkonferenz von allen Verfassungsschutzämtern der Länder und des Bundes beobachtet, so auch in Bremen.
Die dreizehnte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift “Finanzieller Nachteil für ältere Lehrer und Lehrerinnen”. Sie ist unterschrieben von den Abgeordneten Mützelburg, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche konkreten Schritte will der Senat ergreifen, um den finanziellen Nachteil der angestellten Lehrer und Lehrerinnen, die aufgrund ihres Alters nicht verbeamtet werden können, gegenüber den im Beamtenstatus eingestellten Lehrern auszugleichen?
Zweitens: Wie viele Lehrer und Lehrerinnen und wie viele Schulleiter und Schulleiterinnen sind in Bremen und Bremerhaven von diesen beamtenrechtlichen Regelungen betroffen?
Drittens: Wie hoch ist der durchschnittliche finanzielle Nachteil eines angestellten Lehrers oder einer Lehrerin gegenüber einem Beamten oder einer Beamtin im Monat?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Vergütung für die Beschäftigung von angestellten Lehrkräften richtet sich nach den tarifrechtlichen Regelungen, hier konkret des Bundesangestelltentarifvertrages und den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte, Lehrerrichtlinie der TdL. Sie geben keinen Spielraum zur Zahlung von Zulagen für eine Höhergruppierung oder Stundenentlastung mit der Begründung des Ausgleichs zur höheren Nettovergütung im Beamtenverhältnis. Vor diesem
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass in weiten Teilen der Verwaltung, wie auch im Hochschulbereich, das Nebeneinander von Angestellten und Beamten nichts Ungewöhnliches ist. Gleiche Tätigkeiten werden im öffentlichen Dienst regelmäßig nebeneinander von Angestellten und Beamtinnen und Beamten verrichtet. Die Übernahme von Beschäftigten in ein Beamtenverhältnis ist durch den Gesetzgeber eindeutig eingeschränkt, Ausnahmen vom Regelwerk sind dabei nur im beschränkten Umfang möglich. Diese Ausnahmemöglichkeiten werden ausgeschöpft.
Zu Frage zwei: Von dieser Regelung sind in Bremen 1005 Lehrerinnen und Lehrer und 32 Schulleiter und Schulleiterinnen und in Bremerhaven 25 Lehrer und Lehrerinnen, jedoch kein Schulleiter und keine Schulleiterin betroffen.
Zu Frage drei: Das Nettoeinkommen von Beamten ist unter Einrechnung der Beträge an eine private Krankenversicherung im Vergleich zu dem der entsprechenden Angestellten je nach Alter, Familienstand und Eintritt in den öffentlichen Dienst nach den Modellrechnungen zwischen 500 und 1000 DM höher.
Herr Senator, zuerst zu dem Vergleich mit dem sonstigen öffentlichen Dienst! Ist Ihnen bekannt, dass dieser Vergleich hinkt, erstens weil die Stellen in der allgemeinen Verwaltung in der Regel alternativ als Beamten- oder Angestelltenstellen ausgeschrieben werden, zweitens, diese Beschäftigten in der Regel die Möglichkeit eines Bewährungsaufstiegs nach einer bestimmten Zeit haben und drittens, nebenbei gesagt, auch die Gehaltsunterschiede nicht so gravierend sind wie im höheren Dienst, hingegen, Herr Senator, die Lehrer und Lehrerinnen in der Stadtgemeinde Bremen, und es handelt sich ja immerhin um ein Fünftel, wie Sie eben mitgeteilt haben, aufgrund eines Senatsbeschlusses grundsätzlich über viele Jahre, nämlich bis zum Jahr 2000, nur als Angestellte eingestellt worden sind?