Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Wir haben im Rechtsausschuss über diese Frage lange debattiert. Wir haben eine Reihe von Fachleuten gehört. Wenig engagiert zeigte sich dabei die Gesundheitsbehörde. Sie hat zwar teilgenommen, das ist richtig, aber sie hat uns lediglich über das Projekt der Charité, „Kein Täter werden“ heißt es, informiert. Dieses Projekt war allerdings bereits Basis unseres Antrags aus dem Dezember 2007.

Einig waren wir uns auch, dass die Frage der präventiven Hilfen nach diesem Projekt in die Zuständigkeit des Gesundheitsressorts fällt und dort weiter bearbeitet werden muss. Die CDU-Fraktion hat in der Gesundheitsdeputation dieses Thema eingebracht, und wir warten nun auf eine entsprechende Stellungnahme. Informationen hierzu habe ich leider nicht. Ich kann daher die Gesundheitsbehörde nur dringend auffordern, dieses Thema nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, sondern uns möglichst schnell zu sagen, in welcher Form sie eine Prävention etablieren will! Die CDU-Fraktion verfolgt dieses Thema bereits seit zwei Jahren. Wie gesagt, in Ihrem Koalitionsvertrag ist dieses Thema extra verankert, also gehe ich davon aus, dass nach nun anderthalb Jahren Regierungszeit auch hier endlich einmal etwas geschieht. Der Zeitablauf, den ich gerade vorgetragen habe, ist uns eindeutig zu lang, denn es geht darum, Frauen und Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen, und dort muss zügig etwas passieren.

(Beifall bei der CDU)

Ich muss noch sagen, wie es jetzt mit dem Antrag weitergeht. Da das Hauptanliegen unseres Antrags immer noch besteht, ihm also nicht abgeholfen worden ist, stellen wir unseren Antrag zur Abstimmung. Wir stimmen aber, weil wir es in dem Bericht auch mit aufgenommen haben, dem Bericht des Rechtsausschusses zu. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe nachweislich in unzähligen Redebeiträgen und mit unzähligen Anträgen, die Sie alle abgelehnt haben, mit konkreten, effektiven und politisch umsetzbaren Maßnahmen hier Opferschutz, Prävention, gerade im Bereich von sexuellem Missbrauch von Kindern, vehement gefordert.

Ich kann es nicht oft genug wiederholen, unter anderem habe ich zum Beispiel eine Sexualstraftäterdatei gefordert, die haben Sie abgelehnt. Ich habe eine Pflichtvorsorgeuntersuchung von Kleinkindern gefordert, und wer diese Pflichtvorsorgeuntersuchung verweigert oder ihr nicht nachkommt, dem sollte das Kindergeld gekürzt oder gar gestrichen werden. Das haben Sie auch abgelehnt. Ich habe eine bessere Vernetzung von Polizei und Jugendämtern gefordert, das haben Sie abgelehnt. Das gehört alles zu Prävention, hören Sie einmal gut zu! Ich habe hier deutlich ausgeführt, dass Kinderschänder kein Recht auf Datenschutz haben, das wurde gerade von den Grünen empört zurückgewiesen. Ich habe gefordert: Sperrt solche Bestien für immer, aber auch für immer, lebenslänglich weg! Daraufhin wurde ich von Ihnen beschimpft und beleidigt.

Ich aber sage Ihnen, eine einzige effektive, wahre Prävention gegen Kindesmissbrauch ist, solche Bestien für immer wegzuschließen und sonst gar nichts. Es kann doch nicht angehen, dass mehrfach vorbestrafte Kinderschänder immer und immer wieder Haftverschonung, Hafturlaub bekommen oder sogar vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das geht nicht!

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es ist vor allen Dingen für unsere Bremerhavener Bevölkerung unerträglich und verantwortungslos, wenn ein mehrfach vorbestrafter Kinderschänder wegen eines lächerlichen Verfahrensfehlers nach Bremerhaven ziehen darf. Wo ist denn da Ihr ach so hoch gelobter und vollmundig angepriesener Opferschutz durch Prävention? Wo bleibt denn ein angekündigter Opferschutz durch Prävention, wenn zum Beispiel in Leipzig oder anderswo in Deutschland ein mehrfach vorbestrafter Kinderschänder trotz gerichtlicher Anordnung und Auflage eine Wohnung direkt neben einem Kindergarten und Kinderspielplatz zugewiesen bekommt? Das, meine Damen und Herren, hat mit Opferschutz durch Prävention überhaupt nichts mehr zu tun. Ganz im Gegenteil!

Ebenso ist es für mich unerträglich, dass immer erst dann, wenn etwas Schreckliches passiert, also wenn es schon längst zu spät ist, zahlreiche Politiker in aller Regelmäßigkeit tief bestürzt, mit Betroffenheit und Tränen in den Augen, aufgeschreckt, sich an unzählige Mikrofone sämtlicher Medienvertreter stürzen und mit großartigen Ideen und leeren Versprechungen immer wieder heuchlerisch zu Wort melden. Unsere Kinder brauchen aber keine leeren Versprechungen, unsere Kinder brauchen Schutz durch Prävention. Das ist hier nicht gegeben, schon lange nicht. Tatsache ist doch, dass wir sehr viel mehr Opferschutz durch Prävention in allen Bereichen der anwachsenden Kriminalität dringend brauchen, sei es bei Gewaltdelikten, sei es bei Kindesmisshandlungen und so weiter. Ich aber sage Ihnen, einen wirklichen Opferschutz

durch Prävention gibt es nur, wenn man zum Beispiel Kinderschänder für immer und ewig wegschließt ohne Ausnahmen, ohne Wenn und Aber und ohne nicht mehr nachvollziehbare Verfahrensfehler und andere Gefühlsduseleien.

Effektiver, wirklicher Opferschutz durch Prävention kann nur dann wirkungsvoll und glaubwürdig umgesetzt werden, wenn man solche, ich habe es erwähnt, Bestien rigoros, gnadenlos für immer – und ich meine für immer – lebenslänglich wegsperrt, das heißt, schon beim ersten Kindesmissbrauch sofort für immer präventiv zum Schutz unserer Kinder wegsperrt. Das ist die beste und effektivste Schutzmaßnahme, die es überhaupt gibt. Das ist die richtige Prävention und sonst gar nichts! Kinderschänder sind nicht therapierbar, ihr Trieb ist stärker als die Angst vor einer Strafe, falls man überhaupt von einer Strafe sprechen kann. Darum fordere ich, Kinderschänder für immer wegzuschließen, das hat meines Wissens sogar schon Altkanzler Schröder gefordert, nur umgesetzt wurde es nie. Schluss mit den unerträglichen, unendlichen Gefühlsduseleien für Kinderschänder! Mehr Opferschutz als Täterschutz! Mehr Taten, weniger Worte! – Ich danke Ihnen!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist immer eine Strafe, nach Herrn Tittmann reden zu müssen.

(Beifall)

Der Kollege Tschöpe hat über das Rechtsstaatverständnis von Herrn Tittmann das Nötige gesagt. Ich möchte das ausdrücklich noch einmal in Erinnerung rufen: Wer Menschen als Bestien bezeichnet, hat den Boden einer rechtsstaatlichen Ordnung verlassen.

(Beifall – Abg. T i t t m a n n (parteilos): Das sind keine Menschen, das sind Bestien!)

Auch Straftäter haben den Schutz des Grundgesetzes, auch sie haben eine Würde, auch sie gehören nicht weggesperrt, sondern sie müssen sich genau wie jeder andere dem Strafrechtssystem stellen und werden gegebenenfalls in Sicherheitsverwahrung genommen, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht therapierbar sind. Jedem das von vornherein zu unterstellen und jemanden, wie Sie sagen, präventiv wegzusperren, hat mit rechtsstaatlichen Vorgehensweisen nichts zu tun.

(Beifall)

Ich möchte aber zu dem Antrag der CDU und zu dem Bericht des Rechtsausschusses kommen. Eigentlich hatte ich mir an dieser Stelle einen kleinen Scherz

erlauben wollen, aber den spare ich mir wegen der Vorrede, weil in dem Bericht der Antrag vom 4. Dezember 2008 steht, und da dachte ich, der Bericht ist in der Tat schon ein präventiver Bericht, er hat also vor Ihrem Antrag stattgefunden. Aber in der Tat haben Sie den Antrag vor ungefähr einem Jahr gestellt, und wir haben uns ausführlich im Rechtsausschuss mit Ihrem Antrag mehr als drei Sitzungen lang beschäftigt. Wir haben dabei herausgestellt und herausgearbeitet – und das haben Sie auch anerkannt –, dass keine Lücke in der Finanzierung von Therapien von potenziellen, im Graufeld aktiven Tätern und verurteilten Straftätern existiert. Das heißt, die Finanzierungsfrage hat sich durch die Diskussion im Rechtsausschuss erledigt.

In der Regel geht mit der pädophilen Neigung der Täter, in seltenen Ausnahmen auch der Täterinnen, eine Persönlichkeitsstörung einher, die eine von den Krankenkassen finanzierte Behandlung ermöglicht. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, kann der Sozialhilfeträger diese Behandlungskosten ebenfalls im Rahmen der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten übernehmen, auch ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Besonders wichtig ist, dass die Therapieauflagen, die die Gerichte bei verurteilten, vorzeitig auf Bewährung entlassenen Straftätern gemacht haben, eingehalten werden können. Sollte es hier zu Finanzierungsproblemen kommen, weil zum Beispiel eine Therapie bereits während der Haft begonnen worden ist und die Anschlussfinanzierung nicht gleich klar ist, dann haben wir die Zusage des Justizsenators, dass der Justizsenator in einem solchen Fall einspringen würde. Mit dieser Klärung der Finanzierungsfrage ist eigentlich der Kern Ihres Antrags erledigt.

Wir haben dann auch ausführlich diskutiert und uns auch einvernehmlich darüber verständigt, dass der zweite Teil nicht in den Rechtsausschuss gehört, sondern in die Gesundheitsdeputation, und dort beraten werden muss. Sie haben dort auch, wie Sie sagen, einen Antrag gestellt, der dann dort wohl auch beraten wird. Wir haben uns dann, obwohl es gar nicht Sache des Rechtsausschusses war, mit den im Dunkelfeld agierenden pädophilen Tätern beschäftigt, und wir haben uns über das Projekt der Universitätsklinik Charité in Berlin informiert. Dort ist eine Sprechstunde eingerichtet worden, in der einmal pro Woche erfahrene Psychotherapeuten telefonisch und anonym für diesen Personenkreis ein erster Ansprechpartner sind. Die Anrufer werden dann zu weiteren Therapeuten vermittelt, teilweise aber auch von diesen Therapeuten behandelt.

Ob dieses System, das in einem Forschungsprojekt in Berlin erprobt worden ist, auf Bremen übertragbar ist, können wir im Rechtsausschuss nicht abschließend behandeln und nicht beurteilen. Das muss in der Tat die fachlich zuständige Deputation machen. Deswegen verstehe ich nicht ganz, dass Sie Ihren Antrag jetzt nicht zurücknehmen, weil er im Grunde ge

nommen erledigt ist. Soweit der Rechtsausschuss sich damit befassen konnte, hat er sich befasst. Wir können ja mit der Empfehlung schließen, dass die Deputation für Gesundheit sich mit diesen Fragen in der Tat befassen sollte. Das halte ich auch für vernünftig, weil das Projekt in Berlin ein interessantes Projekt ist, dessen Übertragung auf Bremen man auf jeden Fall einmal prüfen und sich damit auseinandersetzen sollte.

Ich bitte daher, dass Sie den Bemerkungen des Berichts des Rechtsausschusses beitreten. Ihren Antrag müssen wir aber ablehnen, weil wir der Auffassung sind, soweit der Rechtsausschuss es konnte, haben wir das behandelt, und alles Weitere muss dann über die Gesundheitsdeputation laufen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der CDU ist ein gut gemeinter,

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Aber nicht gut!)

nur meine ich auch, mich den Äußerungen von Herrn Frehe anschließend, dass er im Grunde genommen für erledigt zu erklären ist, weil sich das Ganze ja als positiv herausgestellt hat, dass eben die Dinge, die sein sollen, nämlich dass es eine Anlaufstelle für Täter des Dunkelfeldes und für potenzielle Täter gibt und dass die Therapieauflagen zu erfüllen sind, im Grunde ja gewährleistet sind, das ist ja gut. Vom Ansatz her finde ich den Antrag auch gut. Zu Herrn Tittmann sage ich jetzt nichts, weil mir meine fünf Minuten dafür zu schade sind.

Im Grunde genommen ist es so, dass er für erledigt zu erklären ist, und wir müssen ihn, wenn Sie ihn aufrechterhalten, dann auch leider ablehnen. Wir treten natürlich dem Bericht bei.

Ich möchte nur noch etwas zum Thema Opferschutz durch Prävention sagen. Wenn es an diese Fachstelle gebunden ist, ist es auch die falsche Anlaufstelle, weil es sich dort überhaupt nicht um Opfer handelt, die dort eine Anlaufstelle finden, sondern da geht es wirklich um die Täter. Das ist deren Aufgabenfeld, nicht weil sie das andere nicht wollen, sondern weil es gar nicht ihre Aufgabe ist. Insoweit wäre dann eine Förderung dieser Fachstelle vor diesem Hintergrund erst einmal eine Bevorzugung, wenn nur eine Stelle extra gefördert werden soll, und zweitens ist es dann auch nicht die richtige Stelle für dieses Ziel, was erreicht werden soll. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Des Weiteren halte ich es auch nicht für gut, wenn sich jetzt potenzielle Täter gemeinsam mit bereits verurteilten Straftätern zu einer Stelle begeben sollen, weil es auch ein Problem sein wird, wenn potenzielle Täter sagen, wir wollen uns outen, wir wollen es in den Griff bekommen, wir wollen das nicht machen, und laufen dann solchen Leuten über den Weg. Ich denke, das sollte auch besser getrennt gehandhabt werden. Darüber ist nachzudenken!

Zu der Charité in Berlin, die ja dieses Projekt betreibt, möchte ich sagen, dass es ein bundesweites Projekt ist. Was derzeit noch nicht herausgestellt wurde, ist, ob überhaupt eine Therapie, ob solche Maßnahmen wirklich dazu führen, dass solche Straftaten verhindert werden. Es wäre auf jeden Fall ein Thema im Gesundheitsbereich, das von Ihnen dort aufgegriffen werden kann und sollte, das halte ich nur für richtig. So etwas aber jetzt sofort auf Bremen zu übertragen, meine ich, ist momentan nicht unbedingt sachdienlich, weil es dann ja auch für Bremer zugänglich ist als bundesweites Projekt. Wir sind aber natürlich, wenn es irgendwann so weit kommt, hier in Bremen so etwas anzubieten, und es gut ist, da an Ihrer Seite.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Generell ist es für Opfer einer solchen Tat weiterhin wichtig – noch einmal Bezug nehmend auf das, was ich vorhin schon sagte, beziehungsweise noch Ergänzungen dazu –, dass es eine kurze Verfahrensdauer sein muss, die solche Verfahren prägt, denn Gutachten leiden sehr darunter, dass die Opfer natürlich verdrängen, was ihnen passiert ist. Darunter leiden natürlich die Aussagen, das heißt, sie leiden darunter, die Opfer leiden weniger, wenn sie verdrängen, wenn sie sich von dem Geschehen lösen. Das wirkt sich dann aber negativ auf das Strafverfahren aus. Es muss Projekte für männliche Jugendliche geben. Ich halte es für wichtig, dass sie ihre Grenzen erkennen. Es muss Projekte für Kinder geben, wo sie lernen, dass sie Nein sagen dürfen, und es muss einen Weg aus dieser Tabuzone heraus geben. Es ist ganz wichtig, dass sich Kinder und Opfer solcher Straftaten wirklich dazu bekennen dürfen und sich von ihrer Schuld lösen können. Die Verantwortung gehört zum Täter und nicht zum Opfer, das ist ganz wichtig.

Ich möchte in diesem Rahmen an die Teilnehmer des runden Tisches „Sexualisierte Gewalt“, die sich immer sehr intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen, einen Dank richten. Ich denke, dass wir uns auch weiterhin im Rechtsausschuss damit auseinandersetzen und das Thema im Rahmen der Gesundheitsdeputation aufnehmen. – Besten Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, durch den Bericht des Rechtsausschusses ist tatsächlich viel abgearbeitet worden. Viele Mängel, die auch die CDU-Fraktion dort vorgetragen hat, konnten in der Zwischenzeit abgewendet werden. Das ist gut so! Ich bin allerdings etwas anderer Meinung, was dieses Pilotprojekt bei der Charité betrifft. Ich hatte damals das Gefühl gehabt, auch das Gesundheitsressort arbeitet nur sehr schleppend. Wenn ich mich richtig erinnere, war es bei der einen Sitzung eingeladen und ist nicht gekommen, weil man es nicht für nötig gehalten hat und nicht wusste, was man mit dem Thema anfangen sollte. Beim zweiten Mal sind Vertreter dann gekommen und haben uns letztendlich, was wir schon wussten, erzählt, was das Projekt in der Charité beinhaltet.

Wenn das jetzt im Gesundheitsausschuss auch noch einmal aufgegriffen worden wäre und Frau Winther sagt, dort hat sich auch nichts getan, finde ich das nicht besonders erfreulich. Ich finde es auch nicht gut, dass es an dem Punkt nicht weitergeht, denn ich will deutlich sagen, ich glaube zumindest, dass das Modellprojekt an der Charité, wenn man es evaluiert hat, möglicherweise ein gutes Projekt ist und dass es auch wert ist, dass man sich das noch einmal ansieht und schaut, ob es auf Bremen übertragbar ist oder nicht. Ich finde, da kann man auch sehr ergebnisoffen herangehen. Auf den ersten Blick klingt es einmal sehr interessant.

Von daher wird die Fraktion der LINKEN natürlich dem Antrag des Rechtsausschusses zustimmen, das ist gar keine Frage. Ich hatte der CDU schon einmal angeboten, aber das muss aus meiner Sicht die CDU selbst entscheiden, ob sie einfach den Teil ihres Antrags nicht an die Gesundheitsdeputation überweist. Vielleicht hat es ein bisschen mehr Durchschlagskraft, wenn das aus dem Plenum heraus an die Gesundheitsdeputation überwiesen wird, und vielleicht ist damit eine Beschäftigung besser gegeben. Aber das sollte aus meiner Sicht die CDU entscheiden. Wenn Sie das tun würden, würden wir dem beitreten. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der CDUFraktion hatte zum Ziel, die Ausstattung der Fachstelle für Gewaltprävention als öffentlich wahrnehmbare Anlaufstelle insbesondere für nicht erkannte und po––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

tenzielle Sexualstraftäter nach dem Vorbild des hier bereits mehrfach erwähnten Präventionsprojektes an der Berliner Charité auszustatten. Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich ziemlich unvorstellbar, dass man in einer so inhumanen Art und Weise, wie Herr Tittmann es vorhin hier angedeutet hat, mit diesem Thema umgeht, weil es um Menschen mit einer Erkrankung geht, nämlich mit einer Persönlichkeitsstörung. In dieser Art und Weise kann man nach meiner Überzeugung nicht mit erkrankten Menschen umgehen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der zweite Teil des Antrags der CDU-Fraktion bezog sich richtigerweise auf die Schaffung ausreichender Therapiemöglichkeiten für bereits verurteilte Sexualstraftäter. Darüber hat sich der Rechtsausschuss sehr sorgfältig im Rahmen einer Anhörung informiert, unter anderem waren das Ressort für Justiz und Verfassung, das Innenressort, der Präsident des Amtsgerichts, der Präsident der Psychotherapeutenkammer geladen, die Fachstelle für Gewaltprävention selbst und auch das Gesundheitsressort sind angehört worden zu dieser Thematik. Insofern blicken wir auf eine sehr sorgfältige und auch an vielen Stellen recht langwierige Auseinandersetzung mit diesem Thema zurück.