Protokoll der Sitzung vom 02.07.2008

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Nein, danke!)

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Schaefer!

Herr Senator, Sie haben jetzt den Fokus sehr darauf gelegt, wie man Verkehrserziehung gerade hinsichtlich der Radfahrer weiter vorantreiben kann beziehungsweise welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Radfahrer nicht in die Unfälle verwickelt werden, von denen Sie sagen, 50 Prozent sind selbstverschuldet.

Nichtsdestoweniger sind viele Unfälle auch durch das Verhalten der Autofahrer ausgelöst. Insofern möchte ich schon auch wissen, inwieweit in der Hinsicht verkehrliche Maßnahmen ergriffen werden. Sie haben gerade rote Ampeln genannt, die von Fahrradfahrern falsch überquert werden. Gibt es aus Ihrer Sicht nicht auch die Möglichkeit, Ampelschaltungen so zu verändern, dass Fahrradfahrer sozusagen auch eine Grünphase mitnehmen können? Das ist nämlich oft das Unfallrisiko, dass Autofahrer die Fahrradfahrer übersehen, weil sie zeitgleich grün haben, gerade bei Rechtsabbiegern.

Bitte, Herr Senator!

Ja, ich kann das gut nachvollziehen. Ich werde deswegen auch mit meinem Kollegen, dem Bausenator, darüber sprechen, ob man diese Grünphasen nicht verbessern kann. Es ist in der Tat ein Ärgernis, wenn man alle zehn Meter stehen bleiben muss. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite glaube ich, hier sind beide Seiten maßgeblich daran beteiligt. Die Autofahrer tragen eine hohe Mitschuld an diesen Unfällen, mit immerhin 50 Prozent sind sie ursächlich dafür verantwortlich. In der Regel ist das zu schnelle Fahren die hauptsächliche Ursache dafür. Auch da gilt, dass man den Verkehr kontrolliert, überwacht und natürlich durch verkehrsberuhigende Maßnahmen dafür sorgt, dass man auch dort nicht so schnell durch die Stadt fahren kann.

Frau Dr. Schaefer, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Nein, danke!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kuhn!

Herr Senator, sind Ihnen Unfallschwerpunkte bei Radfahrern bekannt – ich nenne einmal das Beispiel Ostertorsteinweg, wo es zu einer Häufung von Unfällen gekommen ist –, wo es eventuell auch durch einfache Baumaßnahmen möglich ist, solche Unfallschwerpunkte zu entschärfen?

Bitte, Herr Senator!

Ich vermute einmal, dass in diesem Bereich, insbesondere im Gleisbereich, natürlich die Unfallgefahr extrem hoch ist, und ich denke auch, dass man darauf achten muss. Es gibt durchaus technische Mittel, auch dafür zu sorgen zu können, dass man mit Rädern so darüberfährt, dass man nicht in diese Gleise kommt.

Herr Kollege Dr. Kuhn, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hamann! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Senator, Sie sind eben noch darauf eingegangen: Das Thema Überqueren von Ampeln bei Rot als Fußgänger oder Radfahrer ist ein hoch emotionales Thema. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das in keiner Weise eine Hauptunfallursache. Sie nannten eben als eine Hauptunfallursache falsche Fahrbahnbenutzung. Diese Gegenläufigkeit ist hochgradig gefährlich. Es gibt Untersuchungen, die bei dieser Gegenläufigkeit ein ungefähr zwölffach höheres Unfallrisiko ausweisen, die BASS-Studie 8952 sei da genannt. Deshalb noch einmal die Frage hinsichtlich der Hauptunfallursache, wenn es zu Kollisionen zwischen Kraftfahrern und Radfahren kommt: Steht die rote Ampel an erster Stelle, oder gibt es da andere Ursachen?

Bitte, Herr Senator!

Nein, in der Tat ist – das war auch für mich sehr erstaunlich – der Alkohol auch das Hauptproblem der Radfahrer, das hätte ich nicht für möglich gehalten. Wie gesagt, das Zweite ist offensichtlich: Die Benutzung der falschen Fahrbahnseite trägt erheblich zu einem Risiko bei, und insofern gibt es keine Alternative dazu, als verstärkt nachzuschauen und zu kontrollieren.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hamann? – Bitte sehr!

Ja! Stichwort grüner Pfeil! Als Kraftfahrzeugfahrer darf man bei Rotlicht rechts abbiegen, wenn es einen grünen Pfeil gibt. Ist Ihnen etwas darüber bekannt, wie es da zu Unfällen kommt?

Bitte, Herr Senator!

So detailliert kenne ich mich, gebe ich zu, in dieser Sache noch nicht aus.

(Abg. H a m a n n [SPD]: Danke!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Erlanson! – Bitte sehr!

Wir reden jetzt eigentlich die ganze Zeit nur über Repressionen, die man anwenden könnte, damit sich Fahrradfahrer

ordentlich im Verkehr verhalten. Ich habe vor kurzem von Studien eines Niederländers gelesen, und ich habe auch schon versucht, mir diese Studien zu besorgen. Er wird von verschiedenen Städten engagiert, um sich um deren überbordenden Schilderwald zu kümmern, und dabei macht er meistens das Einfachste: Er montiert die Schilder einfach alle ab. Es hat sich in Modellversuchen herausgestellt, dass die Unfallhäufigkeit drastisch gesunken ist, weil dadurch im Straßenverkehr erstmals wieder die Situation aufgetreten ist, dass die am Verkehr Beteiligten überhaupt wieder miteinander interagiert haben, während ansonsten jeder schaut, grüner Pfeil, ich kann rechts abfahren, und dann, schade, da ist doch noch jemand gewesen. Haben Sie davon schon einmal etwas gehört?

Bitte, Herr Senator!

Nein, diese Studie kenne ich nicht. Ich halte es auch für problematisch zu sagen, es liegt hier primär an der großen Anzahl der Schilder. Der Senat bemüht sich schon seit geraumer Zeit, diesen Schilderwald einzudämmen, und das ist in einigen Stadtteilen auch schon durchaus erfolgreich gelungen. Das kann mit eine Maßnahme sein, um für mehr Übersicht und Transparenz im Straßenverkehr zu sorgen, aber das löst nicht das Problem, dass sehr viele Unfälle im Zusammenhang mit Alkohol stehen.

Herr Kollege Erlanson, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. E r l a n s o n [DIE LINKE.]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen, Herr Senator, liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Öffentliche Pokerturniere“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele öffentliche Pokerveranstaltungen finden in Bremen und Bremerhaven statt, und welche behördlichen Maßnahmen erfolgen daraufhin?

Zweitens: Wie bewertet der Senat öffentliche Pokerveranstaltungen, zum Beispiel in Gaststätten, vor dem Hintergrund des Glücksspielstaatsvertrages?

Drittens: Welche Gefahren für Jugendliche gehen nach Ansicht des Senats von der wachsenden Pokerbegeisterung aus?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Senat liegen keine konkreten Erkenntnisse über die Zahl der in Bremen und Bremerhaven stattfindenden Pokerveranstaltungen vor. Poker ist grundsätzlich als Glücksspiel anzusehen, das außerhalb von staatlich genehmigten Spielbanken nicht veranstaltet werden darf.

Sofern im jeweiligen konkreten Fall Poker als illegales Glücksspiel betrieben wird, schreiten die Ordnungsbehörden in Bremen und Bremerhaven sowie die Polizei dagegen ein. Die Veranstaltung wird dann mittels des Glücksspielrechts oder des Strafrechts unterbunden, gegebenenfalls wird Strafanzeige erstattet.

Zu Frage 2: Pokerveranstaltungen sind generell nicht unproblematisch. Hiervon geht eine erhebliche Gefahr der Förderung der Spielsucht aus. Von besonderer Bedeutung ist das zunehmende Angebot von illegalem Poker über ausländische Internetseiten. Der Senat begrüßt daher, dass der Glücksspielstaatsvertrag den Vertrieb von Glücksspielen über das Internet untersagt.

Zu Frage 3: Der Senat sieht mit Besorgnis, dass gerade Jugendliche von der Pokerbegeisterung zunehmend angesprochen werden. Auch das Pokerangebot im Fernsehen trägt hierzu wesentlich bei. Die genannten Probleme stellen gerade für Jugendliche eine besondere Gefahr dar. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, der Glücksspielstaatsvertrag, den Sie eben auch schon angesprochen haben, verpflichtet ja die Länder, schärfer gegen die Spielsucht vorzugehen. Plant der Senat in diesem Zusammenhang einen Erlass zum Verbot von Pokerveranstaltungen?

Bitte, Herr Senator!

Nein! Es gibt die rechtliche Möglichkeit in Paragraf 17 des Gesetzes, „Erlass einer Verordnung“ zu diesem Zweck. Wir sind im Augenblick noch in einer Situation, wo wir auch das koordinierte Vorgehen mit den anderen Aufsichtsbehörden der Länder abstimmen müssen, weil unser Hauptproblem die illegalen Angebote im Internet sind. Darauf konzentrieren wir uns zurzeit schwerpunktmäßig. Das andere Problem entsteht ja da

durch, dass Veranstaltungen angeboten werden, wo die Gewinne in der Regel durch Sponsoren aufgebracht werden. Hier besteht die Praxis in Bremen, dass man sagt, wenn ein Eintrittsgeld 15 Euro nicht überschreiet, dann ist das kein illegales Glücksspiel, und von daher gesehen, denke ich, ist da der Handlungsbedarf gegenwärtig noch nicht gegeben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!